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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:58:57 *
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Autor Thema: Einspruch bei Scheidung  (Gelesen 1699 mal)
mahjoko
Rege dabei
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Beiträge: 202


« am: 24. März 2011, 21:09:46 »

Hallo,

ich bin zu Glück auf euer Forum gestossen und habe beim Lesen schon viele interessante Ansichten entdeckt!
Von einigen Geschichten bin ich geradezu gerührt! Und es macht mir viel Mut insgesamt. Dass es solche Väter-Exemplare wie euch gibt, die sich so für ihre Kinder einsetzen.

Meine Frage: Ich habe die Trennung ausgesprochen, ich habe die Scheidung eingereicht, ich lebe seit Jahren mit unseren Kindern alleine. Hintergrund zu lang und momentan irrelevant. Der KV hat sich stets wenig bis nicht für die Kinder bzw. die Familie interessiert, und hat auch zuletzt Monate bis Jahre verstreichen lassen, ohne sich nach unserem Befinden zu erkundigen. Kein Kümmern = Ideell und finanziell. Trennungsjahr ist um, ich musste ihm dabei entgegen kommen, im Grunde sind bereits drei Jahre um. Die Beweislage ist natürlich schwierig, aber nun ist das letzte Jahr wenigstens belegbar von meiner Seite.
Neulich fand der Termin zur Scheidung bei Gericht statt. Und der Ex wollte nicht geschieden werden und wird Rechtsmittel einlegen.
Was kann denn nun passieren? Anwälte und Richter waren ziemlich perplex! Auch sein Anwalt, so schien es mir. Instant-Belehrungen waren zwecklos.

Das kommt sehr selten vor, hat ja langfristig auch keine Aussicht auf Erfolg; aber was passiert als nächstes, habt ihr reale Erfahrungen?

Seine Gründe sind: Kinder von geschiedenen Vätern nehmen langfristig Schaden. Er kann sich dann nicht mehr um sie kümmern.  Und: Ich hätte ihm nie gesagt, warum ich mich scheiden lassen will.  (Gibt bzw. gab keinen anderen Partner etc., ich möchte einfach der de facto Situation in meinem Leben mit den Kindern die Papiersituation anpassen. Ich kümmere mich ganz alleine um die Kinder, um das Einkommen, um unser Leben. Er trägt aus eigenem Desinteresse trotz Offenheit meinerseits gar nichts dazu bei. Verlangt höchstens ab und an nach umfangreicher Unterstützung seiner Person, Kredite etc. ... Hat inzwischen auch kein eigenes Einkommen mehr.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand aus selbst Erlebtem etwas schildern würde!

Freundliche Grüße, mahjoko 
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LG - Life´s good, meistens!  ;)
brille007
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« Antwort #1 am: 25. März 2011, 01:51:15 »

Moin mahjoko,

Dein Ex-Gatte scheint ja ein nettes Früchtchen zu sein - nicht nur wegen der Scheidungsverzögerung, sondern auch wegen seines Desinteresses für Eure Kinder.

Zu Deiner Frage: Im deutschen Familienrecht gilt das so genannte "Zerrüttungsprinzip"(siehe beispielsweise hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung). Nach diesem kann man nach einem Trennungsjahr geschieden werden; nach drei Jahren auch gegen den Willen des anderen Ex-Gatten. Das wäre jetzt noch keine gute Nachricht für Dich - aber: Der obige Link besagt auch:
Zitat
Um den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Merkmals Scheitern (Zerrüttung) zu ersparen, gibt das BGB dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen an die Hand:
   1. Leben die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, so wird die Zerrüttung vermutet, sofern diese als „nicht heilbar“ angesehen wird: Wollen beide Ehegatten geschieden werden („einverständliche Scheidung“) oder besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen, ist unwiderlegbar von einer Zerrüttung auszugehen.
   2. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Auch diese Vermutung ist unwiderlegbar.

Ich habe den entscheidenden Satz hervorgehoben. Dein Anwalt sollte die Gegenseite schlicht auffordern, ihre "Versöhnungsbemühungen" darzulegen; damit sollte das Problem eigentlich vom Tisch sein.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
mahjoko
Rege dabei
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Beiträge: 202


« Antwort #2 am: 25. März 2011, 07:42:26 »

Guten Morgen,

vielen Dank, brille007!

Das sind auch so die Infos, die ich mir ergoogelt habe. D.h., wahrscheinlich bin ich trotzdem vier Wochen nach der Verhandlung geschieden? - Hoffentlich, auch wenn das nicht besonders nett klingt.
Das "nicht-mehr-kümmern-können"-Argument von ihm ist sehr lustig, weil er sich ja seit Jahren nicht kümmert, obwohl verheiratet. Aber genau der Ausspruch seinerseits brachte mich hierher, weil er eben meinte, sobald geschieden, kann er sich nicht mehr kümmern, kein Vater mehr sein.
Natürlich bin ich in Kontakt mit meinem Anwalt, doch mag ich auch nicht jeden Tag dort anrufen. Zudem konstatierte der, dass ich sein erster "Fall" sei, bei dem das passiere und er über keine Erfahrungswerte verfüge.
Einen Scheidungskrieg will ich auch nicht, ich bin sehr friedliebend und habe statt Aktionismus meinerseits dem KV immer sehr viel Bedenkzeit gewährt.

Sollte jemand ein authentisches Beispiel haben eines ähnlichen Falles, ein ´Nein´ in der Scheidungsanhörung, würde ich mich weiterhin über Schilderung freuen!

Das nächste Mal wende ich mich sicher an euch, wenn ich darf, wenn mir der Umgang wieder unter den Nägeln brennt.
Während der KV überzeugt ist, sich völlig für die Kinder zu verausgaben und alles zu geben, finde ich, das einige Stunden Umgang pro Monat nach Lust und Laune dem Kindeswohl nicht förderlich sind. Eine Erziehungsberatung zur Umgangsklärung hat er bisher abgelehnt. Habe sie daher alleine wahrgenommen. Aber dazu später mal Fragen.

Dank euch herzlich für die Aufnahme hier und die prompte Reaktion,

bis bald,
mahjoko 
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weserfrosch
Nicht wegzudenken
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« Antwort #3 am: 25. März 2011, 13:13:18 »

Hejhej....
mir scheint, du selbst hast dein Leben und das der Kinder ganz gut im Griff und lässt dich nicht wirklich aus der Ruhe bringen. Es ist eher ein wenig die Neugierde, was denn nun passieren kann als wirklich die Sorge, dass bei der Scheidung irgendetwas entscheidend schief geht.
Die Diskrepanz scheint eher zwischen der eigenen Wahrnehmung deines Mannes und der Realität seines Verhaltens zu bestehen. Und daraus mögen sich wirklich Probleme bei den Kids irgendwann ergeben. Insofern gilt es wohl eher, an dieser Front aufzupassen.
Ein paar Wochen länger verheiratet zu sein, macht bei der Vorgeschichte (Trennungszeit) den Kohl nicht mehr fett.....
Grüße
Matthias
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
mahjoko
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« Antwort #4 am: 25. März 2011, 16:50:15 »

Hallo weserfrosch,

ja, hast Recht, natürlich bin ich sehr neugierig, was passiert. Ob ich bsp. zwei Jahre warten muss im ungünstigsten Fall. Das fänd ich schon unangenehm, wenn auch sicher zu überleben. Habe da noch andere Baustellen im Leben, während es hier ja nur ums Aussitzen geht. Letzten Endes.
Die angesprochene Diskrepanz gibt es, zwischen Wahrnehmung und Realität. Soweit ich es mitbekomme, erzählt er auch den Kindern, dass bald alles wieder gut ist und er bald wieder bei uns wohnt. :O
 
Werde auf der Umgangsliste mal fragen, denn das ist eher ein Problem bei uns. Er nimmt den Umgang wahr, wie er lustig ist. Ziemlich unzuverlässig.

Wird er in der Beweispflicht sein, oder ich? Wg. unwiderruflicher Zerrüttung? Habe auch schon gefunden, dass ich als Scheidungsantragssteller beweisen muss, wenn der Antragsgegner unwillig ist, dass die Ehe wirklich nicht mehr besteht.


Wochenendgrüße, mahjoko :-)
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brille007
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« Antwort #5 am: 25. März 2011, 18:28:44 »

Moin mahjoko,

auch wenn ich dergleichen üblicherweise nicht rate: Vielleicht solltest Du einfach mal mit einer Klage über Trennungsunterhalt winken (bzw. Deinen Anwalt damit winken lassen). Der muss zwar nicht zwingend ausgeurteilt werden, aber Dein Ex würde möglicherweise von seinem Anwalt erfahren, dass er dafür finanziell die Hosen herunterlassen muss. Gut möglich, dass ihn das auf die Idee bringt, Deinem TU-Ansinnen durch Einsicht in eine schnelle Scheidung zu entgehen...

Grüssles
Martin
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mahjoko
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« Antwort #6 am: 25. März 2011, 19:05:13 »

Brille007, vielen Dank!

Meinst du, das wirkt, obwohl er nichts zahlen kann?

Nachdem ich die (von ihm nicht anerkannte, notfalls aber dennoch belegbare) Trennung verkündet habe, hat er binnen 10 Tagen eine mehrjährige Fortbildung aufgenommen. Kurz darauf hat er seinen Vollzeitjob gekündigt. Weil es nicht so leicht ist solch eine Fortbildung zu finanzieren, wie gedacht, hat er jetzt nur einen Mini-TZ-Job. Angbeliches Einkommen nicht mal ein halber Minijob ... Er lebte im Männerwohnheim, weil er sich nicht um eine Wohnung kümmerte und stellt Notanträge an Kirchens etc., da er keine Sozialleistungen beantragen kann, weil "in Ausbildung befindlich".  Als Bedürftiger bekommt er in der Mensa gratis Mahlzeiten. Versichert ist er über mich.

Ich hätte Bedenken, dass er einen Gegenantrag stellt. ;)
Dann wiederum dürfte mir aber nichts passieren, denn soviel verdiene ich nicht, bin selbständig, und die Kinder leben bei mir. Ich rechne mich ganz sicher nicht arm, aber ich kann ja bei der katastrophalen Betreuungssituation nicht mal VZ arbeiten, die Kinder kommen schon mittags aus der Schule und aus dem Kiga.

Wäre schön, wenn der KV in Zukunft mal Unterhalt für die Kinder leisten könnte, aber davon gehe ich nicht aus. All die gemeinsamen Jahre zeigten ja seine Prioritäten und ließen mich dann erkennen, dass es so nicht zusammen weitergehen kann.

Danke für den Input, ich nehm das mit ins Wochenende!  

Lieben Gruß, mahjoko 
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brille007
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« Antwort #7 am: 25. März 2011, 19:21:40 »

Hi mahjoko,

es kommt nicht so sehr darauf an, ob Dein Ex tatsächlich TU bezahlen könnte - sondern darauf, dass ihm nach einem entsprechenden Wink die Düse geht, sich hier finanziell nackich machen zu müssen und möglicherweise sogar böse Worte wie "Erwerbsobliegenheit" oder "fiktives Einkommen" zu hören. Und so, wie Du seine Gesamt-Situation schilderst, kann er eine weitere Baustelle nicht wirklich brauchen.

Du willst ja nicht wirklich Kohle von ihm, sondern eine schnelle Scheidung. Schon im Wilden Westen hat es oft gereicht, dem Gegner den Colt zu zeigen - auch ohne ihn tatsächlich zu benutzen.

Grüssles
Martin
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mahjoko
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« Antwort #8 am: 25. März 2011, 19:32:44 »

Ah, verstehe!

Gehe ja nur die allernötigsten Dinge an, und hätte sowas mangels Aussicht auf reellen Erfolg niemals in Betracht gezogen. Stichwort: Krieg und Schlammschlacht vermeiden!

Ich werde es aber nun angehen, sobald ich weiß, wie genau es weitergehen wird lt. Anwälten. Also, wenn bsp. wirklich eine zweijährige Wartezeit verhängt wird.

Danke dir!
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midnightwish
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« Antwort #9 am: 25. März 2011, 21:16:48 »

Hi,

das
Zitat
Versichert ist er über mich.

erklärt auch, warum er keine Scheidung will. Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, ist er nicht mehr Familienversichert und muß sich selsbt versichern.

Tina
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mahjoko
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« Antwort #10 am: 25. März 2011, 21:49:48 »

Tina,

wäre das nicht kurzfristig gedacht?

Immerhin muss er doch die PKH später abstottern, die UHV-Leistungen, evtl. Kredite oder Darlehen, die er aufgenommen hat, usw. usf.
Da dürfte echt die KK das kleinste Problem sein.
Wenn er nur wenige Monate rausschindet, bringt das rechnerisch fast gar nichts.
Also, er bürdet sich doch selbst auch wieder unnötige Kosten auf, oder?
(Er unterliegt vermutlich immer noch dem Irrglauben, dass man Kredite geschenkt bekommt und nicht zurückzahlt.)

Seine persönlichen Finanzen muss ich glücklicherweise nicht mehr richten. 

LG, mahjoko 
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midnightwish
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« Antwort #11 am: 26. März 2011, 14:24:45 »

Hi,

warum? Auf diese Weise spart er ja nun 2-3 Jahre die KK-Beiträge. Damit hat er dann schon mehr für alles andere übrig.

PKH, UHV u.s.w. sind von einer späteren Scheidung ja nicht betroffen.

Gruß Tina
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mahjoko
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« Antwort #12 am: 26. März 2011, 15:16:59 »

Huhu midnightwish,

ja, wer so rechnet, bei dem ist das wohl ein Argument.
Ich sehe halt einen Haufen Schulden, der sich auftürmt, und den ich so gering wie möglich halten wollen würde. (Weiß nicht, ob ein längerer und aufwendigerer Prozess mehr PKH-Rückzahlung bedeutet, oder ob es eine Pauschalsumme gibt.)
Für mich würde eine Erwerbstätigkeit an erster Stelle stehen.  ;)

Wie du das schrubst: die nächsten 2 - 3 Jahre, das klingt heftig!  Traurig   So lange noch...

Lieben Gruß, mahjoko
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mahjoko
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« Antwort #13 am: 28. März 2011, 22:13:40 »

Hallo, 
jetzt weiß ich es nicht ganz genau, bekam es aber bestätigt von RA.



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Da PKH (bzw. VKH) gewährt wird, muss er bei weiterbestehendem Wunsch nach Fortführung der Ehe diese VKH erstmal bewilligt bekommen.
Das ist unwahrscheinlich. (Aber vielleicht kriegt er die Beteiligten rum, er ist schon manipulativ und suggestiv.) Sollte es soweit kommen, wird das Verfahren ziemlich sicher abgewiesen.

Da hoffe ich mal auf die 4-Wochen-Frist, die man so kennt. ;)

Einen wunderschönen Abend,
mahjoko
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mahjoko
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« Antwort #14 am: 03. März 2012, 10:42:16 »

Hallo,

ich sollte das für Interessierte noch zu Ende führen:

Er wollte Einspruch einlegen, aber erstens hatte sein RA dann Urlaub und die Frist verstrich, zweitens hatte der RA in der Anhörung vor Gericht auch schon Bauklötze gestaunt, wie unvorteilhaft sich sein Mandant betrug und daher wohl sowieso kein gesteigertes Interesse an diesem PKH-Mandanten, und angeblich hat der Ex auch viel zu kurzfristig von seinem vierwöchigen Einspruchsrecht erfahren. Ihn hatte doch angeblich niemand angeschrieben ...

Also wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist das Urteil rechtsgültig!


LG, mahjoko
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United
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« Antwort #15 am: 03. März 2012, 13:21:59 »

Moin Mahjoko,

einen herzlichen Glückwunsch meinerseits 

Besten Gruß
United
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Einspruch bei Scheidung
 
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