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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:58:35 *
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Autor Thema: PKH-Prüfung und monatliche Raten  (Gelesen 894 mal)
staengler
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« am: 24. März 2011, 20:22:57 »

Hallo zusammen,

ich hatte ja schon mal erwähnt, dass derzeit meine PKH aus dem Scheidungsverfahren überprüft wird.

Nun habe ich Heute eine neue Abrechnung erhalten und werde demnächst zu monatlichen Raten von 75.- euro verdonnert.

Meinr Frage ist nun, ob es noch eine Möglichkeit für mich gibt, die Raten zu drücken.

Berücksichtigt wurden bisher meine Zahlungen für meine Schulden, Versicherungen, Wohnung, Entfernungskilometer zur Arbeit, pauschal Arbeitsmittel, ein Freibetrag für Erwerbstätige, betriebliche Altersvorsorge.

In der Zeile für die Sonstigen Beträge, § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO steht eine 0,00 €. Könnte sich da noch was zu meinen Gunsten dahinter verbergen?

Und was leider im ganzen Schriftverkehr noch nicht genannt wurde ist der Zeitraum, wie lange diese Raten zu zahlen sind.
Bis alle Schulden weg sind? Oder bis 4 Jahre nach der Scheidung rum sind? Oder ganz was anderes?

Kann ich diese Raten dann später wieder steuerlich geltend machen?

Wer weiß was dazu? Danke schon mal im voraus.

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Inselreif
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 472


« Antwort #1 am: 24. März 2011, 21:43:16 »

Hi Michael,

Könnte sich da noch was zu meinen Gunsten dahinter verbergen?

Irgendwelche besonderen Belastungen? Ich denke jetzt an besondere Umgangskosten. Besonderer Betreuungsbedarf? Zahlst Du Kindergartenbeiträge?

Zitat
Zeitraum, wie lange diese Raten zu zahlen sind.

Bis a) die Anwaltskosten nach der VKH-Gebührentabelle und die Gerichtskosten beglichen sind und dann
b) die Differenz zu den Anwaltskosten zwischen VKH- und regulärer Gebührentabelle beglichen ist

längstens jedoch vier Jahre (ab Bewilligung, nicht erst ab Einsetzen der bei Überprüfung angeordneten Ratenzahlung!)

Zitat
Kann ich diese Raten dann später wieder steuerlich geltend machen?

Wenn Du mit Deinen 75.- monatlich überhaupt über die Zumutbarkeitsgrenze kommst, wieso nicht? Es sind ja Kosten des Scheidungsverfahrens.

Gruss von der Insel
Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 24. März 2011, 21:53:28 »

Zitat
längstens jedoch vier Jahre
daran knabbere ich immer.

Was heißt das genau für mich.

Mein Scheidungsurteil wurde im September 2008 gesprochen und damit das Scheidungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Heißt das nun, dass ich bis September 2012 Raten zahle?

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
balduin
_balduin
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 537



« Antwort #3 am: 24. März 2011, 21:59:43 »

Moin Michael...

Meine Erfahrung hinsichtlich der PKH-Verfahren (bei mir waren es 3) waren,das ich am Anfang eine sogenannte Rechnung erhalten habe und meine mtl. Rate wurde nach meiner Belastbarkeit eingestuft.Man kann sich ja dann ungefähr ausrechnen,wieviel Monate man abbezahlen muß (+ ca 2-4 Monate wegen anfallende Gebühren).
Längstens aber 48 Monate!

Eine "Zwischenrechnung" habe ich nie erhalten.Erst als ich meine "PKH-Schuld" beglichen habe,wurde ich 1 Monat vorher schriftlich informiert,das ich die Zahlungen einstellen kann.

Meine PKH-Raten habe ich immer beim Steuerberater mit angegeben.Aber inwiefern diese angerechnet worden sind,kann ich leider nicht sagen.

Auch bei der sogenannten "wirtschaftlichen Überprüfung" habe ich alles angegeben.Streichen können die immernoch.

LG balduin

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Inselreif
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 472


« Antwort #4 am: 24. März 2011, 22:16:29 »

Hi Michael,

jetzt bin ich in eine Falle getappt, sorry.

Also aktuell ist es so:
Bis zum September 2012 (vier Jahre nach Verfahrensabschluss) kann das Gericht Deine Raten noch beliebig nach dann aktuellen Daten festsetzen, danach sind Anpassungen nur noch nach unten bis hin zur Aufhebung möglich. Und spätestens wenn 48 Raten bezahlt sind, ist Schluss. Hast Du einen Streitwertbeschluss parat? Dann könnte man die Kosten ja mal ausrechnen, ich denke nicht, dass Du mit 75,- auf 48 Raten kommst.

Am Rande: im Extremfall führt das nach Änderung zu der Situation, dass nach 3 Jahren und 11 Monaten Raten festgesetzt werden, die dann 4 Jahre zu leisten sind. Das wurde sehr zu Gunsten der Staatskasse geändert...

Gruss von der Insel
Gespeichert
staengler
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #5 am: 25. März 2011, 07:40:54 »

Danke für Eure Info`s!

Bei mir liegen die Gerichts- und Anwaltskosten bei etwas über 2700.- €.
Somit kommen bei einer Monatsrate von 75.- € ca. 36 Monatsraten zustande.

Auf die werde ich mich nun mal einstellen. Nutzt ja nix...

Könnte das Geld zwar anderweitig mehr als genug gebrauchen, aber den Steuerzahlern will ich auch nicht auf der Tasche liegen.
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
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