Hi Michael,
Könnte sich da noch was zu meinen Gunsten dahinter verbergen?
Irgendwelche besonderen Belastungen? Ich denke jetzt an besondere Umgangskosten. Besonderer Betreuungsbedarf? Zahlst Du Kindergartenbeiträge?
Zeitraum, wie lange diese Raten zu zahlen sind.
Bis a) die Anwaltskosten nach der VKH-Gebührentabelle und die Gerichtskosten beglichen sind und dann
b) die Differenz zu den Anwaltskosten zwischen VKH- und regulärer Gebührentabelle beglichen ist
längstens jedoch vier Jahre (ab Bewilligung, nicht erst ab Einsetzen der bei Überprüfung angeordneten Ratenzahlung!)
Kann ich diese Raten dann später wieder steuerlich geltend machen?
Wenn Du mit Deinen 75.- monatlich überhaupt über die Zumutbarkeitsgrenze kommst, wieso nicht? Es sind ja Kosten des Scheidungsverfahrens.
Gruss von der Insel