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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:52:37 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Gemeinsames Sorgerecht nach alter und neuer Rechtlage beantragt  (Gelesen 164 mal)
Woife
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« am: 02. August 2010, 22:42:54 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-19742.html


Hallo erstmal

Also ich hab bei Gericht jetzt mal nen Antrag auf Feststellung des gem. Sorgerechts gestellt durchgehen wird's zwar wohl  nicht aber probieren kann mans ja mal und jeder Antrag erhöht den Druck auf die Regierung etwas zu Unternehmen.

In meinem Fall hat's zumindest schonmal bei der KM bewirkt dass Sie sich Gedanken macht, sie lehnt  zwar weiterhin ab in  die gem. Sorge einzuwilligen aber immerhin    
« Letzte Änderung: 17. März 2011, 10:13:26 von DeepThought » Gespeichert
Woife
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« Antwort #1 am: 10. August 2010, 14:41:34 »

Hi Leute heute war bei mir  die "Güteverhandlung" geendet hat's damit dass es jetzt ins Verfahren geht
Ich hab jetzt nur ein gewaltiges Problem. Der Richter hat angemerkt dass  die Verfahrenskosten 50/50 aufzuteilen sein werden zu erwarten sind ungefähr 2.000 € fürs Gericht und Anwälte 800  für den Rechtsbeistand meiner Tochter ca 3x 1000€ für Sachverständigengutachten x€ für Zeugen etc. pp.
Der ganze Spass wird also Minimum 6-7 tausend € kosten (sprich mindestens 3t€ für mich) ganz zu schweigen davon was evtl zweitgutachten etc kosten werden Rechtsschutz zahlt nicht PKH wurde bei Antragsstellung mangels Erfolgsaussicht nicht gewährt (Werds  nochmal versuchen aber Ergebniss?)  und ich schreddere momentan sowieso am Existenzminimum rum.   
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 10. August 2010, 14:51:36 »

Er versucht also, dich mit Drohungen, Erpressung und finanzieller Ausbeutung von der Durchsetzung deines Rechts abzuhalten.

Hast du schon VKH beantragt?

Es macht doch viel mehr Spaß, den Staat auf seine Kosten zu bekämpfen.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Woife
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« Antwort #3 am: 10. August 2010, 15:15:33 »

Bei Antragstellung war die rechtl. Lage noch anders wurde also abgelehnt Werts aber nochmal versuchen
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 10. August 2010, 15:19:18 »

Also gleich nochmal! Wegen geänderter Rechtslage

Und erneuten Antrag auf VKH, da es ja jetzt nicht mehr aussichtslos ist.

Ggf. musst du auch Berufung einlegen, weil vielleicht doch der Zeitpunkt der Verhandlung gilt oder weil der § schon vorher GG-widrig war.
Nicht, dass dir ne Neuklage verwehrt wird, weil die Rechtslage zum Zeitpunkt der Ablehnung schon bekannt war.
« Letzte Änderung: 10. August 2010, 15:23:59 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Woife
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« Antwort #5 am: 12. August 2010, 00:16:21 »

Die Verhandlung wird ja auf neuer Basis geführt da gibt's keine Probs auch wenn ich mir beim Richter ned so sicher bin wie er dazu steht ich glaub seine Motivation liegt hauptsächlich darin Arbeit zu vermeiden und er ist wohl nicht sehr erfreut darüber daß er was tun muss und evtl. Ein paar Tage später alles anders sein könnte wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt.

Hab mir jetzt wieder die ganzen Unterlagen zusammengesucht und werd morgen dann nen neuen VKH Antrag stellen

PS sollte einer von euch der jetzt auch den Antrag gestellt hat vor mir ein positives Urteil erhalten würd ich mich freuen wenn er das Mitteilt mit Aktenzeichen etc.  In unserem Rechtssystem gelten Präzedenzfälle zwar nur bedingt aber schaden würds nicht da der Richter durchaus einwenig den Eindruck machte dass er gern was zur Hand haben würde das ihm die Entscheidung abnimmt
« Letzte Änderung: 12. August 2010, 00:25:08 von Woife » Gespeichert
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