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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:50:48 *
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Autor Thema: alter gutachter = neuer gutachter?  (Gelesen 979 mal)
tarek
_tarek
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 140


« am: 16. März 2011, 14:46:18 »

Geschätzte Vatersein-community,

bei uns steht eventuell ein neues Verfahren um das ABR an, sicher wieder mit Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, wie schon beim ersten Verfahren. Damals wurde das Gutachten nicht abgeschlossen, sondern es wurde vorher vom Gutachter eine Einigung herbeigeführt.

Meine Fragen an Euch:

Wenn es zu einem neuen Verfahren kommt, wie wahrscheinlich ist dann die erneute Beauftragung des alten Gutachters? Kann man davon ausgehen, dass der Richter auf jeden Fall den alten Gutachter erneut beauftragt? Oder wird gerne gewechselt?

Und falls es derselbe Gutachter ist: Ist ein völlig neues Gutachten nötig, oder kann das im alten Verfahren nicht abgeschlossene Gutachten in einem neuen Verfahren aufgegriffen und vollendet werden?

Das alte Verfahren liegt noch nicht lange zurück.

Vielen Dank für Eure Erfahrungen/Informationen dazu.

Tarek
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 18. März 2011, 14:00:04 »

Moin,
das ist mal wieder ne absolute Glaskugelfrage.
Und selbst wenn dir jemand sagen könnte, zu 70% so oder so, was hättest du davon?
Wie sehr hat sich der Richter denn das letzte Mal an das GA gehalten?
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
jenpa
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 259



« Antwort #2 am: 18. März 2011, 19:51:56 »

Nur mal so nebenbei,die Richter beim OLG haben bei uns auch eine sogenanntes Ergänzungsgutachten von der
gleichen Gutachterin anfertigen lassen. Meine EX wollte abkehnen jdoch ohne Erfolg. 

jenpa
Gespeichert

..dem Kind beide Eltern
tarek
_tarek
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 140


« Antwort #3 am: 21. März 2011, 17:00:24 »

Hallo Beppo, hallo jenpa,

danke für Eure Reaktionen.

@ Beppo:
Klar ist das glaskugelhaft - wie so vieles vor Gericht. Gerade deshalb interessieren mich Erfahrungen/Infos. Gewisse Wahrscheinlichkeiten zu kennen finde ich persönlich dennoch hilfreich.

Beim letztes Mal hat der Richter die Empfehlung des Gutachters befolgt.

@jenpa:

Den Begriff "Ergänzungsgutachten" kannte ich noch nicht. Vielleicht kann ich dem Richter das vorschlagen.

Gruss

Tarek

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