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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:38:02 *
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Autor Thema: Gehe Ins Ausland, was kommt auf mich zu?  (Gelesen 1722 mal)
Anil
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 05. März 2011, 18:46:00 »

Hallo zusammen,

Ich gehe nächsten Monat für mehrere Jahre(4-5)(Forschungskooperation) ins Ausland(Indien). Nun ist aber meine Exfreundin aber von mir schwanger. Mich interessieren jetzt meine Pflichten ihr gegenüber, und dem Kind gegenüber. Sowie meine Rechte dem Kind gegenüber. Wie werden die berechnet? Ich bekomme nicht wirklich grosses Gehalt dort, selbst für indische Verhältnisse.

Der ganze Wirrwarr um Unterhalt, Kindesunterhalt, ABR und so weiter ist für mich immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.

Falls es noch Fragen gibt bitte fragen, ich bedanke mich schonmal für jede Hilfe die ich hier bekommen kann

Mfg, Anil
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bagger1975
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 624


« Antwort #1 am: 05. März 2011, 18:56:09 »

Hallo Anil,

Nun ist aber meine Exfreundin aber von mir schwanger. Mich interessieren jetzt meine Pflichten ihr gegenüber, und dem Kind gegenüber. Sowie meine Rechte dem Kind gegenüber. Wie werden die berechnet?

dann wird`s vielleicht langsam Zeit, dass Du Dir in eigener Sache etwas Mühe machst und Dich ersteinmal etwas einliest...und dann Deine Fragen stellst...

Viele Grüsse
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
Anil
Frischling

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Beiträge: 5


« Antwort #2 am: 05. März 2011, 19:22:01 »

Ich finde leider nichts zu dem Thema Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Etc wenn der Vater ins Ausland geht, die KM aber in Deutschland bleibt. Scheint wohl nicht so oft vorzukommen das es diejenigen noch interessiert.

Kommt ja noch dazu das ich mit der Ex nicht verheiratet war, nur etwa 4 Jahre zusammen.
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bagger1975
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Beiträge: 624


« Antwort #3 am: 05. März 2011, 19:30:59 »

Anil, entschuldige bitte:

es gibt google und siehe im Hauptmenü unter "Erster Hilfe" bzw. im Forum unter "Auslandsthemen"

Ich finde leider nichts zu dem Thema Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Etc wenn der Vater ins Ausland geht, die KM aber in Deutschland bleibt. Scheint wohl nicht so oft vorzukommen das es diejenigen noch interessiert.

Du musst Dir schon ein bißchen Mühe geben und kannst nicht erwarten, dass Dir hier jemand einen Vortrag über die Dich bewegenden Fragen hält!

Im Übrigen leitet sich Recht nich von berechnen ab.

Soviel von mir dazu...

Viele Grüsse
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*frei nach Seneca
Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 05. März 2011, 19:33:47 »

Moin.

Du wirst den gesetzlichen Mindestunterhalt von 225,- € pro Monat für das Kind bezahlen müssen und der Mutter ihren Verdienstausfall ersetzen, mindestens 770,-€ pro Monat bis das Kind mindestens 3 Jahre alt ist, wobei du gegenüber der Mutter einen Selbstbehalt von 1.050,- € hast.
Wenn du das nicht tust, kannst du in D verklagt werden.
Dabei kann es dir passieren, dass du auf Basis deines bisherigen Einkommens verknackt wirst.

Wenn du das nicht bezahlst, laufen in D Schulden auf.
Solange du in Indien bist, wird das vermutlich niemand interessieren aber wenn du zurück kommst schon.

Demgegenüber hast du praktisch keine durchsetzbaren Rechte über die hinaus, die die Mutter dir einräumt.
Gemeinsames Sorgerecht wird dir vor diesem Hintergrund niemand einräumen und wenn sie dir den Umgang verweigert, wirst du kaum soviel Zeit in D verbringen, bis dir ein Gericht evtl. mal einen Umgang ermöglicht.

Ich sehe für dich 2 Optionen:
1. Bleib hier und werde Vater.
2. Bleib in Indien oder sonst wo und baue dir ein neues Leben auf.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
DeepThought
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« Antwort #5 am: 05. März 2011, 19:41:37 »

*ergänzend*

Moin,

ob du nun im Ausland bist oder nur 500 m entfernt wohnst, ist dem Familienrecht zunächst egal. Für dich gelten die selben Regeln zu Umgang, Sorgerecht usw. Wenn du dich also grundsätzlich orientierst, ist das schon der richtige Weg.

Deine Unterhaltspflicht wird angesichts deiner künftigen Lebensumstände spannend. Auf jeden Fall wird dein ausl. Gehalt auf die hiesigen Verhältnisse umgerechnet zwecks Vergleichbarkeit. Welcher Faktor das hinsichtlich Indien ist, kann ich dir ad hoc nicht sagen.

Zum Thema Gestaltung des Umgangs kann ich bei so wenigen Informationen nichts sagen.

DeepThought

Nachtrag: Naja, UHV als Schulden sehe ich nicht zwingend. Und nicht leistbarer BU läuft nicht als Schuld auf. Wichtig ist, dass Kontakt zur Unterhaltsvorschusskasse besteht und diese regelmäßig die Leistungsunfähigkeit bestätigen.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Anil
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #6 am: 05. März 2011, 23:50:28 »

Danke für die Informationen, jetzt blick ich da schon ein bisschen durch.

Wenn ich also umgerechnet so etwa 1400 euro bekomme ( grob die richtung, mehr jedenfalls nich), geht davon Kindesunterhalt 225€ ab, und was nun noch übrig bleibt muss ich als KM Unterhalt zahlen, bis zur Grenze von 1050€?

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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #7 am: 07. März 2011, 10:26:01 »

servus Anil,

ja, mit Deiner Rechnung kommst Du schon ganz gut hin.

Allerdings
Zitat
jeden Fall wird dein ausl. Gehalt auf die hiesigen Verhältnisse umgerechnet zwecks Vergleichbarkeit. Welcher Faktor das hinsichtlich Indien ist, kann ich dir ad hoc nicht sagen.
Wäre dieser Punkt zu klären.

Denn dadurch könnte sich Dein Selbstbehalt von 1050.-€ zu Deinen Ungunsten verringern.

Frag doch mal bei den Behörden oder in der Botschaft nach oder erst mal einfach im Internet.
Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
markus35
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« Antwort #8 am: 07. März 2011, 13:25:53 »

hallo anil,
es gibt hier drinnen auch eine sehr gute linksammlung von usern.
vielleicht wirst du fündig und findest ein paar antworten auf deine fragen.
alles gute,
m.
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all good things come to an end
Anil
Frischling

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Beiträge: 5


« Antwort #9 am: 16. März 2011, 01:23:34 »

So mein Abflug kommt näher.

Ich habe nur noch die Frage was nun die Geburt angeht, und die Nennung des Vaters. Ich weiss noch nicht ob ich zu dem Zeitpunkt nach Deutschland kommen kann(liegt auch noch Monate entfernt..), aber kann mir meine Ex da was drehen? Zb einfach jemand anderen als Vater nennen, oder gar keinen? Muss ich dann trotzdem zahlen? Wie kann ich wehren, wenn ich nicht als Vater angegeben werde, und das erst Wochen/Monate später anfechten kann? (Also gibt es nur: Ich bin als Vater eingetragen & dadurch Unterhaltspflichtig, aber geniesse auch bestimmte Rechte, ODER ich werde nicht eingetragen, und kann dafür auch nicht belangt werden?)

Mit der Ex gibt es leider im Moment gar keine Kommunikation, und ich traue ihr zu das sie wohl liebend gern die ganze Kraft des Gesetzes an meinen Hals wünscht, von ihrer Seite kann ich keine Kooperation erwarten. Sie wird mir jeden Stein in den Weg legen den sie findet. Ums Geld gehts mir nicht, aber so eine Chance wie jetzt werde ich nie mehr bekommen.

Mfg,
Anil
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bagger1975
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 624


« Antwort #10 am: 16. März 2011, 09:56:22 »

Hallo Anil,

Also gibt es nur: Ich bin als Vater eingetragen & dadurch Unterhaltspflichtig, aber geniesse auch bestimmte Rechte, ODER ich werde nicht eingetragen, und kann dafür auch nicht belangt werden

das dürfte es so ziemlich treffen. Die Ex kann angeben wen sie will, evtl. auch niemand. In diesem Fall kann sie das aber nach Jahr und Tag ggfs. noch nachholen und ein Vaterschaftsfestellungsverfahren betreiben.

Im Grunde gilt, wer als Vater festgestellt ist oder die Angaben der Mutter hierzu bestätigt und die Vaterschaft anerkennt, der zahlt.

Insgesamt tut mir bei Deiner Geschichte nur das Kind leid, ist Dir Dein "Abflug" offensichtlich wichtiger, bist Du wohl im falschen Forum und insofern schließe ich mich @Beppo an:

"2. Bleib in Indien oder sonst wo und baue dir ein neues Leben auf."

Gruss

 
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
Anil
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #11 am: 18. März 2011, 15:07:56 »

Mein Lebensabend möchte ich nicht gerade dort verbringen. Desweiteren hat sie sich von mir getrennt, und sie wollte auch keine Kinder. Warum sie das jetzt durchzieht is mir ein Rätsel. Nach der Trennung kam 2 Wochen später der Bescheid das sie schwanger ist, von mir. Ich wollte eigentlich nie Kinder.

Insgesamt ist das Board hier aber doch sehr hilfreich, man dankt. Von mir aus kann der Thread jetzt zugemacht werden, ausser Angiftungen wird eh nichts mehr kommen.

Mfg,
Anil.
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Beiträge: 2.768



« Antwort #12 am: 18. März 2011, 15:19:56 »

Servus Anil!
Zitat
Von mir aus kann der Thread  jetzt zugemacht werden, ...
Mach es einfach, dafür gibt es einen "Sperren"-Button, den Du klicken darfst!

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
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