N'abend,
bis zu einem Pfändungsbeschluss ist es bei mir zwar noch nicht gekommen,
aber ich bin im Netz schon häufiger über den Betrag von 750 Euro in diesem
Zusammenhang gestolpert.
Die Kosten für die Exekutive trägt in der Regel immer der Schuldner.
Kann dieser die aber nicht zahlen, muß der Gläubiger in Vorleistung treten.
Das kann er sich dann aber zu gegebener Zeit wieder vom Schuldner holen, wenn dieser
möglicherweise wieder etwas flüssig ist.
Wehre mich schon seit über 5 Jahren so relativ erfolgreich aber irgendwann ist der Unterhaltsanspruch wahrscheinlich so hoch das ich und das frage ich jetzt euch ALLE was tun kann ? BITTE SCHREIBT MIR SO VIEL UND SO OFT IHR WOLLT ! ! Bin für jeden Rat dankbar !
Der Unterhaltsanspruch bei Mangelfällen ergibt sich in der Regel aus der
Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Wo ist jetzt konkret das Problem?