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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:24:42 *
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Autor Thema: Umzug der KM ins Ausland und ABR - wie verhalte ich mich richtig?  (Gelesen 730 mal)
Leo64
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« am: 24. Februar 2011, 13:05:27 »

Hallo in die Runde,

ich bin neu angemeldet, aber schon eine Zeitlang stiller Mitleser.

Ich habe folgendes Problem: KM hat mir vor einiger Zeit mitgeteilt, dass sie ins Ausland (Belgien) zu ziehen gedenkt. Ihr neuer Partner lebt dort, mittlerweile hat sie auch einen Job gefunden, der ihr zusagt, nun will sie also hinziehen, selbstverständlich unter Mitnahme der Kinder (10 und Cool.

Logischerweise war ich wenig begeistert und habe alle möglichen Argumente ins Feld geführt....Kinder hierlassen, LG kann ja auch nach D ziehen...letzteres geht angeblich nicht.

Was das Hierbleiben der Kinder betrifft - da hab ich mich mit Hilfe u.a. dieses Forums schlau gemacht - und mußte erkennen, dass ich auf dem Gerichtsweg wohl wenig Chancen auf alleiniges ABR hätte. Ich bin dummerweise aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und wohne in einer 2-Zimmer-Wohnung. Bin voll berufstätig. Ich müßte also einiges im Leben ändern, um eine Chance auf ABR zu bekommen (größere Wohnung und weniger Arbeit, was sich ja schon mal ausschließt), oder wie seht Ihr das?

Also habe ich schweren Herzens beschlossen, dem Umzug zuzustimmen, um wenigstens das ABR mir nicht verlorengeht.

Im Gegenzug habe ich mir großzügigen Umgang (1 WE im Monat und 2/3 der Ferien) und eine finanzielle Umgangsbeteiligung ausbedungen.

Sie ist bereit, ein derartiges Dokument zu unterschreiben bzw eben auch als GErichtsbeschluss zu akzeptieren.

Nun die Frage an Euch: Inwieweit ist sowas letztlich bindend? Konkret, was kann ich tun, wenn die Kinder in Belgien leben, und es nach einigen Wochen plötzlich heißt, sie können doch nicht kommen, schulische Verpflichtungen, Krankheit, kein Geld....

Hätte ich dann irgendeine Handhabe? Würde mir eine Klage was bringen? Wäre dann überhaupt D verantwortlich oder müßte ich mich auf einen Rechtsstreit in Belgien einrichten?

Ich hab einfach Angst, dass - wenn sie erstmal weg sind, der Kontakt irgendwann im Sande verläuft und ich machtlos bin.

Bin gespannt auf Antworten.

Ja, und noch etwas: NOCH ist nichts schriftlich...daher doch noch die Frage: Hätte ich den Hauch einer Chance, das ABR zu bekommen?

LG Leo

Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.768



« Antwort #1 am: 24. Februar 2011, 14:48:26 »

Servus Leo!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!
Zu Deinen Ausführungen:
Wie stehen die beiden Kids zu den Umzugsplänen der KM (sie ziehen schliesslich aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld, neue Sprache, etc.)?
Hast Du Dir schon mal ein Betreuungskonzept, für den Fall, Kids wollen nicht nach B, überlegt? Und nein, die Kids müssen nicht den ganzen Tag von Dir ver- und umsorgt werden, sie sind auch groß genug, den einen oder anderen Nachmittag mal alleine zu verbringen.

Zitat
Im Gegenzug habe ich mir großzügigen Umgang (1 WE im Monat und 2/3 der Ferien) und eine finanzielle Umgangsbeteiligung ausbedungen.
Sie ist bereit, ein derartiges Dokument zu unterschreiben bzw eben auch als GErichtsbeschluss zu akzeptieren.
Sobald dies gerichtlich gedeckelt ist, müsst ihr beide Euch daran halten. Ihr könntet z.B. auch einfliessen lassen, dass bei nicht stattgefundenen Umgängen automatisch das darauf folgende WE als Ersatz-WE gilt.

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Leo64
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #2 am: 24. Februar 2011, 16:29:06 »

Hallo Marco,

danke für die Antwort!

Ja, mir ist schon klar, dass - wenn ein Gerichtsbeschluss besteht - sich alle Beteiligten daran halten müssen. Dass es bei Nichteinhaltung sogar Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft geben kann.

Sofern sich das alles in Deutschland abspielt...was ich meinte ist, wie sähe es in meiner konkreten Situation aus, Kinder in B, nehmen wir mal an, Umgang wird vereitelt durch alle möglichen Ausreden, an wen wende ich mich? Ein deutsches Gericht? Haben die Befugnis ins Ausland, wäre sowas auch im Ausland vollstreckbar? Oder ein belgisches Gericht? Wie wären dann die Chancen, an die finanzielle Seite (Fahrten, Dolmetscher) darf ich gar nicht denken...

Vielleicht sind meine BEfürchtungen ja unbegründet, aber ich will mich einfach absichern, bevor ich endgültig mein Okay gebe.

Zu Deiner anderen Frage:

Heikles Thema. Sie würden glaube ich gern hierbleiben, aber ich habe den Eindruck, es wurde ihnen nie wirklich eine Alternative geboten. Es hieß immer, Mama zieht um und Ihr kommt mit, es wird schön, ein neues Land, neue Eindrücke, neue Horizonte. Papa seht Ihr weiterhin, aber hierbleiben geht ja nicht, Papa muss ja arbeiten und viel Platz ist bei ihm auch nicht.

Letzteres ist ja nun mal wahr...klar brauchen sie keine Rumdum-Betreuung, aber irgendwas müsste ich doch ändern. Entweder weniger arbeiten, oder zumindest tageweise eine Betreuung kommen lassen. Mehr Wohnraum sowieso. Letzteres kann ich mit ersterem aber nicht finanzieren, da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Zusammenfassung: Ich finde den Umzug an sich zwar nicht optimal, aber sehe es auch nicht als Weltuntergang, Belgien ist ja nicht auf der anderen Halbkugel, ich will mich nur absichern, dass sie nicht auf die Idee kommt, den Umgang irgendwann zu untergraben und ich stehe im rechtsleeren Raum (da Ausland) und kann nichts machen.

Grüßle, Leo

Gespeichert
midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #3 am: 24. Februar 2011, 16:32:51 »

Hallo Leo,

ich bin nun etwas vewirrt. Was ist zwischen dem 18. Februar und heute passiert?

Unter dem Nick Alex65 hast du noch stolz verkündet das das Gericht dir das ABR zugesprochen hat. Nun überelgst du, ob du die Kinder mit der Ex ziehen lassen sollst, weil du das ABR wohl nicht bekommen würdest.

Zudem zieht die KM nun nach Belgien und nicht mehr Nach Frankreich.

Mal abgesehen davon, das man dir keine vernünftigen Antworten bezgl. der Durchsetzbarkeit von Umgangsurteilen geben kann, wenn das Land nicht stimmt, könnte man sich durchaus vera**** vorkommen und deine gesamte Geschichte in Frage stellen.

Tina
Gespeichert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Leo64
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 3


« Antwort #4 am: 24. Februar 2011, 16:42:43 »

Huch?

Es geht um Belgien und nicht um Frankreich.

Und wenn ich das alleinige ABR hätte, würde ich hier nicht fragen.

Leicht verwundert

Gespeichert
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #5 am: 24. Februar 2011, 16:59:46 »

Topic geschlossen bis die Doppelregistrierung geklärt ist. Wir haben wichtigeres auf dem Tisch als dass wir Hilfe und Unterstützung doppelt geben.
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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