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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:16:40 *
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Autor Thema: Einmischung von Behörden ohne rechtlichen Titel  (Gelesen 652 mal)
Entrechteter
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Beiträge: 25


« am: 19. Februar 2011, 14:49:44 »

Versuche es noch einmal hier...

Ich bin ein Mitglied eines Stammtischs(Väter, die geteiltes Sorgerecht wollen). Ein weiteres Mitglied hat vor kurzem ein Brief vom JA erhalten, in dem angezeigt wird das Beträge aus nicht geleistetem Unterhalt an das Finanzamt per Aufrechnungsantrag gestellt werden. Es besteht keinerlei Titel und der KV ist Mangelfall,erwartet aber eine Steuerrückzahlung für die letzten zwei Jahre. Können ihm Beträge von der Steuerrückzahlung einfach abgezogen werden?
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« Antwort #1 am: 19. Februar 2011, 15:52:08 »

Moin,

Versuche es noch einmal hier...
Wo denn sonst noch?

Ich bin ein Mitglied eines Stammtischs(Väter, die geteiltes Sorgerecht wollen).
Sehr löblich. Empfehlung: Sprich immer von gemeinsamen Sorgerecht.

Es besteht keinerlei Titel
Ist Unterhaltsvorschuss geleistet worden? Ist eine Beistandschaft eingerichtet?

Können ihm Beträge von der Steuerrückzahlung einfach abgezogen werden?
Jein. Hierzu sind obige Infos notwendig.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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« Antwort #2 am: 19. Februar 2011, 15:56:30 »

Anfrage hier auch unter einer anderen Rubrik...wurde jetzt verschoben.

Unterhaltsvorschuss wird geleistet,ohne Beistandschaft
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« Antwort #3 am: 19. Februar 2011, 16:26:57 »

Die Unterhaltsvorschusskasse kann die Steuererstattung abgreifen, sofern die Leistungsunfähigkeit nicht festgestellt wurde, weil UHV nur dann nicht als Schuld aufläuft. Wurde die Unterhaltsvorschusskasse in Sachen Leistungsunfähigkeit angesprochen? Wurde diese durch die Unterhaltsvorschusskasse festgestellt? Ich fürchte, nicht.

Im Rahmen der Einkommensermittlung wurde die ESt-Erstattung ggf. bereits einbezogen und die Leistungsfähigkeit anhand dessen festgelegt. Dummerweise gibt es keinen Titel - hier würde ein Beschluss echte Hilfe leisten.
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« Antwort #4 am: 19. Februar 2011, 16:39:09 »

Laut Mitglied wurde JA wegen Feststellung der Leistungsunfähigkeit angeschrieben, JA hat entsprechende Bescheide seitens KV erhalten aber noch kein Leistungsunfähigkeitschreiben zugestellt.
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« Antwort #5 am: 19. Februar 2011, 17:29:17 »

"Steuergeheimnis/Datenschutz"! Zitat "Im Rahmen der Einkommensermittlung wurde die ESt-Erstattung ggf. bereits einbezogen und die Leistungsfähigkeit anhand dessen festgelegt" Wie kann die UVK überhaupt die Info über den Erstattungsbetrag seitens der Finanzamts erhalten,dass die eventuell eine Positvinfo herausgeben okay,aber den detaillierten Betrag?!Dann bräuchte man dem JA doch gar kein Steuerbescheid mehr vorlegen
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