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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:16:17 *
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Autor Thema: Brauche dringend Verhaltensempfehlung bei neuem Gutachter  (Gelesen 5398 mal)
vater1972
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« am: 19. Februar 2011, 12:44:27 »

Hallo liebe Gemeinde,

nun endlich hat sich die neue Gutachterin bei mir gemeldet, nachdem das OLG mit dem alten Gutachten so seine Probleme hatte und ein neues anforderte.
Für die Terminabsprache haben wir gestern telefoniert. Ich fragte sie, ob sie Probleme hätte, wenn wir unsere Gespräche in ihrer Praxis aufnehmen würde, um Mißverständnisse im Vorfeld zu verhindern. Sie teilte mir mit, dass sie das nicht wolle, wenn ich darauf bestehe, müsse sie den Gutachtenauftrag zurückgeben.
Ich wollte eigentlich auch fragen, ob sie damit einverstanden sei, wenn ich ihre Notizen der Gespräche nochmal gegenlese und gegenzeichne, um auch hier Mißverständnissen vorzubeugen, aber das habe ich mich dann gar nicht mehr getraut.

Noch besser: Sie teilte mir mit, dass ich ihr ja auch sagen könne, was bei der Mutter meines Sohnes begutachtet werden solle. Ich habe gesagt, dass es mich verwundert, dass ich das bestimmen könne, schliesslich hätte sie ja einen Auftrag vom Gericht. Sie: "Neinnein, Sie können mir schon sagen, ob ich die Erziehungs- und Förderungsfähigkeit begutachten solle oder etwas anderes".
Ich bin nach diesem Telefonat ziemlich beunruhigt. Mein Anwalt meinte, ihn wundere das auch (mit dem Gutachtenauftrag, den ich "mitbestimmen" kann, aber ein Mitschnitt der Gespräche sei eh ungewöhnlich und ein Gericht würde sich das eh nicht anhören.

Wie ist Eure Meinung? Was soll ich tun? Ich weiss echt nicht, wie ich mich verhalten soll, nachdem ich schon mal auf einen Scharlatan reingefallen bin (http://www.vatersein.de/Forum-topic-18414.html)...

Freue mich über Eure Empfehlungen.
Viele Grüße
vater1972
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 19. Februar 2011, 15:48:16 »

Moin,

an unseren >Empfehlungen< hat sich nichts geändert. Die Beauftragung des GA solltest du zwecks besserer Beurteilbarkeit schon hier einstellen.

Im Beschluss des Gerichts steht der Name des GA nebst Adressdaten und ggf. Telefonnummern. Mit Vorliegen des Beschlusses ist umgehend Kontakt aufzunehmen und nicht darauf zu warten, dass der GA sich meldet. Es geht um deine Zeit! Eine Mannschaft, die ein Tor zurück liegt, kann auch nicht auf Zeit spielen.

Ein klares "NEIN!" zu der Frage, ob du den Auftrag mitbestimmen, verändern oder erweitern kannst. Das ist eine Falle und du bist voll rein getreten. Wenn du Befürchtungen hegst, das GA könnte von dir Nicht-Gesagtes enthalten, dann kauf dir 'n digitales Diktirgerät oder nimm dein Handy, lege es offen auf den Tisch und sage, dass du das Gespräch aufzeichnen möchtest. Du hast hierauf übrigens einen Anspruch. Ich bin mal gespannt, ob der GA dann Schnappatmung bekommt.

Wichtig: Sei souverän und authentisch!

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
vater1972
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« Antwort #2 am: 19. Februar 2011, 18:14:37 »

Hallo DeepThought,

vielen Dank für Dein Feedback. Ich verstehe nicht, warum ich in eine Falle reingetreten bin. Ich habe das ja nur zur Kenntnis genommen und nicht losgewettert, sie solle dies und jenes prüfen.
Wie schon geschrieben: sollte ich auf Mitschnitt der Gespräche bestehen, würde sie den GA-Auftrag zurückgeben. Wenn ich also ein Diktiergerät auf den Tisch lege, wird das ein sehr kurzes Gespräch, nehme ich an. Laufe ich nicht Gefahr, dass mein "Mißtrauen" mir zur Last gelegt wird?
Kannst Du mir einen Link nennen, unter dem ich den Rechtsanspruch auf Aufzeichnung der Gespräche ablesen kann?

Vielen Dank und liebe Grüße
vater1972

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vater1972
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« Antwort #3 am: 20. Februar 2011, 19:29:59 »

Hallo an Alle,

jetzt bin ich ziemlich in der Zwickmühle. Mich erreichte heute ein Brief eines Kinderpsychiaters, in dem ich zu einem Gespräch gebeten werde. Der Psychiater teilt mit, dass aufgrund der "Symptome, die [KM] mitteilt, eine Behandlung von [Sohn] für sinnvoll erachtet wird."
Von Symptomen ist mir nichts bekannt. Ein Gespräch mit KM ist völlig unmöglich.

Ich nehme mal an, die KM geht in die nächste Runde und wird darauf abstellen, dass soviel Umgang mit mir schädlich ist, weil das Kind ein eindeutiges Zuhause braucht und sie nun einen "Handlanger" gefunden hat...
Lehne ich meine Zustimmung zu einer Behandlung ab, fördere ich nicht das Kindeswohl, stimme ich einer Behandlung zu, könnte eine Empfehlung rauskommen, den Umgang derart einzuschränken, dass Sohn ein eindeutiges Zuhause hat.

Ich dreh derzeit ziemlich am Rad, auch hinsichtlich des anstehenden Gesprächs mit der GA, die mir bereits telefonisch mitgeteilt hat, dass sie im Falle meines Bestehens auf einen Tonbandmitschnitt den GA-Auftrag des Gerichts ablehnen wird (nach dem sie im Dezember beauftragt wurde).

Verdammt, was soll ich tun, ich habe furchtbare Angst und fühle mich wie gelähmt. Was soll ich tun?HuchHuchHuchHuch??
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Beppo
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« Antwort #4 am: 20. Februar 2011, 20:38:00 »

Ich dreh derzeit ziemlich am Rad, auch hinsichtlich des anstehenden Gesprächs mit der GA, die mir bereits telefonisch mitgeteilt hat, dass sie im Falle meines Bestehens auf einen Tonbandmitschnitt den GA-Auftrag des Gerichts ablehnen wird (nach dem sie im Dezember beauftragt wurde).
Nach dem, was du bisher über sie geschrieben hast, scheint das ja kein großer Verlust zu sein.
Und wenn sie das Gericht vor den Kopf stoßen will, nur weil du dein Recht forderst, so ist das ja wohl ihr Problem.
Jedenfalls scheint sie etwas zu planen, wofür sie keine Zeugen gebrauchen kann.

Gruss Beppo
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« Antwort #5 am: 20. Februar 2011, 20:54:24 »

Hallo Beppo,
ich schätze Deine Antworten, die ich auch schon in anderen Threads gelesen habe. Die "erden" einen gewisserweise ;-)

Aber hinsichtlich der Verfahrensdauer geht mir doch die Muffe:
März 2009: Einstweilige Anordnung bzgl. des ABR : ABR an Mutter
Mai 2009: Einhlung eines Gutachtens
Februar 2010: Aufgrund des Gutachtens kriegt KM ABR.
April 2010: Beschwerde beim OLG
Mai 2010: OLG setzt Termin auf November fest
Dezember 2010: OLG beauftragt neuen GA
Februar 2011: GA nimmt Kontakt auf, obwohl im Beschluss steht: "zeitnah Gutachten erstellen"

Wenn ich jetzt einen Eklat bzgl. der GA heraufbeschwöre, geht die Verfahrensdauer weiter zu Gunsten der KM.
Es ist zum K.

Soll ich nun also auf einen Mitschnitt der Gespräche bestehen und eine Verfahrensverlängerung in Kauf nehmen?Huch
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Beppo
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« Antwort #6 am: 20. Februar 2011, 21:16:02 »

Die übliche Wahl zwischen Skylla und Charybdis.

Das abzuwägen bleibt deine Aufgabe.
Insbesondere deine Einschätzung über diese GA.
Ich würde aber auf der Aufzeichnung bestehen.
Gerade weil sie das ablehnt.
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« Antwort #7 am: 20. Februar 2011, 21:29:02 »

Musste erstmal in der griechischen Mytholgie nachlesen. Konsequenz: Ich bin in jedem Fall der Gearschte...
Mein eigentliches Gefühl hast Du aber bestärkt.

Bin gespannt, welche Auswirkungen das hat und informiere Euch zeitnah ;-)
MfG
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« Antwort #8 am: 08. März 2011, 18:15:37 »

Soooo, der Wahnsinn geht weiter:
Nachdem die Gutachterin am 10.12.2010 durchs OLG benannt wurde, ist sie mit Wirkung vom heutigen Tage auf eigene Bitte vom Gutachtenauftrag entbunden worden.
Vermutlich war ihr meine Forderung nach Aufzeichnung der geführten Gespräche zu heikel...
Begründet hat sie ihre Bitte natürlich mit der Komplexität der Fragestellung und ihrem Zeitaufwand durch eigene Weiterbildung. Das sie das nicht schon früher wusste....

Von einem Befangenheitsantrag habe ich abgesehen, da nach informeller Auskunft des OLGs schon eine langjährige Zusammenarbeit mit der Gutachterin besteht und das OLG nie Zweifel an der Korrektheit der Begutachtung hatte. Womöglich hat auch noch nie jemand eingefordert, dass zwecks Nachvollziehbarkeit protokolliert werden sollte...

Nun denn, ein neuer Termin beim OLG steht nun an, bei dem alles wieder von vorn losgeht...

LG
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« Antwort #9 am: 08. März 2011, 18:43:38 »

Moin,
ich denke, darüber kannst du froh sein.
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« Antwort #10 am: 01. April 2011, 21:20:33 »

Hallo liebe Gemeinde,

soooo, Termin beim OLG war heute, Gutachterin wurde vom OLG ihrem Auftrag entbunden wg. ihrem Zeitmangel.
Eine Interim-Lösung bzgl. des Umgangs bis zum Ende der Begutachtung wurde von der Kindesmutter ausgeschlagen.
OLG hat den Einsatz eines Verfahrenspflegers angekündigt. Beschluss Mitte April. Gutachten soll dann binnen drei Monaten fertiggestellt sein wg. der Verfahrensdauer, dem das OLG entgegenwirken muss.

Ich frage mich, was jetzt ein Verfahrenspfleger soll, denn die Umgänge werden normal wahrgenommen, weder KM noch KV haben von Problemen den Umgang betreffend berichtet.

Bzgl. des Rechts auf Tonbandaufzeichnung der Explorationsgespräche hat mir das OLG eine Abfuhr erteilt, habe ein getrenntes Topic eröffnet.

KM hat sich als wenig kompromissbereit präsentiert, aber dem OLG sind bzgl. des Umgangs offensichtlich die Hände gebunden...


Liebe Grüße
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« Antwort #11 am: 30. Mai 2011, 06:21:04 »

Hallo, der VP wurde eingeschaltet, um sich über euer Kind und seine Wünsche zu informieren, da ihr beide der elterlichen Sorge nicht nachkommt. Sie wird euch anhören und versuchen, für euer Kind die bestmögliche Situation zu schaffen und dies dann dem OLG mitteilen.
Doch auch danach bleibts schwierig, wenn das Kind nicht zu dir kommt, da die Mutter dadurch andere Wege suchen wird, stecke auch gerade mittendrin unjd mein Sohn hat zur VP noch einen Ergänzungspfleger bekommen der ihn nun gerichtlich vertretet.
Drück dir die Daumen
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« Antwort #12 am: 04. September 2011, 10:33:47 »

Hallo liebes Forum,

es ist eine Menge passiert seit meinem letzten Post.
Im Rahmen eines Umgangsverfahrens wurde mein Urlaub mit Sohni m.E. eingeschränkt (von ehem. acht Wochen auf nur noch sechs Wochen), denn schliesslich, - so Richterin, Verfahrensbeistand und JA-Mitarbeiterin -, ist die Kita soooo wichtig, dass sie dem Umgang mit dem Vater vorzuziehen ist. Unmöglich.

Nun ist endlich das neue Gutachten da. Der GA empfiehlt Übertragung des ABR auf mich. Und nebenbei hat er festgestellt, dass ich einen IQ von 145 habe. Hat mir allerdings in der Vergangenheit nicht geholfen :-(

Grund für die Empfehlung der Übertragung des ABR auf mich sind:
Stärkere Bindung des Kindes zu mir (ambivalente Bindung zur KM) und mangelnde Bindungstoleranz der KM, depressive Grundhaltung der KM, die jedoch derzeit behandelt wird.

Mal schauen, was das OLG nun macht...

LG
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« Antwort #13 am: 04. September 2011, 20:33:22 »

Der GA empfiehlt Übertragung des ABR auf mich. Und nebenbei hat er festgestellt, dass ich einen IQ von 145 habe. 
Was hast du dem denn versprochen?
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diskurso
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« Antwort #14 am: 04. September 2011, 23:00:43 »

Grund für die Empfehlung der Übertragung des ABR auf mich sind:
Stärkere Bindung des Kindes zu mir (ambivalente Bindung zur KM) und mangelnde Bindungstoleranz der KM, depressive Grundhaltung der KM, die jedoch derzeit behandelt wird.
Den will ich auch !

Mal schauen, was das OLG nun macht...
Gegen derart schwerwiegende Argumente dürfte es den Richtern am OLG (immerhin drei Stück davon) wohl schwer fallen, einen glaubwürdigen Grund zur Ablehnung zu finden.
Hast Du schon einen Termin ?

Obwohl - es gibt auch OLG-Beschlüsse, die der kranken KM in vollem Bewusstsein das ASR zusprachen - mit der Begründung, dass es auch für die KM aus therapeutischen Gründen besser sei ...
Ich erinnere mich an einen Fall in Berlin:
Die Frau war aufgrund einer diagnostizierten Schizophrenie (keine alberne depressive Grundhaltung) längere Zeit stationär in der Psychiatrie, während der Vater das Kind betreute und es auch schon zuvor zu 80% betreut hatte.
Der Vater hatte geklagt und die liebende Mutter erhielt tatsächlich das ASR, u.a. weil sie doch nun medikamentös richtig eingestellt wäre und es auch für sie besser sei ...rofl2

Lass Dich davon aber nicht irritieren, denn:
vor Gericht und auf hoher See ...

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« Antwort #15 am: 05. September 2011, 08:56:11 »

Hi beppo und diskurso,
das war ja nun immerhin der zweite Gutachter, nachdem die erste GA so ziemlich alles falsch gemacht hat, was man so falsch machen kann.

Mit meinem OLG (Brandenburg) habe ich auch so meine Bedenken. Teil des Senats ist die Richterin, die schon meine Beschwerde im Rahmen der einstw. Anordnung abgelehnt hat.
Gefühlt denke ich, die werden mit allen Mitteln versuchen, unser Kind bei der KM zu lassen.
KM hat jedenfalls schon mitgeteilt, dass sie gegen das Gutachten angehen wird. Obwohl ich als Laie partout nicht erkennen kann, an welcher Stelle man hier ansetzen könnte.
Dem GA war ja sicherlich bewusst, dass es sich hier um hochstreitige Parteien handelt und er wird sich bestimmt nicht an den Karren fahren lassen wollen (diesen GA findet man recht schnell per Google, ist ein Dr.Dr.).
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« Antwort #16 am: 05. September 2011, 09:04:58 »

Dem GA war ja sicherlich bewusst, dass es sich hier um hochstreitige Parteien handelt und er wird sich bestimmt nicht an den Karren fahren lassen wollen (diesen GA findet man recht schnell per Google, ist ein Dr.Dr.).
Mag sein, nur hat der GA weder zu entscheiden, noch ist ein Richter daran gebunden.

Ich möchte dir zwar nicht deinen Kampfgeist nehmen aber ich würde das jetzt auch noch nicht für einen Spielstand von 5:0 in der 89. Minute halten.

Gruss Beppo
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« Antwort #17 am: 05. September 2011, 18:54:29 »

Und nebenbei hat er festgestellt, dass ich einen IQ von 145 habe.

Moin,
und dann kommt irgendwann der Tag, wo dein IQ dir die Einsicht bescheren wird, dass du diese Hausnummer als Behinderung begreifen solltest.
Bis dahin hat dir deine verflossene Gattin aber noch enorm viele und enorm witzige Momente serviert.
Das ging beinah jedem hier so (falls das als Sedativum durchgeht).
Immerhin warst du so gewitzt, dem Gutachter nicht zu vermitteln, dass du ihn für eine Durchschnittsbegabung hältst.
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« Antwort #18 am: 05. September 2011, 19:56:04 »

@de9809: Ich wünsche Dir auch alles Gute für eine Lösung Deiner Probleme

@alle anderen: Ich habe heute nochmal mit meinem Anwalt telefoniert, der mir sagte, dass er sich vorstellen könnte, dass nun eine Entscheidung des Gerichts auch ohne weitere Anhörung ergehen könnte. Das wird im wesentlichen wohl von den Einlassungen der KM bzgl. des Gutachtens abhängen. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass es daran was zu rütteln gibt, aber das kann wohl keiner, wenn das GA zu seinen Gunsten spricht.
Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Procedere vor einem OLG? Wenn das OLG die Sache für entscheidungsreif hält, gibt es dann nochmal eine Frist, die letzten Vorgänge/Tatsachen nachzureichen. In meinem Falle ist gerade eine Strafanzeige meiner EX reingeflattert, die m.E. völliger Unsinn ist und eher den Unwillen der Kooperation demonstriert.

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« Antwort #19 am: 09. September 2011, 22:59:13 »

(diesen GA findet man recht schnell per Google, ist ein Dr.Dr.).

Hallo Vater'72,
der Dr.Dr. würde mich brennend interessieren!
Wäre nett, wenn Du ihn (gerne auch per PN) konkret benennen könntest.
Danke und schönen Abend,
PdG
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« Antwort #20 am: 10. September 2011, 12:19:27 »

hast ne PM
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« Antwort #21 am: 15. September 2011, 16:34:17 »

Wie zu erwarten, hat die KM Beschwerde eingelegt (wenn man das überhaupt so nennen darf, denn eigentlich gabs ja noch keinen Beschluss). Jedenfalls hat sie Bedenken gegen das Gutachten formuliert. Welche, weiss ich noch nicht. Mal schauen, wann die Post kommt...

LG
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« Antwort #22 am: 15. September 2011, 17:20:42 »

Das war zu erwarten, denn wie gesagt, entscheidet nicht der Gutachter sondern der Richter und den wird sie versuchen zu überzeugen.
So wie du auch.

Ist also nix schlimmes.
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« Antwort #23 am: 15. September 2011, 18:06:14 »

Moin,

keine Beschwerde im Sinne von Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der Vorinstanz und damit der Weg zur nächst höheren Instanz. Vielmehr handelt es sich um eine Stellungnahme zum Gutachten. Diese Stellungnahme ist dir zuzustellen und du kannst hierzu wiederum selbst deine Sicht der Dinge an das Gericht schreiben. Ungeachtet dessen: Du bist weiterhin auf Amtsgerichts-Ebene.

DeepThought
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« Antwort #24 am: 29. September 2011, 11:10:54 »

Palimpalim,

sooo, weiter geht's. Antrag auf Befangenheit des Gutachters ist durch KM eingereicht worden.
Ich darf Stellung nehmen bis Ende der Woche.

Warum bin ich noch auf Amtsgerichtsebene? Das Amtsgericht hat beschlossen und ich hab Beschwerde eingelegt. Daraufhin wurde das neue Gutachten in Auftrag gegeben durch das OLG. Jetzt muss das OLG entscheiden.

Mein Anwalt meint, es wäre durchaus denkbar, dass das OLG nun ohne weitere Anhörung entscheidet, sofern das OLG den Gutachter nicht für befangen hält. Aber die schnellsten sind die da nicht... Dauert nun immerhin schon 2,5Jahre und drei Wochen.
Mal schauen...



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