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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:15:28 *
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Autor Thema: Brauche dringend Verhaltensempfehlung bei neuem Gutachter  (Gelesen 5398 mal)
vater1972
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« Antwort #25 am: 12. Oktober 2011, 16:25:54 »

Hallo an alle,
der Gutachter hat nunmehr auch Stellung genommen und schreibt im Wesentlichen, dass die erneut vorgebrachten Vorwürfe der KM im Befangenheitsantrag seine Untersuchungsergebnisse eher stützen würden als widerlegen.
Das Schreiben des GA hat mein Anwalt am 7.10. zur Kenntnis erhalten, keine Aufforderung zur Stellungnahme oder ähnliches. Es neigt sich nun anscheinend dem Ende. Wie auch immer das aussieht...
Nochmal zur Erinnerung: Am 03.03.2009 fand die erste Anhörung im Rahmen einer einstw. Anordnung zum ABR statt. Satte zwei Jahre und sieben Monate läuft das nun...

LG
vater1972
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vater1972
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Beiträge: 114


« Antwort #26 am: 23. Oktober 2011, 15:27:06 »

Hallo,

am 4.11. gibt es eine mündliche Anhörung bzgl. der Befangenheitsvorwürfe.
Das wird dann richtig volles Haus:
3 Richter, die Eltern und deren Anwälte, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Gutachter mit Assistentin. Zu elft wirds kuschelig...
 laola
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pai de gemeos
_pai de gemeos
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8-fach Papa


« Antwort #27 am: 23. Oktober 2011, 15:58:48 »

Nochmal zur Erinnerung: Am 03.03.2009 fand die erste Anhörung im Rahmen einer einstw. Anordnung zum ABR statt. Satte zwei Jahre und sieben Monate läuft das nun...

Hallo Papa'72!
Hast Du denn in diesen zweieinhalb Jahren Deine Kinder sehen können oder mussten die in dieser langen Zeit auf Dich verzichten?
Du schreibst, dass das Ganze im Rahmen einer EA begonnen hat - also einer Maßnahme, die eigentlich ja für Fälle geschaffen wurde, die keinen Aufschub dulden. Insofern würde mich interessieren, ob es zu einer Einstweiligen Anordnung kam und diese auch umgesetzt wurde/wird, wärend Ihr Euch jetzt in der Hauptsache streitet, oder ob bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Kinder vaterlos waren/sind.
LG
PdG
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vater1972
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« Antwort #28 am: 24. Oktober 2011, 18:01:24 »

Hallo PdG,
nein, ich konnte meinen Sohn nach ca. 4 Monaten wieder regelmäßig sehen, weil die bestellte erste Gutachterin mir großzügigen Umgang eingeräumt und angeboten hat (das war allerdings das einzig gute, was sie getan hat). Seitdem konnte ich Sohni im wöchentlichen Wechsel einen Tag, bzw. 3,5 Tage lang persönlichen betreuen. Da hatte ich wirklich saumäßiges Glück.
In der EA wurde das ABR auf die Mutter übertragen, weil sie eidesstattlich versichert hat (und das hat Beweiskraft), dass ich schlimmer Alkoholiker bin. Im Rahmen des Hauptsacheverfahrens konnte ich das durch Beibringung von Leberwerten (MPU-Richtlinien) entkräften, aber das hat da niemanden mehr interessiert. Es wurde die Gutachterin bestellt, die acht Monate(!) später ihr Gutachten vorlegte und empfahl, das ABR der Mutter entgültig zu übertragen (aufgrund der bereits eingetretenen Kontinuität), dem das Gericht dankend folgte, in dem es im Beschluss das Gutachten wortwörtlich abgeschrieben hat.
Das Umgangsmodell wird stillschweigend geduldet, eine Elternvereinbarung wurde nicht abgeschlossen.
Die BEschwerdeinstanz (bei mir OLG Brandenburg) hat einen neuen Gutachter bestellt, der nach über drei Monaten feststellte, dass er zeitlich gar nicht kann. Nun hat der dritte Gutachter sein Gutachten abgeliefert, empfiehlt Übertragung des ABR auf mich, weil Mutter mangelnde Bindungstoleranz und ambivalente Bindungen zum Kind hat (und das Kind zu ihr). Dagegen hat sie Antrag auf Besorgnis der Befangenheit eingelegt.
Parallel zum Beschwerdeverfahren laufen seit ebenfalls 2,5Jahren ein Umgangsverfahren und ein Unterhaltsverfahren. Im Rahmen des Umgangs musste ich schwer kämpfen, weil Mutter unterstellt hat, dass das Kind Verhaltensauffälligkeiten hat, wenn es beim Vater war (mittlerweile durch Gutachter entkräftet). Im Unterhaltsverfahren unterstellt mir die Richterin, ich hätte Erwerbsobliegenheitspflichten und dürfe nicht einfach weniger arbeiten (obwohl ich den Unterhalt ja aufbringe, nur eben nicht Stufe X, sondern Stufe 2). Nunja, nun heisst es abwarten...

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vater1972
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Beiträge: 114


« Antwort #29 am: 05. November 2011, 15:03:48 »

So, mein Sorgerechtsverfahren ist nach 2,5 Jahren nun abgeschlossen.
Gestern war der letzte Termin vor dem OLG und die Richter haben der Mutter eindringlich geraten, sich mit mir zu einigen. Mit Hinblick auf das Gutachten, dass die Übertragung des ABR auf mich empfohlen hat, hat die Mutter diesen Hinweis auch kapiert und einem Wechselmodell zugestimmt. Damit bin ich zufrieden und ich hoffe, die Zukunft wird zeigen, dass dies die richtige Entscheidung für unseren Sohn und uns als Eltern war.

Allen anderen alles Gute. Bei Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

vater1972
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #30 am: 05. November 2011, 18:58:09 »

Gratuliere!

Das sind doch mal gute Nachrichten. thumbup
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Marko99
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 272


« Antwort #31 am: 29. November 2011, 16:30:36 »

Gratuliere!

Das sind doch mal gute Nachrichten. thumbup

Dem schließe ich mich an:-)
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