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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:11:04 *
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Autor Thema: Was soll ich blos tun  (Gelesen 3347 mal)
schulterbruch
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 23


« am: 16. Februar 2011, 14:06:40 »

Hallo alle
Ich bin seit ca.20 Jahren verheiratet und war ca.25 Jahre mit meiner Frau zusammen.
Wir haben 4 gemeinsame Kinder. 3 Kinder haben wir groß und über 20, ich habe 1 Enkelkind.
Meine Kleine ist jetzt 6 Jahre und geht seit einem halben Jahr zur Schule. Nun sagt sie
ich trenne mich und will die Scheidung. Wir haben in einer Zugewinngemeinschaft  mit
gemeinsamen Sorgerecht gelebt. Bei einer Scheidung würden von unserem Bauernhaus und eine Immobilie die ich zu einem sechstel geerbt habe (die Miterben haben wir ausgezahlt) unter den Hammer kommen und wegen der noch offenen Verbindlichkeiten würde nichts
oder vielleicht ein lächerlicher Betrag  übrigbleiben. Für meine Kinder schon gar nichts.
Ich bin bereit das Haus durch 6 zu teilen die Kinder hätten dann eine Basis und könnten
was sie auch wollen, ausbauen. Meine Frau schlägt vor: die Kinder und wir komme ins
Grundbuch und erhalten das Bauernhaus wir würden 2  separate Wohnungen erstellen
und darin getrennt (früher oder später mit neuen Partner) leben. Unsere Kleine hätte dann
2 Wohnungen, beim Vater und bei der Mutter und wir könnten als Wechselmodell unsere
Kleine liebe Tochter erziehen. Die zum Teil geerbte Immobilie (5/6 haben wir an die Miterben ausgezahlt es sind noch alles Schulden) zieht sie als Erbschaft noch nicht in
Betracht. Das sieht erstmal gut aus aber wie soll ich in dieser Nähe mit einem Neuen leben,
wie kann ich mich um mein Kind kümmern? sie wird mich mit Argusaugen beobachten
und mir sofort das Kind wegnehmen usw usw. Was passiert wenn sie zum Anwalt geht
was sie demnächst auch macht ---soll ich versuchen  zur Schadensbegrenzung noch vor
dem Anwalt eine Einigung wie Gütertrennung und Sorgerecht  zu versuchen? Muss
diese dann schriftlich getroffen und vor einem Notar formuliert werden?
Der Anwalt wird keine Gelegenheit auslassen. Nach dem Anwalt ist mit Sicherheit
Keine gütliche Einigung mehr möglich. Dann verliere ich und auch die anderen alles.
Soll ich versuchen eine Einigung gemeinsam zu formulieren und muss diese
Wie sie auch aussehen mag vom Notar beglaubigt werden? 
 Gruß
Von einem Verzweifelten
Schulterbruch
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #1 am: 16. Februar 2011, 14:47:22 »

Servus schulterbruch,

mal ganz grundsätzlich: Als verheirateter Vater HAST Du das Sorgerecht bereits; da muss nichts erkämpft oder verhandelt werden. Und auch das "Kind wegnehmen" geht dann nicht so einfach - es sei denn, Du wärst selbst der Ansicht, dass ein Kind (zu) seiner Mutter gehört.

Für die Besitzverhältnisse an Eurer Immobilie zählt nicht, wer mal was geerbt hat oder wer wen womit ausbezahlt hat, sondern allein der Grundbucheintrag. Gleiches gilt für die Kreditverträge: Wer sie unterschrieben hat, haftet auch dafür.

Grundsätzlich ist die Idee, aus einem Haus zwei Wohnungen zu machen, eine feine Sache; vor allem für Eure Kurze, die dann auf Kurzen Wegen pendeln kann und der beide Eltern maximal erhalten bleiben. Über Nickeligkeiten wie "ich will niemals einen meiner Nachfolger sehen" solltest Du dann allerdings drüberstehen; mit Eifersüchteleien funktioniert ein solches Konstrukt nicht. Dass irgendwann neue Partner ins Spiel kommen, liegt in der Natur des Lebens.

Anwälte braucht Ihr derzeit nicht; frühestens für die Scheidung. Und über alles, worauf Ihr Euch vorher einvernehmlich einigt (ggf. unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, beispielsweise eines Mediators) braucht Ihr hinterher nicht mehr zu streiten. Spart Zeit, Geld und Nerven. Und ist eigentlich auch Voraussetzung für ein gutnachbarschaftliches Verhältnis, das bei einem "wir wohnen weiterhin unter einem Dach" erforderlich ist.

Eure Trennung sollte unter dem Motto stehen "wir sind als Paar gescheitert, aber wir bleiben gemeinsam Eltern". Abrechnungen über Vergangenes nützen nichts; schenkt sie Euch am besten komplett.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
82Marco
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #2 am: 16. Februar 2011, 14:50:47 »

Servus Schulterbruch!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen!
Damit verbunden auch gleich eine Bitte:
Mach bitte hie und da mal einen Absatz oder Leerzeile rein, das erleichtert das Lesen ungemein.

Mit diesem
Zitat
Nach dem Anwalt ist mit Sicherheit Keine gütliche Einigung mehr möglich.
erscheint mir das
Zitat
Soll ich versuchen eine Einigung gemeinsam zu formulieren und muss diese Wie sie auch aussehen mag vom Notar beglaubigt werden?
eigentlich unumgänglich.
ICh würde erst mal versuchen, OHNE Anwälte eine Trennungs-/Scheidungsvereinbarung zu machen. Anwälte wollen in erster Linie geld aus Eurem Leid verdienen, sie werden daher nicht wirklich zu "einvernehmlichen" Lösungen (sonder anch "das-steht-mir-zu-Lösungen) beitragen...

Zitat
Unsere Kleine hätte dann 2 Wohnungen, beim Vater und bei der Mutter und wir könnten als Wechselmodell unsere Kleine liebe Tochter erziehen.
Das Wechselmodel (WM) wäre für Eure Tochter schlichtweg die ideale Lösung, verankern könnt ihr das WM nur in gegenseitigen Einverständnis, da dieses Umgangsmodel hier in D leider nicht gesetzlich verankert ist. Soll heissen, wenn KM (oder auch Du) nicht mitspielt, gibts kein WM.

Grüßung
Marco
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Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
schulterbruch
Schon was gesagt
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« Antwort #3 am: 16. Februar 2011, 14:51:45 »

Danke Martin
gruß
Schulterbruch
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riviera68
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« Antwort #4 am: 16. Februar 2011, 19:18:21 »

Hallo,

bezueglich der neuen Partner moechte ich sagen, dass ich denke, es gibt uU gravierende Unterschiede. Es ist eines, ob man nach der Trennung mit neuen Partnern Tuer an Tuer wohnt oder ein paar Strassen dazwischen liegen.

Und vor allem, so wie ich das kenne, haben Maenner eher weniger Probleme mit einem neuen LG, als die Ex mit einer neuen LG. Soll heissen, ich kenne wenige bis keine Faelle, wo ein Vater die eigenen Kinder als Druckmittel gegen den neuen LG der Ex einsetzt.

Es ist aber an der Tagesordnung, dass Vaeter mit neuen LG's ploetzlich noch mehr mit Boykott in alle Richtungen zu kaempfen haben. Da stelle ich mir dann vor, wie wohl eine Ex reagiert, wenn die Neue, huebsch, juenger und mit Bikinifigur nebenan wohnt...(mit der Aussicht, dass diese Neue nicht nur den Ex hat sondern auch noch "ihr" betreuen koennte/betreuen wird oder soll....)

Ich wuerde mich als Mann darauf vermutlich nicht einlassen.

cheers, riviera
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IRiS -  tHe KeePEr of THe RaInBoW
brille007
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« Antwort #5 am: 16. Februar 2011, 19:59:33 »

Moin,

Da stelle ich mir dann vor, wie wohl eine Ex reagiert, wenn die Neue, huebsch, juenger und mit Bikinifigur nebenan wohnt...(mit der Aussicht, dass diese Neue nicht nur den Ex hat sondern auch noch "ihr" betreuen koennte/betreuen wird oder soll....)

Ich wuerde mich als Mann darauf vermutlich nicht einlassen.
die Bikini-Schönheit ist eine Eventualität, die in der Zukunft liegt und aktuell keine Rolle spielt. Nur aufgrund einer Möglichkeit das Wechselmodell bereits jetzt auszuklammern wäre daher vermutlich keine gute Idee. Sollte es in der Zukunft unvermeidlich sein, ein paar Strassen oder Kilometer zwischen sich und die Ex zu legen, kann man das dann ja immer noch tun.

Grüssles
Martin
(der Probleme immer erst dann löst, wenn er sie hat)
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riviera68
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« Antwort #6 am: 16. Februar 2011, 20:17:03 »

Hallo,

Missverstaendnis....sorry.

Ich schliesse nicht das WM aus, ich bin ja der totale Fan davon.

Die huebsche Neue war eine Uebertreibung, es geht letztlich um eine neue LG im Leben des Vaters, als dass sie der Ex Futter fuer Stress bietet und das meiner Ansicht nach schneller, wenn alle unter einem Dach, wenn auch in getrennten Wohnungen wohnen wuerden.

WM ja, aber im selben Haus? Manchmal kann man einfach eventuellem Stress von vornherein aus dem Weg gehen, bei Trennungen mit Kindern duerfte das vor allem fuer die Kinder hier und da hilfreich sein.

cheers
« Letzte Änderung: 16. Februar 2011, 20:22:21 von riviera68 » Gespeichert

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« Antwort #7 am: 17. Februar 2011, 13:23:46 »

Moin.

ich schließe mich an, dass das WM mit dieser Wohnsituation das Optimum darstellt.

Wenn es denn klappt!

Das setzt von beiden Seiten ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit voraus, da es jede Menge Leute gibt, die es aus egoistischen Gründen torpedieren wollen.

Das ist aber keine Empfehlung, es nicht zu versuchen, sondern eine, sich darauf einzustellen, dass es schwierig werden könnte.

Eigene Nickeligkeiten, wie den Neuen, solltest du ganz weit nach hinten stellen.
Begrüße ihn freundlich, wie einen neuen Nachbarn.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
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schulterbruch
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« Antwort #8 am: 21. Februar 2011, 12:44:07 »

Hallo an alle
Wir wollen uns ja gütlich einigen und unsere Kleine gemeinsam
Betreuen (WM) .Ich glaube es gibt da einen der weiter wegwohnt ca.600km.
Was kann ich machen falls alles anders wird als man und denkt sie dahin zieht und unser Kind mitnimmt. Kann ich das verhindern oder wie soll ich dann zu meiner
 Tochter den Kontakt halten? Ist es immer die Mutter die so was bestimmen kann.
Ich  mach mir Sorgen noch ist nichts

schulterbruch
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« Antwort #9 am: 21. Februar 2011, 12:53:07 »

Servus Schulterbruch,

Zitat
Was kann ich machen falls alles anders wird als man und denkt sie dahin zieht und unser Kind mitnimmt. Kann ich das verhindern oder wie soll ich dann zu meiner
 Tochter den Kontakt halten? Ist es immer die Mutter die so was bestimmen kann.

Ihr habt gemeinsames Sorgerecht und somit wärst du an einer Entscheidung über einen Umzug zu beteiligen.

Oftmals schaffen aber gerade Mütter einfach Fakten , indem sie den Umzug ohne große Worte einfach durchziehen. Und siehe da, es passiert..... Genau!.... Nichts.

Denn jetzt, wo es schon mal so ist, bleibt es halt einfach so. Und da Kinder im dt. Familien(un)recht eh zur Mutter gehören, wird das schon alles so seine Ordnung haben.  gun

Du könntest im Vorfeld noch versuchen, durch eine EA den Umzug zu verhindern und das ABR für das Kind zu erhalten, aber die Chancen stehen zwischen schlecht und ganz schlecht für Dich aus einem ganz einfach Grund: Du bist ein Mann.

Mit Glück gelingt es Dir dann vielleicht noch, die KM an den dann viel höheren Kosten für den Umgang zu beteiligen.

Gruß, Michael
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schulterbruch
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« Antwort #10 am: 03. März 2011, 14:28:39 »

Hallo
Meine Frau will so schnell wie möglich die Scheidung.
Wir wollen uns gütlich (was immer das heißen mag) trennen.
Das heißt wohl für uns alle Punkte wie Zugewinn, Versorgungsausgleich,
Unterhalt etc abklären und beim Notar zu Papier bringen. Dann wenn
alles klar ist zum Beispiel die Online-Scheidung einreichen. Ist  das so
der richtige Ablauf ?
Meine Frau soll dann in unserem Haus eine separate Wohnung bekommen.
Bisher hab ich alle Kosten wie Strom, Müllabfuhr, Wasser, Nahrung usw.
beglichen .Für den allgemeinen Haushalt habe ich ihr monatlich einen
Betrag überwiesen, reichte natürlich nie weil sie einige Pferde hält und
sie vermutlich von dem Haushaltsgeld einiges dafür aufgebraucht hat.
Ich weiß dies aber nicht sicher weil sie durch Reitunterricht verdient
hat und davon die Pferde offiziell unterhält .Ich hatte nie Einblick in ihre
Geschäfte aber schon eine Woche nachdem ich das Geld für den Monat
überwiesen hatte war sie meistens an meinem Konto. Soweit so gut ,
aber wenn wir nun alles trennen und ich die Steuerklasse wechsle
bin ich nicht wirklich bereit (und kann es auch nicht) alles weiter zu
bezahlen ohne zu wissen wo das Geld bleibt. Wenn ich alles richtig
verstehe muss ich während des Trennungsjahres  für eine ähnliche
finanzielle Situation sorgen wie sie während der Ehe geherrscht hat.
Gibt es eine Richtlinie welchen Betrag ich für die Versorgung (ich
meine Essen nicht Strom, Wasser Müll Kredite etc ) bezahlen muss
oder kann ich wenigstens einen Nachweis für den Verbleib des Geldes
verlangen? Ich möchte zb nur ungern die Fahrten zu Ihrem Neuen und
ihr hobby tragen.

Gruß
Schulterbruch

 
 

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papajo
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« Antwort #11 am: 03. März 2011, 14:52:53 »

moinsen Schulterbruch,

(denk mal drüber nach, dir einen etwas positiveren Nick zuzulegen :-)  )

Evtl. wird man mich noch verbessern, aber wenn die Betreuung eures kleinen Kindes zu 50% durch Dich und zu 50% durch DEF gesichert werden könnte, so steht nix im Weg, das deine DEF durch ihrer eigen Hände Arbeit das Geld verdient was sie braucht. Wenn WM, so kein Grund, ihr etwas zuzuschieben. Bei WM ist damit dann auch der KU hinfällig.

Jeder verdient sein Geld, für Kind fließt nix, und wenn Du ganz nett bist, läßt Du ihr das Kindergeld.

grüßle
jo
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« Antwort #12 am: 03. März 2011, 14:59:20 »

Moin schulterbruch,

für mich hört sich das Ganze ein bisschen an nach "wenn Männe mich finanziell so gut ausstattet, dass ich an meinem Lebensstil nichts ändern muss, können wir uns gerne einvernehmlich trennen".

Wie ernst es Deiner DEF damit ist, wirst Du erfahren, sobald Du einen sauberen Schnitt wie den von papajo vorgeschlagenen auf den Tisch legst: Jeder ist für sich selbst verantwortlich (was übersetzt beispielsweise auch heisst "wer sich keine Pferde leisten kann, muss sich eben davon trennen"). Sehr schnell danach wirst Du klarer sehen.

Wenn Du diesen Schnitt von Tisch, Bett und - vor allem! - Kasse nicht machen willst, braucht Ihr Euch auch nicht scheiden zu lassen.

Grüssles
Martin
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papajo
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« Antwort #13 am: 03. März 2011, 15:38:06 »

moins,

nur mal zwischendurch:

aber schon eine Woche nachdem ich das Geld für den Monat
überwiesen hatte war sie meistens an meinem Konto.

weiss nich, sie hat doch wohl nicht immer noch Zugriff auf DEIN Konto?Huch

Wenn ja,liess Dich und mach Dich auf den Weg zur Bank, aber hasenartig!!!

grüßle
jo
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schulterbruch
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« Antwort #14 am: 03. März 2011, 15:47:43 »

ja sie hat noch Zugriff auf meine konten.
Ich wollte warten bis wir beim Notar waren.Wer weis was passiert,
wenn ich voher die Konten zumach.Ich möchte nicht das mir etwas
mit meiner Tochter aus der Hand läuft.Es ist nur Geld das andere
ist Leben.
 danke
schulterbruch
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« Antwort #15 am: 03. März 2011, 15:50:10 »

Zitat
Es ist nur Geld das andere ist Leben.

große Worte Schulterbruch! Wenn Du es Dir leisten kannst...

Ich würde zumindest dann den Dispo auf 0,00 € setzen.

Gruß, Michael
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es wird heller, versprochen!


« Antwort #16 am: 03. März 2011, 16:44:20 »

hi sb,
Wer weis was passiert,
wenn ich voher die Konten zumach.

das weiss in der Tat keiner aber was passiert wenn Du es nicht machst darüber kannst Du hier im Forum eine Menge erfahren  

und dazu

Ich möchte nicht das mir etwas mit meiner Tochter aus der Hand läuft.

möchte Ich Dir raten Deine Erwartung zum Thema"Ich lasse Kohle also läuft mit Tochter alles gut" schnellstens runter zu schrauben.

Könnte sein, ist aber in den allermeisten Fällen nicht so- ganz im Gegenteil, durch dieses Verhalten weckst Du bei mancher Dame extreme Begehrlichkeiten bishin zur bodenlosen Unverschämtheit und fortwährender Erpressbarkeit.

Tu Dir und Deinem Nachwuchs das nicht an.Zeige Flagge und ziehe Grenzen- erst dann wirst Du wahrgenommen.

Du musst in den Spiegel schauen und Deiner Tochter sollte zu Dir aufschauen können.(Liebevoller aber in seiner Meinung klarer Papa)

minna
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Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...
schulterbruch
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« Antwort #17 am: 03. März 2011, 17:34:39 »

das stimmt es sind grosse Worte
aber ich habe einfach Angst die Kleine auch nur
teilweise nicht zu sehen.Vom Verstand habt ihr recht.
Es ist alles so frisch ich weiß nicht wo ich stehe,
Dispo begrenzen ist sicherlich am besten.
danke für den Klartext.
schulterbruch
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« Antwort #18 am: 03. März 2011, 17:58:45 »

Moin schulterbruch,

Ausser dem gleichen Anfangsbuchstaben gibt es nicht die geringste Gemeinsamkeit zwischen "Kind" und "Konto"; es wäre daher unklug, diesen Zusammenhang selbst herzustellen.

Du bringst Dich mit einem "ich lass Dir die Tür zu meinem Konto offen" jedenfalls in keine bessere Position in Sachen Kindesumgang; Du gibst Deiner Ex damit nur das Signal, an dieser Stelle besonders verwundbar und erpressbar zu sein. Das wirst Du dann umgehend an anderer Stelle zu spüren bekommen.

Grüssles
Martin
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« Antwort #19 am: 03. März 2011, 18:01:46 »

Hallo schulterbruch,

ich sags ja nicht gerne, aber ich glaube weder an eine friedliche Scheidung noch an ein WM unter einem Dach.

DU bist schon jetzt der Zahlesel und wenn du das aenderst, wird deine Ex dir zeigen was sie davon haelt.

Im normalen WM fliesst kein KU und auch kein TU/EU....darauf wird sich deine Ex nicht einlassen...wer soll denn ihr (Luxus-)Leben
finanzieren, wenn nicht du?

Und wenn du weiterzahlst, damit Friede herrscht, dann wird die Forderung immer hoeher werden.

Komm aus deiner Duckhaltung raus und sag klar und deutlich was du willst und geh deinen Weg, ansonsten gehst du ihren und der
wird dir nicht gefallen!

sorry, riviera
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schulterbruch
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« Antwort #20 am: 10. März 2011, 13:59:38 »

Hallo an Alle
Leider ,leider, leider nach 25 Jahren Partnerschaft, 4Kindern und 20Jahren Ehe hat meine Frau einen anderen und ich stehe vor der Scheidung. Wir wollen uns gütlich einigen und vor dem Einreichen der Scheidung beim Notar einiges klären. Wenn ich das alles richtig verstehe sollten Punkte wie:
-Versorgungsausgleich
-Ehegattenunterhalt
-Kindesunterhalt
-Zugewinnausgleich
-Verteilung von Ehewohnung und Hausrat
-Sorgerecht und Umgangsrecht 
beim Notar vorher geklärt werden .Der Sinn dieser Vereinbarung  ist die Beendigung der Zugewinngemeinschaft und anderen Stelle eine Gütertrennung zu setzen. Wird hiernach die Scheidung eingereicht werden diese punkte nicht mehr nach den gesetzen der Zugewinngemeinschaft behandelt und gelten als erledigt. Habe ich dies so richtig verstanden???
Probleme bereitet mir im Augenblick folgendes.
Kann man beim Notar den Zugewinn beliebig aufteilen oder ist man an Gesetze gebunden.
Zum Beispiel geht so was (im Prinzip):
Wir haben in der Ehe ein Resthof und eine Grünfläche erworben (im GB steht nur ein Ehepartner) zusätzlich hat ein Ehepartner anteilig das haus seiner Eltern geerbt. Die anderen Erben wurden mit einem Darlehn ausgezahlt. wir treffen folgende Vereinbarung
Auf Ansprüche auf das geerbte Haus sowie auf die Verpflichtungen auf das hierfür aufgenommene Darlehn verzichtet ein Partner.  Der während der Ehe erworbene Resthof
sowie die separat erworbene Grünfläche soll weiterhin von beiden Ehepartnern in separaten Wohnungen genutzt werden .Ein Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen. Die 4 gemeinsamen Kinder erhalten die Möglichkeit zum Ausbau jeweils einer Wohnung. Eine Veräußerung der Immobilie ist nur in gemeinsamen Einverständnis möglich.(evtl. kann man so was im GB eintragen?).Die Grünflächenutzung erhält der eine die Werkstatt
und so weiter und so fort.
Auf weitere Ansprüche die sich aus der Zugewinngemeinschaft ergeben verzichten beide
Partner. Ist so was möglich und auch rechtsgültig???
Ich will so das geerbte Haus natürlich auch die schulden daraus halten meine noch Frau hat nichts dagegen.
Es ist ein SCH.....spiel und tut so weh
 Gruß schulterbruch

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Lackenkogel
Frischling

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« Antwort #21 am: 10. März 2011, 17:56:55 »

Lieber Schulterbruch,
ich habe Deinen Thread aufmerksam gelesen und möchte Dir als Frau meine Sicht der Dinge hierzu schreiben, wenn Du erlaubst.

Keine Frage, dass Du durch die Trennung und den Umstand, dass Deine Frau einen Neuen hat verletzt bist. Was Du aber jetzt machst, ist nichts Anderes, als Dir die Schuld hierfür zu geben! Überlege doch mal, was es heißt, wenn Ihr Euch in einem gemeinsamen Haus zwei Wohnungen teilt! Du siehst Deine Ex und ihren Neuen täglich! Du wirst nie mit dieser Ehe abschließen können (das geht eh nicht ganz, weil Ihr Kinder habt). Und meinst Du, dass es für eine potentielle neue Partnerin der Anreiz schlechthin ist, in diese "WG" einzuziehen? Ich denke, da gibt es nicht so Viele, die das machen würden. Würdest Du es machen? Mal angenommen, Du wärst der neue Partner einer Frau, die in so einer Konstellation lebt?  Deine Ex wäre nicht die Erste, die zur (H)ex wird, wenn eine Neue im Leben des Alten tritt. Frei nach dem Motto: Niemand spielt mit meinem Spielzeug! Auch, wenn ich es nicht mehr haben möchte!

Zugriff auf Dein Konto geht mal grad gar nicht! Ich habe selbst ein Pferd und weiß daher sehr genau, welch manch' überraschende Rechnung auf einmal ins Haus schneit. Du sagst selbst, du möchtest Deiner Frau nicht das neue Leben und ihr Hobby finanzieren. Richtig so! Dann mache Nägel mit Köpfen und sperre um himmels Willen Dein Konto! Ich bin ehrlich gesagt sehr gespannt, wie sie darauf reagiert. Irgendwie glaube ich nicht, dass es eine verständnisvolle Reaktion von ihr geben wird.

Du wirst nichts erreichen (außer Respektlosigkeit), wenn Du den Braven gibst und Dich am Nasenring durch die Arena ziehen lässt.

Ich wünsche Dir viel Glück und vor allen Dingen Mut! Man kann alles regeln. Dafür muß man nicht den Bückling spielen.

Lackenkogel (die seit zwei Jahren einen Partner mit Kindern hat und hier gerne mitliest, weil nicht immer alles so einfach ist und hier geholfen wird - auch die eigene Denkweise mal zu beleuchten *gg*)
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #22 am: 12. März 2011, 11:33:14 »

Moin SB.

Bitte mache deine Angaben konkret.
Es ist schwer dir folgen wenn du nur schreibst, dass "jemand" im Grundbuch steht.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
schulterbruch
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« Antwort #23 am: 12. März 2011, 16:18:16 »

ok Beppo
beim Resthof stehe ich imGB und meine frau hat imGB ein Wohnrecht.
Beim Erbhaus stehe ich im GB
Bei der Grünläche meine frau und ich.
Hast recht jemand ist schwammig
gruss
SB
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schulterbruch
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« Antwort #24 am: 12. März 2011, 19:42:55 »

hallo Lackenkogel,
das mit einer neuen Partnerin hatte ich überhaupt nicht drauf gehabt.Was du gesagt hast stimmt natürlich.
Es gibt bestimmt noch tausend Gründe für eine weit entfernt gedachte Neue sich mit einem geschiedenen, 52 Jahre alten ,in einer wohngemeinschaft mit seiner ex und seinen 4 kindern und einem Enkelkind lebenden Exoten
mit halben Rentenansprüchen einzulassen.
Ich muss noch so viel denken.Danke,danke für den Denkanstoss. Es hat so viel Auswirkungen auf das gewohnte Leben .Ich weis nicht wo ich stehe und was mit mir gemacht werden kann.Ich merke nur immer mehr ich täte nicht
schlecht daran an die Konsequenzen meiner gütlichen Vereibahrungen zu denken .Es ist ein SCH....Spiel.
Dabei Edel sei der Mensch hilfreich und gut .

schulterbruch

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« Letzte Änderung: 15. März 2011, 12:15:18 von oldie » Gespeichert
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