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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:09:58 *
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Autor Thema: Was wollen die denn jetzt noch von mir?  (Gelesen 1784 mal)
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« am: 16. Februar 2011, 09:45:55 »

Hallo zusammen,

ich habe von der RAtte meiner Ex ein Brieflein erhalten, in dem ich dazu aufgefordert werde, für das Landratsamt eine Erklärung zu unterschreiben, dass ich meine KU-Zahlungen mit Volljährigkeit des Kindes zum 30.11.2010 eingestellt habe.

Für was soll denn das gut sein?

Am Landratsamt habe ich schon nachgefragt. Hier konnte sich die Dame nichts darunter vorstellen.

Meine Überlegung ging in Richtung Kindergeld. Aber die dafür zuständige Stelle ist ja bei der Arbeitsargentur.

Selbst die Vorzimmerdame der RAtte hatte keine Ahnung und Frau RAtte selbst weilt natürlich mal wieder in Urlaub  gun

Ich warte auf Rückruf von denen, und habe bei der Gelegenheit erst mal Rückgabe des Originales des alten Titels gefordert.

Fällt Euch was dazu ein?

Gruß, Michael
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
82Marco
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« Antwort #1 am: 16. Februar 2011, 09:59:07 »

Servus Michael!
Steht die Befristung bis zum 18. Geburtstag im Titel?
Wenn ja, soll Frau RAin doch einfach eine Kopie des Titels ans LRA schicken (für was auch immer das benötigt wird) ... die werden sich doch denken können, dass Deine Zahlungsverpflichtung ab dann beendet ist (sollte man meinen).
Mir fällt auch nix G´scheides zum Hintergrund ein, ausser dass evtl. ALG beantragt wurde...

Grüßung
Marco
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #2 am: 16. Februar 2011, 10:12:05 »

Der Titel war befristet bis zur Volljährigkeit.

Das Mädel müsste im 2ten Ausbildungsjahr sein. Da könnte es wegen den Einkommensgrenzen Probleme mit dem Kindergeld geben, dachte ich mir.
Bloß bei der Kindergeldkasse wissen die auch von nix.

Und ALG beantragt man ja auch nicht beim Landratsamt...
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82Marco
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« Antwort #3 am: 16. Februar 2011, 10:20:19 »

Und ALG beantragt man ja auch nicht beim Landratsamt...
Bei uns in STA sitzt die AA im LRA ... daher mein Gedanke.

Marco
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« Antwort #4 am: 16. Februar 2011, 10:21:19 »

Hallo staengler,

ich kann mich dunkel daran erinnern, dass nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein sog. gesetzlicher Forderungsübergang auf den Staat (das Bundesland) vorgesegen ist, wenn und soweit Unterhaltsvorschuss geleistet wird. Das Landratsamt handelt in diesem Bereich vermutlich als Staatsbehörde.

Ich kenne Deine Situation nicht!

Denkbar ist, dass Kind -weil Du ja Zahlungen eingestellt hast- dort evtl. (über Anwältin) Antrag wegen Unterhaltsvorschuss gestellt hat und evtl. bereits Leistungen bezieht. Und wegen dem Forderungsübergang kommt die Sache jetzt auf den Prüfstand beim LRA, d.h. wird dort geprüft, ob sie evtl. etwas bei Dir holen können.  

Ist nur eine Vermutung und wäre eine Erklärung, warum das LRA involviert wird.

Vg Michi  
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #5 am: 16. Februar 2011, 10:25:59 »

Hi

KU gilt bei der Einkommensgrenze für KG nicht als Einkommen. Wenn allerdings BAB beantragt werden soll, dann schon. Allerdings müssen hier beide ET Auskunftsbogen ausfüllen. Diese Aufforderung der gegn. RA, Du sollst solch einen Schriebs verfassen, darin kann ich weder etwas sinnvolles noch notwendiges entdecken. Wenn irgend jemand das wissen möchte, soll er es selber von Dir fordern.

Aber: Wer bezieht denn das KG und wo wohnt das Mädel? Davon abhängig ist die Anspruchsberechtigung selbst für das KG. Hier mosert die FamK auch gerne mal rum. Aber auch hier würdest Du im Zweifelsfall direkt von der FamK angeschrieben werden.

Gruss oldie
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« Antwort #6 am: 16. Februar 2011, 10:31:00 »

Unterhaltsvorschuss?

Das Kind ist 18 Jahre alt und nach meiner letzten Information in der Ausbildung.

Nach Beendigung des Titels am 30.11.2010 habe ich nichts mehr gehört. Wurde bis Heute zu nichts aufgefordert oder wirksam in Verzug gesetzt.

Könnte sie evtl. die Ausbildung hingeschmissen haben?

@oldie

Danke!
Ob das Mädel alleine wohnt oder offiziell noch bei ihrer Mutter gemeldet ist, weiß ich nicht.
Auf alle Fälle hat es sich bei der letzten KU-Berechnung klar ergeben, dass sie mit Beginn des 2ten Ausbildungsjahres soviel verdient, dass kein KU mehr fällig ist. War eh ein bisserl großzügig und hatte ihr 1 Monat noch zusätzlich gezahlt, weil uich nicht wegen 102.- € tituliertem Unterhalt wegen 4 Wochen eine Änderung durchziehen wollte...

Hätte sie denn Möglichkeit BAB zu beantragen mit ausreichendem Einkommen?
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« Antwort #7 am: 16. Februar 2011, 10:32:40 »

Moin,

in wessen Auftrag fragt sie denn?
Mutter oder Tochter?
Wenn Mutter, würde ich antworten, dass es ihre Mandantin nichts angeht, ob Töchting Unterhalt erhält.
Wenn Töchting, würde ich antworten, dass du dieser für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung stehst.
Einen Anlass, dieses über eine Anwältin abzuwickeln wäre dir nicht ersichtlich.

Gruss Beppo

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« Antwort #8 am: 16. Februar 2011, 10:39:07 »

Aus dem Schreiben der RAtte geht nicht hervor, wer hier die Auftraggeberin ist.
Aber das Aktenzeichen der RAtte entspricht dem, aus der letzten KU-Abklärung.

Dann müsste also die KM dahinterstecken und die würde hier aber außen vor bleiben.

Nachtrag: die Arbeitsagentur gibt mir natürlich am Telefon keine Auskunft. Die dame sagte nur, dass es einen Datensatz von Töchti gibt. Sie verrät aber nicht, ob dieser aktuell oder uralt ist.

KM und Kind reden nicht mit mir, RAtte ist im Urlaub und amtlich kann und will keiner was sagen.

Somit betrachte ich die Sache mal wieder als "vorläufig erledigt" und warte gelassen auf weitere Meldungen der Gegenseite.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2011, 10:49:53 von staengler » Gespeichert

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« Antwort #9 am: 16. Februar 2011, 10:52:46 »

In dem Falle würde ich sie auffordern, ihre Vertretungsbefugnis und die Rechtsgrundlage ihrer Aufforderung nachzuweisen.

Ansonsten stündest du deiner Tochter in allen Fragen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Gruss Beppo
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Bonnie 2


« Antwort #10 am: 16. Februar 2011, 10:53:46 »

Hi

Hätte sie denn Möglichkeit BAB zu beantragen mit ausreichendem Einkommen?
Mit ausreichend Informationen hilft Dir der BAB-Rechner weiter. "Ausreichendes Einkommen" ist eine verdammt relative Definition. Es kommt immer darauf an, wer darüber befindet.

Frage doch (schriftlich) nach, wer hier was für wen aus welchem Grund wissen möchte. Und wenn das Landratsamt das wissen möchte, warum es Dich nicht selber fragt. Spiele ein bischen (mit denen), dafür bist Du genau im richtigen Alter und in der richtigen Position.

PS: Beppo war schneller.


Gruss oldie
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« Antwort #11 am: 16. Februar 2011, 10:59:21 »

Ich werde spielen, oldie.
JA, genau das werde ich tun...

Habe ja eh schon erst mal die Herausgabe des alten Titels verlangt.

Konnte jetzt noch in Erfahrung bringen, dass sie auf alle Fälle noch in Ausbildung ist.
Evtl. hat sie Fahrtkosten beantragt (verschiedene Einsatzorte in der Ausbildung) oder das Mädel zieht in die eigene Wohnung? Oder ist sie evtl. schwanger?

Ich bin gespannt und werde berichten.
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« Antwort #12 am: 16. Februar 2011, 13:47:14 »

Hallo staengler,

wegen Deiner Antwort Nr. 6 und der Beteiligung des LRA habe ich nochmal nachgedacht.

Evtl. hat die Tochter für Ihre Erstausbildung BaföG beantragt und ggfs. schon bewilligt bekommen.

In § 37 BaföG ist ausdrücklich der gesetzliche Forderungsübergang und der Übergang der unterhaltsrechtlichen Auskunftsansprüche auf das Bundesland geregelt bei Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern!

Insofern würde das Land (vertreten durch das LRA) bei Zeiten auf Dich zukommen wegen den notwendigen Auskünften. Das geschieht aber dann aus eigenem (übergegangenem) Recht des Landes.
Die Anwältin hätte in diesem Punkt nichts zu melden, evtl. agiert sie deshalb nur vorauseilend, nach dem Motto: "Seht her, KV bestätigt selbst keinen Unterhalt mehr zu leisten"

Und insofern haben Oldie und Beppo mit ihren Hinweisen vollkommen Recht: RAin nach Auftraggeber und Rechtsgrundlage fragen.

Viele Grüsse Michi 
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« Antwort #13 am: 16. Februar 2011, 14:29:37 »

@bagger

wir werden sehen...

Ich habe der Anwältin ein Fax geschickt und sie aufgefordert mir erst mal mitzuteilen:
  • in wessen Auftrag sie handelt
  • für genau welchen Zweck meine Unterschrift benötigt wird

Ansonsten würde ich ihr Schreiben in den Mülleimer werfen.

Außerdem habe ich sie noch gebeten, Töchti von mir zu grüßen und ihr zu sagen, dass ich natürlich jederzeit gerne für ein freundliches und klärendes Gespräch zur Verfügung stehe "ohne die umständliche und deshalb erschwerende Mitwirkung von Rechtsanwälten"

Gruß, Michael
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« Antwort #14 am: 17. Februar 2011, 00:22:27 »

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« Antwort #15 am: 17. Februar 2011, 00:32:30 »

Ich habe der Anwältin ein Fax geschickt und sie aufgefordert mir erst mal mitzuteilen:
  • in wessen Auftrag sie handelt
  • für genau welchen Zweck meine Unterschrift benötigt wird
Ansonsten würde ich ihr Schreiben in den Mülleimer werfen.
Außerdem habe ich sie noch gebeten, Töchti von mir zu grüßen und ihr zu sagen, dass ich natürlich jederzeit gerne für ein freundliches und klärendes Gespräch zur Verfügung stehe "ohne die umständliche und deshalb erschwerende Mitwirkung von Rechtsanwälten"

Pefekt!
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« Antwort #16 am: 14. März 2011, 13:40:13 »

hmmm... ich habe von der Sache nun nichts mehr gehört.

So langsam habe ich ja tatsächlich das Gefühl, dass die mich Linken wollten.

Könnte es was mit der PKH-Prüfung bei mir zu tun haben?
Ex wurde ja sicherlich auch überprüft.

Gruß, Michael
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« Antwort #17 am: 14. März 2011, 16:44:00 »

Hallo staengler,

So langsam habe ich ja tatsächlich das Gefühl, dass die mich Linken wollten.

das glaube ich ehrlich gesagt auch...zumal Antwort bislang seit 4 Wochen aus steht.

Gegenseite hätte es vermutlich bestens in ihren Kram gepasst, wenn Du ohne Not selbst unterschriftlich gegenüber dem Amt bestätigt hättest, keinen KU (mehr) zu leisten...

Ein Tor, der Gutes hierbei denkt...

 
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