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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:05:02 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Wartezeit
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Autor Thema: Wartezeit  (Gelesen 597 mal)
x67
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« am: 15. Februar 2011, 14:32:23 »

Hallo,

ich bin eigentlich mehr ein stiller Leser hier im Forum  konnte aber hier von den Profis bereits viel lernen.
Meine Geschichte werde ich in den nächsten Tagen einstellen, jedoch bräuchte ich vorab einmal einen Tip.
Mein Anwalt will nächste oder übernächste Woche den Scheidungsantrag stellen, wie lange dauert es
nach eurer Erfahrung bis der Antrag der Gegenseite zugestellt wird.

Vielen Dank und Gruß

X67 gun
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 15. Februar 2011, 15:48:13 »

wie lange dauert es nach eurer Erfahrung bis der Antrag der Gegenseite zugestellt wird.

3-4 Tage. Wenn dein Anwalt den also Anfang März stellt, ist er auf jeden Fall vor Ende März bei der Gegenseite, und das ist relevant für den Versorgungsausgleich und ggf. Unterhaltsdauer.

/elwu
Gespeichert
x67
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 9


« Antwort #2 am: 15. Februar 2011, 17:42:50 »

  Vielen Dank für die schnelle Antwort mir ging es nur darum im April erhalte ich meine Sonderzahlung und die Steuerrückerstattung
und die fällt somit nicht mehr in den Zugewinn. Da wird Exchen aber böse.

Gruß
X67
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #3 am: 15. Februar 2011, 17:51:52 »

Moin,

Vielen Dank für die schnelle Antwort mir ging es nur darum im April erhalte ich meine Sonderzahlung und die Steuerrückerstattung
und die fällt somit nicht mehr in den Zugewinn. Da wird Exchen aber böse.
darauf solltest Du Dich nicht unbedingt verlassen: Mit einem halbwegs pfiffigen Anwalt kann Deine Ex durchaus vortragen, dass beides seine Ursache innerhalb der Ehe und auf jeden Fall vor der Zustellung des Scheidungsantrages hatte und mithin Teil des Zugewinns ist.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
zahltag
_zahltag
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 387

aka ickeapp


« Antwort #4 am: 15. Februar 2011, 18:46:38 »

Tach,

ich würde dein ANwalt bitten dir seine Rechnung an dich zu zusenden und du überweist diese dann mit deine Sonderzahlung....bezahlen musst du die eh warum nicht gleich jetzt.

Gruß Zahltag
Gespeichert
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