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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 14:03:55 *
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Autor Thema: Wie lange soll das so weitergehen - was kommt noch ?  (Gelesen 803 mal)
Havanaman
Rege dabei
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Beiträge: 112


« am: 14. Februar 2011, 15:06:51 »

Hallo an alle .
Mein Scheidungstermin stand fest - Kindesunterhalt ist soweit geregelt - Umgang wurde gerichtlich geregelt - Versorgungsausgleich über die Rente ist geregelt und nach dem letzten Telefonat mit der zukünftigen EX sagte Sie mir noch ganz freundlich das es ja bei der Scheidung keine Probleme geben würde und wir ab morgen geschieden sind . Als ich dann im Gericht auflief wurde ich von meiner Anwältin auf die Seite gezogen und Sie verkündete mir das wir die Scheidung heute nicht erreichen da die EX noch Anträge gestellt hat . Mir viel das Gesicht in Scheiben . Ihr Anwalt fing an das der Nacheheliche Unterhalt noch nicht geklärt werde und forderte meine Verdienstnachweise von 2010 ( von 2009 musste ich sie schon abgeben wegen KU ) da sie davon ausgehen ich könne ja im letzten Jahr noch einige Euros auf die Seite geschafft haben . mit dem Zugewinnausgleich währe ja auch noch etwas zu erwarten da ich alleiniger Eigentümer eines Hauses bin ( das aber schon in meinem Besitz war bevor ich meine Holde kennen lernte ) und noch belastet ist . kU währe jetzt plötzlich auch zu wenig ( zahle nach DT ) . Was soll der Müll Huch EXE hat für 2008 getrennte Veranlagung gemacht - 2000 Euronen bekommen und ich darf 3500 Euros bezahlen - Klage habe ich eingereicht . Ich verstehe nicht was Sie von mir erwartet ? Es besteht ein privater Darlehnsvertrag über 12000 Euro ( Autokauf ) und ein Kreditvertrag über 11000 Euro ( von uns beiden unterschrieben für den Kauf einer neuen Heizung ) - Sie ist nun mal der Meinung das diese Kredite nur mich was angehen da ich ja den Wagen verkaufen könne , die Heizung in meinem Haus eingebaut ist aber sie ja im Gegenzug in den 5 Jahren in denen wir verheiratet waren auch dazu beigetragen hat " Mein Haus " abzuzahlen . Kann es wirklich wahr sein  das man glaubt es stehe einem etwas zu ? Ihr Anwalt ist jedenfalls der Meinung das ich zahlen müsse da mein Einkommen höher ist als ihres und Ihr in jedem Fall Unterhalt zustehe ( Sie arbeitet schon seit 3 Jahren wieder ) . Klar , ich und meine Anwältin sind da anderer Meinung . Was meint Ihr - ich bin der Meinung das Sie für die Hälfte beider Kredite mit verantwortlich ist und Sie mir somit was schuldig ist da ich weiter zahlen muß . Auch ist es so das meine EXE seit knapp 2 Jahren , also ca 2 Wochen nach unserer Trennung  bei IHRER  Lebensgefährtin ( Ja , Sie sagtsie ist jetzt lesbisch ) eingezogen ist - ist das eventuell ein Bestand zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches .
Wie seht Ihr das Ganze - bin langsam am verzweifeln und hab die Schnautze gestrichen voll .
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brille007
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Beiträge: 10.393



« Antwort #1 am: 14. Februar 2011, 15:25:11 »

Moin Havanaman,

komm mal wieder ein bisschen runter.

Die Feststellung, sich zum eigenen Geschlecht hingezogen zu fühlen, ist kein Verwirkungsgrund für Unterhalt; dahinter steht schliesslich keine schlechte Absicht. Bei der EU-Festlegung wird lediglich auf ehebedingte Nachteile (beispielsweise durch Kinderbetreuung) abgestellt. Dafür kommt es auf Dein und ihr Netto an; aus der Differenz lässt sich der EU errechnen.

Was die Heizung und das Auto angeht, hat sie nicht unrecht: Beides befindet sich in Deinem Alleinbesitz. Allerdings kommt es bei der Abzugsfähigkeit nur darauf an, wer die Kredite bedient; nicht darauf, wer die Verträge (mit) unterschrieben hat. Sofern Dein Haus durch diese und andere Massnahmen während Eurer Ehe einen Zugewinn erfahren hat, ist dieser jedoch zu teilen. Auch das Auto kann ein Vermögensgegenstand sein, der in diesem Rahmen auseinandergesetzt werden muss, wenn es in Deinem Alleinbesitz verbleibt.

Der KU berechnet sich aus Deinem aktuellen Netto-Einkommen; dieses kann tatsächlich 2010 anders sein als 2009. Wo ist das Problem, entsprechende Belege vorzulegen?

Es macht keinen Sinn, jetzt das Fehlen von "Fairness" zu beklagen; familienrechtliche Auseinandersetzungen laufen oft nach anderen Prinzipien ab. Man kann allerdings sämtliche anstehenden Fragen sachlich erörtern und berechnen. Das solltest Du tun. Wenn Du die relevanten Zahlen hier einstellst, wirst Du gerne dabei geholfen.

Grüssles
Martin
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Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 14. Februar 2011, 16:17:14 »

Moin.

Hängt grün man über Stühl und Tischen, heißt's es scheint sich aufzufrischen.
Zieh schon mal den Südwester etwas tiefer in den Nacken, du kommst in schwere See.

Hältst du deine RAin für gewieft genug?

Eigentlich hätte sie dagegen halten müssen, dass nach dem neuen FamFG neue Anträge für die Scheidung spätestens 14 Tage vor dem Termin eingereicht werden müssen.
Warum hat sie nicht dagegen gehalten?

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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Havanaman
Rege dabei
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Beiträge: 112


« Antwort #3 am: 15. Februar 2011, 08:11:10 »

Moin Beppo

Der Antrag oder die Anträge wurden auf den letzten Drücker per Fax ans Gericht geschickt - selbst der Richter war nicht begeistert davon da auch er ( so wie ich ) der Meinung war es währe alles geklärt .

Nochmal zur Verwirkung des Unterhalts - ich verstehe das so das dies der Fall ist da doch mittlerweile eine verfestigte Beziehung besteht und in Urteilen habe ich auch schon gelesen das durch dieses Verhalten eine Verwirkung erzielt wurde . Sie ist ja Knall auf Fall von einer Beziehung ausgebrochen und gleich bei der Nächsten eingezogen .

Ich hätte nicht gedacht das es so schmutzig wird und ich bin zu dem entschluß gekommen jetzt auch die Geschichten mit Umgangsverweigerung ( Wenn ich gesagt bekomme das die kleine nicht kommt weil sie keine Lust hat ) - Umgangswochenende ohne Kleidung für die Kleine ( ist ja laut EX nicht ihre Sache und ich kann mich darum kümmern ) - OP Termin ohne meine Unterschrift - Ummeldung der kleinen bei der Krankenkasse ohne das ich was davon weiß . Ich weiß nicht ob mir das irgendwie hilft aber ich finde das es auch der Richter mitbekommen soll wie diese Frau tickt .......
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peter68
_peter68
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #4 am: 15. Februar 2011, 08:44:54 »

Hallo Havanmann,

mir ist es sehr ähnlich ergangen wie Dir, kurz vor dem Scheidungstermin wurden exakt die gleichen Ansprüche vom EXAnwalt gestellt. Die Scheidung wurde abertrotzdem ausgesprochen da die Einspruchsfrist nicht eingehalten wurde. Die Anträge wurden dann als "Folgesachen" angesehen.

Ich bin bis heute der festen Überzeugung das Next von Ex da kräftig Dampf gemacht hat damit sie die Forderungen noch stellt.

Schlußendlich haben wir uns dann noch außergerichtlich per notarieller Scheidungsfolgevereinbarung geeinigt (Unterhaltsverzicht für Ex auch im Falle der Not, nach Belehrung durch Notarin und beide Anwälte und der schriftlichen Betsätigung von Ex das sie in der Lage ist sich allein zu versorgen, hoffentlich wasserdicht). Zusatzkosten insgesamt nochmal 2500 Extra um den vorher getroffenen Kompromiss der auch so im Scheidungsantrag stand zu bestätigen gun.

Übrigens soweit ich weiß verhält es sich mit dem Auto so, wenn es auf Deinen Namen zugelassen ist und Du damit auch zur Arbeit gefahren bist, fällt es in nicht in den Zugewinn und Du kannst die Kreditkosten (Zinsen) von Deinem Netto abziehen, aber da wissen hier andere bestimmt besser bescheid.

Gruss
Peter
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #5 am: 15. Februar 2011, 10:49:13 »

Moin Havanaman,

Nochmal zur Verwirkung des Unterhalts - ich verstehe das so das dies der Fall ist da doch mittlerweile eine verfestigte Beziehung besteht und in Urteilen habe ich auch schon gelesen das durch dieses Verhalten eine Verwirkung erzielt wurde . Sie ist ja Knall auf Fall von einer Beziehung ausgebrochen und gleich bei der Nächsten eingezogen .
Du solltest nicht sehr viel Energie in diesen Punkt investieren. Die Kiste mit dem "Ausbruch aus intakter Ehe" ist schon unter Heteros schwierig genug, denn man kann davon ausgehen, dass eine solche Beziehung nicht wirklich intakt war, wenn einer "ausbricht". Das gilt erst recht, wenn Deine Frau festgestellt hat, sich zu Frauen hingezogen zu fühlen, wovon Du nichts bemerkt hast (oder bemerkt haben willst): Was soll da noch "intakt" gewesen sein? Und hätte Deine Frau nach Deiner Ansicht erst einmal ein oder zwei "Trauerjahre" einlegen sollen, bevor sie sich einer Partnerin zuwendet?

Poste die Urteile mal, die Du auf Deinen Fall für anwendbar hältst. Ich bin ziemlich sicher, dass Du mit dem Beharren auf "Unterhaltsverwirkung" vorhersehbar scheitern wirst.

Grüssles
Martin
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