Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:56:30 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Wohnvorteil und hohe Reparaturkosten  (Gelesen 1007 mal)
StandMyGround
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 06. Februar 2011, 21:43:09 »

Hallo zusammen,

da dies mein erstes Posting ist, kurz die technischen Daten. Ich (m/38) und meine Ex haben zwei gemeinsame Kinder (Altersstufe I und II). Scheidungstermin ist bereits festgesetzt, der Vergleich soweit durch: Sie bekommt Geld und Kinder und ich Haus und Schulden. 

Am Haus werden recht zeitnah einige umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen notwendig. Folgende Zahlen zum Wohnvorteil:

Kaltmiete                     +800€
Kreditzinsen                  -300€
Steuer & Versicherung   -100€
Wohnvorteil:                 =400€ (Hab’ ich außer Handwerkerrechnungen etwas vergessen?)

Die Reparaturen dürften sich auf ca. 10.000€ belaufen, also knapp 2 Jahre kompletter Wohnvorteil. Was mich umtreibt ist Frage was mit dem Wohnvorteil passiert, wenn meine Frau 2013 eine Neuberechnung anstößt?
Soweit ich in Erfahrung bringen konnte:
-   kann ich 2013 nur die Vorjahreskosten aus 2012 geltend machen
-   kann ich die Kosten nicht einfach auf 2011 und 2012 hälftig verteilen
-   Ist eine Abschreibung nach afa für privat genutztes Wohneigentum nicht möglich

Was passiert, wenn ich die 10.000€ finanziere? Könnte ich in diesem Fall Zinsen und Tilgung über die Laufzeit des Kreditvertrags dem Wohnvorteil gegen rechnen? Im schlimmsten Fall würde ich (wie immer) auf den Kosten sitzenbleiben und Madam freut sich 2013.

Über kreativere Ideen als meine eigenen freut sich
Stand-My-Ground
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 07. Februar 2011, 13:06:52 »

Hi

Da Mieteinnahmen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind, werden hier i.d.R. Zeiträume von 3 Jahren betrachtet. Wenn 2013 also eine Neuberechnung kommt, musst Du die Ausgaben bis 2010 nachweisen.
So wie die Kaltmiete Einnahmen darstellt, so sind Reparaturkosten Ausgaben. In den Suddeutschen Leitlinien heisst es:
Zitat
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über dieWerbungskosten. Für Gebäude ist keine AfA anzusetzen.
Der Überschuss zählt also nur, und Deine Kosten stellen auch keine AfA dar, da sie real sind. Du bist aufgefordert, eine vernünftige Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen, welche einleuchtend ist.

Das wäre mein Vorschlag.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
StandMyGround
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« Antwort #2 am: 07. Februar 2011, 22:57:55 »

Hi Oldie,

danke für die schnelle Antwort. Ich hätte bei meiner Frage vielleicht etwas expliziter schreiben sollen, dass ich die Hütte selbst bewohne. Der gesunde Menschenverstand würde Mieteinnahmen = Wohnvorteil gleichsetzen. Eben dieser Menschenverstand hat mich die letzten Jahre aber viel Geld gekostet...

Ich entnehme Deiner Antwort, dass ich primär eine plausibe Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen soll. Ich kann und will niemanden einen negativen Wohnvorteil vorrechnen. Wegen dem privat genutzten Firmenwagen frag' ich dann mal später nach... (zugegeben alles Luxusprobleme)

Viele Grüße
Stand-My-Ground   
Gespeichert
oldie
Administrator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #3 am: 07. Februar 2011, 23:08:26 »

Hi

Ich kann und will niemanden einen negativen Wohnvorteil vorrechnen.
Gegen Deinen Willen ist kein Kraut gewachsen, beim Können muss man mal schauen. Negative Kosten-Nutzen-Rechnungen treten jedesmal nach Instandsetzungsarbeiten auf, wenn keine AfA berücksichtigt wird - entweder, weil sie nicht vorgenommen wurde oder, weil sie nicht erlaubt ist. Daher ist eine auf den Fall bezogene Rechnung notwendig. Auch wenn Du die Hütte selbst bewohnst - oder gerade dann - ist dies erforderlich. Und bitte nicht einen negativen Wohnvorteil berechnen, eher einen ausgeglichenen. Den Zeitraum musst Du dann - freilich plausibel - erklären. Da AfA (irrsinniger Weise) nicht erlaubt ist, bietet sich hier eine Erhöhung der Kaltmiete an.

Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Wohnvorteil und hohe Reparaturkosten
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team