Hi
Da Mieteinnahmen Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit sind, werden hier i.d.R. Zeiträume von 3 Jahren betrachtet. Wenn 2013 also eine Neuberechnung kommt, musst Du die Ausgaben bis 2010 nachweisen.
So wie die Kaltmiete Einnahmen darstellt, so sind Reparaturkosten Ausgaben. In den Suddeutschen Leitlinien heisst es:
1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über dieWerbungskosten. Für Gebäude ist keine AfA anzusetzen.
Der Überschuss zählt also nur, und Deine Kosten stellen auch keine AfA dar, da sie real sind. Du bist aufgefordert, eine vernünftige Kosten-Nutzen-Rechnung aufzustellen, welche einleuchtend ist.
Das wäre mein Vorschlag.
Gruss oldie