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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:47:43 *
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Autor Thema: Einvernehmliche Scheidung  (Gelesen 1326 mal)
PastaSugo
Frischling

Beiträge: 1


« am: 26. Januar 2011, 11:11:55 »

Guten Tag zuerst einmal,
wenn ich so die Beiträge lese was es zum Teil für einen „Krieg“ gibt trau ich mich ja kaum meine Frage zu stellen.  

Mach ich aber trotzdem… :-)
Meine Frau hat sich vor 2 Jahren von mir getrennt und wir haben 3 Kinder.
Nach anfänglichen kleineren Hakeleien ist soweit alles geklärt, ihr neuer wohnt seit einiger Zeit bei ihr und das Verhältnis ist wieder besser und können „normal reden“.

Nun steht das Thema Scheidung an.
Wie gesagt Kindesunterhalt wurde durch den Anwalt berechnet,  Hausrat und Finanzielles ist geteilt und beide sind so zufrieden. Sorgerecht und Umgangsrecht ist untereinander geklärt.  
Das was noch über geblieben ist, ist der Versorgungsausgleich der geregelt werden soll.

Was ich nicht klar im Internet beantwortet gefunden habe ist die Frage wie man zu einer „einvernehmlichen Scheidung“ kommt.

Ist es eine Sonderform des Scheidungsantrages der auch schon so gestellt werden muss?

Oder muss derjenige der sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt eine  schriftliche Einverständniserklärung nach dem Erhalt der Unterlagen vom Gericht mit dem Hinweis das alles geregelt ist an das Gericht schicken?


Würde mich freuen wenn ihr mir hier helfen könnt.
Danke und Gruß


Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #1 am: 26. Januar 2011, 11:25:47 »

Servus PastaSugo!
Willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen.
Zitat
Was ich nicht klar im Internet beantwortet gefunden habe ist die Frage wie man zu einer „einvernehmlichen Scheidung“ kommt.
Ganz einfach: Scheidungsantrag stellen, parallel dazu den Versorgungsausgleich anleiern und beim Scheidungstermin beide nochmal klar den Willen zur Scheidung bekunden.
In diesem Fall kämet ihr meines Wissens mit einem Anwalt aus; danach wartet ihr, bis die vierwöchige Einspruchsfrist vergeht und schaut in den Briefkasten, ob das rechtskräftige Urteil eingetroffen ist.

Ihr könntet aber auch beide am Tag des Scheidungsverhandlung erklären, dass ihr auf diese vierwöchige Frist verzichtet (dann wäre die Scheidung sofort rechtskräftig)... dafür braucht ihr aber ZWEI Anwälte!

Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 26. Januar 2011, 11:28:20 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 26. Januar 2011, 11:59:03 »

Moin Nudelsosse.

Eine einvernehmliche Scheidung muss man nicht beantragen.

Man hat sie, wenn keiner Anträge stellt, die vom Gericht entschieden werden sollen.

Dann bleibt es beim rein rechnerischen Verfahren des Versorgungsausgleichs und der Erklärung des gegenseitigen Scheidungswunsches.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
sahel
Schon was gesagt
*
Beiträge: 14



« Antwort #3 am: 14. März 2011, 08:01:44 »

Ja, besser kann man es im Prinzip nicht ausdrücken, Beppo 


Du kannst auch mit DEF vor dem Scheidungsantrag zum Notar gehen und alles notariell beglaubigen
lassen.

Muß man aber nicht unbedingt.

Hat den Vorteil, daß einem der Notar schon einiges an wertvollen Infos mit auf den Weg geben kann.

Fand ich persönlich sehr hilfreich.
Und es wird halt zu Papier gebracht, was man vereinbart hat, so daß hinterher keine/r kommen kann
und hat die Hälfte davon vergessen.

Nicht, weil ich jetzt böse Absicht unterstellen will, aber schriftlich fixiert, hilft es als Gedankenstütze 

LG, Sahel
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brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.393



« Antwort #4 am: 14. März 2011, 14:42:22 »

Moin,

Du kannst auch mit DEF vor dem Scheidungsantrag zum Notar gehen und alles notariell beglaubigen
lassen.

Muß man aber nicht unbedingt.
es wäre ziemlich dumm, damit NICHT zum Notar zu gehen. Ohne rechtskräftige und vom Notar beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung, die dann mit ins Scheidungsurteil aufgenommen wird, hat der andere Partner nämlich durchaus die Möglichkeit, auch Jahre nach der Scheidung beispielsweise den nicht stattgefundenen Zugewinnausgleich und andere so genannte "Folgesachen" einzuklagen.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
neuezeit
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« Antwort #5 am: 14. März 2011, 17:03:03 »

Hi,

auch wir lassen uns "einvernehmlich" scheiden.

Aus meiner/unserer Idee der online-Scheidung wurde nun doch ein Anwalt.

Hingegangen und nachgefragt, was an Daten benötigt wird. Dann gesagt, dass nur das Minimum (Versorgungsausgleich) gemacht werden soll. Das war´s und läuft jetzt an.

Und auf Grund der relativ positiven (und mittlerweile auch schon relativ langen Trennungszeit / über 5 Jahre) Geschichte ohne Scheidungsfolgevereinbarung. Auch schwierigere Themen (zB bezgl. Unterhalt) konnten gemeinsam (o. Anwalt) in der Vergangenheit zwischen uns gelöst werden.

Mal sehen, ob mich/Sie die Zukunft eines besseren belehrt.

neuezeit
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So ist das Leben
weserfrosch
Nicht wegzudenken
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Beiträge: 476


« Antwort #6 am: 14. März 2011, 17:08:09 »

Hej Neuezeit.....

mutig! Ich meine, auch angesichts der eher harmonischen Trennung bei (soweit man davon überhaupt sprechen kann) auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.
Vielleicht dazu folgender Gedanke:
Ich habe mit meiner Geschiedenen auch die meisten Dinge so regeln können - Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung etc. hatte eigentlich nie eines Vertrages bedurft. Wir mussten aber eh zum Notar, weil Gegenstand unserer Trennung eben auch Grundvermögen war, das übertragen wurde. Und da haben wir dann auch ne Vereinbarung getroffen. GUT SO - aus heutiger Sicht. Die Kids sind inzwischen erwachsen, in der Ausbildung. Meine Geschiedene bekommt kein Geld mehr von mir - Unterhalt für sie eh nicht mehr und der Kindesunterhalt landet bei den Kids direkt. Und nun ist sie in Not, weil sie es nicht geschafft hat, sich auf eigene Beine zu stellen und immer auch mehr oder weniger vom KU mit gelebt hat. Und prompt kommt da auch die Überlegung, ob man da nicht noch was vom EX holen kann.......
Man weiß nie, wie dumm es kommt....

Aber nur als gedankenanregung....
Gruß
Matthias
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Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.393



« Antwort #7 am: 14. März 2011, 18:01:28 »

Moin,

Und prompt kommt da auch die Überlegung, ob man da nicht noch was vom EX holen kann.......
Man weiß nie, wie dumm es kommt....
dass ursprüngliche Absichten und Vereinbarungen ("...bis dass der Tod Euch scheidet..:") sich fundamental ändern können, sollte man spätestens mit der Scheidung verstanden haben. Warum den Fehler wiederholen, indem man ein zweites Mal sagt "hach, wir verstehen uns ja so gut, dass wir keine Scheidungsfolgenvereinbarung brauchen!"?

Überdies hat der Ex-Partner das gar nicht unbedingt allein in der Hand: Sollte er absehbare Zeit nach der Scheidung bei der ARGE die Hand aufhalten, kommen die sehr wohl auf den Gedanken, eine Unterhaltsklage gegen den anderen Ex-Partner anzuregen, bevor öffentliche Töpfe geöffnet werden. Und auch Familie und "Freunde" können nach der Scheidung durchaus auf die Idee kommen, dass bei Zugewinn oder Hausrat noch etwas zu holen sein könnte: Die Frist für solche nachträglich eingeklagten Folgesachen liegt 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

Ich persönlich würde jedenfalls nie an den paar Kröten für einen Notar sparen. Schon allein, weil man einfach besser schläft, wenn eine gewesene Ehe auch wirtschaftlich für alle Zeiten beendet ist.

Grüssles
Martin
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neuezeit
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« Antwort #8 am: 15. März 2011, 16:23:52 »

@PastaSugo,

ich denke, diese ergänzende Diskussion passt zu Deiner Anfrage.

@weserfrosch / brille007

danke für die Hinweise .

Mal sehen, ob ich/wir die tatsächlich noch umsetzen  mad3

Nun gut, ich bin gewarnt.

neuezeit
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Orlando
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« Antwort #9 am: 13. April 2011, 06:53:41 »

Hi,

ich hätte da noch ein paar Fragen wegen den "Folgesachen":

1. Ich dachte der Richter will bei einer einvernehmlichen Scheiung auch eine mit dem Scheidungsantrag eingereichte Vereinbarung, in der auch nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt vereinbart sind, inklusive vollstreckbarer Titel.
Geht das wirklich, dass man einfach vereinbart "wird nach DDT gezahlt"?

2. Muss man wegen den Folgesachen (z.B. Zugewinnausgleich) wirklich vorher zum Notar? Kann man das nicht vor Gericht machen? Ode geht das vor Gericht nicht, weil man das ohne Anwalt (weil einer ja wegen Kostenersparnis keinen hat) nicht machen kann (rechtmäßig den Verzicht erklären)?

Und falls das so wäre, könnte dann nicht zumindest derjenige, der einen Anwalt hat, rechtmäßig den Verzicht erklären?
Dann könnte man ja überschlägig berechnen, wer bei einem eventuellen Zugewinnausgleich was bekommen würde, und dann reicht eben dieser den Scheidungsantrag ein und verzichtet gleichzeitig auf den Zugewinnausgleich.
Ginge das so?

Gruß
Orlando
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nadda
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« Antwort #10 am: 13. April 2011, 08:08:18 »

Hi,

bei meiner einvernehmlichen Scheidung war das ne ganz einfache Sache.

1. Nachehelicher Unterhalt wurde von mir nicht gefordert, über den KU hatte der Vater im Vorfeld Titel erstellen lassen. Somit war das Thema gleich vom Tisch.

2. Zugewinnausgleich war auch kein Problem, er hat vorgetragen wie er das sieht und ich hab dem einfach zugestimmt. Wir hatten vorher grob abgesprochen was läuft, ok, er hat mich dann mit seiner Eigentumswohnung etwas über den Tisch gezogen, war mir dann aber auch egal. Ich wollte immerhin geschieden werden und war auch die die ohne Anwalt da war.
Das mit dem Rentenausgleich lief selbstständig, da war sowieso nicht groß etwas auf das man Einfluss hätte nehmen können.

Im Nachhinein kann ich sagen das die einvernehmliche Scheidung das letzte war das mein Ex und ich halbwegs gesittet über die Bühne gebracht haben. Allerdings weis ich heute das ich mit Anwalt definitiv finanziell anders da rausgegangen wäre, siehe Eigentumswohnung. Wäre mein Ex fair geblieben hätte das aber absolut gepasst und das ganze ging schnell und schmerzlos über die Bühne, das war mir dann den finanzielle Nachteil fast schon wieder wert.

Die Richterin hat mich einfach bei allen Punkten gefragt ob ich dem zustimme und meine Antwort dann zu Protokoll genommen. Also konnte ich durchaus auf  z.B. Ehegattenunterhalt verzichten ohne einen Anwalt.

Denke das ganze ist eigentlich deutlich einfacher als man sich vorher vorstellt.

LG
Nadda
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neuezeit
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« Antwort #11 am: 13. April 2011, 20:30:03 »

Hi,

im Entwurf(!) (des Scheidungsantrages) bei uns steht sinngemäß drin:

zu 1.: Parteien haben sich geeinigt (kein Hinweis auf DDT)

zu 2.: ist erledigt, Parteien haben sich geeinigt

neuezeit
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So ist das Leben
Orlando
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« Antwort #12 am: 13. April 2011, 22:08:58 »

Hi,

aha, ok, scheinbar muss man nichts mehr vollstreckbares vorlegen und eine Bestätigung von beiden Parteien, dass man sich geeinigt hat, reicht aus. Schön.

Allerdings scheint es ja dann so zu sein, dass man bis zu 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung trotzdem noch irgendwelche Folgesachen anhängig machen kann (doch noch Zugewinnausgleich einklagen).

Weiß jemand, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass beide auf diese Möglichkeit verzichten, also dass der ganze Terz mit der Rechtskraft der Scheidung vorbei ist OHNE dass man noch einen Notar braucht?

Und wenn möglich auch ohne einen zweiten Anwalt vor Gericht (deswegen oben auch die Idee, dass derjenige den Anwalt nimmt, der evtl. Ansprüche stellen könnte, und damit rechtskräftig auf Folgesachen verzichten könnte, wenn das ginge. Klar, wenn alles soweit erledigt ist, gibt es nicht einen, der evtl. Ansprüche stellen könnte, sondern ja auch wieder beide, aber wäre schon nett zu wissen, ob einer der einen Anwalt hat zumindest einseitg rechtskräftig verzichten kann.

Gruß
Orlando
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