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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:34:17 *
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Autor Thema: SGB II Rechtsgewahrungsanzeige  (Gelesen 292 mal)
Roman3
Rege dabei
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 195


« am: 14. Januar 2011, 23:21:17 »

Moin in die Runde....
mir ist ja bekannt, das man als Vater eines Kindes zum Unterhalt verpflichtet  ist. Geht dann die KM zum Sozialamt (Arge) bekommt man schon mal Post von diesem Amt und einen Fragebogen über 7 Seiten. Was mich irritiert hat ist folgender Satz:
"Ihr Kind erhält von mir laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach $... in Höhe von xy. Aus diesem Grunde geht der ...auf mich über."

So ernst wie dieses Thema eigentlich ist, aber bezahlen nicht die Steuerzahler (also auch ich) und wie kann man sich als Mitarbeiter dieses Amtes so einer Formulierung bedienen?

Ich hätte ja nun zwar eine entsprechende Antwort parat, die mir aber in dieser Situation eher schaden könnte. Lacht man jetzt schon über Unterhaltszahler in Deutschland und kann man einen Brief so schreiben?

Ich bitte um eure Meinung dazu.
Gruß Roman
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.262



« Antwort #1 am: 15. Januar 2011, 00:08:22 »

Hallo Roman,

Lacht man jetzt schon über Unterhaltszahler in Deutschland und kann man einen Brief so schreiben?

Möglicherweise lacht man, allerdings nicht durch Verwendung dieser Formulierung; und ja, es ist zulässiger Gebrauch der deutschen Sprache, wenn das Amt einen Brief so formuliert.

Die erste Person Singular ("ich", "mir", "mich" usw.) steht in diesem Fall nämlich nicht für den Schreiber selbst, d.h. nicht für den Hans, Franz oder Fritz, der diesen Brief unterschrieben hat; sondern sie steht für ihn in seiner Rolle als Sachbearbeiter des Amtes, d.h. für den ausführenden Arm der Staatsmacht. Dieses "... geht auf mich über" ist daher zu lesen als "... geht auf den Staat über" oder auch als "... geht auf das Amt über".

Daher: Kein Grund zur Aufregung über diese mutmaßlich "bürgernah" gemeinte, aber etwas seltsam klingende Formulierung.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #2 am: 15. Januar 2011, 00:35:52 »

Moin Roman,

wenn die nette Bäckerei-Fachverkäuferin morgen früh nach dem Packen Deiner Brötchentüte zu Dir sagt "...und dann bekomme ich noch drei Euro siebenundfünfzig von Ihnen" - wäre es dann sinnvoll, zu antworten mit "junge Frau, das ist nicht korrekt, weil sie mein Geld nur kommissarisch für Ihren Chef in Empfang nehmen können, dem es aber auch nicht zur Gänze gehört, weil er es teilweise wieder an unsere Lieferanten sowie an das Humankapital unseres Betriebes weiterreichen muss!"?

Wie Malachit schon schrieb: Das sind gängige Amtsdeutsch-Formulierungen, über die man sich bei Bedarf aufregen kann - aber nicht muss.

Grüssles
Martin
Gespeichert

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