Hallo Roman,
Lacht man jetzt schon über Unterhaltszahler in Deutschland und kann man einen Brief so schreiben?
Möglicherweise lacht man, allerdings nicht durch Verwendung dieser Formulierung; und ja, es ist zulässiger Gebrauch der deutschen Sprache, wenn das Amt einen Brief so formuliert.
Die erste Person Singular ("ich", "mir", "mich" usw.) steht in diesem Fall nämlich nicht für den Schreiber selbst, d.h. nicht für den Hans, Franz oder Fritz, der diesen Brief unterschrieben hat; sondern sie steht für ihn in seiner Rolle als Sachbearbeiter des Amtes, d.h. für den ausführenden Arm der Staatsmacht. Dieses "... geht auf mich über" ist daher zu lesen als "... geht auf den Staat über" oder auch als "... geht auf das Amt über".
Daher: Kein Grund zur Aufregung über diese mutmaßlich "bürgernah" gemeinte, aber etwas seltsam klingende Formulierung.
Viele liebe Grüße,
Malachit.