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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: GSR-Antrag
Seiten: [1] 2   Nach unten
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Autor Thema: GSR-Antrag  (Gelesen 4603 mal)
Mux
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Beiträge: 835



« am: 13. Januar 2011, 13:17:08 »

Liebe Mitstreiter,

kann mir jemand, der schon seinen Antrag bei Gericht auf GSR gestellt hat, diesen
freundlicherweise hier in anonymisierter Form oder per mail zur Verfügung zu stellen?

Da ich zur Zeit einen Antrag vorbereite und diesen ohne Anwalt einreichen möchte,
wäre es mir lieb - um Formfehler zu vermeiden - einen Antrag als Vorlage zu haben,
der auch eingereicht wurde und am besten positiv beschieden wurde.

Danke für Eure Mithilfe!

LG,
Mux
 
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DeepThought
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Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 14:33:50 »

>Dieses< und Topic schon entdeckt?
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mux
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 835



« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 14:58:32 »

Hi Deep,

nicht nur entdeckt, sondern von Anfang an sehr aufmerksam verfolgt.
Der modifizierte Antrag von "Rachels Vater" gefällt mir nicht sonderlich,
auch ist nicht mitgeteilt, ob dieser erfolgreich war.

Vielleicht hat ja bagger1975 Lust, seinen Antrag zu schicken, dieser
schien ja erfolgreich zu sein.

LG,
Mux
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 13. Januar 2011, 16:23:33 »

Hast du den Link im ersten Beitrag gesehen?

Ich denke auch, es gibt bisher kaum brauchbare Vorlagen und es ist alles noch individueller als in anderen Bereichen.

Sorgerechtssachen unterliegen der Amtsermittlung. Das heißt, es kommt nicht zwingend darauf an, was beantragt wird, sondern der Richter selbst hat zu ermitteln, was richtig ist.

Somit ist die exakte Formulierung nicht sooo wichtig.

Du musst den Richter in der mündlichen überzeugen, wenn der nicht sowieso schon seine fest gefügte Meinung dazu hat.

Es ist aber vielleicht doch ratsam einen RA mitzunehmen, weil Richter sich wohl zu wenig "geachtet" fühlen, wenn da so ein daher gelaufener Laie meint, ihm was erzählen zu können.
Und auch Richter suchen den Weg des geringsten Widerstandes.

Sehr teuer ist das vermutlich nicht.

Gruss Beppo
« Letzte Änderung: 13. Januar 2011, 16:29:28 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Mux
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Beiträge: 835



« Antwort #4 am: 18. Januar 2011, 18:20:06 »

Hi,

so ich habe meinen Antrag fertig geschrieben. Sehr hilfreich war, dass ein User mir seinen
Antrag hat zukommen lassen. Super!  schild_dankeschoen

Hab allerdings noch Fragen: Da ich den Antrag selber stelle, ist es sinnvoll einen Streitwert
anzugeben (3000 €) oder ist das Quatsch?

Beantrage ich was zu den Kosten a la: "Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens" oder
lass ich das weg, da die voraussichtlichen Kosten ja gering sind.

Ich habe immer in der dritten Person von mir geredet, also "der Antragsteller", von der KM als
Antragsgegnerin, manchmal auch Mutter und von meinem Sohn mal als das gemeinsame Kind, mal
namentlich genannt. Je nachdem wie es passte. Finde ich ein wenig inkonsequent. Wie würdet Ihr
das machen?

Dann habe ich gelesen, dass der Antrag in fünffacher Ausfertigung einzureichen ist.
(Also Orginal und 4 Kopien). Stimmt das?

Was ist als "Beweise" oder Glaubhaftmachung beizulegen?
Vaterschaftsanerkennung z.B.? Ist, wenn ich erwähne, dass ich die KM angeschrieben habe, dieser
Brief als Kopie als "Beweis" anzuführen oder erst mal nicht?

Danke und viele Grüße,
Mux
 

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Dibaa
_dibaa
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Geschlecht: Männlich
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« Antwort #5 am: 18. Januar 2011, 19:43:07 »

Hi,

hab ja nun auch den Antrag gestellt, allerdings über die RA´in. Sie sagt das die Kosten sich um die 500,00 € drehen.

Von Streitwert steht garnichts drin, dachte immer das liegt im ermessen des Gerichts.


MfG Dibaa
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Ariba
_Ariba
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 747



« Antwort #6 am: 18. Januar 2011, 20:01:36 »

Moin Mux,

über Deine Geschichte bin ich insgesamt so einigermaßen auf dem Laufenden, bist auch aus der Hauptstadt, oder? Vorab: Nach 3,5 Jahren Gerichtskampf, BU-und Ämter-Marathon, sowie einjährigem Psychogutachten (alles relativ positiv für mich ausgefallen) hat mich mein Amtsgericht des Vertrauens dennoch entsorgt, will heißen: Umgangsausschluss. Nun also OLG...

Zum GSR-Antrag.
Dennoch habe ich "natürlich" bereits im August 2010 das GSR beantragt(da gab es noch keinen Umgangsausschluss). Nun habe ich nächste Woche in einem anderen Bundesland meine GSR Anhörung. Vermutlich möchte man mir selbstredend auch dies "ausreden".

Hab allerdings noch Fragen:
Ich kann Dir hier lediglich von meinen Erfahrungen berichten. Versuch es mal:

Da ich den Antrag selber stelle, ist es sinnvoll einen Streitwert
anzugeben (3000 €) oder ist das Quatsch?
Aslo ich habe nix angegeben. Das denkt sich vermutlich das Gericht aus. Ich mache das in diesem Verfahren ohne Anwalt.

Beantrage ich was zu den Kosten a la: "Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens" oder
lass ich das weg, da die voraussichtlichen Kosten ja gering sind.
Ich habe folgendes geschrieben:
 

Zitat
Ich gehe davon aus, dass mir bezüglich des hier gestellten Antrages keine Kosten entstehen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz:

 
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.
Quelle >>>vaeternotruf<<<

Ich habe entgegen so mancher Väter auch noch nicht mal Gerichtskosten von ca. 45€ zahlen müssen - bisher nicht. Musste die Mutter ja für ihr ASR auch nicht. Ich werde auch nix zahlen. Das wäre ja diskriminierend!  
In dem Link steht alles drin, oder wie es Beppo mal in etwa sagte: "Das GSR ist das normalste der Welt". Da bräuchte es nicht allzu viel Begründungen...".
Mein Antrag ist noch kürzer als im Link.

Ich habe immer in der dritten Person von mir geredet, also "der Antragsteller", von der KM als
Antragsgegnerin, manchmal auch Mutter und von meinem Sohn mal als das gemeinsame Kind, mal
namentlich genannt. Je nachdem wie es passte. Finde ich ein wenig inkonsequent. Wie würdet Ihr
das machen?
Ich habe immer "Mutter", "Mutter meiner Tochter" und so geschrieben. "Antragsgegnerin" mag ich nicht. Die Mama ist ja nicht meine Gegnerin, sondern die sich immer (allzu-)sorgende liebste aller Mama's...
Allerdings hat die RAin der Mutti mein eigenes Kind in diesem Verfahren als mein "Antragsgegner(!!!)" bezeichnet. Da habe ich in einem weiteren Schriftsatz selbstredend eine Richtigstellung vollzogen.  

Dann habe ich gelesen, dass der Antrag in fünffacher Ausfertigung einzureichen ist.
(Also Original und 4 Kopien). Stimmt das?
Habe ich auch mal gehört. Ich habe nur ein Original und 2 Kopien. Das war schon teuer genug. Das Gerichtsollte in der Lage sein sich bei bedarf noch ne Kopie zu ziehen...

Was ist als "Beweise" oder Glaubhaftmachung beizulegen?
In meinem Fall habe ich auf mein langjähriges Umgangsverfahren verwiesen. In der fetten Akte steht mehr drin als man lesen zu bereit ist.

Vaterschaftsanerkennung z.B.? Ist, wenn ich erwähne, dass ich die KM angeschrieben habe, dieser
Brief als Kopie als "Beweis" anzuführen oder erst mal nicht?
Vaterschaftsanerkennung, unterzeichnetes GSR-Formular vom JA und nen Brief an die werte Mama mit Aufforderung binnen 14 Tage dem GSR zum Wohle unseres Kindes zuzustimmen hatte ich beigefügt.
Da Mama letzteres nicht tat, war "leider" ein Verfahren notwendig. Darauf verweise ich dann auch, wenn man mir etwaig noch im Nachhinein Kosten auf-brummen möchte.  

Gruß und viel Glück. Und ruf ab und zu mal bei Gericht an, das dauert dort immer lange, besonders im Bundesland meines Kindes(Im SFF steht meine ganze Story). Ohne die Schriftsätze der "Gegenseite" hätte ich noch nicht mal mein Az des eigenen angestoßenen Verfahren erfahren. Traurig dieses Land...

Nächste Woche weiß ich noch mehr  
Ariba


*edit:* Rechtschreibfehler entsorgt*
« Letzte Änderung: 18. Januar 2011, 20:07:49 von Ariba » Gespeichert

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Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!
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« Antwort #7 am: 18. Januar 2011, 22:29:03 »

Hi,

Ich habe nur ein Original und 2 Kopien. Das war schon teuer genug. Das Gerichtsollte in der Lage sein sich bei bedarf noch ne Kopie zu ziehen...

Das Gericht zieht die Kopien schon. Und berechnet (nach Abschluss des Verfahrens, falls es nicht vergessen wird) jede Seite nach Nr. 9000 KV GKG. Denn nach § 133 ZPO ist das nicht Aufgabe des Gerichts sondern Dein Job:
Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen.

Die richtige Anzahl Abschriften spart also nicht nur Kosten, man muss auch nicht riskieren, dass der Geschäftsstellenbeamte wegen solchen Lapalien kniestig wird. Vielleicht braucht man ihn ja noch mal.
Die Frage ist natürlich, was ist erforderlich. Üblich ist ein Original und zwei Abschriften pro Gegner. Im Zweifelsfall fragt man halt schnell mal nach, ob es Besonderheiten zu beachten gibt.

Gruss von der Insel
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Ariba
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« Antwort #8 am: 18. Januar 2011, 23:02:35 »

Moin,

nur der Vollständigkeit erwähnt:

Das Gericht zieht die Kopien schon. Und berechnet (nach Abschluss des Verfahrens, falls es nicht vergessen wird) jede Seite nach Nr. 9000 KV GKG. Denn nach § 133 ZPO ist das nicht Aufgabe des Gerichts sondern Dein Job:
Die Parteien sollen den Schriftsätzen, die sie bei dem Gericht einreichen, die für die Zustellung erforderliche Zahl von Abschriften der Schriftsätze und deren Anlagen beifügen.

Das mag sicherlich stimmen, nur bin ich kein RA. Meine RAin hat auch bei allen Schriftsätzen neben dem Original immer"nur" noch 2 Kopien beigefügt. Mehr nicht, nie.
Meine RAin erhält (in anderen Verfahren, nicht GSR) eigentlich auch immer nur eine von der Gegenseite. Dann macht sie ne Kopei und schickt es mir. Oder umgekehrt. Vllt. macht sie ja damit auch was falsch. Aber immer 5(!!) Schriftsätze ist ja wirklich happig...

Grüße aus der Hauptstadt 
Ariba
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« Antwort #9 am: 19. Januar 2011, 07:00:09 »

Hi,

Aber immer 5(!!) Schriftsätze ist ja wirklich happig...

Nein, immer fünf ist definitiv zu viel. Drei (also zwei Abschriften) ist der Standardfall.

Gruss von der Insel
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« Antwort #10 am: 19. Januar 2011, 09:53:16 »

Hallo zusammen,

ich habe die Sache Gottseidank bereits durchgestanden. Mit Rain udn das ich jedem nur empfehlen!

Zu den Gerichtskosten:

Sorgerecht ist eine Kindschaftssache. Für den Antrag fällt gemäß 1310 Kostenverzeichnis FamGKG eine 0,5 Gerichtsgebühr an. Der Regelstreitwert beträgt nach § 45 FamGKG 3.000,- €. Das ergibt dann eine Gerichtsgebühr i.H.v. 45,- €.

Die Gebühr ist gemäß § 21 FamGKG vom Antragsteller zu entrichten.

Und nach 14 FamGKG hängt die Bearbeitung des Antrags von der Zahlung ab!   

@Ariba:

"Ich habe entgegen so mancher Väter auch noch nicht mal Gerichtskosten von ca. 45€ zahlen müssen"

Deine Mitteilung ist daher nicht so toll! Dein GSR-Antrag liegt aller Wahrscheinlichkeit nach noch unbearbeitet auf der Geschäftsstelle und wurde der Gegenseite vermutlich noch nicht einmal zugestellt!

Anstatt den Sparfuchs zu geben, würd ich die 45,- € in Deinem Sinne ganz schnell bezahlen, so toll die nachvollziehbaren Formulierungen des "Väternotrufs" in der Theorie auch sein mögen!

Vg Michi
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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
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« Antwort #11 am: 19. Januar 2011, 13:39:25 »

Moin,

also zunächst soll hier Mux sein Thread nicht lediglich mit "Anzahl von Schriftsätzen" sowie "Gerichtskosten" übermäßig beladen werden. Des weiteren habe ich lediglich meine Erfahrungen kundgetan:

Deine Mitteilung ist daher nicht so toll! Dein GSR-Antrag liegt aller Wahrscheinlichkeit nach noch unbearbeitet auf der Geschäftsstelle und wurde der Gegenseite vermutlich noch nicht einmal zugestellt!
Nein! Mein Antrag wurde ende August 2010 eingereicht. Es folgten (zu erwartende) Ablehungsschriftsätze der Gegenseite. Dann noch ein Schriftsatz von mir. Nächste Woche ist die "gerichtliche Anhörung betreffend der gemeinsamen elterlichen Sorge".

Anstatt den Sparfuchs zu geben, würd ich die 45,- € in Deinem Sinne ganz schnell bezahlen, so toll die nachvollziehbaren Formulierungen des "Väternotrufs" in der Theorie auch sein mögen!
Nein, ich gebe keinen Sparfuchs. Erhebliche Gelder habe ich in den letzten Jahren - trotz PKH im Umgangsverfahren  - hingeblättert. Ich wusste schlichtweg nicht, dass ich (etwaig) 5 Schriftsätze einreichen hätte sollen, sowie brauche ich ja nun auch (noch) nix zu zahlen, wenn das Gericht bisher eben auch noch keine Gerichtskosten eingefordert hat. Ich schicke ja nicht einfach nur so mal eben 45€, wenn danach keiner fragt. Und nochmal: Für mich macht die Gleichstellung von Mann und Frau Sinn - warum solte ich dann zahlen müssen(?):

Zitat
Ich gehe davon aus, dass mir bezüglich des hier gestellten Antrages keine Kosten entstehen. Dies folgt unmittelbar aus dem Grundgesetz:

 
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Artikel 3 Satz 3 Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 6 Satz 1 Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.

Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Da der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen, muss dieses aus verfassungsrechtlichen Gründen gleichfalls auch für Väter gelten. Das Verfahren ist daher für den Vater kostenfrei zu halten.

Vermutlich machen derzeit verschiedene Gerichte bezogen auf die (neuen) GSR -Anträge der Väter eben alles noch etwas anders. Das wird sich wohl erst mal einspielen müssen.

Gruß
Ariba
« Letzte Änderung: 19. Januar 2011, 13:42:58 von Ariba » Gespeichert

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« Antwort #12 am: 19. Januar 2011, 13:59:36 »

Moin,

ich habe eben beim zuständigen Familiengericht angerufen.
Demnach ist die Auskunft von bagger1975 korrekt.
Die Gerichtskosten betragen 44,50 €. Ohne dass diese beglichen
werden, wird der Antrag nicht bearbeitet bzw. der Gegenseite
zugestellt.

Ich lasse mir jetzt im Voraus einen Überweisungsträger (mit Aktenzeichen)
schicken, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

Alternative Möglichkeiten sind, einen Verechnungsscheck beizulegen oder
die Kosten vorab bei der Gerichtskasse zu bezahlen. Man kann die GK bei
jedem Gericht einzahlen.

Der Teufel liegt immer im Detail. Ist mein erster Antrag, den ich selbst
stelle. Bin gespannt, welche Fragen noch auftauchen. Ich ziehe das Ganze
jetzt möglichst schnell durch. Mal schaun, wie schnell ich da durchkomme.

@ariba: Viel Glück Dir. Ich hatte Deine Geschichte auch verfolgt, bist aber
irgendwann ins SFF entschwunden.

LG,
Mux
 

   

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Ariba
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« Antwort #13 am: 19. Januar 2011, 14:26:35 »

Moin ,

und nochmal letztmalig zum Thema Gerichtskosten:
Das man zahlen sollte oder "muss" mag ja sein. Aber die Gerichte sind meines Erachtens mit den neuen GSR Anträgen darauf noch gar nicht wirklich eingestellt.

Für mich macht folgendes Zitat schlichtweg nur Sinn:
Zitat
Die Antragstellung des Vaters auf Bestätigung seiner elterlichen Sorge hat auf Grund des Diskriminierungsverbotes gemäß Grundgesetz Artikel 6 generell kostenlos zu erfolgen. Etwaige anderslautende Gerichtsbeschlüsse sind verfassungswidrig.
>>>Quelle<<<

Das einige Gerichte verfassungswidrig handeln, sich gegen Grundgesetz und Menschenrechte stemmen, ist ja bekannt und nicht unnormal. Ich werde berichten, ob ich (noch) zahlen muss, darf oder kann 

Gruß
Ariba
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« Antwort #14 am: 19. Januar 2011, 14:37:47 »

Hallo Ariba,

ich hab`s ja nicht böse gemeint und sei froh, dass Deine Sache bislang auch ohne Zahlung läuft! Üblich ist das nämlich nicht! Drück Dir und Mux definitiv die Daumen!

Und es wäre ja wirklich blöd, wenn Eure Anträge nicht oder nur verzögert bearbeitet werden, weil Ihr das mit der Zahlung nicht wisst!

Habe meinen Antrag i.Ü. anonymisiert an Deep weitergeleitet!

Und wenn die KM im Verfahren doch erheblich bocken und mit Anwalt auflaufen, dann nehmt Euch gefälligst auch einen, nicht damit ihr von der Gegenseite a.E. durch juristische Tricks und falschen Vortrag ausgeschmiert werdet! Diese Versuche gab`s bei mir (obwohl ich selbst juristisch geschult bin) und da solltet ihr KM nicht ansatzweise unterschätzen! Die ziehen, wenn`s drauf ankommt, alle Register, inkl. Lügen etc.!

Und noch was:

Das mit dem Sorgerecht ist wohl aktuell für Euch und Eure Kinder rechtlich gesehen die wichtigste Phase im gesamten Leben!!! Dass ihr Eure Position festigt solltet Ihr Euch im Zweifel etwas kosten lassen! Wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind und RA nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen, dann kostet das Verfahren nicht die Welt, für beide Seiten zusammen insgesamt ca. 1.200,- inkl. Gerichtskosten.

Dummerweise hatte meine KM für sich eine Stundenhonorarvereinbarung! Es hat ihr nix gebracht, aber sie durfte sicher mehr als das 3-fache meiner Rechnung bezahlen c! Das hätte sie viel billiger haben können, aber zu Notar oder Jugendamt wollte sie nicht gehen!

Vg und Erfolg Michi
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« Antwort #15 am: 26. Januar 2011, 12:20:25 »

Hi,

so, ich habe jetzt den Antrag abgeschickt.

Habe vorab die Gerichtskosten überwiesen. Durch den
angeforderten Überweisungsträger hatte ich auch schon
ein Aktenzeichen.

Ich habe neben dem Originalantrag drei Kopien eingereicht.

JA habe ich draußengelassen. Habe da ne Allergie, mal abgesehen
davon, dass meine Arbeitszeiten mit den Arbeitszeiten von denen
nicht kompatibel sind.

Mal sehen, wie´s weitergeht.

LG,
Mux
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« Antwort #16 am: 26. Januar 2011, 12:46:11 »

Hallo Mux,

klingt gut! Ich drück Dir jedenfalls die Daumen.

VG Michi
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« Antwort #17 am: 07. März 2011, 17:43:56 »

Hi,

nächste Woche ist mein Verhandlungstermin. Ich hatte eigentlich
erwartet, dass in der Zwischenzeit die KM mal ihrerseits eine Stellungnahme
abgibt.

Dies ist aber bisher nicht erfolgt. Wenn bis zur Verhandlung keine gegnerische
Stellungnahme erfolgt, kann ich das irgendwie für mich in der Verhandlung
argumentativ nutzen?

Sinngemäß: "Die Gegenseite hat meine Argumentation ja nicht angegriffen und 
widerlegt oder ihrer Sicht der Dinge dargelegt, demnach folgt sie offensichtlich
meiner Argumentation und dem Antrag ist damit stattzugeben?"

Ich möchte wirklich eine ewige Laberei vor Gericht vermeiden. Die KM wird
vermutlich wie ich ohne Anwalt auflaufen.

Ich bin relativ aufgeregt, obwohl ich schon etliche Male in Umgangssachen
vor Gericht war, aber hier geht es ums Sorgerecht und ich trete auch zum
ersten Mal ohne Anwalt an.

Was gibt es zu beachten?

Lg,
Mux

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Bester Papa
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« Antwort #18 am: 07. März 2011, 18:41:06 »

Hallo Mux,

ich habe meinen Antrag auf GSR zwar noch nicht bei Gericht eingereicht (ich bin noch erst in der Vorstufe und versuche vorher ein einvernehmliches Gespräch beim Jugendamt), ich habe daher noch keine Erfahrung beim Familiengericht, allerdings hatte ich vor gut  18 Monaten einen Arbeitsrechtsprozess. Dort wurden in der Einladung vom Gericht Fristen genannt, bis zu denen die gegnerischen Seiten ihre Stellungnahmen abgeben mussten. Zwar hatte die gegnerische Seite fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht, aber exakt 2 Tage vor der Verhandlung noch mal seitenweise was ans Gericht gefaxt. Mein Anwalt war recht clever und hat bei Gericht beantragt, diese verspätete Stellungnahme abzuweisen, da zu spät eingereicht. Die gegnerische Seite hatte ja Zeit genug dazu. Evtl. kannst du das ja auch machen, wenn die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist bzw. die gegnerische Seite meint 1 Tag vor der Verhandlung dem Gericht was faxen zu müssen. Du hast dann ja keine Chance mehr darauf zu antworten. Fristen sind dazu da, um eingehalten zu werden. Und gut ankommen wird das bei gericht sowieso nicht, zeigt es doch ein gewisses Desinteresse der gegenirschen Seite. Allerdings würde ich da auch nicht ohne Anwalt hingehen.

Gruss
Bester Papa
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #19 am: 07. März 2011, 20:05:29 »

"Die Gegenseite hat meine Argumentation ja nicht angegriffen und 
widerlegt oder ihrer Sicht der Dinge dargelegt, demnach folgt sie offensichtlich
meiner Argumentation und dem Antrag ist damit stattzugeben?"
Genau so.
Offenbar fallen ihr selbst keine Argumente ein, die in eurem konkreten Fall gegen das GSR sprechen.

Nach dem neuen FamFG muss man Anträge tatsächlich mindestens 14 Tage vorher einreichen, ich denke aber den Antrag auf Zurückweisung wird sie ja schon eingelegt haben und für Begründungen gilt das meines Wissens nicht.

Du solltest dich auf jeden Fall dagegen wehren, dass keine Entscheidung getroffen, weil ja ein Gesetz in Vorbereitung sei.
Immerhin hat das BVerfG explizit gesagt, dass die Anspruchsgrundlage schon heute gegeben ist, und der Gesetzgeber ja nicht zu Potte kommt.

Auch im Jahr 8 nach dem damaligen Urteil, eine Untersuchung durchzuführen.

Viel Erfolg.
Ich glaube, du schaffst das!

Gruss Beppo
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« Antwort #20 am: 08. März 2011, 12:47:58 »

Hallo Mux,

v.a. in der Anhörung ruhig und locker bleiben und sich nicht provozieren lassen. Die Tatsache, das die Gegenseite noch nichts erwidert hat, heisst nicht unbedingt etwas.

Verweise ruhig darauf, dass durch das GSR ja nur ein Normalzustand hergestellt wird, Du Dich um Dein Kind kümmerst und von daher auch bei den wesentlichen Entscheidungen im Sinne des gemeinsamen Kindes eingebunden sein willst, was Beteiligungs- und Informationsrechte ggü. Kiga, Ärzten, später Lehrern mit einschließt und von daher das GSR uneingeschränkt dem Kindeswohl entspricht.

Sollte die Gegenseite mit evtl. Klein-Klein-Auseinandersetzungen bei Umgangsterminen anfangen, oder unterschiedliche Erziehungsstile anführen, mitteilen, dass das Sorgerecht grds. nur die Großen Entscheidungen betrifft, und es bislang keine Nagelprobe gab und Dir nicht von vorn herein grundlos unterstellt werden kann, mit KM -im Fall unterschiedlicher Auffassung- hier keine Lösung zu finden. Höchstvorsorglich -für den Fall unterschiedlicher Aufassungen- Mediationsbereitschaft signalisieren und Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Vereinbarung signalisieren.

Darauf verweisen, dass die einstweilige Anordnung des BVerfG tatsächlich "ad absurdum" liefe, wenn ein Elternteil das GSR mit der grundlosen Befürchtung verhindern könnte, man sei sich einmal nicht einig.

I.Ü. gibt es keinen einheitlichen Erziehungsstil, ist jeder Mensch unterschiedlich geprägt, und stellen unterschiedliche Erziehungsstile von Vater und Mutter von daher für jedes Kind nur eine Bereicherung dar.

Ich hoffe, vorstehender Argumentationsleitfaden hilft Dir ein bisschen weiter und nimmt Dir die Anspannung. Ich drücke die Daumen.

Viele Grüsse
 

 
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« Antwort #21 am: 08. März 2011, 13:06:27 »

Hallo bagger1975,

vielen Dank für diesen tollen Argumentationsleitfaden  thumbup
Super!

@Beppo und bester Papa
Auch Euch Danke für die wertvollen Hinweise.

Es bleibt spannend...

LG,
Mux
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Americandad
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« Antwort #22 am: 10. März 2011, 18:56:14 »

Wenn auch etwas spät möchte ich hier noch "my mustard" dazu geben...

Ich habe auch den Antrag gestellt (und musste auch die 44,50 € erstmal überweisen, trotz Hinweis auf Diskriminierung) und habe erstmal die Antwort erhalten dass das Gericht vorab eine Stellungnahme vom JA einholen möchte...daraufhin ein Schreiben vom JA mit der Bitte um einen Anruf...jetzt haben wir ein "gemeinsames" Treffen ausgemacht für morgen 11 Uhr (ich sag "gemeinsames" weil ich zu 99% sicher bin dass die KM nicht erscheinen wird)...wurde mich aber interessieren wieso bei dir es automatisch auf eine Anhörung ausgelaufen ist...jedenfalls wünsche ich dir dabei viel Glück!

Werde im "Hauptthread" morgen berichten wie das Treffen war...

Gruß aus Steglitz

AmericanDad
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« Antwort #23 am: 11. März 2011, 15:21:15 »

Hi,

@American Dad,

mir wurde der Termin der mündlichen Verhandlung per Gericht sofort mitgeteilt, allerdings gleichzeitig das JA aufgefordet, eine Stellungnahme abzugeben.
Diese haben sich bei mir gemeldet und ich hatte inzwischen den Termin wahrgenommen.

LG,
Mux
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« Antwort #24 am: 14. März 2011, 17:23:02 »

Liebe Foris,

det is allet is ken Zuckerschlecken, nej, nej,nej! (Der Kundige erkennt, dass ich etwa so gut Berlinern kann, wie ich der bayrischen Mundart mächtig bin, nämlich jar nich!!)

Meine Ex hat nunmehr eine Kanzlei beauftragt mich rundzumachen.

Will sagen, seit einer Woche ist die Erwiderung der Gegenseite da und ich habe bis jetzt an einer Erwiderung auf das Schlammschlachtpampleth des Anwaltes ans Gericht gefeilt; bin ziemlich rund,    
aber doch ganz froh, es jetzt fertig und abgeschickt zu haben.

Es ist absolut nicht zu empfehlen, es ohne Anwalt zu machen. Wirklich nicht! Allein die Arbeit, dann hat man wesentlich weniger Abstand
als der Anwalt, und dann kommt noch das ganze Formelle hinzu. Die Sorge, dass man einen entscheidenen Fehler gemacht hat etc...

Ich bin diesen Weg aber bewußt gegangen, weil diese Phrase von der "gerichtlichen Überprüfung" des Sorgerechts vielen Politikern leicht über die Lippen geht.
Also muss es alleine gehen. Überprüfen lassen kann ja nicht so schlimm sein. Hallo, hier bin, ein netter Vater, hätte gern das Sorgerecht. Geteilt natürlich.

Dass man die Kontrahenden in den Krieg schickt, sagen sie nicht. Dass Krieg u.U. so ein klitzekleinbißchen das Kindeswohl ggf. tangiert, wird auch nicht gern erzählt.

Mal schaun wie mein Selbsterfahrungstripp endet.

LG,
Mux
    
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« Letzte Änderung: 14. März 2011, 17:25:10 von Mux » Gespeichert
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