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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:30:20 *
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: GSR-Antrag
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Autor Thema: GSR-Antrag  (Gelesen 4603 mal)
bagger1975
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« Antwort #25 am: 14. März 2011, 17:45:52 »

Hallo Mux,

Dein Erfahrungsbericht kommt mir irgendwie bekannt vor. Deshalb verweise ich noch einmal auf meine Antwort Nr. 14:

Und wenn die KM im Verfahren doch erheblich bocken und mit Anwalt auflaufen, dann nehmt Euch gefälligst auch einen, nicht damit ihr von der Gegenseite a.E. durch juristische Tricks und falschen Vortrag ausgeschmiert werdet!

Das mit dem Sorgerecht ist wohl aktuell für Euch und Eure Kinder rechtlich gesehen die wichtigste Phase im gesamten Leben!!! Dass ihr Eure Position festigt solltet Ihr Euch im Zweifel etwas kosten lassen!

Ich wünsche Dir wirklich, dass Dein "Selbsterfahrungstripp" hoffentlich nicht im Desaster endet und Du Dir später deswegen keine Vorwürfe machen musst...

Dafür war mir persönlich die Sache mit dem GSR zu wichtig und habe ich deshalb drauf verwiesen sich im Zweifel hier anwaltliche Hilfe zu nehmen...

Drücke trotzdem weiter die Daumen...

Viele Grüsse
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Mux
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« Antwort #26 am: 25. März 2011, 16:06:19 »

Hi @all,

letzten Mittwoch hatte ich nun meine Verhandlung vor dem Familiengericht in Baden-Württemberg.
Meine Ex ist mit Anwalt aufgelaufen, ich ohne. Vorher hatte ich noch einen Beratungstermin bei
meiner langjährigen Anwältin hier in Berlin wahrgenommen, um mich noch besser vorzubereiten.

Auch mein Sohn war geladen, dieser hat den Richter kurz der Verhandlung allein befragt.
Das Ergebnis gab er uns bekannt. Danach ist unser Sohn nicht in die Streitigkeiten involviert,
auch wusste er nicht, worum es beim Termin ging, er gab an, gern nach Berlin mit dem Flugzeug
zu reisen (war ein langer Streitpunkt beim Umgang) und nach seiner Meinung zum Sorgerecht
befragt, gab er an, dass wir beide bestimmen sollten.

Der Richter konnte sich selbst überzeugen, dass beide Elternteile das Kind nicht in Konflikte involviert
haben. Nach Streitereien befragt, gab er an, dass wir wohl manchmal streiten würden, er aber nicht
wisse warum es gehe.

Der Richter hat einen ziemlich langen Monolog gehalten, indem er aufzählte, worum es beim gemeinsamen
Sorgerecht ginge und über seine Zerrissenheit berichtet, dass er nicht wisse wie er sich in unserem Fall
entscheiden soll.

Er befürchte, dass durch das GSR die Streitereien noch zunehmen würden und der Junge dann doch hereingezogen wird,
und so das Kindeswohl gefährdet würde. Er sprach mich auf die schon geführten Umgangsverfahren an und sagte,
dass er sich gewünscht hätte, dass ich mit dem Antrag noch etwas gewartet hätte. Ich antwortete, dass ich schon
seit sieben Jahren auf das GSR gewartet hätte und die KM keinen Sinneswandel bzgl. des GSR hätte erkennen lassen.

Er resümierte, dass er das Verfahren unterbrechen könnte, und uns er mal in eine Elternberatung schicken könnte.
Er hätte dies aber noch nie zwangsweise angeordnet, da dies nach seiner Meinung sinnlos sei. Ich merkte an,
dass dies mir nicht bekannt sei, dass dies auch zwangsweise angeordnet werden könnte. Doch, das ginge seit
Neuesten (Cochemer Praxis).

Dann ging es zielich lange um Kommunikation, um Informationsaustausch und Mißtrauen. Eine Mediation wäre das
Beste. Die KM war natürlich dazu bereit. Ich habe gesagt, dass ich gerne zur Mediation bereit wäre, wenn bei der
Ausübung der gemeinsamen Sorge ein konkreter Konfliktpunkt aufträte. Nein, dann wäre es ja bereits zu spät merkte
der Richter an. Er wollte parallele Erziehungsberatung zur Verbesserung der Kommunikation. Ich gab zu bedenken,
dass eine Partei da reingehen würde, um das GSR zu erlangen und eine Partei, um die Alleinsorge zu behalten und ob
unter solchen Voraussetzungen, das sinnvoll sei. Ja, das wäre es!

Mutter war natürlich bereit, ich habe mich dagegen ausgesprochen, da ich nicht bereit sei, dies auf Kosten der sowieso
schon kurzen Umgangszeit zu tun und organisatorisch es nciht anders möglich sei.

Dann ging es ziemlich lang über die Umgangsverfahren, über gegenseitiges Mißtrauen, immer wieder über die schlechte
Kommunikation und dass unser Sohn kaum vom GSR profitieren würde, im GEgenteil dass neue Streitigkeiten zu erwarten seien.
Die zahlreichen Umgangsverfahren hätten auch gezeigt, dass wir nicht in der Lage seien, uns einvernehmlich zu einigen.

Gegen Ende lies er aber die Entscheidung offen, bemerkte, dass er hin und her gerissen sei und darüber nachdenken
würde.

Fazit:
Die Geschichte ist gegen mich gelaufen. Die Gegenseite brauchte nur zu demonstrieren, dass wir uns streiten oder
nicht einigen können, ich musste argumentieren, dass wir uns im wesentlichen einigen können und durchaus vernünftig
miteinander kommunizieren können.

Ich bin die Linie gefahren:

1. GSR betrifft nur einige wichtige "große" Entscheidungen. Es dient dem Kind, wenn hier beide Parteien, zusammen die beste
Wahl treffen. Bei Meinungsverschiedenheiten kann nicht grundlos unterstellt werden, sich nicht einigen zu können.

2. Das Kindeswohl ist bisher nicht beeinträchtigt, im Gegenteil hat Sohn von dem erkämpften Umgang profitiert. Es ist auch für
Entscheidungen des Sorgerechts zu erwarten.

3. Die Befürchtungen der KM bzgl. einzelner Umgangsdetails sind nie bestätigt worden und es ist auch zu erwarten, dass die Befürchtungen
bzgl. des Sorgerechts nicht zutreffen.

Allein, es half nichts. Der Richter hat ja unsere Umgangsverfahren geführt und immer wieder daran erinnert, dass wir ohne Hilfe Dritter
keine Einigung erzielen können. Die einseitige Verweigerungshaltung der KM spielt hierbei keine Rolle, da es nicht um Schuldzuweisungen
ginge. Es gäbe eine mangelnde Kommunikation und ein gegenseitiges Misstrauen und er müsse die Entscheidung unter der Prämisse des
Kindeswohls treffen.

Na denn, mal tau!!!

Das einzig Positive ist, dass der Richter begriffen hat, dass ich vors OLG gehen werden, ohne dass ich das gesagt habe. Also liest er sich
vielleicht nochmal einige Urteile und kommt vielleicht zur Vernunft.

Lg,
Mux


*** einen Namen entfernt ***
« Letzte Änderung: 25. März 2011, 16:29:23 von oldie » Gespeichert
Mux
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« Antwort #27 am: 25. März 2011, 16:29:04 »

Es ist enttäuschend. Ich habe es mit großen Aufwand und Einsatz über sechs Jahre geschafft, gegen alle Widerstände der Mutter
meinem Sohn ein verlässlicher Vater sein, eine tolle Vater-Sohn-Beziehung aufzubauen und diese auch - nach Wegzug der KM
ins 600 km entfernte Baden-Württemberg - mit sehr großem finanziellen und zeitlichen Aufwand - aufrechtzuerhalten.

Vor allem habe ich ihm sein zweites Zuhause in Berlin erhalten (das schließt auch meine LG, meine Verwandschaft + Kinder ein),
das nach dem Willen der Km total weggebrochen wäre. Dafür waren die Umgangsverfahren notwendig.

Meinem Kind geht es gut, das Fliegen macht Spaß, er freut sich tierisch hier ab und an in Berlin zu sein, und ist unbelastet von Umzug
und den Umgangsverfahren.

Ein Kind erkennt auf natürliche Weise - eben weil es beide Eltern liebt und diese als gleichberechtigt ansieht - dass beide bestimmen
sollten; bis die Richter das begreifen, werden wohl noch zehn Jahre ins  Land gehen.

 


« Letzte Änderung: 25. März 2011, 16:31:27 von Mux » Gespeichert
Bester Papa
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« Antwort #28 am: 25. März 2011, 16:50:28 »

Hallo Mux,

vielen Dank für den Bericht. Ich finde die Argumentation des Richters auch nicht logisch. Wenn ein KV um den Umgang kämpft, wie kann man dann daraus zu schliessen, dass es dann bei den großen Entscheidungen wie Schulwahl, Operationen etc.. es keine Einigung mit der KM geben wird? Das sind doch reine Mutmaßungen.

Man stelle sich das vor: Eine Arzt sagt: Die operation muss bei dem Kind unbedingt gemacht werden. Welcher Vater sagt denn dann: nein machen wir nicht??

2 Meinungen sind besser als eine. Oder kommt der Richter auch auf den Gedanken, den Bundestag abschaffen zu wollen, weil sich die Politiker dort streiten?Huch Wieviele geschiedene Paare haben GSR wo es funktioniert?
Wieviele große Entscheidungen gibt es denn im Leben eines Kindes, wo das Kind drunter leidet, wenn Mutter und Vater sich nicht einig sind? Nicht viele. Dann streiten sie eben über die richtige Schule. Und? Das Kind wird bzw muss sowieso zur Schule gehen. Wo liegt denn da eine Kindeswohlgefährdung? Vielleicht kann man durch etwas Streit auch grosse fehler vermeiden. Besser man streitet sich mal über die richtige Schule als dss das Kind ein Leben lang auf die falsche geht. Das ist dann keine Kindeswohlgefährdung, sondern verbessert das Kindeswohl.

Wann will sich denn der Richter entscheiden? BEi wird es wahrscheinlich genauso laufen, obwohl ich vielleicht noch das ein oder andere Argument mehr habe.

Gruss

Bester Papa
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Beppo
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« Antwort #29 am: 25. März 2011, 17:12:39 »

Blödes Pack!  gun

In welchen Fällen würde dieser Versager sich denn trauen, das GSR auszuurteilen?
Wofür, glaubt er, wurde die Klagemöglichkeit geschaffen?
Nur damit es teurer wird, kein GSR zu bekommen?

Was glaubt er denn, was das GSR mit einem Kind macht?

Ich würde dem die Stellungnahme des dfgt zuschicken und ihn fragen, was er daran nicht verstanden hat.

Und er möge den Fall abgeben an jemand, der nicht zu feige ist, seine Arbeit zu machen.
« Letzte Änderung: 25. März 2011, 17:15:27 von Beppo » Gespeichert

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« Antwort #30 am: 25. März 2011, 18:23:25 »

Moin,

meines Erachtens beisst sich die Katze an anderer Stelle in den Schwanz: Bei Ex-Paaren, bei denen die Kommunikation reibungslos funktioniert, muss man in Sorgerechtsfragen gar nicht vor Gericht gehen; da sorgt meist schon allein die Einsicht in die Tatsache, dass Alleinsorgeberechtigte nicht unsterblich sind und das Kind im Fall des Falles nicht in ein Heim oder eine Pflegefamilie kommt, für eine GSR-Erklärung; abgesehen vom wechselseitigen Respekt, das oder die Kinder nicht in Paarstreitigkeiten zu involvieren.

Gerade WEGEN der fehlenden Kommunikationsbasis (die einer der Ex-Partner allein praktizieren oder auch nur behaupten kann) geht man ja vor Gericht. Man stelle sich vor, vor deutschen Arbeitsgerichten würden Kündigungen grundsätzlich nicht verhandelt, weil die Richter sich auf den Standpunkt stellen "solange Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht vernünftig miteinander reden können, ist die Einschaltung der Gerichtsbarkeit vollkommen zwecklos!"

Die Lebensrealität ist in den meisten Richterköpfen wirklich noch nicht angekommen.

Grüssles
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« Antwort #31 am: 25. März 2011, 18:44:12 »

Hallo zusammen,

Gegen Ende lies er aber die Entscheidung offen, bemerkte, dass er hin und her gerissen sei und darüber nachdenken würde.

Bäh. Keine Eier in der Hose, aber Richter spielen wollen.

Wenn ich die Sache mit der Wiedergeburt richtig verstanden habe, dann wird der in seinem nächsten Leben 'ne Amöbe ...

Kopfschüttelnde Grüße,

Malachit.
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midnightwish
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« Antwort #32 am: 25. März 2011, 20:36:34 »

Sicher? Statt Amöbe könnte es auch ein Stein sein. Der richtet dann auch weniger Schaden an
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« Antwort #33 am: 26. März 2011, 22:01:35 »

Hallo Mux,

Dein Bericht klingt ziemlich ernüchternd.

Meines Erachtens bleiben dem "zerrissenen" Richter jetzt nur 3 Möglichkeiten der Entscheidung (Antragsstattgabe, Antragsabweisung oder Anordnung einer Mediation) und dieser letzten Alternative hast Du bedauerlicherweise taktisch die Türe zugeschlagen... und der Gegenseite (die sich hier dann einmal kooperativ gezeigt hat) damit unbewusst in die Hände gespielt...

Genau dies meinte ich in Antwort Nr. 14 mit taktischen Spielchen...

Umgangsverfahren, die offensichtlich wegen der Haltung der Gegenseite notwendig waren, werden nun angeführt um vermeintlich mangelnde Kommunikationsfähigkeit und mangelnde Kooperationsbereitschaft zu unterstellen und dem nichtsorgeberechtigten Elternteil den Normalfall, nämlich das GSR, vorzuenthalten...

Genau dies, hat das BVerfG nicht gemeint, und liefe die EA ad absurdum...

Wie geht`s denn weiter? Wurde Verkündungstermin bestimmt?

Wenn ja, solltest Du davor evtl. noch einen Schriftsatz rausbringen, in dem Du etvl. doch noch aus taktischen Gründen, Stichwort "reifliche Überlegung", Deine Bereitschaft zur Cochemer Praxis deutlich signalisierst..., denn dann lässt Du dem Richter neben der Antragsabweisung doch noch diese Alternative der Entscheidung...

Viele Grüsse



 

 

    
« Letzte Änderung: 26. März 2011, 22:03:08 von bagger1975 » Gespeichert

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« Antwort #34 am: 27. März 2011, 09:01:37 »

Hi

Der Richter hat sich hier auf das Kindswohl gestützt.Er sieht, das auf  der mit Konflikten behafteten Elternebene das Kind nicht mit in die Streitigkeiten einbezogen wurde und das zeugt m.E. dafür, das hier Eltern miteinander ''Streiten können'' ohne das merklich auf den Rücken des Kindes auszutragen.
Da sollte irgendwie der Ansatzpunkt sein, denke ich.
Nur wie das weiss ich auch noch nicht.

Gruss Wedi
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« Antwort #35 am: 27. März 2011, 12:11:41 »

Wann endlich lernen diese Weißschlipse, dass in den UN-Konventionen nie von Kindeswohl sondern von "Bestem Interesse des Kindes" die Rede ist. Und dann würde das GSR zwangsweise zugewiesen werden.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Mux
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« Antwort #36 am: 27. März 2011, 13:14:56 »

Moin,

yes, bagger1975, ziemlich ernüchternd. Weil es einfach keine Gründe gibt,
die ich zu verantworten hätte, dass das GSR verweigert wird. Auch die Gegenseite
konnte nichts gegen mich anführen, und auch nichts, was in der Vergangenheit <kind>l
belastet hätte. Also ging es nur um zukünftige Befürchtungen. Die hatte leider der Richter
auch. So er die Anzahl der Verfahren in 2010 heranführte (drei an der Zahl) hatte er
wohl vergessen, und wollte wohl an nicht daran erinnert werden, dass dies ausschließlich
wegen der KM nötig war, um sie langsam - in ganz kleinen Schritten - an den Gedanken zu
gewöhnen, dass das Umgangsmodell Kind Türkante abholen und bringen, nach ihrer Aktion
"Ich bin dann mal weg" ins 600 km entfernte Ländle einer Modifizierung bedürfe. Das hatte
er aber nicht entschieden, sondern die KM wurde eben durch diese drei zeitlich begrenzten
Vergleich "herangeführt".

Dann wurde immer wieder über Streit geredet. Es gibt keinen Streit. Punkt. Der ist nur
behauptet und ist liegt in der Interpretation der Mutter. Die Übergaben sind freundlich, die
Kommunikation beschränkt sich auf Belanglosigkeiten, die letzte verbale Auseinandersetzung
während der Übergabe ist Jahre her.  

Wir telefonieren nicht, oder ganz selten, zum letzten Mal z.B. Weihnachten 2009, so unsere
Kommunikation läuft also zum großen Teil über Email, und auch hier könnte man die gesamte
Korrespondenz der gesamten letzen 7 Jahre posten, ohne dass einmal der Wortfilter eingreifen
würde. Wenn mein Sohn sagt, wir würden manchmal streiten, weiß er das nur aus Erzählungen
der KM vermutlich, die ihm sagt wir würden mal wieder streiten, denn an den letzten wirklichen
"verbalen" Streit wird er sich kaum erinnern können. Streit heißt hier Verweigerungshaltung
der KM. Ich behaupte mal, mein Sohn hat in seinem Leben weniger Streit mitbekommen als es
in einer völlig intakten und normalen Familie üblich ist.

Trotzdem spürt er natürlich die Uneinigkeit, das will ich gar nicht in Abrede stellen. Vor allem
erlebt er jetzt ja die Gerichtsverfahren bewusster mit, als es mit drei oder vier Jahren der Fall war.
Aber auch hier war er ja nicht involviert, wurde noch nicht einmal befragt, das geschah erst zum
ersten Mal am Mittwoch. Die Mutter und auch der Richter müssen sich hier, warum die KM nicht
durch ein einfaches Ja zum GSR die Situation des Gerichtsverhandlung für Sohni vermeidet.
Denn mit er Schreckensvision einer Verhandlung bzgl. der Uneinigkeit in Sorgerechtsangelegenheiten
wird ja wiederum die Ablehnung des GSR begründet.  

Zum viel zum Streit! Dann behauptete die KM noch dass alle Informationen gerade bzgl. des Sorgerechts
gegeben würden, so habe sie explizit die Schweigepflicht der Grundschullehrerin aufgehoben, dass ich den
Elternsprechtag wahrnehmen konnte (laufendes Verfahren, ja, nee is klar). Mit meinen Einwand, dass sie
leider so unwesentliche Informationen wie den geplanten Wegzug eben nicht gegeben habe und auch sonst
ich keinerlei Informationen erhalten würde, drang ich nicht durch. Meine Anmerkung, dass ich mich gerne bei
der Schule informieren würde, ohne das dieses vom Wohlwollen der KM abhängig sei, wurde mit "hier zeigt
sich wieder das grundsätzliche Misstrauen der KM gegenüber" kommentiert.

Zitat
Meines Erachtens bleiben dem "zerrissenen" Richter jetzt nur 3 Möglichkeiten der Entscheidung (Antragsstattgabe, Antragsabweisung oder Anordnung einer Mediation) und dieser letzten Alternative hast Du bedauerlicherweise taktisch die Türe zugeschlagen... und der Gegenseite (die sich hier dann einmal kooperativ gezeigt hat) damit unbewusst in die Hände gespielt...

Bagger, diese Falle habe ich schon gesehen, ich habe extra noch vor der Verhandlung einen Beratungstermin bei meiner Anwältin genommen, und auch sie hat mir geraten, Kooperationsbereitschaft zu signalisieren.
Ich habe auch versucht, das möglichst umzusetzen. Aber ich operiere am Limit. Zeitlich, nervlich, finanziell. Es ist hart und Volltimejob, die Organisation des Umgangs über 600 km sowie die Durchführung und parallel immer die Verfahren noch weiterzutreiben. Und anstelle mit meinen Sohn Umgang zu haben, mich mit der KM unterhalten? Wurde versucht,  Mubarak oder Gaddafi mit einer Mediation zur Machtteilung zu bewegen?

Ich geh lieber in die Berufung als wieder dies Endlosschleife zu fahren. Und anschließend heißt es, dass ich
mich in der Mediation nicht kooperativ gezeigt hätte. Es ging schon in der Verhandlung los, was die KM sich so alles wünsche. Mehr Informationen über den Umgang etc.. das ist nicht der Weg. Da gehe ich lieber vors OLG.
Wenn das schiefgeht, dann findet der Amtsrichter wieder an Antrag von mir auf dem Tisch. Diesmal allerdings aufs ASR.  

Die Sache ist noch nicht entschieden.

Ich warte ab. Das ganze ist absurd.

LG,
Mux

Sorry, wenns etwas lang war, ich hab mir mal meinen Frust runtergeschrieben.


Anm.: Realname entfernt
« Letzte Änderung: 27. März 2011, 13:35:47 von DeepThought » Gespeichert
PapaLalelu
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« Antwort #37 am: 14. April 2011, 12:47:08 »

Hallo Mux,

darf man erfahren vor welchem Gericht in Baden-Württemberg denn die Verhandlung stattgefunden hat ?

Danke

Gruß

PL
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Milan
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« Antwort #38 am: 16. April 2011, 21:37:26 »

Moin Leute!

Beim Lesen frage ich mich gerade - steht eigentlich irgendwo im Gesetz oder sonstwo, dass eine Idealform der Kommunikation zwischen den Eltern vorliegen muss, damit man GSR ausüben kann? Ich glaube nicht...!

Ich muss an die Argumentation "meines" JA vor Gericht denken, als es um mein GSR ging (ich hatte es, KM versuchte es mir zu nehmen). Die JA-Tante sagte, dass das GSR die Eltern zu einer Kommunikation erst zwingen würde. Immerhin müsste die KM mit dem KV reden, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Bei ASR würde überhaupt keine Kommunikation mehr stattfinden (müssen).

Klingt für mich ziemlich logisch...

Milan
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Mux
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« Antwort #39 am: 04. Mai 2011, 17:42:04 »

Liebe Foris,

nach der Klatsche, die ich vorm Familiengericht kassiert habe,
brauchte ich eine wenig, um die Scherben aufzusammeln.

Lange habe ich gezögert, weiter aktiv zu werden. Wegen der
Kosten, wegen zweifelhaftem Erfolg und ob das ganze Sinn macht,
sei ebenfalls mal dahingestellt.

Ich habe dann versucht, einen guten Anwalt zu finden, ich hoffe,
dies ist mir gelungen - teuer genug ist er - und bereite nun
den Antrag ans OLG Stuttgart vor.

Als bisher rechtsgläubiger Mensch mag ich einfach nicht glauben,
dass es trotz der Urteile des EGFM und des Bundesverfassungsgerichtes
mir nicht möglich ist, das GSR zu erlangen.

LG,
Mux   

 
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« Antwort #40 am: 04. Mai 2011, 20:54:59 »

Hallo Mux,

ich drücke Dir definitiv die Daumen.

Zieh`s weiter durch, auch wenn das leichter gesagt als getan ist!
 
Beim OLG sitzt ein ganzer Senat. Insofern darfst Du darauf hoffen, dass diese Leute sich an die neuen Vorgaben des BVerfG halten, einmal genau prüfen und die damals erforderlichen Querelen bei Deinem Umgang nicht in unzulässiger Weise mit der Frage des Sorgerechts vermengen, zumal hier ja wohl belegtermaßen und wie so oft die KM geblockt hat. 

Viel Erfolg
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« Antwort #41 am: 12. August 2011, 11:58:09 »

Hi,

so der Beschluss des OLG Stuttgart ist da:

Beschwerde wurde - ohne mündliche Verhandlung - abgewiesen.

Ich habe die labidare Begründung nur überflogen, weil mir beim Lesen schlecht wurde.
Das war vor drei Tagen. Mir ist immer noch schlecht.

Tenor: Eltern zerstritten. Beweis: Umgangsverfahren. Weiterer Beweis: Zitat einer Richterin aus
einem Ungangsverfahren aus 2007, das da lautet: Eltern sind zerstritten.

Irgendwelche Rechtsmittel sind nicht zugelassen. Da mein RA im Urlaub ist, habe ich keine
Ahnung, ob´s das endgültig war.

Frustrierte Grüße,
Mux

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« Antwort #42 am: 12. August 2011, 12:02:55 »

Hi,

ich fürchte das hier Schluß ist, außer du würdest vor den BGH gehen.

Zitat
Tenor: Eltern zerstritten. Beweis: Umgangsverfahren. Weiterer Beweis: Zitat einer Richterin aus
einem Ungangsverfahren aus 2007, das da lautet: Eltern sind zerstritten.

Mit dieser Begründung müßte man  dann ja auch das GSR aufheben können  c. Komisch, das nicht tausende Väter mit diesem Argument entsorgt wurden. Warum ist die Zerstrittenheit bei Eltern kein Grund das GSR aufzuheben, aber auf der anderen Seite genau der Grund, waru mdas GSR nicht erteilt werden kann???

LG Tina
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« Antwort #43 am: 12. August 2011, 12:09:58 »

Hi Mux,

Irgendwelche Rechtsmittel sind nicht zugelassen. Da mein RA im Urlaub ist, habe ich keine Ahnung, ob´s das endgültig war.

Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH, bei Ablehnung Verfassungsbeschwerde.
Ersteres mit hohen Kosten verbunden und wohl ohne Erfolgsaussicht, die die Ablehnung hier aus tatsächlichen Gründen erfolgte.
Dann lieber nach Änderung der Gesetzeslage, so sie denn mal irgendwann kommt, einen neuen Anlauf nehmen.

Gruss von der Insel
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« Antwort #44 am: 12. August 2011, 12:12:34 »

Ich sehe da zur Zeit auch keine Möglichkeit.

Die Gerichte sind einfach zu glücklich über diesen Joker, das GSR verhindern zu können.

Eigentlich fehlt nur als Begründung zur Ablehnung dieses GSR-Verfahren anzuführen.
Schließlich belegt das ja auch die elterliche Uneinigkeit.

Du hättest zwar vermutlich im Jahr 2020 nochmal ne Chance, wenn sich die Koalition bis dahin auf ein Verfahren geeinigt hat, nur wird dieses schöne Unterdrückungsinstrument sicher auch da Eingang finden.

Gruss G.
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« Antwort #45 am: 12. August 2011, 12:14:01 »

Hi Tina

Du irrst. Es gibt auch Entscheidungen, wo von diesem Tenor ausgehend das ASR entschieden wurde.
OLG Brandenburg: Mangelnde Kommunikation rechtfertigt alleiniges Sorgerecht
Zudem bewegt sich das OLG Stuttgart genau auf dem Boden, welcher von den Befürwortern der Antragsregelung beschritten wird. Die KM hat immer und überall ein Einspruchsrecht, bekommt aber das ASR erst einmal automatisch und wird dadurch privilegiert.

Auch bei vielen anderen ASR-Entscheidungen ist eigentlich die Zerstrittenheit, oder besser gesagt der fehlende Wille zu Kompromissen und Kommunikation (siehe ASR-Entscheidungen bei Umzug ins Ausland), der entscheidende Hintergrund. Gib dem Kind einen anderen Namen und schon ist es was gaaaaaanz anderes.

Gruss oldie
« Letzte Änderung: 12. August 2011, 12:18:26 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
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« Antwort #46 am: 12. August 2011, 12:22:22 »

Ok Oldie,

das hatte ich nicht mehr im Bewußtsein.

LG  Tina
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« Antwort #47 am: 12. August 2011, 12:24:02 »

...interessant ist, dass bisher nicht ein Richter, den Passus im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch nur erwähnt
hat, nach dem die Zugangsvoraussetzungen zum GSR nicht zu hoch angesetzt werden sollten. Nein, das Kindeswohl ist
entscheidend. Dass fremde Leute, die noch nie mein Kind gesehen haben, aus der Entfernung wissen, was gut ist, ist
schon erstaunlich.

Das Kindeswohl wurde vom Richter des Amtsgericht auch eingehend untersucht: Befragung ca. 5 min. Kind hat "Ja, manchmal"
auf die Frage des Richters geäußert, ob wir auch streiten würden. Das wars. Kein GSR. Geht ja gar nicht. Streit unter den Eltern.

Dass mein Sohn gleichzeitig auch der Meinung war, dass wir beide das GSR ausüben sollten, interessierte nicht. Wird wohl noch
10 Jahre dauern, bis auch die Richter begreifen, was 7jährige intuitiv wissen.

Lg,
Mux


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« Antwort #48 am: 12. August 2011, 12:31:50 »

Die Möglichkeit für das ASR hat ja auch das BVerfG letztes Jahr eingeräumt nur sehe ich in diesem Fall dafür gar keine Aussichten.

Der Mutter kann ja aus Richtersicht ansonsten nichts vorgeworfen werden.
Nicht mal Umgangsboykott.

Da bleibt diese Option seeeehr theoretisch.
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