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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:29:36 *
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Autor Thema: Billigste Scheidungsvariante  (Gelesen 1183 mal)
OhDaddy71
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Beiträge: 6


« am: 13. Januar 2011, 12:59:01 »

Hallo,

ich bin mit meiner Noch-Frau an sich im Reinen. Nun wollen wir uns nach fünf Jahren Trennungszeit scheiden lassen. Natürlich wenn es geht, so preiswert wie möglich. Im Prinzip geht es nur darum, die Ehe zu trennen, also keine Streitwertgeschichten und so. Und unser Sohn wird im April 16 Jahre alt, Sorgerechtsstreitigkeiten wird es bei uns nicht geben.
Keiner will etwas vom anderen - ich bin so froh, dass das bei uns so läuft :-D

Habt Ihr da ein paar Tipps für mich bereit?

Liebe Grüße, OhDaddy71
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brille007
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Beiträge: 10.393



« Antwort #1 am: 13. Januar 2011, 17:13:25 »

Moin,

hast Du schon einmal über etwas wie www.scheidung-online.de nachgedacht?

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
ginnie
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Beiträge: 1.594



« Antwort #2 am: 13. Januar 2011, 17:46:51 »

Hi

ich hatte auch so eine Scheidung light, aber nicht online. Ich bin zum Anwalt gegangen, der hat Scheidungsantrag und Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt und mitgeteilt, dass KU nach DDT gezahlt wird, Sorgerecht geklärt ist, Hausrat geklärt ist, eigentlich alles zwischen den Parteien geklärt ist, und keine weiteren Anträge gestellt werden.
Mein Exmann hat dann nach Zustellung erklärt er ist mit allem einverstanden und nimmt keinen Anwalt, und dann wurden die Bögen Versorgungsausgleich ausgeteilt, ausgefüllt, Scheidungstermin kam 7 Monate später, wir gingen hin, mit meinem Anwalt, erklärten beide ja, die Ehe ist gescheitert und Ende der Veranstaltung.
Rechtsmittelverzicht geht dann natürlich nicht, da er ja keinen Anwalt hatte, aber 4 Wochen nach Zustellung ist ja eh alles rechtskräftig.

Der Streitwert errechnete sich aus den letzten 3 Netto-Monatsgehältern von beiden, aber man musste dies nicht allzu minutiös angeben, eher gewissenhaft schätzen. Streitwert Versorgungsausgleich kam hinzu. Gerichtsgebühren  knapp 400 €, Anwaltskosten weiß ich nicht mehr.

Wenn ihr euch so einig seid, könntet ihr hinterher euch die Anwaltskosten teilen. Anwalt teilen geht ja nicht, der hat immer nur einen Mandanten ;-)

ligr ginnie

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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
OhDaddy71
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Beiträge: 6


« Antwort #3 am: 14. Januar 2011, 12:53:07 »

@brille007: Ja, ist bereits in der engeren Wahl, Danke!

@ginnie: Lieben Dank für die ausführlichen Infos. Sieben Monate? Dauert so etwas immer so lange?
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ginnie
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Beiträge: 1.594



« Antwort #4 am: 14. Januar 2011, 16:17:56 »

Lange??

Hey ich glaube ich halte hier den Rekord in der Zeit zwischen Scheidungsantrag und Scheidung. 

Es gab in der Tat eine Verzögerung, durch den Versorgungsausgleich, weil mein Ex die Unterlagen leicht vertrödelt hatte.
Übrigens, wenn ihr in der Trennungszeit schon mal Kontenklärung beim Rentenversicherer eingereicht habt, geht es auch schneller, als wenn der diese jetzt erst durchführen muss (ist ne Menge Papierkram bis alle Zeiten ausreichend belegt sind).

Und die Überlastung der Gerichte ist ja regional unterschiedlich, ich glaube Berlin ist nicht gerade schnell in der Terminvergabe.

ligr ginnie
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brille007
Globaler Moderator
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Beiträge: 10.393



« Antwort #5 am: 14. Januar 2011, 16:28:00 »

Moin OhDaddy,

nachdem Ihr Euch fünf Jahre Trennungszeit "gegönnt" habt, würde ich mal davon ausgehen, dass es vergleichsweise unerheblich ist, ob es bis zur Scheidung nun ein paar Wochen kürzer oder länger dauert. Es sei denn, einer von Euch hätte "dringende Heiratspläne".

Grüssles
Martin
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OhDaddy71
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Beiträge: 6


« Antwort #6 am: 28. Januar 2011, 11:21:06 »

Nö, so eilig habben wir's eigentlich nicht. Stimmt schon ;-)
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sahel
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Beiträge: 14



« Antwort #7 am: 14. März 2011, 07:41:58 »

Lange??

Hey ich glaube ich halte hier den Rekord in der Zeit zwischen Scheidungsantrag und Scheidung. 


soso *grins
na, mal sehen, ob du den Rekord halten kannst 
Gehen Online-Scheidungen nicht schneller (ich hab da keine Ahnung von, vielleicht hat ja wer Erfahrung?)


Übrigens, wenn ihr in der Trennungszeit schon mal Kontenklärung beim Rentenversicherer eingereicht habt, geht es auch schneller, als wenn der diese jetzt erst durchführen muss (ist ne Menge Papierkram bis alle Zeiten ausreichend belegt sind).


hmm  *überleg*, was heißt "ausreichend belegt"?
muß auch mein Konto klären, aber da sind Lücken, die sich nicht klären lassen werden.
ich kann das zwar er-klären, was da war, aber nicht belegen.
was passiert dann?
(sorry, daß ich so doof frag, aber ich weiß es wirklich nicht - hat wer nen Link zum Schlau-Lesen?)

LG, Sahel
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weserfrosch
Nicht wegzudenken
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 476


« Antwort #8 am: 14. März 2011, 10:02:37 »

Hejhej....
die günstigste und schnellste Art der Scheidung ist immer noch die "sizilianische" Variante. Man(n) darf sich nur nicht erwischen lassen....

Aber im Ernst: auch ich hatte ne "einvernehmliche" Scheidung; Ich habe Anwalt beauftragt, meine Geschiedene hatte keinen. Vermögen, Hausrat etc. wurde vorab per Ehescheidungsfolgenvertrag geregelt; Kindesunterhalt bis zum heutige Tage komplett ohne Anwälte, Titel, Gerichte, Jugendamt oder sonst was.
Scheidung war dann letztendlich nur noch der Akt als solches und  der Versorgungsausgleich. Und daran hängt meistens wirklich die zeitliche Verzögerung. Ansonsten wie bei den Vorredner bereits dargestellt....
Ach ja - Kosten:
Gerichtskosten nach Wert, soweit nur Scheidung und Versorgungsausgleich entschieden werden müssen und werden, sind das die geringsten Beträge.
Anwaltskosten einmal müssen sein, habe ich mir damals mit meiner Geschiedenen geteilt.
Gruß
MAtthias
« Letzte Änderung: 14. März 2011, 10:04:54 von weserfrosch » Gespeichert

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
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