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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:28:01 *
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Autor Thema: Strafbewährte Unterlassungserklärung  (Gelesen 8381 mal)
brille007
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« Antwort #25 am: 13. Januar 2011, 17:29:28 »

Moin Willi & bagger,

ich würde eine Vorgehensweise wie die von Beppo beschriebene vorziehen. Natürlich besteht immer und überall die Möglichkeit, dass einen jemand verklagt, weil ihm meine Nase nicht passt - aber muss man deshalb gleich in vorauseilender Resignation klein beigeben? Vor dem Hintergrund, dass es wahrscheinlich um eine Retourkutsche geht und die Rechteverletzung nur ein vorgeschobener Grund ist, kostet Einknicken durchaus mehr als 100 Euro: Es kostet das eigene Gesicht.

Wenn die Fotos mittlerweile gelöscht sind und die Ex nicht belegen kann, dass sie zuvor vergeblich versucht hat, diese "Publikation" aussergerichtlich und ohne Anwalt zu unterbinden, ist das Kostenrisiko für die Ex und ihren Anwalt viel höher als für Willi. Viele Zivilgerichte haben hier durchaus Augenmass für die wahren Beweggründe und eingetretene "Schäden".

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
wedi-
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« Antwort #26 am: 13. Januar 2011, 17:30:36 »

Hi

Vieleicht noch in Ergänzung zu Beppos Schreiben:

Wegen der Erstattung der Kosten ihres Hinweises wenden Sie sich bitte an ihre Auftraggeberin, da es zu keinem Zeitpunkt notwendig war anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ein freundlicher Anruf ihrer Auftraggeberin zur Klärung der Situation hätte ausgereicht.


Gruss Wedi
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Beppo
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« Antwort #27 am: 13. Januar 2011, 17:32:56 »

@wedi
Nö, der soll mal ruhig selbst nachdenken, woran es hapert.
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bagger1975
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« Antwort #28 am: 13. Januar 2011, 17:34:41 »

Hallo schwarzwaldmaedel,

"Also ich hab noch nicht erlebt, dass sowas vor Gericht verhandelt wird bagger1975"

Was meinst Du was bei Amtsgerichten so alles verhandelt wird, zumal Rache mit im Spiel ist...

Man glaubt es kaum...

aber vielleicht haben auch die anderen eine bessere Einschätzung...

Hallo Willi, wenn Du`s Dir leisten kannst, dann zieh`s durch, hast je genug Ansichten erläutert bekommen

Vg Michi

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Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
wedi-
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« Antwort #29 am: 13. Januar 2011, 17:38:46 »

Nö, der soll mal ruhig selbst nachdenken, woran es hapert.
Auch gut.
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Jeanswilli
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« Antwort #30 am: 13. Januar 2011, 17:42:05 »

Vielleicht sollte ich noch anmerken dass ich nicht damit einverstanden bin, dass KM über Dritte in meinen eigentlich geschützten Bereich eindringt?
Den Vogel, der ihr den Zugang gewährt hat müsste ich auch noch bei Studi melden.
Willi
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Beppo
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« Antwort #31 am: 13. Januar 2011, 17:48:01 »

Da auf den Fotos anscheinend zu erkennen ist, dass es ein geschützter Bereich ist, sehe ich schon deswegen kein so großes Problem.

Aber auch das würde ich dem RA nicht gleich mitteilen
Warum soll man ihm sagen, worauf er seine Geschütze zu richten hat?

Halte dein Pulver trocken.
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #32 am: 13. Januar 2011, 17:49:02 »

Hi

Ich schliesse mich auch Beppo's Variante an. Allerdings sollte das Wort "veröffentlichen" darin nicht vorkommen. Dem Vorwurf der Veröffentlichung solltest Du auch widersprechen. Es handelt sich um einen eng begrenzten Personenkreis, zudem sich die KM Zugriff verschafft hat. Daher liegt auch keine Verletzung des "Rechtes am eigenen Bild" vor.

Was wird Dir denn genau vorgeworfen? Zumindest kann der KM vorgehalten werden, unerlaubt (denn diese Erlaubnis hast nur Du zu erteilen) in Deine Privatsphäre eingedrungen zu sein.

Die Dinge, welche der RA darüber hinaus erfahren will, gehen ihn nichts an und betreffen auch nicht die dort gezeigten Bilder. Schlicht und ergreifend: es geht ihn nichts, aber auch gar nichts, an.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Jeanswilli
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« Antwort #33 am: 13. Januar 2011, 17:53:52 »

Auf den Fotos selber ist der geschützte Bereich nicht zu erkennen, aber sie hat meine Startseite mit ausgedruckt und dort kann man sehen, wer da eingeloggt ist.

Gruß Willi
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Beppo
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« Antwort #34 am: 13. Januar 2011, 18:00:51 »

Also auf jeden Fall liegt der Ausdruck als Beweis bei.
Das sollte reichen.

Und oldie, ich habe ja nur geschrieben, dass Veröffentlichung untersagt wird und dass er prüft, ob es welche gibt.

Das ist kein Eingeständnis. Anders, als wenn man anfängt zu verhandeln.
Es soll auch unterstreichen, dass er zum ersten Mal davon hört.

Alles Andere würde ich für später aufbewahren.

Und ja, ich halte das Chancen/Risikoverhältnis auch für den RA für ausgesprochen schlecht.

Selbst wenn Willi zu 100,- € verknackt würde, hätte der RA zu 3/4 verloren
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oldie
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Bonnie 2


« Antwort #35 am: 13. Januar 2011, 18:35:46 »

Hi

Vielen Dank für den Hinweis, dass die Mutter unseres gemeinsamen Sohnes xy, mit einer Veröffentlichung von Fotos unseres Sohnes nicht mehr einverstanden ist.
Dann sollte aber dieses Wort verschwinden.

Gruss oldie
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Beppo
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« Antwort #36 am: 13. Januar 2011, 18:57:16 »

Ja. Stimmt.
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Schwarzwaldmaedel
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« Antwort #37 am: 13. Januar 2011, 19:26:15 »

Veröffentlichen tut man ein Bild nicht erst, wenn es jeder sehen kann. Es reicht z.B., wenn man die Bilder einer anderen Person zeigt. So hat es mir jedenfalls mal ein befreundeter Hobby-Fotograf (im wahren Leben Rechtsanwalt) erklärt.

So lange jedoch die abgebildete Person nicht gegen das Fotografiert werden bzw. das zeigen der Bilder wiederspricht, ist alles im grünen Bereich. Fraglich ist eben, ob die KM nachweisen kann, dass sie dich aufgefordert hat, die Bilder zu entfernen. Wenn nicht, sind ihre Chancen gleich 0 und andernfalls kann's mit Beppos Methode auch noch gut ausgehen.

Hat uns auf dem Laufenden, interessiert mich sehr, was dabei raus kommt.

LG, das Schwarzwaldmädel
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ginnie
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« Antwort #38 am: 13. Januar 2011, 19:36:15 »

Hi

Auf den Fotos selber ist der geschützte Bereich nicht zu erkennen, aber sie hat meine Startseite mit ausgedruckt und dort kann man sehen, wer da eingeloggt ist.

Gruß Willi

kann man denn auf deiner Startseite erkennen, dass du Fotos gepostet hast?
Ich meine es so, wenn es eine Startseite von dir, und dann Fotoausdrucke ohne Bezug dazu gibt, was beweist das schon? Dass du ein Konto bei studi-vz hast, und dass es Fotos von deinem Sohn im Internet gibt, aber doch nicht dass du die gepostet hast?? Die könnte ja auch deine Ex eingestellt und ausgedruckt haben?

ligr ginnie
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Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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« Antwort #39 am: 13. Januar 2011, 19:46:46 »

doch, doch, sie hat ja auch Fotos ausgedruckt.

Und wenn man Fotos niemandem zeigen darf, dann kann hier auch kein Vater mehr das Leben seines Kindes oder den Ausflug in den Zoo fotografisch dokumentieren ohne die KM jedesmal um Erlaubnis zu fragen.

Also das kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

Dann nehmt mal alle die Fotos Eurer Kinder aus dem Geldbeutel, die kann nämlich in der Kaufhalle dann auch jeder sehen.

Gruß Willi
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ginnie
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« Antwort #40 am: 13. Januar 2011, 19:49:37 »

doch, doch, sie hat ja auch Fotos ausgedruckt.

Ja aber wie will sie beweisen dass sie die aus DEINEM Konto ausgedruckt hat?

Die Fotos könnten ja auch prints aus ihrem Fotoalbum sein. Und deine Startseite hat sie extra gedruckt.

*maldummgestellt*

ligr ginnie
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elwu
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« Antwort #41 am: 13. Januar 2011, 19:58:44 »

Hallo! Ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin. Gerade habe ich vom Anwalt meiner Ex ein Schreiben bekommen. Ich habe Bilder von meinem Sohn im Studi-vz, diese können nur meine Freunde sehen.

KM hat sich durch jemanden Zugang zu meiner Seite verschafft, Bilder ausgedruckt und mir über ihren Anwalt eine Unterlassungserklärung geschickt. Jetzt soll ich 400€ Anwaltskosten zahlen und die Erklärung unterschreiben.

1) Nichts unterschreiben, erst mal gar nicht antworten. Wie lautet die Fristsetzung?
2) Diesen Anwaltsschreib hier (anonymisert) posten
3) Vielleicht ein Sonderfallforum einrichten lassen, und dort die inkriminierenden Bildschirmfotos posten

/elwu
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Beppo
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« Antwort #42 am: 13. Januar 2011, 20:00:44 »

Hallo Ginnie,
das halte ich für gewagt.

Es könnte ja durchaus sein, dass sie noch Ausdrucke hat, auf denen steht: "hochgeladen von Jeanswilli" oder ähnliches.
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« Antwort #43 am: 13. Januar 2011, 20:12:15 »

Ja, vielleicht sehe ich es zu sportlich.
Und wenn er jetzt sagen würde, das Material des Anwaltes beweist ja nur dass er ein Konto da hat, und es sind keine Fotos des Kindes in seinem Konto öffentlich sichtbar (damit sagt er ja nicht dass keine drin waren, also lügt er nicht, außerdem waren sie nie öffentlich sondern im geschützten Bereich), und er bedankt sich für den Hinweis, und wird keine Bilder ins Internet stellen, und übrigens ist ja die Startseite, die da ausgedruckt wurde, wie man sieht aufgerufen aus dem Konto des Freundes xy, und er hat sein Konto nur Freunden zugänglich gemacht, also ist nichts öffentlich, dann sind die wieder am Zug. 

ligr ginnie... die nunmal Frechheit gern mit Frechheit beantwortet  men_ani

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« Antwort #44 am: 13. Januar 2011, 20:18:33 »

Hallo! Also Frist ist der 21.1., da sie die Fotos direkt vom Netz gedruckt hat, steht oben der Link. Das Schreiben stelle ich ein, geht aber erst morgen früh, weil ich dafür an den Computer von meiner Mutter muss. Ich hab keinen Scanner. Die Fotos sind halt 3 Babyfotos, aber natürlich die, wo er nur die Windel anhat. Die Fotos wurden übrigens bei ihr zu Hause von mir aufgenommen, als er noch ganz winzig war und wir noch ein Paar.  Ich hab mich inzwischen auch an studi gewand und den Fall geschildert. Vielleicht haben die ja Erfahrung mit solchen Dingen.

Aber ich danke euch allen ganz, ganz dolle für das Interesse und die vielen Ratschläge. Auch wenn es für viele von euch vielleicht manchmal etwas "kindisch" ist, was ich hier schreibe hilft es mir doch sehr immer ein Feedback zu bekommen und zu wissen, dass ich nicht ganz alleine bin mit dem Schei...

Ich bin ja auch noch klein   im Vergleich zu euch.

Danke! Willi
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« Antwort #45 am: 13. Januar 2011, 20:24:58 »

Hej Jeanswilli, auch wenn ich zur Zeit doppelt so alt bin wie du (oh je!!!) so lerne ich doch auch heute noch täglich was dazu.
was meinst du wieviel Freude wir mit der wildgewordenen ex meines Mannes haben...und immer kommen neue Sachen, die ich meinem reichen Erfahrungsschatz hinzufügen kann...na ja um ehrlich zu sein, könnte ich darauf echt verzichten...

also, Kopf hoch, und bleib wie du bist!!

ligr ginnie
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Jeanswilli
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« Antwort #46 am: 13. Januar 2011, 20:31:07 »

Wie haltet ihr das nur aus? Wenn ich mir vorstelle, das geht jetzt seit 2 Jahren. Alle paar Monate zum Gericht, JA, Vorwürfe, Verleumdungen, Lügen. Ich bin gerade an dem Punkt wo ich alles hinwerfen möchte. Den Vätern die sich gar nicht kümmern, rennen die Kinder auch noch hinterher.

Wie soll ich das noch mindestens 16 Jahre ertragen ohne irgendwann komische Gedanken zu bekommen?

Immer wenn ich denke jetzt geht nichts mehr kommt was Neues.

Gruß Willi   
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Malachit
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« Antwort #47 am: 14. Januar 2011, 01:18:52 »

Halllo Willi,

ich bin mir nicht sicher, ob es hilfreich ist oder ob es nur unnötig weiteres Öl ins Feuer gießt, aber um nochmal auf diesen Punkt zurück zu kommen:

Vielleicht sollte ich noch anmerken dass ich nicht damit einverstanden bin, dass KM über Dritte in meinen eigentlich geschützten Bereich eindringt?

Vielleicht könntest du Madame bei Gelegenheit stecken, dass sie selbst möglicherweise durch diese Aktion ebenfalls auf Kriegsfuß steht mit dem Strafgesetzbuch, nämlich mit § 202a, "Ausspähen von Daten":

Zitat
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Die Daten (Bilder) waren elektronisch gespeichert, und sie waren nicht für Madame bestimmt, d.h. sie lagen in einem geschützten Bereich, zu dem sie keinen Zugang hatte und haben sollte. Sie hat die Zugangssicherung ausgehebelt, indem sie per "social engineering" oder mit welchen sonstigen Mitteln auch immer einen Doofie gefunden hat, von dem sie illegalerweise ein Passwort erhalten hat (eventuell ist das dann StGB §202c statt §202a).

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
TotoHH
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« Antwort #48 am: 14. Januar 2011, 07:08:54 »

Guten Morgen.

§ 202a, "Ausspähen von Daten"

wobei Ex sich vermutlich immer damit rausreden wird, dass Sie dem Kontakt nur über die Schulter geschaut hat oder von dem Kontakt mit den Ausducken auf den Sachverhalt hingewiesen wurde.

Ich würde es machen wie von Beppo vorgeschlagen:
Eigene, softe Formlierung zur Unterlassung und das Kostenthema höflich, aber bestimmt runterkochen.

Viel Erfolg, TH
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Jeanswilli
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« Antwort #49 am: 14. Januar 2011, 10:39:40 »

Hallo, wie gestern besprochen versuch ich gerade das Schreiben einzustellen.
Leider funktioniert es nicht. Wie mache ich das?
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