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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:27:38 *
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Autor Thema: Strafbewährte Unterlassungserklärung  (Gelesen 8381 mal)
Jeanswilli
_Jeanswilli
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Beiträge: 617


« Antwort #150 am: 21. Januar 2011, 11:36:35 »

Hi Wedi, Du wärst sicher in der Lage ein vernünftiges Gespräch zu führen, wenn Du ein Problem mit den Fotos hättest.
Und Wedi, über den Pipifax wundere ich mich auch. Aber Menschen die selbst in ihrem Leben noch nicht viel auf die Reihe bekommen haben suchen in solchem Schnulli ihre Selbstbestätigung. Wichtiger wäre für KM sicherlich, sich um den Kleinen und um ihre Schule zu kümmern.

Gruß Willi
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wedi-
_wedi
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Beiträge: 1.961


« Antwort #151 am: 21. Januar 2011, 11:41:02 »

Hi Wedi, Du wärst sicher in der Lage ein vernünftiges Gespräch zu führen, wenn Du ein Problem mit den Fotos hättest.
Ein vernünftiges Gespräch wäre wohl nicht möglich.
Ich habe aber kein Problem mit den Fotos, bin ja froh das ich endlich mal aktuelle Bilder meiner Tochter zu Gesicht bekomme.

Gruss Wedi
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Jeanswilli
_Jeanswilli
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 617


« Antwort #152 am: 21. Januar 2011, 11:46:08 »

oh, sorry das tut mir leid.

Gruß Willi
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Jeanswilli
_Jeanswilli
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 617


« Antwort #153 am: 18. Februar 2011, 17:35:32 »

Hallo! Heute ein kurzer Zwischenbericht. Also es gab natürlich erst mal ein kleines Hin und Her zwischen den Anwälten, ich habe inzwischen eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, natürlich dem Fall angemessen.

Inzwischen habe ich Beweise für das Fotoalbum der Tante meines Sohnes besorgt. Auf Grund dieser Beweise hat mein Anwalt dem Anwalt der KM mitgeteilt, dass es hier nachweisbar nicht um den Schutz des Kindes geht sondern um den Versuch, mir im Zusammenhang mit den Umgangsstreitigkeiten Schaden zuzufügen.
Warum sonst darf die Schwester der KM Fotos im Internet haben (sogar KM ist drauf) und ich soll für das Gleiche verklagt werden?
Mein Anwalt hat mit dem Schreiben die Angelegenheit für erledigt erklärt und mitgeteilt, dass er im Fall einer Klageerhebung als Prozessbevollmächtigter genannt werden soll.

So, nun heißt es abwarten ob Klage erhoben wird.
Bezahlt hab ich bisher nix.

Gruß Willi
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Jeanswilli
_Jeanswilli
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 617


« Antwort #154 am: 15. März 2011, 17:14:18 »

Hallo noch mal. Ich sollte Euch ja auf dem Laufenden halten, also hier noch mal der Stand. Das letzte Schreiben meines Anwaltes war am 8.2., bisher kam keine Antwort.
Ob ich das Ganze jetzt abhaken kann? Ich denke wenn wirklich eine Klage eingereicht worden wäre hätte ich schon was vom Gericht bekommen. Hat jemand eine Ahnung wie lange so was dauert?

Die nächste Aktion ist am Freitag, dann gibt es die Verhandlung zum Strafgeldantrag wegen Umgangsverweigerung.

Gruß Willi
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bagger1975
Spezialgruppe
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 624


« Antwort #155 am: 15. März 2011, 18:07:05 »

Hallo Willi,

naja, bis eine Klage vom Gericht bearbeitet und zugestellt wird kann`s schon etwas dauern, d.h. ein paar Wochen.

Ich denke jedoch Gegenseite wird sich`s genauestens überlegen, denn Bilder sind ja umgehend gelöscht worden und die Unterlassungserklärung haste ja abgegeben. Damit fehlt eigtl. das sog. Rechtsschutzbedürfnis und wäre Unterlassungsklage mangels Wiederholungsgefahr unzulässig bzw. unbegründet.

Viele Grüsse
Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
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