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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:22:03 *
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Autor Thema: Anwaltskosten  (Gelesen 535 mal)
campus
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 6


« am: 10. Januar 2011, 15:51:16 »

Hallo zusammen,

meine Frau hat mir mitgeteilt das sie sich nun scheiden lassen möchte.
Soweit ich weiß reicht es aus wenn ein Rechtsanwalt bei der Scheidung vor Gericht anwesend ist. Um Kosten zu sparen hat meine Noch-Frau angeboten einen neuen, neutralen Anwalt zu nehmen.

Meine Frage ist ob es so einfach geht sich einen neuen Anwalt zu nehmen der nur die „halbe Stunde“ Honorar vor Gericht in Rechnung stellt, ohne das nicht gleich wieder horrende Kosten durch Erstberatung, Pauschalen oder sonstiges verursacht werden.

Weiterhin würde ich gerne wissen mit welchen Kosten man rechnen muss. Sprich Anwalt, Gerichtskosten usw.

Vielen Dank und Gruß
Gespeichert
Xe
_vj
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.619



« Antwort #1 am: 14. Januar 2011, 09:32:03 »

Moin,

dann schau'n mer mal.

Ein Anwalt kann nur eine Partei vertreten. Das heißt, da du und deine Nochfrau Streiparteien seid, kann er nur eine Mandantschaft haben. Alles weitere läuft auf Billigung durch den Mandanten hinaus, das heißt, wenn deine Nochfrau der Mandant ist, könnte es ganz legal passieren, dass dieser "gemeinsame" Anwalt plötzlich keiner mehr ist. Er ist an den "Nichtmandanten" nicht gebunden.

Sorry, aber der Trick ist alt - wenn am nächsten Tag die Verhandlung ansteht, wird sich kein Anwalt, den der "Nichtmandant" dann braucht, wenn der "gemeinsame" Anwalt ihm dann freundlich mitteilt, dass der Mandant, als Nochehefrau, sich entschließt, dass sie ihn doch alleine haben will noch einarbeiten können. Ein "gemeinsamer" funktioiniert nur, wenn nicht einer durchdreht - und zwar der eigentliche Mandant. Und erfahrungsgemäß ist das selten.

Gewöhn dich dran - Scheidung ist eine Art von Kriegszustand. Besorgt dir einen eigenen, das Beratungsgespräch ist kostenlos, da werden auch die Kosten erklärt und eventuell PKH-Antrag gestellt bzw. erläutert.

Die Gesamtkosten richten sich nach dem Streitwert, es gibt Kostenrechner dafür im Netz. Pi mal Daumen kann man dazu nur schwer etwas sagen.

Lass mich mal raten - sie hat vorgeschlagen, sie nimmt den Anwalt und du nimmst ihn mit? Ich rate wegen des hohen Risikos, das deutlich teurer werden kann auf lange Frist als die Ersparnis von solchen Dingen eher ab.

LG Xe
« Letzte Änderung: 14. Januar 2011, 09:34:54 von Xe » Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 14. Januar 2011, 09:44:24 »

Moin,
also ich finde die Idee deiner Frau gut.

Macht es doch so, wie beim teilen einer Milchschnitte.
Der eine teilt, der andere sucht aus.

Wenn deine Frau also damit einverstanden ist, dass du den "neutralen" Anwalt beauftragst, hast du ja kein Problem.

Damit umgehst du das von Xe zurecht benannte Problem.

Und wenn deine Ex die Idee so rum doch nicht so prickelnd findet, dann weißt du gleich, wie der Hase läuft.

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
bagger1975
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 624


« Antwort #3 am: 14. Januar 2011, 09:59:28 »

Hallo campus,

besser als die anderen beiden kann man es nicht ausdrücken.

Dreh den "Spiess" (d.h. den Vorschlag Deiner Frau) einfach um und Du wirst aufgrund der Reaktion wahrscheinlich ganz schnell merken, ob sie`s ernst meint oder es der listige Versuch war Dich zu linken.

VG Michi
Gespeichert

Wer den Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind günstig!*

*frei nach Seneca
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