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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:19:16 *
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Autor Thema: Unterhaltszahlung an Kind in Großbritannien  (Gelesen 711 mal)
oswaldo
Frischling

Beiträge: 5


« am: 08. Januar 2011, 21:38:02 »

Hallo zusammen,

ich bin nach meinem ersten Beitrag im letzten Jahr in die "zweite Phase" eingetreten. Die KM ist nach einem gerichtlichen Vergleich mit dem Kind am 1. Januar nach Großbritannien verzogen und ein recht positives Umgangsrecht (9 Wochen Ferienzeit sowie allerhand Wochenenden) wurde für mich unter finanzieller Beteiligung der KM durch einen Beschluß des deutschen Gerichts festgelegt.

Bezüglich der Unterhaltskalkulationen müsste ich vorab wissen, ob die "Britische Düsseldorfer Tabelle" oder die "Deutsche Düssldorfer Tabelle" von Relefanz sind.

Sollten die britischen Regeln gelten, so müsste ich nicht mich durch Themen wie unterhaltsrelevantes Einkommen, Abzüge, Mehrbedarf oder Sonderbedarf durchkämpfen. (oder Euch fragen)

Trotzdem noch ein paar Daten: ich deutsch, KM britisch, Kind deutsch/britisch, KM und Kind wohnhaft in GB, ich wohnhaft in D

Sollte sich jemand mit der Kalkulation der "Child Maintenance Costs" für Großbritannien auskennen und Erfahrungen darüber haben in wieweit sich Umgangskosten die gemäß der Child Support Agency den Nettoverdienst verringern auswirken ([...] If you are a non-resident parent, we might look at the amount of child maintenance again if you have special expenses of more than £10 a week, or £15 if your income is £200 or more, for:keeping in contact with your children (for example, if the parent with care has moved a long way away).[...]), so wäre ich darüber dankbar sich zu melden.


Vielen Dank für reichlich Rückmeldungen, Grüße Ossi
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 09. Januar 2011, 09:58:50 »

Hi Oswald,

ich gehe davon aus, das die Tabelle zugrunde gelegt wird, in dem das Kind lebt. WIe sich das dann genau verhält kann ich dir auch nicht sagen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
OlliT
Rege dabei
***
Beiträge: 188


« Antwort #2 am: 20. Februar 2011, 11:52:26 »

Hallo Ossi,
wenn hier ein deutscher Gerichtstitel für den Unterhalt besteht, dann ist dieser auch für GB zu zahlen. Du müsstest wohl in GB einen neuen Unterhaltstitel erstreiten.
Wenn du aber ohne Absprache nur nach britischer Tabelle verfährst dann kann das eventuell bei einer Klage deiner Frau in Deutschland zu deinem Nachteil ausgehen.

gruss
Olli
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riviera68
Rege dabei
***
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 171


« Antwort #3 am: 20. Februar 2011, 18:52:35 »

Hallo,

besteht ein deutscher Titel, dann kann der ganz normal auf Antrag vollstreckt werden. Dafuer muss sie nur den normalen Gang gehen, GV am Wohnort des KV suchen, Antrag stellen, vollstrecken.

GB hat erstmal nix damit zu tun.

Gruss riviera
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