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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:17:49 *
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Autor Thema: Umzug ins Ausland - wie kann ich das verhindern??  (Gelesen 3087 mal)
Alex65
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« am: 05. Januar 2011, 19:30:30 »

Hallo liebes Forum,

ich bin neu und hab mich gerade etwas eingelesen. Weiß nicht, ob das jetzt das richtige Unterforum ist...egal...

Großes Problem: Meine Nochfrau, von der ich seit 2 Jahren getrennt lebe, will mit unseren beiden Kindern (11 und 7) wegziehen, dem nicht genug, es soll in ein anderes Land gehen  thumbdown

Bislang hatten wir die übliche Regelung, Kinder jedes 2. WE bei mir, plus Hälfte der Ferien.

Sie hat die Möglichkeit, dort einen - zugegeben - sehr gut bezahlten Job zu bekommen.

Für mich kein Grund, die Kinder aus ihrem Umfeld zu reißen. Die große Tochter würde lieber hierbleiben, der jüngere Sohn würde mitgehen.

Hab mich mit meinem RA beraten, der hat mir geraten, Eilantrag auf ABR zu stellen mit Begründung Gefahr im Verzug.

Hat das Aussicht auf Erfolg?Huch

Was muss ich beachten?

Ex hat mir ihren Entschluss freundlich, aber bestimmt mitgeteilt und im Falle meiner Zustimmung großzügige Ferienregelungen in Aussicht gestellt.

Andernfalls hat sie durchblicken lassen...wird sie ebenfalls ABR beantragen.

Mist, ich will nicht, dass meine Kinder so weit wegziehen.

Was soll ich tun?

Hat jemand sowas durchgemacht und hat ABR bekommen?

Bitte helft mir.

Alex
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wedi-
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« Antwort #1 am: 05. Januar 2011, 20:10:45 »

Hi und willkommen

Hab mich mit meinem RA beraten, der hat mir geraten, Eilantrag auf ABR zu stellen mit Begründung Gefahr im Verzug.
Das ist m.E. das einzigste, was du machen kannst.
Ob du damit Erfolg hast kann dir keiner vorhersagen.

Wenn es nicht klappen sollte, wird es schwierig daran etwas zu ändern.

Es tut mir leid, aber mehr kann ich dir dazu nicht sagen.

Viel Glück, Wedi

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Alex65
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« Antwort #2 am: 06. Januar 2011, 08:04:20 »

Danke Wedi.

Schade, dass nicht mehr Antworten kommen... cry_smile

Wie sieht es aus mit Erfahrungen Eurerseits?

Hat jemand dassselbe erlebt und konnte erreichen, dass die Kinder nicht umgezogen sind?

Worauf muss ich mich einstellen?

Wie sehr zählt der Kindeswille in dem Alter?

Es wären 800 km, die mich dann von den Kindern trennen würden, und ich kann mir nicht vorstellen, dass dann noch irgendein vernünftiger Umgang zu realisieren ist.

LG

Alex
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DeepThought
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« Antwort #3 am: 06. Januar 2011, 09:09:18 »

Moin,

Schade, dass nicht mehr Antworten kommen...
Das liegt daran, dass die Meinung von wedi passt.

Wie sieht es aus mit Erfahrungen Eurerseits?
Das reicht von -100 bis +100.

Hat jemand dassselbe erlebt und konnte erreichen, dass die Kinder nicht umgezogen sind?
Solche Fälle gab es - es gab aber auch ganz andere.

Worauf muss ich mich einstellen?
Schieren Krieg.

Wie sehr zählt der Kindeswille in dem Alter?
Je älter, desto stärker. Bist du dir sicher, dass die Kinder einen gefestigten und begründeten Willen haben?

und ich kann mir nicht vorstellen, dass dann noch irgendein vernünftiger Umgang zu realisieren ist.
Jep. Das wird auf Sommerferienpapa hinauslaufen. Wobei du zwei Hinderungen siehst, nämlich Entfernung plus anderes Land. 800 km Distanz auch können innerhalb Deutschlands entstehen.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 06. Januar 2011, 09:21:55 »

Moin.

Ich sehe deine Chancen auch als nicht besonders hoch an.

Es hängt vollständig von den Vorlieben und Neigungen des zuständigen Richters ab und davon sind die meisten eben auf dem Standpunkt,
Kind gehört zur Mutter.
Mutter kann kann hin gehen, wo sie will,
Umgang wird überschätzt.
hängen geblieben.

Die Floskel der "großzügigen Ferienregelung" ist ohne jeden Wert sondern gehört zum Standardrepertoire der Kindesentzieher.
Sie zeigt vor Allem, dass deine Ex gut vorbereitet in diesen Krieg geht.

Ich denke aber, du solltest es versuchen.
Zu verlieren hast du nichts. Das G-ABR nützt dir bei einem 800km entfernten Kind gar nichts.
Erst recht nicht im Ausland, wo das niemand interessiert.

Gruss Beppo
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Alex65
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« Antwort #5 am: 06. Januar 2011, 14:32:40 »

Schade, Deepthought, dass Du so genervt reagierst.

Ihr seid wahrscheinlich alles alte Hasen, die dieses Thema wohl schon zigmal durchgekaut haben, von daher kann ich verstehen, wenn Ihr es vll. nicht mehr hören könnt.

Aber für mich ist das nun mal neu, und ich hab ehrlich gesagt eine Scheißangst, dass meine Kinder 800km wegziehen.

Für mich persönlich ist es egal, ob sie 800 km innerhalb D.'s wegziehen oder in ein anderes Land.

Mein RA meinte allerdings, meine Chancen stehen besser, da sie ins Ausland will...Argument fremdes Land, Sprache usw usf.

Deshalb habe ich das geschrieben.
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Alex65
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« Antwort #6 am: 06. Januar 2011, 14:37:21 »

Moin.

Ich sehe deine Chancen auch als nicht besonders hoch an.

*Restquoting gelöscht


Sieht es wirklich so düster aus? Wir haben GSR, und ist es nicht so, dass einem Umzug beide Eltern zustimmen müssen?

Versuchen werde ich es auf jeden Fall!

@Alex65: Editiere bitte einzelne Zitatabschnitte, auf welche sich Deine Antwort bezieht, sonst wird der Beitrag unnötig aufgeblasen. Danke!
« Letzte Änderung: 07. Januar 2011, 11:56:19 von 82Marco » Gespeichert
brille007
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« Antwort #7 am: 06. Januar 2011, 15:36:15 »

Moin,

Sieht es wirklich so düster aus? Wir haben GSR, und ist es nicht so, dass einem Umzug beide Eltern zustimmen müssen?
an dieser Stelle kommt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) als Teil des GSR ins Spiel, über das Ihr Euch offenbar nicht einigen könnt. Diese Entscheidung nimmt Euch dann ein Familiengericht ab; die Entscheidungsmöglichkeiten lauten "die Kinder dürfen mit der Mutter umziehen" und "die Kinder bleiben beim Vater". Wobei die Argumentation mit dem "gewohnten Umfeld" ein ziemlich stumpfes Schwert ist; bei berufsbedingten Umzügen "intakter" Familien frägt da ja auch kein Schwein danach.

Zu verlieren hast Du nichts; "schlimmer" als die erste Option kann's nicht werden. Und selbst wenn der Umzug vom Gericht "erlaubt" wird, kann dieser an Bedingungen geknüpft werden. Beispielsweise an die Beteiligung oder sogar Übernahme der Umgangskosten durch Deine Ex.

Nur wie gesagt: Wie ein solches Verfahren ausgeht, kann niemand vorhersagen; es hängt von vielen Faktoren ab, von denen die Tageslaune des Richters nicht der kleinste ist. Die Annahme, dass Kinder am besten bei ihren Müttern aufgehoben sind, wiegt im deutschen Familienrecht nun einmal schwer.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
brille007
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« Antwort #8 am: 06. Januar 2011, 16:03:44 »

PS: Dass Geschwister unter einem Dach leben müssen bzw. auf keinen Fall getrennt werden dürfen ist nirgendwo in Stein gemeisselt. Diejenigen, die beim Wort "Geschwistertrennung" in lautes Wehklagen ausbrechen, haben schliesslich nicht das geringste Problem damit, einem Kind den regelmässigen oder sogar ständigen Kontakt zum anderen Elternteil zu versagen - obwohl das mindestens genauso schwer wiegt.

Wenn Deine Tochter also gerne bei Dir bleiben würde: Warum nicht? Sie kann mit 11 Jahren zwar noch nicht allein über ihren Lebensmittelpunkt entscheiden (das kann sie erst ab 18), aber ihr Wort hätte in einer ABR-Verhandlung durchaus Gewicht. Wobei Dir klar sein muss, dass man eine 11-Jährige mit Belohnungen oder über das schlechte gewissen, den kleinen Bruder im Stich zu lassen, durchaus so bearbeiten kann, dass sie bei einer Befragung sagt, was Mutti möchte...

Grüssles
Martin
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sandra33
Schon was gesagt
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aka nikita


« Antwort #9 am: 24. Januar 2011, 09:17:44 »

Bekannte von mir hat auch Angst Ihre kinder würden mit dem Vater nach Iran ziehen, kann ich gut nachvollziehen.
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riviera68
Rege dabei
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Beiträge: 171


« Antwort #10 am: 24. Januar 2011, 19:29:27 »

@sandra33
...ich glaube, bei eindeutigem Verdacht wuerde ich die Paesse der Kids "verlieren"...oder stehen die bei ihm mitdrin?

 mad
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IRiS -  tHe KeePEr of THe RaInBoW
Alex65
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« Antwort #11 am: 18. Februar 2011, 14:01:28 »

Hallo liebes Forum,

ich weiß nicht, ob Ihr Euch an meine Geschichte erinnert - Ex beabsichtigte mit Kindern ins Ausland zu ziehen, ich habe hier um Rat gefragt, ob und wie ich das verhindern kann.

Was soll ich sagen - ich habe es geschafft!!!!

Vor 2 Tagen war die Verhandlung, auf meinen Antrag hin wurde mir das ABR zugesprochen, nachdem ich klar darlegen konnte, dass die Kinder bei mir wohnen und nachmittags betreut werden können.

Meine große Tochter hat sich klar für einen Verbleib bei mir ausgesprochen.

Deshalb sag ich Euch: Kämpft! Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Ich wünsche anderen Vätern den gleichen Erfolg!

LG, Alex
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« Antwort #12 am: 18. Februar 2011, 14:05:35 »

Hi Alex,
Gratuliere!  applausueberkopf
Freu mich für Dich und wünsche Dir und deinen Kiddies alles Gute!

lg
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Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #13 am: 18. Februar 2011, 14:10:55 »

 thumbup  thumbup
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sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #14 am: 18. Februar 2011, 14:39:26 »

Super!
Und danke, für die Rückmeldung!
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #15 am: 22. März 2011, 12:25:44 »


Hi Alex,
Auch ich teile die Freude mit dir und deinen Kids

Selbst kämpfe ich seit knapp 2 Jahren um dasselbe Ziel zu erreichen, derzeit Abschluß eines fam.psych. Gutachtens und Gerichtsbeschluß (ca. im Mai).
Kannst du mir Infos geben bzgl. Urteil und Urteilsbegründungen? Worauf kam es im Besonderen an? Evtl. kann ich was nutzen!

Danke für Rückinfo, und nochmal Herzlichen Glückwunsch.
Gruß RoKe.

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RoKe2
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« Antwort #16 am: 22. März 2011, 23:05:23 »


Hallo und Danke, irgendwie hat die beiden Einträge zusammengelegt.
Mich interessieren aber immer noch sehr die Hintergründe zu Gunsten der Kinder (und des Papas) zu entscheiden.

Gern auch per PN.

Gruß RoKe.

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Alex65
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« Antwort #17 am: 24. März 2011, 09:00:19 »

Hallo und Danke, irgendwie hat die beiden Einträge zusammengelegt.
Mich interessieren aber immer noch sehr die Hintergründe zu Gunsten der Kinder (und des Papas) zu entscheiden.

Gern auch per PN.

Gruß RoKe.




Per PN gern...aber ich finde hier keine PN-Funktion? Bin ich zu blind?  puzzled
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midnightwish
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« Antwort #18 am: 24. März 2011, 09:11:49 »

Hi,

entweder hier entlang

oder hier rechts unter dem Fenster "onlineliste" auf Messenger klicken. Dann öffnet sich ein zweites Fesnter und du kannst entweder jemanden auswählen, der gerade online ist oder mit Klick auf "alle Mitglieder" dir den entsprechenden User raussuchen.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
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« Antwort #19 am: 24. März 2011, 12:34:09 »


Hallo und Danke Tina,
Gruß RoKe.
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Alex65
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« Antwort #20 am: 25. März 2011, 09:27:33 »

Hallo Roke,

hab Dir geschrieben :-)

LG, Alex
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« Antwort #21 am: 25. März 2011, 13:05:36 »

Hallo Alex65,

Das hat anscheinend nicht funktioniert.
Ich habe keine PN in meinem Postfach gefunden.
(Vermutlich hast du an RoKe geschrieben, das war ich mal - jetzt bin ich RoKe2)

Jetzt hab ich dir eine PN geschickt mit meiner Email-Adresse, da kannst du mich direkt anschreiben.
Email-Adresse natürlich bitte nicht veröffentlichen.

In spannender Erwartung deiner Rückmeldung...
Gruß RoKe.

« Letzte Änderung: 25. März 2011, 13:08:44 von RoKe2 » Gespeichert
RoKe2
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« Antwort #22 am: 26. März 2011, 21:15:59 »


Hallo Alex65,
Bitte melde dich nochmal. Habe noch keine Information erhalten.
Gruß Roke2.
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« Antwort #23 am: 27. März 2011, 12:47:21 »

Männers, ist euch recht, wenn ich von mir aus per E-Mail dem jeweils anderen die E-Mail-Adresse gebe? Ihr scheint das ja irgendwie nicht zu packen.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
RoKe2
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« Antwort #24 am: 27. März 2011, 17:04:25 »

Hallo, sorry für die Umstände.

Hatte bereits Alex65 per PN meine eMail mitgeteilt.
Er hat mittlerweile per PN geantwortet.

Danke für Vermittlung.
Gruß RoKe.
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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Umzug ins Ausland - wie kann ich das verhindern??
 
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