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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:05:45 *
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Autor Thema: drohender Kindesentführung / Aufenthaltsbestimmungsrecht  (Gelesen 1963 mal)
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



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« Antwort #25 am: 21. Dezember 2010, 13:37:46 »

Nicht gegen Mehrgleisigkeit, doch der Fairnes halber der Hinweis auf selbiges Thema hier: http://trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3766
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sirdynamite
Schon was gesagt
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Beiträge: 21


« Antwort #26 am: 21. Dezember 2010, 15:24:29 »

also..ich habe eine kontaktsperre zu meiner EX...3 Monate.
den Umgangsantrag hat der richter abgelehnt.Grund kommt noch.

Mein RA stellt heute noch einen Antrag auf Verhandlungstermin wg der einstweiligen Verfügung (Kontaktsperre). erst im neuen Jahr soll der sein...also in 3 Wochen


Bzlg der Ablehnung des Umgangsrechts...darf der Richter das einfach so. ist das nicht so, dass nach §1684 BGB das Kind ein REcht auf das Elternteil hat, der getrennt lebt???
Kann man nicht auf ein Verfahrenspfleger bestehen....was soll ich machen? eine Rechtsbeschwerde???
Verspiele ich es mir dann mit dme Richter???
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #27 am: 21. Dezember 2010, 15:53:30 »

@ sirdynamite,

ziemlich sicher ist: Du wirst keines Deiner Probleme lösen, indem Du hier und anderswo per copy&paste wortgleiche Postings einstellst. Du musst schon verinnerlichen, was man Dir rät.

Deine Hauptprobleme wurden unter anderem >>>HIER<<< recht schonungslos benannt. Mit Strafanzeigen gegen Familienmitglieder der Ex kommst Du ganz jedenfalls sicher nicht weiter; das wird die Lagerbildung dort nur verstärken; ebenso den Eindruck, dass Du ein Gegner bist, den man mit allen Mitteln bekämpfen muss. Und das sind "viele"; Du bist "einer". Wie das wohl ausgehen wird?

Ganz generell hast Du Dir für Eure Probleme eben den falschen Zeitpunkt ausgesucht; vor Anfang/Mitte Januar wird da tatsächlich niemand etwas verhandeln. Auch "Verfahrenspfleger" und "Rechtsbeschwerden" (?) bringen Dich aktuell nicht weiter; das Kind ist ja nicht in Gefahr, sondern einfach bei seiner Mutter und ihrer Familie. Es wird auch nicht tot umfallen, wenn es Dich jetzt mal drei Wochen nicht sieht; insofern: Cool down und gehe geh die Lösung der Probleme mal mit Augenmass an; nicht mit dem Baseballschläger und nicht nach der Devise "ich will alles komplett und gefälligst sofort".

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
sirdynamite
Schon was gesagt
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Beiträge: 21


« Antwort #28 am: 21. Dezember 2010, 16:14:42 »

danke für deine ehrliche antwort.

mein RA rät mir auch, erstmal die Füße stillzuhalten und den Verhandlungstermin abzuwarten.

Wg dem Umgang hat er mir gasgt, dass er erst den Termin abwarten will.
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