Moin,
kann dein RA eine vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen. Kostet 'n bisserl extra.
Die Erteilung der Vollstreckungsklausel alleine kostet nichts. Auch wenn der Anwalt dafür noch mal tätig wird, ist das bereits mit seinem Honorar für das Verfahren mit abgegolten, § 19 I Nr. 13 RVG.
Ich würde aber gleich die gesamte Zwangsvollstreckung beauftragen. Zum einen ist das relativ preiswert, zum anderen sollte man da schnell handeln - zumindest schneller als der Anwalt Deiner Ex, so lang noch was bei ihr zu holen ist.
Gruss von der Insel