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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 13:02:34 *
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Autor Thema: Thüringer OLG bezieht Stellung, aber es kommt bei Kindern und Vätern nicht an  (Gelesen 589 mal)
andy99000
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Beiträge: 133


« am: 03. Dezember 2010, 11:02:03 »

Warum kommt bei den Kindern kein ausreichendes Sorgerecht und Umgangsrecht an, wenn das Thüringer Oberlandesgericht auf der Seite des Amtsgerichtes Erfurt folgendes schreibt:

http://www.thueringen.de/de/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_erfurt/amtsgericht_erfurt/das_gericht/familiensachen/

Ich glaube diese Arbeitsweise ist den Richtern so neu, dass sie nicht differenzieren können, was das tatsächlich in der Praxis bedeutet: Umgang des Kindes mit seinen Eltern so viel wie möglich, ohne den Vater dabei einfach zu vergessen und den Störenfried mit nur 14 tägigen Wochenende abzufinden.
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Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall:  Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 03. Dezember 2010, 11:04:38 »

Warum kommt bei den Kindern kein ausreichendes Sorgerecht und Umgangsrecht an, wenn das Thüringer Oberlandesgericht auf der Seite des Amtsgerichtes Erfurt folgendes schreibt:

Weil das Cochemer Modell ausserhalb von Cochem nur als Deckmäntelchen dient, unliebsame Fälle weiter zu verzögern und auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Uli
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Beiträge: 5.561


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« Antwort #2 am: 03. Dezember 2010, 12:05:46 »

Warum kommt bei den Kindern kein ausreichendes Sorgerecht und Umgangsrecht an, wenn das Thüringer Oberlandesgericht auf der Seite des Amtsgerichtes Erfurt folgendes schreibt:

Hast Du denn pers. Erfahrungen mit diesem Amtsgericht. Die Aussendarstellung klingt ja nich schlecht - auch dies hier.

LG, Uli
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andy99000
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Beiträge: 133


« Antwort #3 am: 03. Dezember 2010, 12:25:32 »

Alles nur Schein, Deckmäntelchen. Wir Väter werden verspottet und erniedrigt wenn man dem glaubt, hingeht und meint man bekäme Recht für sein Kind.

Aktuelle Urteilspräzisierung des Richters vom 30.11.2010: Kein zusätzlicher Umgang zu Weihnachten wenn das Umgangswochenende des Vaters auf Weihnachten fällt. Dabei interessiert es nicht, ob das Kind auch zwischen den Feiertagen einen oder zwei Tage gern bei Papa gewesen wäre, nein es wird auch ignoriert das seit 7 Jahren das Kind nicht ein einziges Mal Silvester mit Papa feiern konnte. Bei Unklarheiten heißt es immer: da hat der Papa halt Pech gehabt. Man möchte seine Ruhe...
Statt dies als Gelegenheit der Lockerung und Erweiterung des eh schon beschränkten Umgangs zu nutzen... Ich bin zutiefst entäuscht und setze das auf die Rechnung. Das Maß ist wieder voll.
Jeder der rechnen kann weiß wie Väter **tsts - ID 20** werden und Kinder um Ihren Elternteil betrogen!
Der Monat hat 30 bis 31 Tage, die Kinder sind bei Papa jedes Wochenende in der Regel 2 Tage mit Übernachtung. Das sind nur rund 13% Umgang für ein Kind! Das ist seelische Mißhandlung!.
Vier zu 26/27 Tage. Für wie doof halten uns die Frauenversteher eigentlich?  mad
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