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vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Umgangrecht/-pflicht (Moderator: Milan)  |  Thema: Umgangsrecht
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Autor Thema: Umgangsrecht  (Gelesen 1289 mal)
Telefonmann
Gast
« am: 02. Dezember 2010, 11:21:11 »

hallo
ich hab mal eine frage hinsichtlich des umgangsrechts.
es besteht ein richterliches urteil, dass ich meinen sohn alle 2 wochen am wochenende sehen darf.
dies ist auch am kommenden wochenende wieder der fall. jetzt ist es aber so, dass mein sohn im nächsten jahr zur erstkommunion geht. dazu findet wohl jeden donnerstag ein gruppentreffen statt und der sonntägliche besuch in der kirche. jetzt ist es aber so, dass ich vorhabe am wochenende zu meiner neuen freundin zu fahren, die weiter weg wohnt (sie muss leider arbeiten). so kann mein sohn nicht  die kirche an seinem wohnort besuchen. es soll wohl seine kommunionskerze gesegnet werden und da dachte ich, man kann das ja auch in einer anderen kirche machen. es ist ja auch mein wochenende, wo ich das recht habe, zu entscheiden, was ich mit dem kind mache. meine ex ist aber der meinung, dass ich der pflicht nachkommen muss und er hier in die kirche gehen soll, da er sonst ausgegrenzt wird. angeblich wär der junge jetzt traurig. kann sie nun darauf bestehen, dass ich der pflicht im sinne des kindes nachkomme? was kann ich tun?

gruß
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wedi-
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« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 11:29:11 »

Hi Tm und wilkommen

Ich war in einer ähnlichen Situation und habe meine Kinder in ''Ihrer Kirche'' daran teilnehmen lassen.
Ich denke es ist wichtig, das sie mit der ''Gruppe'' das zusammen machen.

Sicher hast du das Recht zu entscheiden, aber manchmal können auch die Belange der Kinder vorgehen.

Meine Meinung

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 11:45:54 »

Moin,

was kann ich tun?
vernünftige Kompromisse suchen und finden anstatt auf Rechten zu bestehen. Ein solcher Kompromiss könnte lauten "dann könnten wir stattdessen ja mal zwei Umgangstage unter die Woche legen." Umgang ist ja nicht notwendigerweise eine Wochenend-Veranstaltung.

Nein, "ich muss da aber doch immer arbeiten" ist keine Ausrede; dann musst Du eben mal einen Urlaubstag investieren.

Grüssles
Martin
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Malachit
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« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 12:05:15 »

Hallo Telefonmann,

An deiner Stelle würde ich den zuständigen Pfarrer um ein freundliches Gespräch bitten, und ob er in dieser Sache nicht bei Ex ein gutes Wort für deinen Sohn einlegen kann. Sollte er sich zu sehr auf Exens Seite schlagen, würde ich ihn mit der Frage konfrontieren, warum Gottes Segen für diese Kommunionskerze nur lokal begrenzt, d.h. in seinem eigenen Tempel, erteilt werden kann ... das wäre, für einen angeblich allumfassenden Gott, nämlich m.E. eine verdammt schwache Leistung ;-)

meine ex ist aber der meinung, dass ich der pflicht nachkommen muss und er hier in die kirche gehen soll, da er sonst ausgegrenzt wird.

Ja supi! Ausgrenzung, weil jemand eine andere Filiale des gleichen Konzerns aufsucht - wie geil ist das denn?!? Kann deine Ex mal bitte die Stelle in der Bibel raussuchen, die dieses Musterbeispiel christlicher Nächstenliebe genauer beschreibt? Heißt das am Ende sogar "steinigt ihn!", oder dergleichen?

Ich denke es ist wichtig, das sie mit der ''Gruppe'' das zusammen machen.

Wir reden hier nicht über eine komplette Abwesenheit von der Gruppe, sondern über den Kirchgang an jedem zweiten Wochenende; die eigentlichen Gruppentreffen am Donnerstag sind davon demzufolge völlig unberührt. Und eine Kompromisslinie könnte dann sein, dass nicht gleich alle Papa-Wochenenden in der Ferne stattfinden. Oder, wie Martin schreibt, ab und an die Papa-Zeit nicht am Wochenende, sondern unter der Woche zu haben. Also lassen wir doch lieber, im wahrsten Sinne des Wortes, die Kirche im Dorfe.


Immer wieder erstaunlich, wie im Namen einer angeblich so friedfertigen Religion ein unnützer Krieg vom Zaun gebrochen wird. Funktioniert offenbar im Kleinen genau so gut wie im Großen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 12:07:47 »

Moin.
Gehts nun um ein Wochenende um mehrere?
Das habe ich noch nicht durchschaut.
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Malachit
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« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 12:12:10 »

Gehts nun um ein Wochenende um mehrere?
Das habe ich noch nicht durchschaut.

Also, ich hatte das hier ...

dazu findet wohl jeden donnerstag ein gruppentreffen statt und der sonntägliche besuch in der kirche.

... verstanden als "jeden Donnerstag und jeden Sonntag" für einen nicht ausdrücklich genannten, aber längeren Zeitraum.

Aber vielleicht habe ich das auch gründlich falsch verstanden.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Telefonmann
Gast
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2010, 12:28:10 »

die kommunion findet am 01.05.2011 statt. es ist durchaus zeitlich begrenzt. aber ich seh nicht ein, deswegen auf meine freundin zerzichten. es mag ja sein, dass es dem jungen wichtig ist, aber ich hab nun mal das recht zu entscheiden was an meinem wochenende passiert.
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Beppo
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« Antwort #7 am: 02. Dezember 2010, 12:30:46 »

Also geht es tatsächlich nur um dieses eine Wochenende?

Gib doch mal ne klare Antwort.
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Telefonmann
Gast
« Antwort #8 am: 02. Dezember 2010, 12:39:22 »

an diesem sonntag findet eine segnung der kommunionskerze statt. ich halte es  nicht für wichtig. und seh auch nicht ein bis mai daran gebunden zu sein. meine ex kann sich ja an diese pflichttermine halten, aber ich werde sicher nicht bis mai darauf  verzichten meine belange am papa wochenende zurückzuschrauben, weil es dem jungen angeblich wichtig ist.
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sleepy
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« Antwort #9 am: 02. Dezember 2010, 12:40:53 »

Hallo Telefonmann,

hat Deine Freundin ein Mobilitätsproblem oder warum ist sie nicht in der Lage, zu Dir zu kommen?

Alternativ: Fahrt freitags zu Deiner Freundin und Sonntagmorgen zurück pünktlich zum Gottesdienst.

Und, nimm es mir nicht übel, aber wer so denkt:

es mag ja sein, dass es dem jungen wichtig ist, aber ich hab nun mal das recht zu entscheiden was an meinem wochenende passiert.

darf sich nicht wundern, wenn der Junge irgendwann mal sagt, "es mag ja sein, dass das Papa wichtig ist, aber ich will nunmal lieber das Wochenende mit meinen Freunden verbringen und darauf möchte ich nicht verzichten."

Sorry, aber man kann sich auch für nix nen Knoten ins Hemd machen. men_ani

lg
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Sleepy
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« Antwort #10 am: 02. Dezember 2010, 12:44:17 »

Moin,

ich werde sicher nicht bis mai darauf  verzichten meine belange am papa wochenende zurückzuschrauben, weil es dem jungen angeblich wichtig ist.
mal unter uns Gemeindeschwestern: Die Entscheidung, Euren Sohn zu taufen, habt Ihr vermutlich gemeinsam getroffen. Also hängen da eben im Vorfeld der Kommunion auch ein paar Termine seinerseits dran.
Im übrigen geht es an den Papa-Wochenenden tatsächlich nicht in erster Linie um Deine Belange, sondern um die Deines Sohnes. Ist an 2 von 14 Tagen ja auch nicht wirklich zuviel verlangt. Wenn Du an diesen beiden Tagen trotzdem nicht ohne Deine Freundin auskommst: Was hindert sie, Dich zu besuchen?

Grüssles
Martin
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Telefonmann
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« Antwort #11 am: 02. Dezember 2010, 12:49:43 »

ich wohn eigentlich mit meiner neuen freundin zusammen nur sie arbeitet weiter weg und dies ist auch am we der fall. und da sie auf einer insel arbeitet wird es nicht mgl.sein am sonntag wieder vorort zu sein. und meine ex sieht das nicht ein und will mir jetzt den umgang am we verweigern. aber das darf sie ja nicht.
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« Antwort #12 am: 02. Dezember 2010, 12:53:26 »

Hallo Telefonmann,

und meine ex sieht das nicht ein und will mir jetzt den umgang am we verweigern. aber das darf sie ja nicht.

und mein Bauchgefühl sagt mir an dieser Stelle, dass ihr vermutlich auch ein nicht mütterlastiger Richter Recht geben und Dir den Kopf waschen würde.

lg
sleepy, die Gruß und Abschiedsformeln total toll und auch noch höflich findet  puzzled
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Sleepy
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« Antwort #13 am: 02. Dezember 2010, 13:04:39 »

Hallo Telefonmann,

ich erzähl' jetzt einfach mal, wie meine Ex und ich solche Terminkonflikte bei einzelnen Wochenenden üblicherweise aus dem Weg räumen.

Mal angenommen, die nächsten Wochenenden sind Pappa - Mamma - Pappa - Mamma - Pappa, und am mittleren dieser fünf Wochenenden, das eigentlich ein Pappa-Wochenende ist, gibt es irgendeine Veranstaltung bei Mamma, auf die sie und/oder die Kinder großen Wert legen. Dann lautet der angepasste Rhythmus: Pappa - Pappa - Mamma - Pappa - Mamma und so weiter, d.h. das vorangehende Mamma-Wochenende wird zum Pappa-Wochenende und ab da läuft die Sache wieder im Zwei-Wochen-Rhythmus.

Effekt: Sie ist zufrieden, weil sie "ihr" Wochenende bekommt; und ich bin zufrieden, weil ich die Kinder auf diese Weise im Durchschnitt häufiger habe als bei einem sturen Festhalten an einem Zwei-Wochen-Rhythmus.

Im übrigen passiert's durchaus auch mal, dass ich selber ein Wochenende verlegen möchte oder muss - und allein schon deshalb bin ich froh, dass ich da mit meiner Ex i.d.R. ziemlich schnell zu einer pragmatischen Lösung komme, ohne dass einer von uns beiden auf einem tatsächlichen oder vermeintlichen Recht herumreitet.

Nix für ungut,

Malachit.
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Telefonmann
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« Antwort #14 am: 02. Dezember 2010, 13:15:09 »

hallo,

ich möchte aber keine kompromisse mit meiner ex eingehen. das umgangsrecht wurde vom gericht so geregelt, dass ich ihn alle 2 wochen habe. und das jugendamt sagt, ich habe das recht an meinem we selbst zu entscheiden was ich mache. meine ex möchte wohl nur vermeiden, dass ich meine freundin sehe und schiebt deswegen vor, dass dem kind es wichtig wäre in gruppe am sonntag in der kirche teilzunehmen. und ich bin der meinung er wird es schon verkraften, wenn seine kerze in einer andren kirche gesegnet wird.

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Floret
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« Antwort #15 am: 02. Dezember 2010, 13:21:45 »

Hallo,

auch wenn ich so gar nichts mit der Kirche am Hut habe, aber werden Erstkommunionen nicht im Alter zwischen 12 und 14 durchgeführt? Das ist doch schon ein Alter, wo man das Kind selber fragen kann, wie wichtig ihm die Teilnahme im Kreise seiner Freunde ist und nicht nur auf den angeblichen Behauptungen der Frau Mama rumhacken muss? In dem Alter sind die Kinder schon durchaus fähig, eine eigene Meinung zu haben.

Und da ich die Seite der Zweitfrauen vertrete: Auch die Freundin würde ich mal fragen, vielleicht kann sie auch mal ein Wochenende verzichten? Das gehört nun mal dazu, wenn man mit einem Papa zusammen ist.

verschneite Grüße aus Berlin

Flo
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Malachit
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« Antwort #16 am: 02. Dezember 2010, 13:33:25 »

Hallo Telefonmann,

ich möchte aber keine kompromisse mit meiner ex eingehen.

Ist in Ordnung. Damit ist wenigstens sichergestellt: Die nächsten zehn Jahre in deinem Leben wird es dir bestimmt nicht langweilig werden ...

Und nein, ich möchte keine Diskussion darüber führen, wer von euch beiden den Krieg angefangen hat.

Nix für ungut,

Malachit.
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« Antwort #17 am: 02. Dezember 2010, 13:52:00 »

Hi
Wir reden hier nicht über eine komplette Abwesenheit von der Gruppe, sondern über den Kirchgang an jedem zweiten Wochenende; die eigentlichen Gruppentreffen am Donnerstag sind davon demzufolge völlig unberührt. Und eine Kompromisslinie könnte dann sein, dass nicht gleich alle Papa-Wochenenden in der Ferne stattfinden. Oder, wie Martin schreibt, ab und an die Papa-Zeit nicht am Wochenende, sondern unter der Woche zu haben. Also lassen wir doch lieber, im wahrsten Sinne des Wortes, die Kirche im Dorfe.
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dass dem kind es wichtig wäre in gruppe am sonntag in der kirche teilzunehmen.

Es ging mir nur um den einen Sonntag, der mit der Gruppe der ''Kommunionkinder''zusammen stattfindet.Mir ist es übrigens egal, ob es der ''Club der Kommunionkinder'' ist oder ''Club der Kirschkernweitspucker'' ist.
Etwas an diesem Tag mit der Gruppe zusammen zu machen, ist ihm sehr wichtig.Und es dauert nur 1 Std., da wird sich doch wohl wegen dem einen Sonntag über den Zeitraum von einer Std. eine Lösung finden lassen.

ich möchte aber keine kompromisse mit meiner ex eingehen.
Nee, nicht mit EX, aber mit deinem Sohn.Er würde sich freuen.

Natürlich sollte man nicht immer allem zustimmen, aber in diesem Fall sollte man auch mal das Kind sehen.

Gruss Wedi
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« Antwort #18 am: 02. Dezember 2010, 14:04:28 »

hallo,
ich habe meinem sohn gestern gesagt, dass wir am we wegfahren und er dann dort in die kirche gehen kann. aber er meinte, er will hier in seine kirche gehen. ich bin mir aber sicher, dass meine ex daneben saß und ihm das eingeredet hat. vor 2 wochen hab ich ihn nur von samstag bis sonntag bekommen. der freitag fiel aus, da der junge bis donnerstags im krankenhaus lag und sie der meinung war er müsste sich noch schonen. dabei kann man auch übertreiben. sie will ja kompromisse finden, aber ich seh das nicht ein. schließlich hat mir das gericht den jungen so eingeteilt.und der kann sich auch hier schonen und auch ma in eine andere kirche gehen.

gruß
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« Antwort #19 am: 02. Dezember 2010, 14:08:46 »

sie will ja kompromisse finden, aber ich seh das nicht ein. schließlich hat mir das gericht den jungen so eingeteilt.
puzzled

sprachlose Grüsse Wedi

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« Antwort #20 am: 02. Dezember 2010, 14:21:22 »

Servus Telefonmann,

die Erstkommunion ist nun mal ein besonderes Erlebnis füpr die Kinder. zudem wird sie in aller Regel ja auch im Klassenverbund gemacht. Das ergibt sich ja einfach aus der Natur der Sache.

Ich kann ein Kind nur all zu gut verstehen, wenn es dieses Ereignis zusammen mit seinen Freunden und Klassenkameraden erleben will.
Und NEIN! Es soll nicht seine Kerze in einer anderen Kirche weihen lassen. Und JA! Es wäre ein Problem, und zwar für das Kind.

Ich kann Deine Uneinsichtigkeit in keinster Weise verstehen. Mensch geb Dir doch einfach einen Ruck und sprech Dich mit der KM ab. Finde eine Lösung dafür, die dem Kind nicht die Freude verdirbt.

Gruß, Michael
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« Antwort #21 am: 02. Dezember 2010, 14:26:57 »

hallo,

ich bleib dabei. und verweigert mir meine ex den umgang, werd ich sicher vor gericht recht bekommen, dass sie das nunmal nicht darf.
ich seh da kein problem drin, die kerze woanders segnen zu lassen. im grunde will sie mir den umgang wegen einer kerze verweigern..is doch quatsch..

gruß
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« Antwort #22 am: 02. Dezember 2010, 14:32:16 »

Hallo,

Wenn Du Dir nicht helfen lassen willst, dann renn vor die Wand!

Das Kind (und in dem Fall sogar die Ex) können einem ja nur leid tun! 

Gruß
sleepy
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« Antwort #23 am: 02. Dezember 2010, 14:37:46 »

Servus Telefonmann,

Du sprichst von der Kerze und der Ex.

Probier`s doch mal damit, Dich in Euer Kind rein zu versetzen.
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« Antwort #24 am: 02. Dezember 2010, 14:57:50 »

werd ich sicher vor gericht recht bekommen, dass sie das nunmal nicht darf.
Da würde ich nicht drauf wetten.

Jedenfalls nicht mehr als eine Kerze.
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