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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:55:57 *
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Autor Thema: Falsche Titel Zwangsvollstreckbar?  (Gelesen 497 mal)
RalfK
_RalfK
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 56



WWW
« am: 02. Dezember 2010, 09:13:18 »

Gute Morgen zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Zwangsvollstreckbarkeit von Titeln.

Geschieden bin ich seit Juli 2009,über den Versorgungsausgleich,der abgetrennt wurde,gibt es einen Beschluß von Ende September 2009 (nach altem Recht).

Es ist nunmehr eindeutig,das der Beschluss nach Neuem Recht hätte erfolgen müssen. Eindeutig auch,das er nach dem Versorgungsausgleichsgesetz hätte behandelt werden müssen,nicht nach VAHRG,was ja nur bis Ende August 2009 gültig war.

Dadurch das die Einspruchsfrist bereits verstrichen ist,besteht leider Rechtskraft.

Meine Frage bezieht sich dahingehend,ob "falsche" Titel wie z.B. mein Beschluss Zwangsvollstreckbar sind,wenn eindeutig feststeht,das sie eigentlich falsch sind,weil der/die Richter/in und/oder andere für die Sache Zuständige schlichtweg"gepennt" haben bei der Sache.

In meinen Augen wäre das legaler Betrug.


Danke für Antworten........



LG....Ralf
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



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« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 09:22:46 »

Moin,

du unterliegst einem Irrtum: Die abgetrennte Sache folgt der Hauptsache. Die Scheidung war vor dem 01.09.2009 anhängig und entsprechend wird auch für den abgetrennten Versorgungsausgleich das alte Recht angewendet.

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DeepThought
Owner & Fast-alles-Versteher
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



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« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 09:25:10 »

Nachtrag: Dies gilt auch für die zweite Instanz: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1879.html und http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1816.html
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
RalfK
_RalfK
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 56



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« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 12:21:07 »

Danke für die Antworten Deep,

ich werde mir das ganze mal in Ruhe durchlesen. Jedoch verstehe ich dann nicht (oder nicht mehr) den §48 VersAusglG. ,wo doch genau definiert ist wie zu Verfahren ist mit abgetrennten oder noch nicht entschiedenen Versorgungsangelegenheiten,die in den September 2009 hineinlaufen. In meinem Scheidungsurteil steht "Die Folgesache Versorgungsausgleich wird abgetrennt" .



LG......Ralf
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