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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:55:33 *
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Autor Thema: Wie schreibe ich Brief an die KM????  (Gelesen 10579 mal)
JulianLeoniesPapa
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« am: 02. Dezember 2010, 08:44:00 »

Hallo noch mal an alle!

Waren ja letztens beim RA. Soll nun erst mal einen Brief an die KM schreiben um versuchen
den Umgang zu meinem Sohn außergerichtlich zu klären. Da ich aber weiß das sie das eh ablehnt,
habe ich Angst in diesen Brief was falsches zu schreiben.<kann mir jemand helfen?
Habe den Zwerg jetzt schon fast 2 jahre nicht gesehen und im März wird er 4.

Danke für eure Antworten
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82Marco
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Beiträge: 2.767



« Antwort #1 am: 02. Dezember 2010, 08:54:38 »

Servus JLP!
Ich würde Deine Vorschläge, wie Du den zuklünftigen Umgang Dir vorstellst, reinschreiben (vielleicht stellst Du die Vorschläge hier ein, bevor Du diese abschickst).
Weiter bittest Du, diese Vorschläge zu bestätigen oder ihre Vorschläge vorzutragen, das Ganze bitte schriftlich bis tt.mm.jjjj (2 Wochen ab Deinem Posteinwurf).
Abschliessend machst Du darauf aufmerksam, dass Du keine andere Wahl hast, als Euer Recht auf regelmäßigen Umgang einzuklagen, solltest Du bis zum festgesetzten Datum keine Rückäusserung erhalten.

Wie gesagt, wir können auch noch mal drüber schauen, wenn Du Dir unsicher bist.

Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2010, 09:03:15 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 02. Dezember 2010, 10:12:04 »

Moin,

Inhalt und Ton hängen stark davon ab, warum es in der letzten Zeit nicht zu Umgang gekommen ist.

Da gibt es auch keinen "Standardbrief".

Grundsätzlich kann man aber sagen, dass er keinerlei Vorwürfe und Abrechnung alter Geschichten enthalten sollte.

Wenn möglich, darf er positiv bis herzlich sein, wenn nicht geschäftsmässig neutral.

Versuche dich doch mal an einem Entwurf und stelle ihn hier rein, dann können wir darauf aufbauen.

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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
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« Antwort #3 am: 02. Dezember 2010, 11:06:38 »

Moin JLP,

durchaus bewährt hat es sich auch, >>>DIESES<<< Papier einem solchen Schreiben beizulegen...

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
JulianLeoniesPapa
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Beiträge: 91


« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 14:11:18 »

So habe mal versucht ein paar zeilen zu schreiben!!!!

Hallo ........
Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht? Ich hoffe doch gut!
Du wunderst dich sicherlich was ich jetzt von dir will,
ich weiß der letzte Kontakt ist lange her, woran wir beide nicht ganz unschuldig sind.
Julian ist mein Sohn und er fehlt mir.
Können wir irgendeine Einigung finden, das ich wieder zu ihm Kontakt haben kann?
Wie wäre es wenn Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt?
Und wenn Ferien sind wäre es auch schön den kleinen Mann mal für längere Zeit zu
haben also zum Beispiel die Hälfte der Ferien bei mir die andere Hälfte bei dir?
Was sagst du dazu? Wäre das ok für dich? Was schlägst du vor?
Ich bitte dich bis zum 17.12.2010 auf meinen Brief zu antworten,
vielleicht kann ich Julian dann zu Weihnachten schon mal einen Tag haben!
Wenn du auf meinen Brief nicht reagierst, bin ich leider gezwungen andere Wege einzuleiten
um mein Recht geltend zu machen. Es ist keine Drohung, mir wäre es auch lieber sich außergerichtlich zu einigen.

Viele liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit
Sven


sooooo das wars hoffe auf nen paar Tips wie man es eventuell besser schreiben könnte danke!!!

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Malachit
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« Antwort #5 am: 02. Dezember 2010, 14:55:17 »

Hallo Sven,

um die gröbsten Tretminen beiseite zu räumen:

Hallo ........
Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht? Ich hoffe doch gut!
Du wunderst dich sicherlich was ich jetzt von dir will,
ich weiß der letzte Kontakt ist lange her, woran wir beide nicht ganz unschuldig sind.
Julian ist mein Sohn und er fehlt mir.
Können wir irgendeine Einigung finden, das ich wieder zu ihm Kontakt haben kann?
Wie wäre es wenn Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt?
Und wenn Ferien sind wäre es auch schön den kleinen Mann mal für längere Zeit zu
haben also zum Beispiel die Hälfte der Ferien bei mir die andere Hälfte bei dir?
Was sagst du dazu? Wäre das ok für dich? Was schlägst du vor?
Ich bitte dich bis zum 17.12.2010 auf meinen Brief zu antworten,
vielleicht kann ich Julian dann zu Weihnachten schon mal einen Tag haben!
Wenn du auf meinen Brief nicht reagierst, bin ich leider gezwungen andere Wege einzuleiten
um mein Recht geltend zu machen. Es ist keine Drohung, mir wäre es auch lieber sich außergerichtlich zu einigen.


Das sind nämlich alles direkte oder indirekte Vorwürfe an die Adresse deiner Ex, die hier völlig unnötig und definitiv nicht hilfreich sind.

Den letzten Satz ersetzt du wohl besser durch irgendwas im Sinne von: "Ich würde mich freuen, wenn wir uns auf eine für J. sinnvolle Vereinbarung einigen können, ohne dass wir vom Familiengericht eine gerichtliche Umgangsregelung beschließen lassen müssen."

Die ganzen Fragezeichen und "zum Beispiel" und "vielleicht" aus dem Mittelteil ersetzt du besser durch eine Einleitung im Sinne von "Ich könnte mir das so vorstellen:" und danach kommt in Stichpunkten die Umgangsregelung, so wie du sie dir vorstellst. Wenn es dir wichtig ist, dann gleich einschließlich der Regelung für die Hohen Feiertage, also z.B. "im jährlichen Wechsel 1. Weihnachtsfeiertag bei dir, 2. Weihnachtsfeiertag bei mir, bzw. umgekehrt". Abschließend kommen dann die Fragezeichen: "Was hältst du davon? Was sollen wir aus deiner Sicht an meinem Vorschlag verbessern, damit es für J. okay ist?"

Oder so ähnlich ... was ich eigentlich sagen will: Versuche im Subtext die Botschaft rüberzubringen, dass es bei dieser Umgangsregelung gar nicht so sehr um dich geht, sondern vor allen Dingen um euer gemeinsames Kind!

Ach so, und um die Sache mit dem Termin und deinem Weihnachts-Wunsch in den Text reinzukriegen, wie wär's hiermit: "Gib' mir bitte bis zum 17. Dezember eine Antwort und sag' mir dabei bitte auch gleich, ob J. dann dieses Jahr den 1. oder den 2. Weihnachtsfeiertag bei mir verbringt".

Viele liebe Grüße,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
JulianLeoniesPapa
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« Antwort #6 am: 02. Dezember 2010, 15:04:32 »

Kann nur sagen danke danke danke....
habe irgendwie voll das blackout im kopf man will ja auch nichts falsches schreiben.
werde auf deine tipps eingehen und es dann noch mal hier her schreiben.
lg sven
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ulliberne
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« Antwort #7 am: 02. Dezember 2010, 15:23:36 »

moin, sven,

auch dieses steinchen des anstoßes
Julian ist mein Sohn und ....
solltest du vermeiden, denn es ist entweder 'euer sohn' oder schreib' einfach 'J. ist auch mein Sohn ...'.

ansonsten solltest du den vorschlag zum mittelteil von malachit umsetzen, das sind sonst viel zu viele konjunktive ;-) !

gruß und gutes gelingen!
ulli

P.S.: ich hoffe doch, dass 'Julian' (bzw. JL) nicht der wirkliche name deines sohnes ist (wg. datenschutz/google) ?!?
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2010, 15:26:03 von ulliberne » Gespeichert

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
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JulianLeoniesPapa
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« Antwort #8 am: 02. Dezember 2010, 15:33:08 »

So hier noch mal überarbeitet dank deiner tips thumbup


"Hallo ......

Ich wollte mich mal erkundigen wie es Julian geht.
Ich weiß der letzte Kontakt ist lange her.
Julian ist unser Sohn, und er fehlt mir. Können wir eine Einigung finden
das ich wieder Kontakt zu ihm haben kann?
Ich könnte mir das so vorstellen:
-jedes 2. Wochenende Julian bei mir
-die Hälfte der Ferien Julian bei mir
-im jährlichen Wechsel Feiertage
(Weihnachten 1.Feiertag bei mir 2. bei dir und nächstes Jahr umgekehrt)

Was hälst du davon? Was sollen wir aus deiner Sicht an meinem Vorschlag ändern
damit es für Julian okay ist?

Gib mir bitte bis zum 17. Dezember 2010 eine Antwort und sag mir dabei bitte auch gleich
ob Julian dann dieses Jahr den 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag bei mir verbringt.

Ich würde mich freuen wenn wir uns auf eine für Julian sinnvolle Vereinbarung einigen können,
ohne das wir vom Familiengericht eine gerichtliche Umgangsregelung beschließen lassen müssen.

Grüße Sven

Soooo denke ma dis is okay jetz. Dann geht das Ding morgen per Einschreiben raus
und wenn ein Wunder geschieht hab ich mein Sohnemann Weihnachten bei mir question
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sleepy
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« Antwort #9 am: 02. Dezember 2010, 15:35:30 »

Hallo @ all,

in Anbetracht der Tatsache, dass der Sohn von Sven jetzt 4 ist und Sven zwei Jahre (also die Hälfte seines kleinen Lebens) nicht gesehen hat, finde ich die sofortige Forderung des Standardumgangs ein bißchen heftig. Vielleicht sollte Sven für die ersten 3-6 Monate eine moderatere Lösung zur Annäherung vorschlagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Kleine sofort über Nacht bleiben möchte  .... Was meint ihr?

lg
sleepy

P.S.: Sven hat ja schon geschrieben... Grundsätzlich finde ich den Brief jetzt besser. Ich würde die "Androhung des Gerichts" erstmal rauslassen und mir für die freundliche Erinnerung aufheben, falls KM auf den ersten Brief nicht reagiert.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2010, 15:37:14 von sleepy » Gespeichert

Sleepy
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« Antwort #10 am: 02. Dezember 2010, 15:37:38 »

habe jetzt geschrieben unser Sohn

Und Julian ist nicht sein Name.
h :winkHätte viel zu viel Angst das die KM das hier lesen könnte
LG sven
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« Antwort #11 am: 02. Dezember 2010, 15:41:47 »

Bin ziemlich überzeugt davon, das mein Sohn hier übernachten würde.
Habe ihn zufällig bei Exschwiegereltern getroffen und er war gleich wieder hin und weg.
Wir hatten auch damals super guten Kontakt

LG sven
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« Antwort #12 am: 02. Dezember 2010, 15:50:44 »

Hallo,

das kannst Du natürlich besser beurteilen. Aber wir hatten in der Familie einen ähnlichen Fall (Alter des Kindes/Dauer des Nichtkontaktes). Auch das Kind war von Papa hin- und weg. Übernachtet hat es trotzdem erst nach fast einem halben Jahr und auch da nur mit Zureden der Mutter.

lg
sleepy
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Sleepy
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« Antwort #13 am: 02. Dezember 2010, 16:03:31 »

Ja das muss man sehen wie es kommt.
Wenn er nicht will will er nicht mir gehts ja auch bloß darum den Kontakt wieder aufzubauen
 da reichen ja auch erst mal ein paar stunden.
geb euch bescheid wenn die KM antwortet
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ulliberne
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« Antwort #14 am: 02. Dezember 2010, 16:06:19 »

moin,

das 'aneinander gewöhnen' wird sicherlich von der KM ins spiel gebracht werden.
dann kannst du, sven, das als verhandlungsmasse nutzen und die zustimmung zu solch einem kompromiss als entgegenkommen auf seiner seite verbuchen.
evtl. für den dezember nur tagsüber umgang, dafür jede woche?! und ab januar dann wie im brief vorgeschlagen.
aber wirklich nur dann, wenn KM darauf zu sprechen kommt!!

noch was: meinst du, es ginge beim ersten brief auch ohne einschreiben? meine ex hatte sowas immer als 'misstrauen' empfunden - so, als würde ihr unterstellt werden, sie ließe briefe verschwinden ....

gruß
ulli

... Ich würde die "Androhung des Gerichts" erstmal rauslassen ...
ich auch!
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« Antwort #15 am: 02. Dezember 2010, 16:15:36 »

Wegen dem Einschreiben, mein RA hat mir das so vorgeschlagen das wir wenn sie sich nicht meldet
was gegen sie haben weil es dann zur Klage kommt.
Habe oft genug versucht telefonisch eine Einigung zu finden ohne Erfolg.
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TotoHH
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« Antwort #16 am: 02. Dezember 2010, 16:20:33 »

moin.
ein wenig senf von mir auch dazu:

in Anbetracht der Tatsache, dass der Sohn von Sven jetzt 4 ist und Sven zwei Jahre (also die Hälfte seines kleinen Lebens) nicht gesehen hat, finde ich die sofortige Forderung des Standardumgangs ein bißchen heftig. Vielleicht sollte Sven für die ersten 3-6 Monate eine moderatere Lösung zur Annäherung vorschlagen.

Das könnte letztendlich sinnvoll sein. Aber bedenke, dass dieser Brief ersteinmal "Maximalforderungen" enthalten soll (ohne dabei zu überreizen). Nach unten gehts immer noch von alleine...

Und wenn Du nicht große Zweifel hast, dass der Brief einfach ignoriert wird, dann nicht
per Einschreiben
Das wirkt schon wieder so hochoffziell.

Hier mal eine kleine Überarbeitung - schau einfach, ob es Dein Stil ist:
Zitat

Liebe Ex.
Der letzte Kontakt zu Julian ist nun schon lange her. Wie geht es ihm? Was macht ihm Spaß? Zunehmend merke ich, wie sehr mir der Kontakt zu unserem Sohn fehlt. Und ich bin mir sicher, dass auch Julian der Umgang mit seinem Vater gut tun würde.

Ich würde mich freuen, wenn wir gemeinsam eine Regelung treffen können, die einen regelmäßigen Umgang zwischen Julian und mir ermöglicht. Als ersten Vorschlag stelle ich mir vor, dass Julian jedes 2. Wochenende zu mir kommt sowie die Hälfte der Ferien mit mir verbringt. Darüber hinaus sollten wir uns auf einen festen Turnus der Feiertage zu Weihnachten und Ostern einigen. Hierzu gibt es unterschiedliche Standardregelungen, wie beispielsweise Heiligabend/ 1. Feiertag und 2. Feiertag sowie die Zeit bis Silvester im jährlichen Wechsel.

Aber gerne würde ich zusammen mit Dir eine Regelung entwerfen, die wir dann vielleicht auch gemeinsam schriftlich festhalten sollten.

Bitte lass uns zudem absprechen, welchen der beiden Weihnachtsfeiertage in diesem Jahr Julian zusammen mit mir verbringen kann.

Gib mir deshalb bitte bis zum 17. Dezember 2010 eine Antwort.

Grüße Sven

Ich denke, der Brief sollte nicht mit Details zur zukünftigen Umgangsregelung überfrachtet werden, denn das solltet Ihr eh noch getrennt festhalten. Zudem würde ich auch in diesem ersten Brief den Verweis auf eine gerichtliche Lösung/ einen gerichtlichen Anspruch weglassen. Das kann in einem Folgebrief dann immer noch thematisiert werden, kostet nur 2 Wochen Zeit, bringt aber (vielleicht) gute Stimmung.

LG, Toto

**Ulli war schneller. Aber einig sind wir uns auch  **
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« Antwort #17 am: 02. Dezember 2010, 16:24:03 »

Habe oft genug versucht telefonisch eine Einigung zu finden ohne Erfolg.

Nun, das ist eine neue Info... Da musst Du jetzt beurteilen, ob ein "weicher Brief" (wie oben vorgeschlagen) die richtige Wahl ist. Oder doch eher geschäftsmäßig, neutral und dann auch mit dem Verweis einer gerichtlichen Lösung.

Gruß
Toto
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« Antwort #18 am: 02. Dezember 2010, 16:26:30 »

Was hälst Du davon:

1. Brief ohne die "Androhung" per Normalpost. Wenn sie innerhalb von 2 Wochen nicht reagiert, 2. Brief per Einschreiben an exi "Liebes Ex-Schnuckiputz, leider hast Du auf mein Schreiben vom ....., das ich vorsichtshalber in Kopie noch einmal beilege, nicht reagiert. Im Sinne von unserem Kind möchte ich die Angelegenheit nicht auf die lange  Bank schieben. Ich bitte Dich daher, mir bis zum ..... Deine Stellungnahme, gerne mit Verbesserungsvorschlägen, zukommen zu lassen. Sollte ich wiederum nichts von Dir hören, müsste ich darüber nachdenken, den Umgang zu Gunsten unseres Kindes gerichtlich festlegen zu lassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Schritt für uns als verantwortungsvolle Eltern nicht notwendig sein wird und hoffe auf Deine Mithilfe. LG"

lg sleepy
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« Antwort #19 am: 02. Dezember 2010, 16:35:48 »

Zitat
1. Brief ohne die "Androhung" per Normalpost. Wenn sie innerhalb von 2 Wochen nicht reagiert, 2. Brief per Einschreiben an exi "Liebes Ex-Schnuckiputz, leider hast Du auf mein Schreiben vom ....., das ich vorsichtshalber in Kopie noch einmal beilege, nicht reagiert. Im Sinne von unserem Kind möchte ich die Angelegenheit nicht auf die lange  Bank schieben. Ich bitte Dich daher, mir bis zum ..... Deine Stellungnahme, gerne mit Verbesserungsvorschlägen, zukommen zu lassen. Sollte ich wiederum nichts von Dir hören, müsste ich darüber nachdenken, den Umgang zu Gunsten unseres Kindes gerichtlich festlegen zu lassen. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein solcher Schritt für uns als verantwortungsvolle Eltern nicht notwendig sein wird und hoffe auf Deine Mithilfe. LG"

das find ich gut glaub zwar eh net dran das sie reagiert aber naja im 2. brief kann ich immer noch mit den rechtlichen schritten versuchen.
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« Antwort #20 am: 14. Dezember 2010, 15:07:16 »

HILFE HILFE HILFE WAS NUN ANTWORT DER  KM mad
sorry für die groß und kleinschreibung aber bin so hibbelich


Sehr Geehrter Herr ....

hiermit bestätige ich Ihren Kontaktversuch nach 21 Monaten in Form eines Schreibens vom 3.12.2010.

Die bereits bestehende umgangsregelung erfordert keine weitere vereinbarung da sie das aus einer
vergewaltigung hervorgegangene kind julian bisher ignoriert haben also an einer vater- kindbeziehung kein
interesse zeigen und dies perspektivisch nicht zu erwarten ist.

Ihre massiven drohungen in form von körperverletzungen gegen meine person weil ich dieses kind nicht
 nach ihren vorstellungen abtreiben lassen wollte, weil sie unteranderen die vaterschaft anzweifelten,
kann ich nicht vergessen machen.

Förderlich sind hier auch die ernsthaften drohungen und ständiges insultieren gegen meine person nicht.

Dies ist ehr eines der risikofaktoren die sie auch in hinsicht des münchhausen- by- proxy-syndrom
begünstigen und nicht ausschließen können.

auch fördert ihr Auftreten die altersgemäße kognitive sozioemotionale entwicklung meines kindes ehr kontraproduktiv.

bitte begründen sie wie die substanziellen belastungen im entwicklungsverlauf meines kindes
 durch ihre person nachweislich auszuschließen sind.

auch legen sie bitte dar, wie sie gedenken die eventuellen folgen psychischer misshandlungen meines sohnes
 durch ihre andauernde verbale
herabsetzungen und beschimpfungen heilen und unterbinden wollen und die effekte im bereich externalisierender
verhaltensauffäligkeiten begeenen
und vorzubeugen zu beabsichtiegen.

mein kind wächst behütet auf und kam auch beim letzten kontakt mit ihnen verstört zurück und lässt sich seitdem schwer baden.

hier muss einhalt geboten werden, zumal ja auch ein drogen- alkoholtest noch aussteht
und somit eine ernsthafte gefahr für das kindeswohl dadurch besteht, dass
drogenkonsum bei ihnen dem **tsts - ID 28** gegeben ist. beides steht dem umgang und eines kontahieren entgegen.

wie die mischung von alkohol und verantwortungsbewussten vater aussiehthatten sie ja bewiesen.

sowie sie auch bewiesen haben das eine mutter vater kind beziehung garnicht zustande kommen kann.

weiter widerspricht ihre gewaltandrohung und das tollerieren der versuchten tötung meines lebensgefährten
durch ihre bekannten einer vernünftigen
vater-kind-mutterbeziehung.

auch müssen sie belegen, das mein sohn nicht zum ausspionieren meiner privatsphäre und intimer details missbraucht werden soll.

bitte belegen sie ausführlich wie sie ausschließen, dass das körperliche ,
geistige und seelische wohl des kindes und sein vermögen nicht gefährdet sind.
und sie inder lage sind gefahren abzuwenden.

betreuter umgang, ausschluß mangelhafter versorgungskompetenz und
übergabesituation im beisein des jugendamtes könnten bei ausführlicher erklärung in erw#gung gezogen werden.

ich behalte mir vor, selbst einen antrag auf kontaktsperre zu stellen,
so mein kind zu schützen und eine unterlassungsverfügung zu erwirken um ruhe zu bekommen,
da so meine familie dann nicht mehr belästigt wird.

eine begründung steht ihrerseits noch aus warum sie bisher auch jeglichen kontakt
zum geburtstag und weihnachten negrierten.

mfg KM
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #21 am: 14. Dezember 2010, 15:13:42 »

Heftig.

Unter normalen Umständen würde ich sie dafür wegen Unzurechnungsfähigkeit in die Geschlossene einweisen lassen.
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« Antwort #22 am: 14. Dezember 2010, 15:21:43 »

und nu?
hab echt schiss den kleenen ganz zu verlieren mad
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« Antwort #23 am: 14. Dezember 2010, 15:28:45 »

Heftig.

Unter normalen Umständen würde ich sie dafür wegen Unzurechnungsfähigkeit in die Geschlossene einweisen lassen.


Ja, wenn das alles an den Haaren herbeigezogen ist schon. Aber... das Schreiben enthält doch ganz erhebliche Vorwürfe...

JLP, hast Du Dir an irgendeiner Stelle etwas vorzuwerfen?

lg
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« Antwort #24 am: 14. Dezember 2010, 15:36:27 »

Hallo Sleepy
Ja, wenn das alles an den Haaren herbeigezogen ist schon. Aber... das Schreiben enthält doch ganz erhebliche Vorwürfe...

Ja, die Vorwürfe sind so schwer, dass sie schon längst bei der Staatsanwaltschaft liegen müssten, wenn da was dran wäre.

Nach den früheren Beiträgen des TO haben sie sich zwar schon in der Schwangerschaft getrennt, er war aber dennoch bei der Geburt dabei.

Das passt nicht so richtig zum Vorwurf der Vergewaltigung.

Komischerweise kommen diese Vorwürfe ja auch jetzt, wo er sein Kind seit 2 Jahren nicht gesehen hat.
Davor hat er ihn aber regelmäßig sehen dürfen.
Wann soll denn das alles passiert sein?

Insofern halte ich den Standpunkt von JLP für deutlich plausibler als den Inhalt dieses Schriebs.

Gruss Beppo
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