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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:50:44 *
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Autor Thema: Kindesentführung  (Gelesen 1199 mal)
aaaaa
_aaaaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« am: 30. November 2010, 10:35:23 »

Wir streiten uns seit 8 Monaten vor Gericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere minderjährigen Kinder (4 und 7 Jahre), in einem Eilverfahren konnte ich zunächst verhindern, dass meine Frau mit unseren beiden Kindern 500 km wegzieht, es wurde gerichtlich festgelegt, dass bis zur Klärung der Hauptsache die Kinder hier bleiben müssen. Durch viele Lügen und Beschuldigungen, die leider alle vom Gericht geglaubt wurden  darf ich die Kinder nur noch ein paar Stunden pro Woche sehen. Inzwischen läut ein lösungsorientiertes Gutachten, die Gutachterin scheint die emotionale Kindesmisshandlung durch die Mutter durchaus auch zu erkennen, allerding wurde vor jedem Gesprächstermin mit den Kindern mein Umgang vereitelt und die Kinder durch die Mutter instrumentalisiert, die Kinder zeigen inzwischen alle Sympthome eine massiven Entfremdung, es gelingt mir aber nachwievor, dass wenn sie erstmal bei mir sind sie auch gern bei mir sind. Vor dem Hindergrund einer erneuten Befragung der Kinder und eines näherrückenden Endes des Gutachtens hat meine Frau nun die Kinder entführt und ist mit ihnen an ihren neuen Wunschwohnort gezogen. Die Kinder sind inzwischen krankgeschrieben, verbunden wird dies mit massiven Verwürfen ich würde die Kinder einsperren und bedrohen und sie müssten vor mir geschützt werden, mir wurde auch eine Klage wegen Freheitsberaubung angedroht. Alle Zeugenaussagen im bisherigen Verfahren bestätigen, dass ich ein liebevoller Mensch und verantwortungsbewusster Vater bin. Weder die Gutachterin noch der Richter scheinen allerdings den Mut zu haben gegen den "Willen der Kinder" anzuordnen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen wird, obwohl alle objektiven Gründe hierfür sprechen.

Hat jemand irgendwelche Hinweise was ich noch tuen kann, ohne die Kinder zu gefährden?
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82Marco
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #1 am: 30. November 2010, 11:23:04 »

Servus aaaaa!
Vorneweg:
Eine Begrüßungs- oder Abschiedsformel sehen wir hier sehr gerne ... könnte auch die Bereitschaft, Dir zu antworten, auch erhöhen.
Weiter wären hie und da eine Leerzeile oder Absatz beim Lesen sehr hilfreich!

Zur Sache selbst:
ich denke, Du wirst an dem bevorstehenden Urteil nichts ändern können.
Zitat
Weder die Gutachterin noch der Richter scheinen allerdings den Mut zu haben gegen den "Willen der Kinder" anzuordnen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen wird, obwohl alle objektiven Gründe hierfür sprechen.
Aus welcher Perspektive sind diese objektiv? Der Richte kann den Aussagen des Gutachtens folgen, muss es aber nicht.
Wenn Du mit dem Beschluss/Urteil nicht einverstanden sein solltest, könntest Du erneut beim OLG klagen...ob das Sinn macht, kann erst beurteilt werden, wenn das jetzige Verfahren mit einem Beschluss/Urteil abgeschlossen wird und Du diesen dann hier anonymisiert einstellst


Grüßung
Marco
« Letzte Änderung: 30. November 2010, 11:24:51 von 82Marco » Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
wedi-
_wedi
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #2 am: 30. November 2010, 11:25:16 »

Hi 5a

Die Flucht vor dem ihr eventell negativ ausgelegtem GA kommt Ihr nicht zugute.
Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen und das GA noch nicht vollständig ausgearbeitet.

Du solltest jetzt Ruhe bewahren und dich auf die Dinge konzentrieren, die aus dieser Flucht deiner EX mit Kinder entstehen.
Sie hat sich der gerichtlichen Festlegung, das die Kinder bis zur Entscheidung in der Hauptsache da bleiben, wiedersetzt und das sieht kein Richter gerne.

Ich denke, lehne dich erstmal entspannt zurück und warte ab.

Gruss Wedi
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Krishna
_krishna
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #3 am: 30. November 2010, 14:13:30 »

Moin,

Ich denke, lehne dich erstmal entspannt zurück und warte ab.

Sorry wedi, aber diesen Tipp kann ich leider überhaupt nicht unterschreiben.

Ich denke, dass 5a jetzt in Windeseile eine Einstweilige Anordnung zum ABR beantragen sollte, da die Mutter gegen seinen Willen und sogar gegen den Willen des Gerichts ihre Bedrfnisse befriedigt hat. Eigentlich der klassische Fall, in dem eine Entscheidung über das ABR erfolgen muss. Und mit etwas Glück auch für 5a, denn wenn die Gutachterin bei einem kurzen Telefonat bestätigt, dass 5a keine Gefahr für die Kinder darstellt und die Mutter hier übelste Entfremdung betreibt, dann kann das gutgehen.

@ 5a

Was sagt denn dein Anwalt dazu?
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Gruß

Krishna
wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #4 am: 30. November 2010, 14:25:11 »

Hi Krishna



Wir streiten uns seit 8 Monaten vor Gericht um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unsere minderjährigen Kinder (4 und 7 Jahre), in einem

Das Verfahren läuft doch schon und steht dem Ende entgegen.
Meinst du er soll in dem laufenden Verfahren die Einstweilige Anordnung zum ABR beantragen?

Der Richter wird auf das GA warten und dann entscheiden, denke ich.

Gruss Wedi
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Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #5 am: 30. November 2010, 14:29:52 »

Meinst du er soll in dem laufenden Verfahren die Einstweilige Anordnung zum ABR beantragen?
Ja. Unbedingt.
Sonst ist der Zug abgefahren.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Krishna
_krishna
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #6 am: 30. November 2010, 15:30:00 »

Hi wedi,

Meinst du er soll in dem laufenden Verfahren die Einstweilige Anordnung zum ABR beantragen?

Aber natürlich. Denn die Mutter hat doch gerade gezeigt, dass sie sich aus Eigennutz nicht an das gemeinsame ABR hält und auch nicht an die gerichtliche Regelung bis zur Hauptsacheentscheidung.

Wenn 5a jetzt nichts tut, dann mag am Ende eines Gutachtens stehen, dass der Vater eigentlich besser gewesen wäre, aber leider, leider sind längst vollendete Tatsachen geschaffen und wegen der lieben Kontinuität und blah bläh blup ist der Zug jetzt abgefahren.

Ach so, und ich kann mir auch gut vorstellen, dass das Gericht das ABR auf den Vater übeträgt, da in einer solchen Konstellation der Verbleib bei beiden Eltern ausgeschlossen ist. Die Mutter hält sich ja einfach nicht dran. Und wegen der Eigenmächtigkeit dürfte es an den Vater gehen, da dieser stabile Verhältnisse wenigstens bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens bietet (hoffe ich doch?).



« Letzte Änderung: 30. November 2010, 15:32:39 von Krishna » Gespeichert

Gruß

Krishna
wedi-
_wedi
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.961


« Antwort #7 am: 30. November 2010, 16:54:06 »

Hi Krishna

Ach so, und ich kann mir auch gut vorstellen, dass das Gericht das ABR auf den Vater übeträgt, da in einer solchen Konstellation der Verbleib bei beiden Eltern ausgeschlossen ist. Die Mutter hält sich ja einfach nicht dran. Und wegen der Eigenmächtigkeit dürfte es an den Vater gehen, da dieser stabile Verhältnisse wenigstens bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens bietet (hoffe ich doch?).

Davon gehe ich auch aus.Nach dieser Aktion der Mutter, wird der Richter (hoffentlich) so urteilen.
Nach nochmaligem überlegen denke ich auch, das er die einstweilige Anordnung sofort beantragen sollte, das GA kann ja noch ne ganze Weile dauern und dann ist es wirklich vieleicht zu spät.
Also besser heute wie morgen.

Gruss Wedi
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DeepThought
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.054



WWW
« Antwort #8 am: 30. November 2010, 17:11:06 »

Moin,

aus welchem Grund richte ich ein Sonderfallforum ein, in dem die Ansätze dieses Topics andiskutiert sind?

DeepThought
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
aaaaa
_aaaaa
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2


« Antwort #9 am: 01. Dezember 2010, 09:01:55 »

Besten Dank, die Gutachterin und der Richter haben inzwischen bewirkt, dass die Kinder nächste Woche wieder
her kommen müssen, zumindest zu einem Gespräch mit der Gutachterin alles weitere wird man dann sehen, die
einstweilige Anordnung auf ABR werden wir trotzdem beantragen, noch ne Frage, hält es jemand für sinnvoll das
Judendamt oder die Schulbehörde einzuschalten, da man der Schulpflicht hier offensichtlich nicht nachkommt, die
vorgeschobenen Krankschreibungen und Entschuldigungen sind allesamt haltlos.

Grüße

PS zum Sonderfallforum, hier ging es um ganz konkrete Fragen, trozdem danke und danke für die Antwort

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