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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:49:53 *
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Autor Thema: Hallo zusammen!  (Gelesen 1476 mal)
Zahltag2009
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« am: 28. November 2010, 21:37:58 »

Hallo liebes Vater-forum!

Ich wusste gar nicht, dass es so ein Forum gibt, bis ich eben über Google zufällig auf euch gestoßen bin.

Ich bin seit dem 20.02.2009 Vater, habe aber weder mit dem Kind, noch mit der Mutter zu tun, worum ich, für viele nicht nachvollziehbar, sehr froh bin. Klingt für einige in meinem Freundes- und Bekanntenkreis komisch, aber mittlerweile können sie wohl damit umgehen.
Ich denke, ich bin für die Vaterrolle wahrscheinlich noch viel zu egoistisch und verdränge das Thema so gut ich kann.

Leider funktioniert das nicht sooo gut wie ich mir das wünsche, da es ja die "tolle Institution" Jugenamt bzw. Unterhaltskasse gibt! gun
Mehr dazu später.

Das ganze Schlamassel, in dem ich mich jetzt nun befinde, hat seinen Ursprung im letzten S** mit der Ex!
Meine damalige Freundin und ich hatten uns getrennt, bzw. sie sich von mir, wir mussten aber noch 3 Monate gezwungenermaßen zusammen wohnen wegen der Kündigungsfrist.
Merkwürdigerweise landeten wir nochmal zusammen in der Kiste, worauf hin sie schwanger wurde und mir ganz anders.
Ich muss dazu sagen, dass ich natürlich die Schuld auch bei mir sehe, denn wir haben beide nicht verhütet, weil sie aufgrund einer Krankheit kaum in der Lage war, schwanger zu werden.
Weil ich auch noch Grund hatte, die Vaterschaft anzuzweifeln, habe ich also einen Vaterschaftstest machen lassen, der sich dann als "eindeutig" herausstellte und der "Spaß" anfing!

Das Jugendamt stellte mir also erstmal die bis dahin angefallenen Unterhaltszahlungen in Rechnung und bittet mich natürlich weiterhin fröhlich zur Kasse.
Da ich nicht unbedingt Großverdiener bin, (ca. 1050€ netto, was meine aktuelle Freundin, mit der ich zusammen wohne, auch verdient) muss ich "nur" 225€ monatl. zahlen, was bei dem Gehalt und laufenden von monatl. ca. 750€ dennoch sehr weh tut.

Ich konnte nun in nicht all zu ferner Vergangenheit 3 Monate lang nicht zahlen, was ich dem Jugenamt aber auch mitgeteilt habe. Ich habe dann auch eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert, da ich so gut wie kein Geld zum Leben hatte. Es wird aber noch besser.
Nachdem das erste Schreiben vom Jugentamt kam, indem stand, dass ich erstmal nur den übrigbleibenden Betrag der über 980€ liegt überweisen soll, kam gestern ein Schreiben von einem G e r i c h t s v o l l z i e h e r, dass nun mein Gehalt gepfändet wird und mir doch tatsächlich ganze 734€ übrig bleiben.

Wie mein Gemütszustand sich dann veränderte, muss ich wohl niemandem erklären. mad

Nachdem ihr jetzt alle leiden musstet, wollte ich euch mal fragen, wie ich jetzt weiter verfahren soll!?!?
Ich meine, ich habe schließlich auch noch Rechnungen zu bezahlen!


Gruß, Daniel
« Letzte Änderung: 28. November 2010, 21:47:34 von Zahltag2009 » Gespeichert

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Malachit
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« Antwort #1 am: 28. November 2010, 22:05:36 »

Hallo Zahltag2009,

Ich meine, ich habe schließlich auch noch Rechnungen zu bezahlen!

Das verstehe ich zwar schon, allerdings trägt die Rechnung mit der höchsten Priorität nun mal die Aufschrift "Kindesunterhalt". Das sauge ich mir nicht aus den Fingern, das würdest du z.B. erfahren, wenn du eine Privatinsolvenz anmeldest: Kindesunterhalt ist vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten zu bedienen.

Nachdem ihr jetzt alle leiden musstet, wollte ich euch mal fragen, wie ich jetzt weiter verfahren soll!?!?

Ich sag's mal so:

Ich wusste gar nicht, dass es so ein Forum gibt, bis ich eben über Google zufällig auf euch gestoßen bin.

Deine nächste Aktion wird vermutlich sein, dass du noch ein bisschen weiter googelst. Dieser Laden hier heißt vatersein.de, und nicht www.wie-komm-ich-moeglichst-glatt-aus-dem-mist-wieder-raus-in-den-ich-mich-selbst-hineingeritten-habe.de ;-)

Soll kein Vorwurf sein, nur eine Feststellung. Anders gesagt, du wirst hier voraussichtlich keine Antworten auf deine Fragen bekommen. Jedenfalls keine Antworten, die du hören möchtest.

Nix für ungut,

Malachit.
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Es gibt in unserer sogenannten Demokratie keinerlei Opposition, sobald es um Frauenpolitik geht.
brille007
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« Antwort #2 am: 28. November 2010, 22:26:50 »

Moin zahltag,

nicht das Jugendamt bittet Dich zur Kasse, sondern Dein Kind; vertreten durch das Jugendamt und seine Mutter. Und ja: Die finanziellen Verpflichtungen sind dieselben bei Kindern, um die man(n) sich kümmert wie bei denen, die man ignoriert. Was in einem Forum wie vatersein.de durchaus die Frage aufwirft: Was hat dieses Kind Dir getan, dass Du es verleugnest?

Was Deine Unterhaltspflicht angeht: Mit einem Netto von 1.050 und einer Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit einer neuen Partnerin ist der Mindestunterhalt der ersten Tabellenstufe in Ordnung und offensichtlich vom Jugendamt auch so tituliert worden. Damit muss er bedient werden wie die Miete; ansonsten laufen Schulden auf, die auch gepfändet werden können (Chefs freuen sich über sowas ganz besonders).

Auch wenn Du in der Kneipe anschreiben lässt, wirst Du Deinen Deckel irgendwann bezahlen müssen. Du kannst Dich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass der Wirt den Deckel irgendwann vergisst oder Dir schenkt. Auch nicht, wenn Du ihm erklärst, dass Du ja noch andere Rechnungen bezahlen musst.

Grüssles
Martin
(mit dem zusätzlichen, ungefragten Rat, Dir Dein "ich will mit dem Kind nichts zu tun haben" noch einmal zu überlegen)
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Zahltag2009
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« Antwort #3 am: 28. November 2010, 22:29:05 »

Hallo Malachit,...

nach dem ich deinen Post gelesen habe, musste ich schon ein bißchen schmunzeln!^^

Ich wusste nicht, dass dies nur ein Forum für Väter ist, die auch "total dahinter stehen!"

(Und ich habe mich beim schreiben meines Beitrags schon echt zusammengerissen, was die Wortwahl betrifft.)

Ich selber würde auch nicht soweit gehen, mich selbst als Vater zu bezeichnen, sondern höchstens als "siehe Nickname"! Schockiert)

Nun gut, dennoch ein Dankeschön für deine Antwort.

Gruß, Daniel
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« Antwort #4 am: 28. November 2010, 22:44:10 »

Erstmal Danke auch an dich, Brille.

Natürlich möchte ich mich nicht vor Rechnungen drücken, die zu bezahlen sind, es geht mir nur um die Höhe des monatl. zu leistenden Betrages.
Muss man den gleich pfänden? Ich bin doch willig zu zahlen.

Noch eine Frage zum Schluss, die ich nicht aus Gründen der Ironie stelle, sondern weil ich wissen möchte, was dahinter steckt!

Warum sagen mir so viele, dass ich mir das mit dem "Ich möchte keinen Kontakt zum Kind" nochmal überlegen soll question



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brille007
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« Antwort #5 am: 28. November 2010, 23:04:55 »

Moin,

Natürlich möchte ich mich nicht vor Rechnungen drücken, die zu bezahlen sind, es geht mir nur um die Höhe des monatl. zu leistenden Betrages.
Muss man den gleich pfänden? Ich bin doch willig zu zahlen.
für Absichtserklärungen kann sich aber niemand etwas kaufen. Dein Kind braucht heute Nahrung, Kleidung, Windeln und Wohnung - und nicht erst dann, wenn Du mal wieder Geld übrig hast. Eine Pfändung stellt diese Prioritäten für Dich her; andernfalls müsste ja der Steuerzahler für Deine Verpflichtungen einstehen, bis Du wieder flüssig bist.

Warum sagen mir so viele, dass ich mir das mit dem "Ich möchte keinen Kontakt zum Kind" nochmal überlegen soll question
Vielleicht, weil es eine Errungenschaft zivilisierter Menschen ist, sich nicht nur biologisch fortzupflanzen wie die Strassenköter, sondern sich auch um ihre Nachkommenschaft zu kümmern? Vielleicht, weil ein kleines Kind Dir nicht das Geringste getan hat, was Deine Verachtung und Nichtbeachtung rechtfertigen würde? Vielleicht stellst Du Dir auch einfach einmal vor, Deine eigenen Eltern hätten Dich ohne Grund mit Nichtbeachtung und Verleugnung bestraft - ein prickelndes Gefühl?

Du stellst Deine Fragen in einem Forum namens vaterSEIN.de. Hier triffst Du Menschen, die wissen, dass Vater SEIN mehr ist als eine monatliche Überweisung: Es ist vor allem Verantwortung. Wenn es Dir um Unterhaltsminimierung oder gar -vermeidung geht, musst Du anderswo fragen.

Just my 2 cents
Martin
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Zahltag2009
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« Antwort #6 am: 28. November 2010, 23:43:26 »

Ich möchte nochmal betonen, dass ich für eure Antworten dankbar bin, erst recht vor dem Hintergrund,
dass ich mich mit meinen Posts anscheinend nicht gerade beliebt mache!

Natürlich gibt es Prioritäten, die vor allem stehen, aber exerzieren wir doch mal folgendes Beispiel durch:

Ich muss so und so viel Unterhalt zahlen, kann ich aber nicht, weil ich sonst keine Miete mehr zahlen kann, verliere aufgrund der Pfändung meinen Job, und so weiter und so fort.
Irgendwann kann ich dann gar keinen Unterhalt mehr zahlen und somit schießen sich die Behörden doch ins eigene Bein, oder
stelle ich mich gerade nur etwas blöd an!? (Was ich durchaus einräume!^^)

Vesteht mich bitte nicht falsch, ich hasse dieses Kind nicht! Ich komme nur mit der Mutter (überhaupt) nicht klar!
Da die Personen für mich aber nunmal zusammen gehören, weiß ich, dass ich dem Kind gegenüber nicht die notwendige Objektivität geschweige denn Liebe zukommen lassen kann, die es eigentlich verdient.

Vielleicht stellst Du Dir auch einfach einmal vor, Deine eigenen Eltern hätten Dich ohne Grund mit Nichtbeachtung und Verleugnung bestraft - ein prickelndes Gefühl?

Nun, meinem Vater war nach der Scheidung sein Geld wichtiger, worauf hin ich den Kontakt komplett abgebrochen habe.
Dennoch lebe ich und bin kein emotionales Wrack!

Gruß, Daniel
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« Antwort #7 am: 29. November 2010, 00:15:29 »

Moin,

exerzieren wir doch mal folgendes Beispiel durch:

Ich muss so und so viel Unterhalt zahlen, kann ich aber nicht, weil ich sonst keine Miete mehr zahlen kann, verliere aufgrund der Pfändung meinen Job, und so weiter und so fort.
Irgendwann kann ich dann gar keinen Unterhalt mehr zahlen und somit schießen sich die Behörden doch ins eigene Bein
wenn Du es tatsächlich soweit kommen lässt, wirst Du zumindest bald feststellen, dass Dein Leben zwischen Sozialtöpfen, Insolvenzanträgen und Gerichtsvollziehern und nach Bezug einer kleinen Wohnung, Verkauf Deines Autos und Verzicht auf Urlaub etc. nicht unbedingt spannender geworden ist. Nur abwechslungsreicher. Aber ob Deine neue Partnerin ein solches Leben dann noch mit Dir teilen möchte?

Vesteht mich bitte nicht falsch, ich hasse dieses Kind nicht! Ich komme nur mit der Mutter (überhaupt) nicht klar!
Da die Personen für mich aber nunmal zusammen gehören, weiß ich, dass ich dem Kind gegenüber nicht die notwendige Objektivität geschweige denn Liebe zukommen lassen kann, die es eigentlich verdient.
Du hast Dich von dieser Frau getrennt und musst nicht mehr mit ihr klarkommen; es geht nur noch um den Respekt vor ihr als Mutter Eures Kindes und die Minimal-Kommunikation über Umgangsfragen. Aber klar: Weglaufen ist natürlich einfacher. Unterm Strich ist Deine Ausrede ist etwa so billig wie "ich habe medizinisch sowieso keine Ahnung; also bin ich an dem Unfall einfach vorbeigefahren."

Nun, meinem Vater war nach der Scheidung sein Geld wichtiger, worauf hin ich den Kontakt komplett abgebrochen habe.
diese Prioritätensetzung scheint ja irgendwie in der Familie zu liegen...

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8-fach Papa


« Antwort #8 am: 29. November 2010, 01:27:13 »

spontan möchte man sagen ... ach ne - das verkneif ich mir jetzt lieber ...

Mein lieber Daniel,

Du befindest Dich hier in der Gesellschaft vom Menschen, die sich teilweise notfalls den Arm abhacken würden, brächte sie dies ihren Kindern näher.
Klar - schröpfen läßt sich niemand gerne - jedenfalls nicht grundlos oder von den falschen Gläubigern. Was deine Ex anbelangt erlaube ich mir sicherlich kein Urteil, da ich weder sie noch Eure Situation kenne. Aber Dein Kind sollte definitiv die mit Abstand höchste Priorität in Deinem Leben genießen! Und es kann absolut nichts dafür, was zwischen Dir und Deiner Ex gelaufen ist oder künftig laufen wird.

Ich zahle z. B. für 3 Kinder, die nicht wirklich von mir geplant wurden. Und ich habe es noch keine Sekunde bereut. Denn auch wenn nur mein Ältester ein Wunschkind war, liebe ich alle meine 4 Kinder gleich und möchte auch keines davon missen - egal, wie sie entstanden sind.

Darum kann ich mich dem Rat von Brille nur anschließen: Laß Dir das nochmal durch den Kopf gehen. Es könnte durchaus sein, dass Du plötzlich Freuden erlebst, die Du momentan nicht mal ansatzweise erahnst.

schönen Abend
PdG
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« Antwort #9 am: 29. November 2010, 08:26:06 »

Hallo,


ich wollte Deine Einstellung schon Deinem Alter zu schreiben, habe jedoch in Deinem Profil gesehen, dass du schon 30 Jahre jung bist.
In diesem Alter sollte man doch schon soweit gereift sein, dass man den Ernst des Lebens erkannt hat.

Fakt ist, Dein Einkommen reicht nicht aus um den Bedarf von dem Kind und Dir zu decken. Um nicht komplett abzurutschen hast du ansich nur die Möglichkeit Dein Einkommen zu erhöhen, da ein Einsparpotential nicht wirklich erkennbar ist.
Nun musst du schauen, wie du Deine Situation verbesserst. Die erste Möglichkeit wäre ein Nebenjob, welches Dir relativ schnell erlaubt die Rückstände zu begleichen und die drohende "Zwangsvollstreckung" abzubiegen.
Die zweite Möglichkeit wäre (mein Favorit) das du Dir einen Job mit höheren Einkommen zulegst. Wenn du Pech hast, dann wirst du die nächsten 27 Jahre Unterhalt zahlen müssen und ich weiß nicht, ob es für Dich sehr befriedigend ist, diesen langen Zeitraum mit dem Rücken an der Wand zu verbringen.

Unabhängig wie Deine Situation zu "Mutti" ist, so wurde ich schon aus purem Geiz Zeit mit Dingen verbringen wollen, die ich monatlich auch bezahle. Nach einer Zeit X werden sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit auch Vatergefühle einstellen.

Vater werden ist auch für Dich ein Prozess in dem du reinwachsen musst...dieses geschieht nicht alleine durch den Geschlechtsakt. Ich hoffe für Dich und Euer Kind mal das Beste...

Mfg

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« Antwort #10 am: 29. November 2010, 09:56:40 »

Danke für euren Rat.

Die Unterhaltspfändung ist ja leider schon beschlossene Sache und was das Einsparpotenzial betrifft, so lebe ich seit längerem schon am absoluten Minimum.
Ich könnte höchstens noch am Zigarettenkonsum sparen, aber das ist angesichts meiner Situation (aus meiner Sicht) gerade schwer vorstellbar.^^

Nunja, ich brauchte einfach mal ein paar "anonyme" Meingungen zu diesem Thema und ihr habt mir dennoch, auch wenn ich wahrscheinlich nicht das gehört habe was ich wollte, etwas geholfen.

Noch etwas zu meinem Backround:

Meine ehem. Freundin und ich haben, leider Gottes, zusammen Schulden gemacht und die Privatinsolvenz wird wohl ab Anfang 2011 ihren Lauf nehmen.
Mir wurde natürlich dort gesagt, dass der Kindesunterhalt immer vorrang hat, aber mir geht es auch nur um die Methode, mit der dieser durchgesetzt wird.
Nun gut, ich werde wohl in naher Zukunft erstmal ein paar Dinge regeln müssen und dann sehen wir weiter.
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midnightwish
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« Antwort #11 am: 29. November 2010, 10:12:33 »

Hi zahltag,

was muss fällt dir denn an der Methode?

Es gibt einen rechtsgültigen Titel. Wenn du ihn dir genau ansiesht, wirst du sehen d,as du dort auch unterschrieben hast, dich bei Nichterfüllung der sofortigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu unterwerfen.

Natürlich könnte der GV auch erstmal zu dir nach Hause kommen und gucken, ob du etwas von Wert dort hast, oder ob dein Auto verwertbar wäre oder er könnte dich auf der Straße aufhalten und mal gucken, was du in deinem Geldbeutel hast. Er hat sich aber dafür entschieden gleich bei deinem Arbeitgeber den Rückstand einzufordern. Auch das darf er ohne dich vorher zu fragen, was dir lieber ist.

Trotzdem interessiert mich Folgendes:
Zitat
Ich konnte nun in nicht all zu ferner Vergangenheit 3 Monate lang nicht zahlen, was ich dem Jugenamt aber auch mitgeteilt habe. Ich habe dann auch eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert, da ich so gut wie kein Geld zum Leben hatte.

Wie kam es dazu, das du nicht zahlen konntest?

Gruß Tina
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« Antwort #12 am: 29. November 2010, 11:04:13 »


Wie kam es dazu, das du nicht zahlen konntest?

Gruß Tina

Ich arbeite in einem Job in dem sich das Gehalt aus Fixum und Provision zuammensetzt.
Ist also variabel. Wenn man mal nicht so erfolgreich ist, dann sieht es um das Monatsgehalt nicht ganz so gut aus und man verdient eben weniger.
Hatte das dem Jugendamt aber auch mitgeteilt.
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« Antwort #13 am: 29. November 2010, 11:14:11 »

Hallo,

Zitat
Wenn man mal nicht so erfolgreich ist, dann sieht es um das Monatsgehalt nicht ganz so gut aus und man verdient eben weniger.
Hatte das dem Jugendamt aber auch mitgeteilt.


Das interessiert letztendlich keinen...du bist verpflichtet das Geld für den KU heranzuschaffen. Wie du das machst ist Deine Aufgabe und von keinem Anderen.
Wie...hatte ich ja oben schon geschrieben.

Mfg

papi74
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« Antwort #14 am: 02. Dezember 2010, 21:43:10 »

. Wenn du ihn dir genau ansiesht, wirst du sehen d,as du dort auch unterschrieben hast, dich bei Nichterfüllung der sofortigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu unterwerfen.


Wie kam es dazu, das du nicht zahlen konntest?

Gruß Tina

Merkwürdig, ich habe garnichts unterschrieben!^^

Und zu deiner anderen Frage: Das lag einfach daran, dass ich, wenn ich Unterhalt gezahlt hätte, nichts mehr zum leben gehabt hätte.
Also ich meine wirklich nichts!
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« Antwort #15 am: 02. Dezember 2010, 22:15:51 »

Wie wurde denn dann der Unterhalt festgesetzt?
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« Antwort #16 am: 06. Dezember 2010, 12:54:01 »

Per Gerichtsbeschluss nachdem ich einen Vaterschaftstest habe machen lassen.
Es war nicht sicher, ob ich auch der leibl. Vater des Kindes bin.
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« Antwort #17 am: 06. Dezember 2010, 13:39:03 »

Moin,

Merkwürdig, ich habe garnichts unterschrieben!
Per Gerichtsbeschluss nachdem ich einen Vaterschaftstest habe machen lassen.
bei einem Gerichtsbeschluss musst Du nichts unterschreiben; den unterschreibt der zuständige Richter. Allerdings kannst Du dann auch nicht einfach die ausgeurteilten Zahlungen einstellen, auch nicht mit der Begründung
wenn ich Unterhalt gezahlt hätte, nichts mehr zum leben gehabt hätte.
Also ich meine wirklich nichts!
Wenn Du in dieser Situation keine Abänderungsklage in Kombination mit Vollstreckungsschutz auf den Weg bringst, gibt es eben eine Lohnpfändung. Davon abgesehen: Wovon lebt Dein Kind, wenn Du nicht bezahlst?

Grüssles
Martin
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« Antwort #18 am: 07. Dezember 2010, 22:10:10 »

. Davon abgesehen: Wovon lebt Dein Kind, wenn Du nicht bezahlst?

Grüssles
Martin

Also, da ich an das Jugentamt zahle, wird wohl selbiges den Unterhalt für das Kind im Vorfeld zahlen, um sich das Geld bei mir dann wieder zu holen.
By the way, was hat es denn mit dem Pfändungsschutz auf sich?

Ich habe mich mit dem Thema schon sehr tiefgehend beschäftigt, aber davon habe nun noch garnichts gehört! question
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #19 am: 08. Dezember 2010, 11:34:08 »

Servus Zahltag2009,

Pfändungsschutz?
Es gibt einen gültigen Beschluss, wieviel Du zahlen musst. dieser erlischt aber nicht automatisch, bloß weil Du nicht mehr dazu in derLage bist, diese Summe aufzubringen.
Der Beschluss muss erst auf Dein Bestreben hin geändert werden.

Bis Du das erledigt hast, brauchst Du Vollstreckungsschutz, weil sonst die Gegenseite jederzeit die Summe bei Dir abholen lassen kann.

Gruß, Michael
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