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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:49:34 *
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Autor Thema: "Eigenbedarfssätze für Ehegatten des Unterhaltsschuldners"  (Gelesen 988 mal)
Yonder
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 46



« am: 26. November 2010, 11:15:46 »

Hallo!

Am 30.11. wird ja die neue DT veröffentlicht. Was ist damit eigentlich gemeint?

Zitat
Der Eigenbedarf des Ehegatten des Unterhaltsschuldners wird der jeweiligen Lebenssituation angepasst:

Quelle
http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2010/11/dusseldorfer-tabelle-2011-die-ersten.html

Aber UNTER den Mindest-Eigenbedarf geht es ja wohl nicht, oder?

Bei uns ist ja immer noch Stress, weil mein Mann mich und unser gemeinsames Kind jetzt mitrechnen darf (vorher waren die Kinder minderjährig, da standen sie im 1. Rang, jetzt ist aber schon ein Kind in den 4. Rang gefallen, das zweite Kind ist ca. in einem halben Jahr auch nicht mehr privilegiert=dann sind beide im 4. Rang)......wie kann man denn den Bedarf *anpassen*Huch WER macht das? Bisher haben wir den Unterhalt selbst ausgerechnet. Was ist denn meine *Lebenssituation*?
 question
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 11:17:42 von Yonder » Gespeichert
Beppo
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Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 26. November 2010, 11:23:16 »

Moin.

Das hier:

Zitat
Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter und des Ehegattten 750 € (OLG Frankfurt: 800)

Wenn Berechtigte in unterschiedlichen Rängen da sind, wird bei den höherrangigen zunächst bis zum Mindestbedarf aufgefüllt, bevor etwas für die unteren Ränge abfällt.

Erst wenn der Letztrangige seinen Mindestbedarf bekommen hat, wird das was dann noch da ist, auf die Höherrangigen verteilt.

In etwa jedenfalls.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Yonder
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Beiträge: 46



« Antwort #2 am: 26. November 2010, 12:18:04 »



Erst wenn der Letztrangige seinen Mindestbedarf bekommen hat, wird das was dann noch da ist, auf die Höherrangigen verteilt.

In etwa jedenfalls.
Also angenommen: nach dem Abzug des Selbstbehalts meines Mannes, mein Selbstbehalt (OLG Hamm=920 Euro ab 1.1.), dem Unterhalt für ein minderjähriges und zwei volljährige Kinder bleiben noch ca. 500 Euro übrig.
Die werden jetzt bei mir zugerechnet? Oder verstehe ich das falsch? Falls die mir zugerechnet werden: mitrechnen darf ich sie nicht von Anfang an?
Sorry, wenn ich nachfragen muss, aber ich stehe auf dem Schlauch.
 mad3
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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #3 am: 26. November 2010, 12:27:52 »

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Wieso dein SB von 920,- plus 500,-?
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
Yonder
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« Antwort #4 am: 26. November 2010, 14:21:39 »

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Wieso dein SB von 920,- plus 500,-?
Was bedeutet denn *wird auf die Höherrangigen verteilt*?
 question
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