Erst wenn der Letztrangige seinen Mindestbedarf bekommen hat, wird das was dann noch da ist, auf die Höherrangigen verteilt.
In etwa jedenfalls.
Also angenommen: nach dem Abzug des Selbstbehalts meines Mannes, mein Selbstbehalt (OLG Hamm=920 Euro ab 1.1.), dem Unterhalt für ein minderjähriges und zwei volljährige Kinder bleiben noch ca. 500 Euro übrig.
Die werden jetzt bei mir zugerechnet? Oder verstehe ich das falsch? Falls die mir zugerechnet werden: mitrechnen darf ich sie nicht von Anfang an?
Sorry, wenn ich nachfragen muss, aber ich stehe auf dem Schlauch.
