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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:43:32 *
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Autor Thema: P-Konto und Bescheinigung des Freibetrages  (Gelesen 944 mal)
RobertK
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 35


« am: 18. November 2010, 18:15:15 »

Ich versuche verzweifelt für insgesamt fünf Personen diese Pfändungsschutzbescheinigung ausgestellt zu bekommen.

Ein Kind lebt bei mir und drei bei meiner EX
Für das bei mir lebende kein Problem Familienkasse könnte es ausstellen.
Aber nur für ein Kind

Für zwei Kinder könnte mein Arbeitgeber ausstellen, da ich zwei Kinder auf der Lohnsteuerkarte habe.

Aber keiner fühlt sich zuständig die Bescheinigung für alle vier Kinder auszustellen, obwohl eine Unterhaltspflicht besteht. Bei der Schuldenberatung (absolute Hirnis) fasseln die davon: Sie bräuchten einen richterlichen Beschluß über Unterhalt oder eine Jugendamtsurkunde, sonst könnten sie das nicht ausstellen.

Hat jemand einen Ratschlag?
oder gibt es jemand der das Problem gelöst hat?
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midnightwish
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #1 am: 18. November 2010, 18:17:40 »

Und wo ist das Problem beim JA eine Urkunde über den tatsächlich gezahlten KU erstellen zu lassen?

Nur fürden tatsächlich auch fließenden KU kann Pfändungschutz gewährt werden.

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
RobertK
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 35


« Antwort #2 am: 18. November 2010, 19:05:57 »

Und wo ist das Problem beim JA eine Urkunde über den tatsächlich gezahlten KU erstellen zu lassen?

Nur fürden tatsächlich auch fließenden KU kann Pfändungschutz gewährt werden.

Gruß Tina

Da eine Urkunde normalerweise nicht erforderlich dafür ist. Es muss lediglich eine Unterhaltsverpflichtung bestehen und das der Unterhalt auch gewährt wird. Steht selbst auf dem Vordruck. Hätte ich alle Kinder auf der Lohnsteuerkarte hätte ich dieses Problem ja auch nicht! Aber der AG kann und darf nur das bescheinigen was auf der Lohnsteuerkarte steht. Und da hat nun mal jeder 2 Kinder.

Über die genaue Höhe des Unterhaltes steht zur Zeit ein Rechtsstreit an mit meiner Ex, deshalb wird er auch nicht beurkundet von mir.
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ginnie
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 1.594



« Antwort #3 am: 18. November 2010, 19:16:59 »

Hi
Aber der AG kann und darf nur das bescheinigen was auf der Lohnsteuerkarte steht. Und da hat nun mal jeder 2 Kinder.


Ich dachte auf der Lohnsteuerkarte stehen Kinderfreibeträge, und wenn beide verdienen, hat jeder für jedes Kind 0,5 Freibetrag. Der halbe Freibetrag steht ja auch drauf wenn das Kind nicht bei einem wohnt. Also wenn da 2,0 steht heißt das 4 x 0,5 Kinderfreibetrag oder? Vielleicht hilft da die letzte Steuerbescheinigung als Nachweis weiter?

ligr ginnie
Gespeichert

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
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