Und wo ist das Problem beim JA eine Urkunde über den tatsächlich gezahlten KU erstellen zu lassen?
Nur fürden tatsächlich auch fließenden KU kann Pfändungschutz gewährt werden.
Gruß Tina
Da eine Urkunde normalerweise nicht erforderlich dafür ist. Es muss lediglich eine Unterhaltsverpflichtung bestehen und das der Unterhalt auch gewährt wird. Steht selbst auf dem Vordruck. Hätte ich alle Kinder auf der Lohnsteuerkarte hätte ich dieses Problem ja auch nicht! Aber der AG kann und darf nur das bescheinigen was auf der Lohnsteuerkarte steht. Und da hat nun mal jeder 2 Kinder.
Über die genaue Höhe des Unterhaltes steht zur Zeit ein Rechtsstreit an mit meiner Ex, deshalb wird er auch nicht beurkundet von mir.