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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:34:51 *
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Autor Thema: Selbstmord vor der Scheidung  (Gelesen 1626 mal)
Thomas
Rege dabei
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« am: 13. November 2010, 19:48:52 »

Guten abend zusammen,

Ich habe hier mal eine vieleicht nicht alltägliche frage.

Meine Freundin lebt in Trennung von Ihrem Mann.
Scheidung ist eingereicht.
Sind jetzt eigentlich beim Versorungsausgleich.
Jetzt erreichte uns gerade Die nachricht, Das er sich das leben genommen hat.
während der Trennungszeit hat er alle versicherungen gekündigt und hat sich damit vom Acker gemacht.
Zudem hatte er nie einen Job.

Hat da jemand erfahrung???

Wer macht Beerdigung?
Gibt es witwenrente?
Bekommt Sohn halbweisenrente?

Sie ist 42
Er war 44
Gemeinsammer Sohn aus der ehe ist 17 Jahre

Grüße


Thomas











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Lausebackesmama
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« Antwort #1 am: 13. November 2010, 19:55:20 »

Hallo Thomas,

oha. Das ist heftig. Meines Wissens sind Deine Fragen wie folgt zu beantworten:

1. Die Beerdigung müssen die gesetzlichen Erben tragen. Das sind Frau und Sohn, solange die Scheidung nicht rechtskräftig werden konnte.
2. Sie müsste Witwenrente erhalten, die große Witwenrente bis zur Volljährigkeit des Sohnes und die kleine, wenn er volljährig und sie noch nicht 45 Jahre alt ist. Allerdings nur, wenn sie nicht mehr als ca. 600/700 Euro aus eigenen Quellen verdient.
3. Der Sohn bekommt auf jeden Fall eine Halbwaisenrente.

LG LBM
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der Licht in unser Leben bringt.

(Ernst Ferstl)
Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #2 am: 13. November 2010, 19:57:43 »

und hat sich damit vom Acker gemacht.
Sehr Pietätvoll!
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Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
setterfan
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« Antwort #3 am: 13. November 2010, 21:28:04 »

Ich hoffe er meint mit der Wortwahl den Zeitraum vor dem ableben.
Ansonsten ist dies Ausdrucksweise verachtenswert...
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prokids
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« Antwort #4 am: 13. November 2010, 22:50:33 »

Sicher meint er die Zeit davor  puzzled.

Die Beerdigung "macht" das Beerdigungsinstitut und dort wird der als Ansprechpartner angegeben, der sich dafür verantwortlich fühlt. Gibt es vielleicht noch Eltern? Die wären dann im Zweifel die besseren Ansprechpartner als die in Trennung lebende Ehefrau.

Was die Kosten angeht: (nein, ich will nicht pietätlos wirken) immer mehr Angehörige gehen - auch auf Wunsch des Verstorbenen - zu einer anonymen Bestattung über. Spart Grab, spart Pfarrer, spart eine Menge sonstiger Kosten.

Ich musste mich an den Gedanken auch erst gewöhnen, aber z. B. meine Mutter möchte das unbedingt. Sie findet den großen Rosenhügel, der von den Friedhofsgärtnern liebevoll gepflegt wird, wesenlich schöner als ein vernachlässigtes Grab und sie weiß, dass weder ich, noch mein Bruder sich um ein Grab kümmern könnten. Sie spricht aus Erfahrung, hat sie nun ganze 25 Jahre das Grab meines Vaters gepflegt und dafür sehr sehr viel Geld bezahlt.

Gruß pk
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« Antwort #5 am: 14. November 2010, 15:10:24 »

Hi Thomas,

unabhängig von Deiner Fragestellung würde ich auch mal die Hintergründe des Suizids betrachten.

Ich glaube nicht, das der verstorbene nur schlecht war.
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Lausebackesmama
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #6 am: 14. November 2010, 16:16:29 »

Hallo!!! Hier geht es doch gar nicht um den Suizid, sondern um klar formulierte Fragen!!!

LBM
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« Antwort #7 am: 14. November 2010, 19:13:39 »

Hi

Die Beerdigung "macht" das Beerdigungsinstitut und dort wird der als Ansprechpartner angegeben, der sich dafür verantwortlich fühlt.
Und bezahlen müssen das dann seine ''nicht geschiedene Ehefrau'' nebst Sohn.
. Sie findet den großen Rosenhügel, der von den Friedhofsgärtnern liebevoll gepflegt wird, wesenlich schöner als ein vernachlässigtes Grab und sie weiß, dass weder ich, noch mein Bruder sich um ein Grab kümmern könnten. Sie spricht aus Erfahrung, hat sie nun ganze 25 Jahre das Grab meines Vaters gepflegt und dafür sehr sehr viel Geld bezahlt.
Was die Beerdigung angeht und wie sie ''von Statten'' gehen soll, sollte vieleicht auch der 17 jährige Sohn mitentscheiden dürfen.

Für ihn ist es sicherlich am schlimmsten.

Gruss Wedi
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prokids
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« Antwort #8 am: 14. November 2010, 20:07:56 »

Wedi, ich widerspreche dir nur ungern, aber wenn es einen anderen gibt, der sich für die Beerdigung verantwortlich fühlt, dann sind nicht zwangsläufig die gesetzlichen Erben die Zahlungspflichtigen. Es zahlt der, der beim Beerdigungsinstitut angibt, dass er zahlt.

Sicherlich sollte der Sohn mitentscheiden dürfen. Aber wahrscheinlich gab es - wie so oft - keine Gespräche im Vorfeld. Manche stehen auf Verbrennung, andere können sich das überhaupt nicht vorstellen etc.pp...

Und in so einer Situation zu beurteilen, was der Verstorbene (völlig unerheblich warum er gestorben ist) möglicherweise gerne gehabt hätte, ist verdammt schwer.

Deswegen fragte ich nach Eltern, die in einer solchen Situation möglicherweise noch am neutralsten denken können.

Gruß pk
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« Antwort #9 am: 14. November 2010, 20:17:58 »

Hi
Deswegen fragte ich nach Eltern, die in einer solchen Situation möglicherweise noch am neutralsten denken können.
Ich widerspreche dir auch nur ungern, aber die Eltern dürften bei einem 44 jährigem Sohn, der unschön aus dieser Welt gezogen wurde und das bei Ihrem anzunehmendem Alter, auch nicht ''neutraler'' denken können, wie die EX in spe.
Gruss Wedi
P.S. ich glaube vielmehr, das seine Frau das mit Schwiegereltern und Sohn gemeinsam regeln sollten
« Letzte Änderung: 14. November 2010, 20:23:45 von wedi- » Gespeichert
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« Antwort #10 am: 14. November 2010, 21:05:51 »

Ich denke, die Fragen von Thomas sind beantwortet.
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
prokids
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« Antwort #11 am: 14. November 2010, 22:51:11 »

Ich denke, die Fragen von Thomas sind beantwortet.

Darf Thomas das selbst entscheiden? Oder soll das heißen, dass weitere Diskussionen unerwünscht sind?

Gruß pk
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Nichtabsteiger 2011/12


« Antwort #12 am: 14. November 2010, 23:31:23 »

Hi PK,

naja, eure Diskussion hier geht am Thema vorbei. That's it!

LG LBM
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« Antwort #13 am: 15. November 2010, 00:27:07 »

Darf Thomas das selbst entscheiden? Oder soll das heißen, dass weitere Diskussionen unerwünscht sind?

Gruß pk

Moin,

Die Fragen sind beantwortet, wenn du weitere Diskussionen wünscht, dann mach doch ein eigenes Thema auf. Sicherlich ist es immer besser, wenn man zu Lebzeiten über die eigenen Wünsche verfügt.

LG

eskima
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Thomas
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« Antwort #14 am: 15. November 2010, 01:17:51 »

Nun ja, als ich hier de fragen gestellt hatte, war ich der Meinung, dass es hier um Scheidung und Trennung geht und nicht um Suizid.
Daher bin ich da nicht näher drauf eingegangen.
Die Situation ist zudem noch zu frisch um da jetzt schon drauf ein zu gehen.
Würde aber gerne zu gegebener zeit da gerne in einem neuen Thema nochmal drauf eingehen.
Bin ab morgen unterwegs nach Russland (Beruflich).
Denke das ich da zur ruhe komme und da dann hier mich nochmal ausfürlich äussere.

Auf jeden fall schonmal danke

Thomas crash
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« Antwort #15 am: 16. November 2010, 00:49:09 »

Moin,

Die Fragen sind beantwortet, wenn du weitere Diskussionen wünscht, dann mach doch ein eigenes Thema auf. Sicherlich ist es immer besser, wenn man zu Lebzeiten über die eigenen Wünsche verfügt.

LG

eskima

Okay, LBM und Eskima,

weitere Diskussionen wollte ich nicht. Ich meinte, mich auf Frage eins bezogen zu haben "wer macht die Beerdigung".

Hier wollte ich nichts, als von der rein rechtlichen Antwort, dass zwangläufig die gesetzlichen Erben dafür verantwortlich sind, ablenken, bzw. andere Möglichkeiten aufzeigen.

Ich gehöre (leider vielleicht) zu der Spezies Mensch, die hinter scheinbar einfachen Fragen mehr vermuten. Manchmal liege ich damit falsch, oftmals aber auch richtig.

Bin jedenfalls gespannt, was Thomas schreibt, wenn er aus Russland zurück ist  .

Gruß pk
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