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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:27:52 *
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Autor Thema: Jeder vierte Scheidungsvater muss in Therapie  (Gelesen 1638 mal)
DeepThought
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Beiträge: 12.054



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« am: 22. Januar 2003, 20:48:42 »

Rund jeder vierte Mann muss sich nach einer Scheidung in therapeutische Behandlung begeben. Das hat eine Studie an der Universität Bremen ergeben, für die 3800 geschiedene Männer befragt wurden. 'Die Trennung von Familie und Kindern führt zu starken körperlichen und seelischen Problemen' sagte der Studienleiter und Soziologie-Professor, Gerhard Amendt, der dpa.

'Es ist ein Vorurteil, dass Männer sich nach der Scheidung direkt die nächste Frau nehmen, sich nicht um ihre Kinder bemühen und keinen Unterhalt zahlen wollen.'
'Alle befragten Väter wollen sich gerne weiter um ihre Kinder kümmern', stellte Amendt fest. Die Studie ergab jedoch, dass jeder dritte Vater nach der Trennung keinen Kontakt zu seinen Kindern habe. Der Grund dafür liege zum einen bei den Richtern: 'Sie müssen sich daran gewöhnen, dass auch Väter Kinder erziehen können', sagte Amendt. In rund 85 Prozent der Scheidungsfälle blieben die Kinder bei der Mutter. Zum anderen seien die Hilfsangebote von Beratungsstellen und Jugendämtern zumeist auf allein erziehende Mütter eingestellt. 'Die Männer werden auf Grund vieler Vorurteile oft als Täter gesehen.' Sie fühlten sich isoliert und missverstanden.

Psychische Probleme bekommen laut Amendt nach der Scheidung vor allem Männer, deren Frauen in erster Linie Hausfrau und Mutter waren. 'Ihnen fehlt plötzlich der Organisator ihrer Vaterrolle', sagte Amendt. Waren sie bislang 'passive' Vollzeit-Väter, fühlten sie durch die neue Situation überfordert: 'Auf einen Schlag sind die Männer nur noch phasenweise Vater und müssen das auch noch selber organisieren.' Einfacher sei es, wenn beide Eltern berufstätig waren und sich schon während der Ehe in gleichen Teilen um die Kinder kümmerten. 'Dann ist die Organisation einer gemeinsamen Erziehung auch nach der Scheidung leichter.'
Gespeichert


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
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