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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:25:08 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Auskunftspflicht  (Gelesen 1075 mal)
Hanno30000
Schon was gesagt
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Beiträge: 21


« am: 07. November 2010, 15:42:46 »

Und wie ist das wenn das Kind bei der KM lebt und diese trotz gemeinsamen Sorgerechts keine regelmäßigen Infos geben möchte ?

Gibt es eine "Regel" die bestimmt, zu welchen Auskünften der Elternteil verplichtet ist, bei dem das Kind dauerhaft lebt, bei gemeinamen Sorgerecht ?
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DeepThought
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« Antwort #1 am: 07. November 2010, 15:44:53 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-19730.html

Forenregeln beachten (Nr. 5).
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Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06 als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hanno30000
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 21


« Antwort #2 am: 07. November 2010, 16:27:57 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-9615.html und hier hinzugefügt


Gibt es darüber tatsächlich keine klareren Regeln oder gar Urteile ?
Dieses Thema scheint immer wieder aufzutauchen, aber eine klare Anwort bei Streitigkeiten gibt es wohl nicht ausser den Verweiss auf den entpsrechneden §...

Die Aussage der Umgangsberechtigte kann sich ja selbst ein Bild machen, trift ja auch wirklich nur zum teil zu, denn wenn der Umgangsberechtigte über 600km entfertn wohnt, hat er nunmal nicht unbedingt die möglichkeiten dazu, persönlich vorstellig zu werden. Evtl kennt er auch gar nicht die Ansprechpartner wie z.B. den Haus- oder Kinderarzt.


Hanno, würdest du dir bitte die Forenregeln durchlesen und verinnerlichen?!
« Letzte Änderung: 07. November 2010, 16:47:58 von DeepThought » Gespeichert
brille007
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« Antwort #3 am: 07. November 2010, 16:34:26 »

Moin Hanno,

Gibt es eine "Regel" die bestimmt, zu welchen Auskünften der Elternteil verplichtet ist, bei dem das Kind dauerhaft lebt, bei gemeinamen Sorgerecht ?
ja, es gibt die Verpflichtung gemeinsam sorgeberechtigter Eltern, sich wechselseitig über Kindesbelange zu unterrichten, auch wenn diese m. W. nicht in einen konkreten Paragraphen gegossen ist.

Wenn das Kind nicht taubstumm und älter als 4 Jahre ist, kann man es anlässlich des Umgangs aber auch vieles bereits direkt fragen; insofern ist es sinnvoller, sich um den Umgang zu kümmern als um die juristischen Verpflichtungen der Mutter. Über alle anderen Belange sollte man das Gespräch mit dem anderen Elternteil suchen und dabei Sätze vermeiden, die mit "Du bist verpflichtet..." beginnen.

Denn wenn der andere sich nicht daran halten möchte, nützt einem diese "Verpflichtung" so wenig wie einer Gemeinde ihre Parkuhren, solange es keine Politessen gibt.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Hanno30000
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Beiträge: 21


« Antwort #4 am: 07. November 2010, 16:55:25 »

(dank admin, hab die regeln jetzt "gefunden" und auch z.T. gelesen !, werde versuchen mich dran zu halten)


Nun, die kleine (7jahre) war bei mir eine woche, da es eine ferienregelung gibt. aber die auskünfte einer so "kleinen" maus, nehme ich natürlich mit vorsicht auf.
daher ist es eben wichtig, das der 600km entfernten mutter, mit der leider nur noch per mail kommuniziert werden kann, auch klar wird, das sie mir auskunft geben muss.

ich gehe immer behutsam und bedächtig vor, aber wie ich es auch IHR formuliere, es kommt immer falsch an...mit dem ergebnis das ich die gewünschte auskunft nicht bekomme.
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oldie
Administrator
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Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #5 am: 08. November 2010, 14:21:45 »

Hi

ich gehe immer behutsam und bedächtig vor, aber wie ich es auch IHR formuliere, es kommt immer falsch an...mit dem ergebnis das ich die gewünschte auskunft nicht bekomme.
Als Hinweis: In all Deinen Beiträgen hast Du es noch nicht einmal geschafft, die Leute hier im Forum mit "Hallo" oder so zu begrüssen und vielleicht mit einem Gruss zu verabschieden. Behutsam- und Bedächtigkeit entspringen vielleicht Deiner subjektiven Wahrnehmung, nach Aussen jedenfalls dringt davon nichts. Apropos Wahrnehmung:

(dank admin, hab die regeln jetzt "gefunden" und auch z.T. gelesen !, werde versuchen mich dran zu halten)
Nach über einem Jahr Anmeldung kann es schon mal passieren, dass man vergisst, was man bei der Anmeldung so alles weggeklickt hat. Als Entschuldigung ist es aber untauglich, da jedes Forum Regeln aufstellt und Du bestimmt nicht nur 1-2 Mal im I-net und Foren gesurft hast. Der Benutzer muss nur guten Willen beweisen, diese zu lesen und dann auch anzuwenden. Ein Versuch alleine genügt da nur bedingt. Zumindest die Suche kann ich Dir vereinfachen, da Du bestimmt die noch fehlenden Teile lesen möchtest: Forenregeln

MfG oldie

PS: Nettikette machen einen Grossteil von Kommunikation aus. Dann klappt's vielleicht auch mit der Ex.

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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hanno30000
Schon was gesagt
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Beiträge: 21


« Antwort #6 am: 08. November 2010, 16:39:06 »

Guten Tag zusammen,

nun, also erneut entschuldige ich mich für mein Fehlverhalten, ich lerne gerne dazu...
Aber schade das ein admin aus einem Fehlverhalten der Netikette gleich ein allgemeingültiges schlechtes Fehlverhalten auf den User(mich) schliesst.
Das lieber admin bitte ich im gegenzug doch auch einmal zu überdenken, denn das kann auch mal unter die gürtelline gehen, die du bei mir fast schon gestreift hast.

Aber um die Diskuion die hoffentlich noch in gang kommt, nochmal klar zur Aussprache zu bringen.

Natürlich begrüße ich die Mama unserer Tochter höfflichst und beende auch jede mail bzw. jedes aufeinandertreffen so, nur leider kommen auf die für mich als Sorgeberechtigter Vater der 600km entfernt wohnt, weil SIE umgezogen ist, kaum bis keine (regelmäßigen) Informationen über unsere Tochter.

Gut ich habe den Nachweiss das ich wenigstens (nett und höflich) gefragt habe, somit kann der Vorwurf von Ihr ja nicht kommen, das ich mich nicht an dem Leben unserer Tochter interessiere.
Zumal diese im Jahr ca. 5-6 Wochen in Ihren Ferien bei mir ist. Aber eben das ist der Punkt. Wie soll ich meine Pflichten als Sorgeberchtigter nachkommen, wenn ich dies mangels Informationen nicht in der Gänze kann ? Wobei das ja nun nicht die Frage ist.... sondern wie oft muss Sie mich informieren oder mir Auskunft geben ?

Kann man verlangen das die KM alle 3 Monate, also 4xim Jahr eine Art Einschätzung übersendet ? Inhalt in etwa: Gesundheitsszustand, schulische Leistungen, Kursbesuche, usw...
Klar das mag keine Mutter und kein Vater gerne machen, schaut so nach Überwachung aus, aber das ist es eben ja nicht.


Beste Grüße

Hanno
« Letzte Änderung: 08. November 2010, 16:41:38 von Hanno30000 » Gespeichert
wedi-
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« Antwort #7 am: 08. November 2010, 16:49:42 »

Hi Hanno
Kann man verlangen das die KM alle 3 Monate, also 4xim Jahr eine Art Einschätzung übersendet ? Inhalt in etwa: Gesundheitsszustand, schulische Leistungen, Kursbesuche, usw...
Ja, ich denke schon.Eine gesetzliche Grundlage gibt es m.W. dafür nicht, aber Richter können das in einem Urteil fixieren.

Bei der Schule meiner Kinder rufe ich selber in regelmässigen Abständen an, um mich zu erkundigen.
Wenn ihr das GSR habt sind die Lehrer verpflichtet dir Auskunft zu geben.

Gruss Wedi
« Letzte Änderung: 08. November 2010, 16:52:06 von wedi- » Gespeichert
brille007
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« Antwort #8 am: 08. November 2010, 17:35:03 »

Moin,

Kann man verlangen das die KM alle 3 Monate, also 4xim Jahr eine Art Einschätzung übersendet ? Inhalt in etwa: Gesundheitsszustand, schulische Leistungen, Kursbesuche, usw...
zur Klarstellung: Verlangen kann man viel; ob man es auch bekommt, ist eine ganz andere Sache. Wie im richtigen Leben auch. Theoretisch kann man diese Informationen einklagen; ob die Gegenpartei anschliessend tut, was man eingeklagt hat, ist trotzdem nicht sicher. Und selbst, wenn irgendwelche Informationen kommen, können diese stimmen oder auch nicht, vollständig sein oder auch nicht. Und wie sich eine solche Klage möglicherweise auf den Umgang mit dem Kind auswirkt, kann auch niemand vorhersagen.

In Summe: Es gibt keinen Knopf A, nach dessen Drücken man Produkt B bekommt. Familienrecht ist kein Getränkeautomat.

Grüssles
Martin
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« Antwort #9 am: 08. November 2010, 17:50:48 »

Hi Hanno

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18955-start-msg204548.html#msg204548Dort kannst du ein wenig dazu lesen.Den entsprechenden Paragraphen findest du >hier<

Gruss Wedi
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