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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:17:33 *
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Autor Thema: Unterhaltsfordrung von der Ex für 1 Kind  (Gelesen 3263 mal)
oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #25 am: 28. Oktober 2010, 15:18:34 »

Hi

das höre ich auch zum ersten mal!
Interessanter wäre wenn Du schreibst, was Du sonst gehört hast. Schliesslich möchtest Du - wennmöglich - eine vernünftige Lösung. Dazu sind alle relevanten Daten und Umstände oftmals hilfreich.

Gruss oldie
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Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #26 am: 28. Oktober 2010, 15:20:17 »

Moin Jeff,

das höre ich auch zum ersten mal!
nicht alles im Unterhaltsrecht ist eine Bringschuld. Will heissen: Man hat keinen Anspruch darauf, dass einem sämtliche Möglichkeiten hinterhergetragen werden. Der Staat erwartet (nicht zu Unrecht), dass seine mündigen Bürger sich auch selbst über ihre Rechte informieren.

Wenn Du entlastende Sachverhalte bislang nicht kanntest, ist das also nicht die Schuld von irgendjemand anderem, der Dir das unaufgefordert hätte mitteilen müssen. Was Dich nicht hindern soll, jetzt korrigierend einzugreifen. Das heilt zwar nicht die Fehler der Vergangenheit, aber vermeidet sie zumindest für die Zukunft.

Grüssles
Martin
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     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #27 am: 28. Oktober 2010, 15:31:37 »

Hm,

geht es nur mir so?

Ich wundere mich zunehmend, das sehr viele Väter ohne Nachfragen und Zweifel immer zahlen was das JA so sagt. Klar, es laufen Schulden auf...

Wenn man Schulden hat, dann wird doch meist nach Möglichkeiten gesucht Raten zu verkleinern oder zu stunden o.ä.

Warum stellt kaum jemand das bei Unterhaltstiteln in Frage?

Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Beppo
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #28 am: 28. Oktober 2010, 15:42:13 »

Ich wundere mich zunehmend, das sehr viele Väter ohne Nachfragen und Zweifel immer zahlen was das JA so sagt. Klar, es laufen Schulden auf...

Es gab eine Zeit, da habe auch ich noch geglaubt, was eine Amtsperson zu mir gesagt hat.

Ist aber, zugegebenermaßen, schon eine Weile her!
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
riviera68
Rege dabei
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 171


« Antwort #29 am: 28. Oktober 2010, 18:47:32 »

@wedi
danke, das meinte ich!

@Jeff69
...ja du bist ja ein ganz lustiger Geselle....die 8.000 Euroten bei Freunden & Co sind also Ehrenschulden, die du auch unbedingt zahlen willst...mannomann, bis so ne Summe zusammen kommt, dauerts aber auch ne
Weile bzw gerade mit Verpflichtung wie KU fuer ein Kind bzw mehreren waere wohl kuerzer treten mal angesagt gewesen.

Und bis ne Summe von 12.000 fuer KU beim JA angelaufen ist dauerts auch laenger als drei Tage.

Ich geb dem Richter Recht, sieh zu wo du das Geld herkriegst, es ist eines nicht zu wissen, wie was laeuft, es ist etwas anderes sich nicht ausreichend zu kuemmern und dann wenns 12 geschlagen hat ueber abhauen nachzudenken. Grossartig.

DU hast Schulden, bezahle sie.

riviera
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IRiS -  tHe KeePEr of THe RaInBoW
elwu
Gast
« Antwort #30 am: 28. Oktober 2010, 19:46:54 »

Ich bin sowieso aus der Türkei, meine Ex auch. Lebe hier seit 1981 in Deutschland
habe aber einen deutschen Pass.
Ich komme hier mit den deutschen Prima aus. Und will eigentlich gar nicht in die Türkei.

Hallo,

was solltest du da auch wollen als Deutscher und ohne Geld. Ach ja: der Richter hat recht. Er gab dir sogar bis Februar Zeit, dein Einkommen aufzubessern, so zahm sind Familienrichter sehr selten. Du solltest davon ausgehen, dass er sehr ungehalten wird, wenn du diese Chance nicht nutzen wirst.

Und es wäre angebracht, du würdest langsam anfangen nach Möglichkeiten zu suchen, wie du deine Verpflichtungen erfüllen kannst, statt das weiterhin der Gesellschaft zu überlassen und nach Fluchtmöglichkeiten zu gucken. Ein Nebenjob kann da in der Tat hilfreich sein. Ein Entschuldungsplan. Verhandle mit deinen Gläubigern, strecke die Rückzahlungen. Aufhören zu rauchen und trinken, sofern du überhaupt dergleich machst. Uswusf - es geht, man muss dafür natürlich seine Prioritäten richtig setzen und Ausdauer zeigen.

/elwu
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Jeff69
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #31 am: 02. Januar 2011, 14:43:42 »

Also,
muss ich jetzt erstmal einen "Antrag auf Leistungsunfähigkeit"
beim Jugendamt stellen, damit ich während der arbeitslosigkeit
die für mich bezahlten Unterhaltsvorschüsse später nicht zu zahlen brauche?
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brille007
Globaler Moderator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #32 am: 02. Januar 2011, 15:10:14 »

Moin,

muss ich jetzt erstmal einen "Antrag auf Leistungsunfähigkeit"
beim Jugendamt stellen, damit ich während der arbeitslosigkeit
die für mich bezahlten Unterhaltsvorschüsse später nicht zu zahlen brauche?

wenn Du nicht gleichzeitig und dokumentierbar diese überdeutliche "Empfehlung"
Vor 3 Wochen waren wir beim Familiengericht,
Der Richter sagte zu mir, ich soll Geld auftreiben egal wie, egal wo
Ich soll 24 std. am Tag Bewerbungen schreiben um meine Arbeitslosigkeit zu beenden
befolgst, wird das mit der Anerkennung der Leistungsunfähigkeit wohl eher nichts werden.

Grüssles
Martin
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Jeff69
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10


« Antwort #33 am: 02. Januar 2011, 22:59:49 »

nun,
das was das richter sagte war ein anderes thema,
ich meine hier den 2. kind der unter 12 ist, und für den ich unterhalt direkt ans jugendamt zahlen muss,
darüber gibt es kein urteil.

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