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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:13:18 *
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Autor Thema: Frage zur Berechnung/TU  (Gelesen 515 mal)
IndianaJones64
Schon was gesagt
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« am: 27. Oktober 2010, 15:15:51 »

Hallo Leute

Ich hatte in meiner Schilderung schon Fragen gestellt. Ich hätte nun gerne gewusst, ob ich den Unterhalt senken kann,indem ich einen weiteren Kredit aufnehme. Ich beabsichtige mir ein neues Motorrad anzuschaffen,soweit ich erfahren habe,muss die Partnerin dafür mit aufkommen. Kreditschulden werde also geteilt,oder liege ich da falsch. Sie wohnt noch bis zum 01.12.2010 im gemeinsamen Haus. Es wäre prima,wenn mir jemand darüber Auskunft geben könnte. Liebe Grüße an alle die meinen Beitrag hier gelesen haben.

Indi
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #1 am: 27. Oktober 2010, 15:22:44 »

Nein.
Das gehört zu deiner privaten Lebensführung, die du von deinem Resteinkommen finanzieren musst.
Das wäre auch ein wenig zu einfach, wenn man den Unterhalt durch ein Motorrad ersetzen könnte.

Ich fürchte, du bist noch relativ weit von der Familienrechtsrealität entfernt.  puzzled

Gruss Beppo
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #2 am: 27. Oktober 2010, 15:25:17 »

Moi,

diese Frage meinst Du jetzt nicht wirklich ernst, oder?

Mal abgesehen davon: Was hat Deine Partnerin (ich gehe mal davon aus, Du meinst eine "neue" Frau und nicht Deine Ehefrau) damit zu tun, wenn Du Dir ein Motorrad kaufst? Es wird höchstens ihre Unterschrift für den Kreditvertrag verlangt, weil Du allein nicht kreditwürdig bist. Falls Du tatsächlich Deine Ehefrau meinst: Die wird voraussichtlich eher nicht für einen Kredit haften wollen...

Welchen Sinn soll es haben, sich angesichts einer bevorstehenden Scheidung zusätzliche Hobbys zuzulegen, die Du Dir nicht aus vorhandenen Barmitteln leisten kannst? Und wie kommst Du auf das dünne Brett, dass diese Kreditverpflichtungen anschliessend unterhaltsmindernd anzurechnen seien?

Grüssles
Martin
Gespeichert

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IndianaJones64
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 13


« Antwort #3 am: 27. Oktober 2010, 16:34:59 »

Das ist mein voller Ernst,ich schaffe mir kein neues Hobby an,ich fahre ja bereits ein Motorrad. Ich steige auf kein schmales Brett, mir wurde mitgeteilt,das in die Zugewinnberechnung auch die Schuldenlast mit einfließt.  Meine (noch) Ehefrau hat vor ihren Wagen aus dem Leasingvertrag zu übernehmen. Dafür müsste sie allerdings einen Kredit aufnehmen. Meine Frage mit dem Kauf des Motorrades war nur als Beispiel gedacht. Ich möchte einfach nur erfahren,ob der Kredit in die Berechnung mit einfließt.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #4 am: 27. Oktober 2010, 17:32:09 »

Moin IJ,

Du musst schon deutlich unterscheiden zwischen
Ich hätte nun gerne gewusst, ob ich den Unterhalt senken kann,indem ich einen weiteren Kredit aufnehme.
und
mir wurde mitgeteilt,das in die Zugewinnberechnung auch die Schuldenlast mit einfließt. 
Unterhalt und Zugewinn sind vollkommen unterschiedliche Baustellen.

Beim Zugewinn wird allerdings nur verteilt, was bereits da ist(Endvermögen minus Anfangsvermögen); Anschaffungen auf Pump gehören da also nicht dazu. Ansonsten müsste man ja auch zukünftigen/nachehelichen Zugewinn verteilen, und das ist nicht der Sinn der Sache.

Ein Motorrad auf Pump zu kaufen, während ein Unterhalts-Damoklesschwert über einem schwebt, ist allerdings eine ganz schlechte Idee. Denn wie der Unterhaltsschuldner seine UH-Verpflichtungen UND die Bank bedient, interessiert die deutsche Familiengerichtsbarkeit nicht; da lautet der Rat im Zweifelsfall dann "verkaufen Sie dieses Bike eben wieder, wenn Sie es sich nicht leisten können!"

Grüssles
Martin
Gespeichert

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