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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:05:10 *
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Autor Thema: Abgetrennt: Zahlungsfrist Unterhalt  (Gelesen 1036 mal)
staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« am: 08. Oktober 2010, 07:44:49 »

Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-18296.html

Zitat
Aktuell erlebe ich nun den KU Stress. So überweise ich immer am Monatsende (letztes mal am 30.9.). Nun behauptete meine Frau sie hätte nichts erhalten und ich erhielt sofort einen kostenbescheid der RA mit Androhung von Vollstreckung. Laut Titel muss ich am 1. eines Monats zahlen.

Servus OlliT,

den Schwachsinn kenne ich auch. bei mir lag es mal daran, dass WE + Feiertag zusammen kamen und deshalb die Damen und Herren der Bank in ihren Hängematten lagen.
Schon lag ein Brief ihrer RAttin in meinem Briefkasten. So einer mit allem TamTam.

Einzige Reaktion meinerseits > kurzen Hinweis auf den Kalender! Denn als das Schreiben der RAttin bei mir eintrudelte, hatte Ex natürlich schon längstens den KU aif ihrem Konto.

Lass Dich von solchem Schmarrn am besten gar nicht beeindrucken. Du hast Nachweise, dass der KU überwiesen wurde. Das reicht Dir.

Gruß, Michael
« Letzte Änderung: 11. Oktober 2010, 10:40:10 von DeepThought » Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
OlliT
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« Antwort #1 am: 08. Oktober 2010, 09:23:02 »

Hallo Michael,
ich habe ein Schreiben an die RA meiner Frau vorbereitet. Anbei liegt auch die Überweisungskopie. Ich überweise immer am Monatsletzten also letztes mal am 30.9.2010. Im Beschluss steht monatlich im voraus. der 30.9 ist für Oktober genau dieses.
Ich habe auch meiner Frau ein Schreiben geschrieben, in dem ich den weiteren Kindesumgang und die Ferien für 2011 plane. Am 4.10. telefoniere ich mit meiner Frau und am 5.10. geht sie zur RAin. Ich habe ihr ins schreiben auch hinein geschrieben, dass ich wenn sie wegen dem Unterhalt fragt von mir jederzeit eine Überweisungskopie bekommen kann.
Es geht ihr halt nur um das Geld (sie muss ja eine Auslandsimmobilie finanzieren, welche sie bis kurz vor dem Beschluss geheim hielt, weil sie sei ja mittellos).
Mit Sicherheit wird nun ein Hauptsacheverfahren in sachen Unterhalt erfolgen. Meiner alten RA werde ich aktuell nicht antworten. Mein neuer RA wird von mir noch heute informiert.
Ich will im Hauptsacheverfahren dann beim Unterhalt auch das 1980er BVerfG Urteil erwähnen. Und auch die Rechtsverletzung durch Kindesmitnahme in Bezug auf ertrotzte Kontinuität und Unterhaltszwang erzeugt durch den der die Kinder einkassiert.

Aktuell lebe ich auf 900€ begrenzt. Zahle jeden Monat 532€. Die Kinder führen bei mir zu einer Erhöhung meines Einkommens um knapp 1400€. Dafür lohnt sich der Kampf (es geht nicht um das Geld aber es geht um das allgemeine Grundrecht als verlassener Elternteil). Zumal ich auch aktuell vieles für die Kinder besorge. So wäre z.b. meine Tochter am ersten Schultag ohne Griffelmappe in den Unterricht gegangen.
 
gruss
Olli
 
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Inselreif
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« Antwort #2 am: 08. Oktober 2010, 10:42:04 »

Hi Olli,

pass bitte auf eines auf: Du bist dafür verantwortlich, dass der Unterhalt am Monatsersten auf dem Konto der Ex eingegangen ist. Und das nicht irgendwann später mit rückwirkender Wertstellung sondern so, dass sie es spätestens um 23:59 Uhr sehen und darüber verfügen kann. Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn es ein Feiertag oder Wochenende ist, dann eben am nächsten Werktag um die selbe Zeit.

Wann Du das Geld überweist oder ob Du es um fünf in bar bei der Bank einzahlst oder sonst was, ist völlig egal. Du musst aber dafür sorgen, dass es rechtzeitig da sein kann. Es gibt nach BGB zugesicherte Höchstlaufzeiten für Überweisungen. Wenn Du die unterschreitest und das Geld geht zu spät ein, ist das Dein Risiko.

Als Anwalt der Gegenseite würde ich Dir das sofort entgegenhalten, wenn ich eine Überweisungskopie mit Datum 30.09. vorgelegt bekäme. Du bist schuldhaft in Verzug geraten, also bezahle bitte die Kosten der Beauftragung (die übrigens nicht grossartig über 20 Euro sein dürfen) und wenn das schon mal vorkam, machen wir gleich mal eine präventive Gehaltspfändung. Ich würde der RA nur mitteilen, dass ich überwiesen habe und das Geld schon lang auf dem Konto ihrer Mandantin eingegangen sein muss. Dann muss sie erst mal nachsehen und wird sich um den Termin nicht weiter scheren.

Es gibt Exen die halten sich an so was auf und man kann diese Baustelle locker vermeiden, wenn man einen Tag früher zahlt...

Gruss von der Insel
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staengler
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entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #3 am: 08. Oktober 2010, 11:46:41 »

@ Inselreif

Hallo,

ich habe in einem Gerichturteil stehen, dass mit der Aussage "im Vorraus" kein bestimmter Tag/Fälligkeit verbunden ist.
Meinen Unterhalt für das jeweilige Monat habe ich lt. Titel jeweils am 5. eines Monats zu bezahlen und tue das auch per Dauerauftrag. Da gibt es keinerlei Probleme.

Zitat
"Dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB monatlich im voraus zu zahlen ist, begründet keine Kalenderfälligkeit im Sinne § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB" (Palandt, § 286, RdNr. 22).

Das Urteil ist auch hier veröffentlicht:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html

Gruß, Michael
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brille007
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« Antwort #4 am: 08. Oktober 2010, 12:18:50 »

Moin,

eine gängige Formulierung in Unterhaltsurteilen lautet "im Voraus bis zum 3. (oder auch 5.) Werktag eines Monats". Von "in der Nacht zum 1. des Monats" habe ich noch nie etwas gelesen. Schliesslich werden auch viele Gehälter erst zum Monatsersten überwiesen.

@ Olli,
(es geht nicht um das Geld aber es geht um das allgemeine Grundrecht als verlassener Elternteil).
das gibt es nicht; weder als Grund- noch als sonstiges Recht. Es macht daher keinen Sinn, daraus irgendwelche Ansprüche ableiten zu wollen; für "Verlassene" gibt es keine höheren Selbstbehalte oder niedrigere Unterhaltssätze.

Grüssles
Martin
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2010, 12:23:00 von brille007 » Gespeichert

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Inselreif
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« Antwort #5 am: 08. Oktober 2010, 13:57:44 »

Hi Michael,

Meinen Unterhalt für das jeweilige Monat habe ich lt. Titel jeweils am 5. eines Monats zu bezahlen und tue das auch per Dauerauftrag. Da gibt es keinerlei Probleme.
Manche Exen schaffen eben Probleme, zu denen normale Menschen nicht fähig sind...

Zitat
Das Urteil ist auch hier veröffentlicht:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Vorsicht! Das ist zwar ganz korrekt, und mal sehr sauber ausgeurteilt. Aber bei dem dort zugrundeliegenden Sachverhalt war der Unterhalt nicht tituliert.

Olli hat aber einen Titel, nach dem er bis zum ersten des Monats zahlen muss. Das Geld muss also spätestens mit Ablauf des Monatsersten bzw. des folgenden Werktags eingegangen sein.
Ist es das nicht, schreibt seine Ex ihrer Anwältin kurz nach Mitternacht eine Mail und beauftragt die Zwangsvollstreckung. Mit dem Auftrag entstehen Kosten, die zu ersetzen sind. Denn es sollte unstreitig sein, dass aus einem vollstreckbaren Titel ohne weitere Mahnung vollstreckt werden darf, auch wenn man das normalerweise, aber eben nur rein höflichkeitshalber, nicht tut. In Verzug setzen muss da niemand mehr.

Da liegt der entscheidende Unterschied.

Gruss von der Insel
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« Antwort #6 am: 08. Oktober 2010, 14:02:27 »

Hi
Da ist hier schon mal drüber diskutiert worden, finde es aber irgendwie nicht wieder

Gruss Wedi, der noch weitersucht
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« Antwort #7 am: 08. Oktober 2010, 14:17:14 »

Hi

http://www.vatersein.de/Forum-topic-20001.htmlHab's gefunden

Gruss Wedi
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brille007
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« Antwort #8 am: 08. Oktober 2010, 15:27:09 »

Moin,

Olli hat aber einen Titel, nach dem er bis zum ersten des Monats zahlen muss. Das Geld muss also spätestens mit Ablauf des Monatsersten bzw. des folgenden Werktags eingegangen sein.
ich vermute mal, dass hier bei der Erstellung des Titels geschlampt wurde (und der eigentlich geplante Sinn der Formulierung "monatlich im Voraus" heissen sollte), denn der Monatserste ist überweisungstechnisch nur an 5 von sieben Tagen pro Woche machbar. Wäre wirklich und wörtlich "1." gemeint gewesen, müssten entsprechende Ausnahmen im Titel stehen ("...sofern dieser auf einen Werktag fällt...", "...falls dieser nicht auf einen Werktag fällt, am letzten Banktag des Vormonats..." etc.). Und/oder natürlich eine Formulierung wie "eingegangen auf dem Konto der UH-Empfängerin".

Pünktlichst am Morgen des 1. des Monats einen Gerichtsvollzieher in Gang zu setzen, weil das Geld zwar bezahlt wurde, aber noch nicht auf dem Empfängerkonto ist, halte ich für mut- und böswillig. Vor allem bei jemand, der sich ansonsten (beispielsweise in Umgangsfragen) auch nicht an den Buchstaben oder Wortlaut von irgendwas hält. Und genau so würde ich das dem GV erklären, wenn ich ihn unverrichteter Dinge wieder wegschicke.

Grüssles
Martin
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OlliT
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« Antwort #9 am: 08. Oktober 2010, 16:35:34 »

Hallo,
ich versuche das mal nach zu vollziehen.
Bei mir steht es ist "monatlich im voraus" zu zahlen. Das steht aber niergends bis wann eines Monats das Geld eingehen soll. Nichts vom ersten oder sonst etwas. Wie immer war der Richter hier sehr schwammig. Wenn ich also am Monats letzten Zahle (hier 30.9.2010), dann zahle ich im Monat voraus für den Oktober 2010). Den Geldeingang kann ich nicht beeinflussen und auch nicht die Geldlaufzeiten.

Dann bin ich also schon im Verzug?
Also soll ich dann schon mitte Oktober für November bezahlen? Wenn ich es richtig sehe und hätte am 27.9. gezahlt, so wäre ich wohl auch im Verzug. Da hier im Falle eine Zahlung auch nach 5 Tagen nicht am Ziel war.
Zahlendreher habe ich auch überprüft.



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Beppo
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Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #10 am: 08. Oktober 2010, 16:42:25 »

Nein, wenn nicht explizit der 1. drin steht, ist es auch nicht der 1.
Üblich ist der 3. Und wenn das kein Werktag ist, dann danach.

Es reicht, wenn es am 1. abgeschickt wird.
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"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
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« Antwort #11 am: 08. Oktober 2010, 17:59:06 »

Hi,

Bei mir steht es ist "monatlich im voraus" zu zahlen. ... Nichts vom ersten oder sonst etwas.

SORRY, da hab ich vorhin irgendwas falsch gelesen. Ok, es steht also nicht "zahlbar bis..." dabei. Das ist unbestimmt genug und der Monatsletzte reicht völlig, damit es am üblichen dritten Werktag da ist.

Zitat
Den Geldeingang kann ich nicht beeinflussen und auch nicht die Geldlaufzeiten.

Doch, kannst Du in gewisser Weise schon. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Geldlaufzeiten. Wenn ich das recht im Kopf habe, muss bei einem fremden Institut der Betrag am dritten Bankarbeitstag nach Auftragserteilung gutgeschrieben sein. Guck's aber besser nach, findet sich im BGB.

Zitat
Da hier im Falle eine Zahlung auch nach 5 Tagen nicht am Ziel war. Zahlendreher habe ich auch überprüft.

Wenn Du alles richtig gemacht hast, ist es dann nicht Dein Verschulden.

Wäre wirklich und wörtlich "1." gemeint gewesen, müssten entsprechende Ausnahmen im Titel stehen

Nöö, wieso so umständlich? Was dann zu tun ist, ist doch schon im BGB geregelt, § 193: http://dejure.org/gesetze/BGB/193.html

Zitat
halte ich für mut- und böswillig.

Ich auch. Es gibt aber Leute, die haben Spass an so was. Jemand bis 23:50 Uhr auf Antwort warten zu lassen, ist ganz toll...

Gruss von der Insel
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2010, 18:00:41 von Inselreif » Gespeichert
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« Antwort #12 am: 08. Oktober 2010, 18:36:15 »

Hi
Ich auch. Es gibt aber Leute, die haben Spass an so was. Jemand bis 23:50 Uhr auf Antwort warten zu lassen, ist ganz toll...
Ich habe es mir abgewöhnt auf Antworten bis zum Ultimatum zu warten.

Komme ich heut nicht, komme ich Morgen.

Ich bezahle den titulierten Unterhalt immer per Dauerauftrag zum 15. des Monats und das schon seit Jahren.

Gruss Wedi
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« Antwort #13 am: 09. Oktober 2010, 12:33:15 »

Hallo Inselreif,

das mit dem 3. Werktag weis ich. Meine Bank hat Betrag auch gleich am gleichen von meinem Konto abgebucht. Ich habe meine Frau gefragt dass sie bitte nach sieht wann das Geld angekommen ist und ob es angekommen ist. Sie war am 4.10 bei der Bank. Und ging am 5.10. zur RAin. Bei 3 Werktagen kann es halt am 5.10. eingegangen sein. Mache ich den KU über einen Dauerauftrag hätte ich das gleiche Problem nun auch.

Falls du mich mit Antwort warten meinst, dann muss ich dir leider mitteilen dass ich abends gearbeitet habe (sonst hätte ich schnell geantwortet). mein Rechner ist dann dennoch weiter an und ich hier eingeloggt (feste IP der Rechners).
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« Antwort #14 am: 11. Oktober 2010, 08:26:04 »

Hi Olli,

wittere doch nicht gleich Böses - natürlich meinte ich nicht Dich, sondern irgendwelche durchgeknallte Exen, die um kurz vor Mitternacht fristwahrende Telefaxe schicken und sich anschliessend genüsslich zurücklehnen.

Wenn Deine Frau am vierten tagsüber persönlich zur Bank geht und sich Kontoauszüge ausdrucken lässt, sollte ihr eigentlich klar sein, dass nur die Kontenbewegungen vom ersten enthalten sind. Da soll sie eben spät abends gehen oder etwas Geduld zeigen. Ist das Geld denn inzwischen aufgetaucht?

Gruss von der Insel
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« Antwort #15 am: 11. Oktober 2010, 09:13:40 »

Hallo Inselreif,
mein Fax für die RAin meiner Frau liegt aktuell noch rum. Am Samstag informierte mich meine Frau ihre Kontokarte sei nun kaputt (welcher Zufall).
Sie will heute am Montag zur Bank wegen Kontoauszug.
Ich hoffe das am 5.10. das Geld drauf war (an dem Tag war sie bei der RAin). Sie hatte nur einen Kontoauszug vom 4.10.

gruss
Olli
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