Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 12:04:00 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: [1]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Veränderte Situation nach Trennung  (Gelesen 1206 mal)
kobi110
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« am: 07. Oktober 2010, 20:45:05 »

Hallo erst mal, ich bin der Lutz und neu hier. ich weiss auch nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig gelndet bin . ich bitte sonst die Moderatoren passend zu verschieben.

ich habe da eine Frage, erstmal eine.^^

Ich bin im Februar aus unserem gemeinsamen Haus( noch nicht fertig bezahlt) ausgezogen.
Es ging einfach nicht mehr-auseinandergelebt. Geplant war es als eine Art Auszeit-einfach mal eine weile getrennt leben und ruhe rein bekommen. Schon der Kinder wegen . Die grosse(20) stand mitten in den Abschlussprüfungen Ausbildung und die kleine(16) in den Prüfungen Realschule.
Also habe ich mir eine kleine Wohnung genommen-die Kinder sind natürlich im Haus geblieben mit -soweit war das alles ja vernünftig gedacht.
ca 4 wochen nach meinem Auszug hatte Madame aber einen neuen. Was mir persönlich nicht weh tat und mir damit zeigte das weniger da war noch als man dachte, Also war die Auszeit eher hinfällig.Finanziell ist folgende Situation damals entstanden.
Ich zahlte und zahle 2 drittel dess Abtrages. , dazu unterhalt für die Kleine,parralel muss ich aber ja auch meine Miete zahlen und Nebenkosten.
Ok -nicht leicht aber die Kinder sollen nicht leiden drunter,
Nach ca 3 Monaten hatte sich die Situation zwischen meiner Ex-und den Kindern derart aufgerieben das die kleine zu mir zog und die grosse eigene Wohnung nahm. Sie kamen mit der Mutter nicht klaar-nur Zoff und Streit.
Nun hat sich die Situation also derart geändert das die Kleine bei mir wohnt, ich zahle immer noch 2 drittel Haus, Miete und Nebenkosten( jetzt ja 2 Personen),Die Schule will ständig Geld-der Bus -- Unterhalt bekomm ich nicht da sie nur halbtags arbeitet.Kindergeld bekomme ich überwiedsen aber das ist ja auch nicht die Welt.
Sie wohnt alleine im Haus für ihr drittel abtrag und ihre paar nebenkosten.
Da ich die Wohnung damals für mich genommen habe ist sie natürlich zu klein für ein fast erwachsenes Kind -aber eine grössere ist nur von meinem Gehalt nicht drin.
Habe ich denn nun nicht irgendwelche Ansprüche oder <rechte-kann ich darauf hinarbeiten im Haus zu wohnen. ich will es nich nicht mal unbedingt aber ich könnte die Miete sparen wenigst. So stehe ich das nicht lange durch .
Wer weiss wo ich Hilfe zum Lebensunterhalt oder ähnliches bekommen oder beantragen kann. ich allein kann mich einschränken aber ich bin nicht allein .

Wenn Fragen sind-fragt.
Vielen Dank
Lutz

Gespeichert
staengler
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.791


entsorgter Vater nach DIN 0815 dt. Familienrecht


« Antwort #1 am: 08. Oktober 2010, 07:52:57 »

Servus Lutz,

willkommen bei vatersein.de!

Erklär uns doch bitte noch, wer im Grundbuch steht.
Ich geh mal davon aus, dass Du und Deine Ex 50:50 da zu finden seid?

Die Schulden gehören Euch ebenfalls gemeinsam?

Was ist denn Dein Plan? Möchtest Du das Haus am Ende für Dich behalten, oder soll es verkauft werden?

Davon hängt natürlich das weiter Vorgehen ab.

Grundsätzlich würde ich erst mal feststellen, dass bei gleichen Eigentumsverhältnissen und gleichen Schuldverhältnissen auch gleiche Zahlungen von beiden Seiten erfolgen sollten.

Zusätzlich wäre aber noch zu berücksichtigen, dass Deine Ex einen Wohnvorteil hat, da sie ja keine Miete zu zahlen hat.

Gruß, Michael
Gespeichert

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
papi74
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.419



« Antwort #2 am: 08. Oktober 2010, 07:58:49 »

Hallo,

in Deiner Situation bleibt Dir nur die Möglichkeit, dass du mit der KM redest und Sie alleine die Hauskosten trägt. Wenn Sie das nicht möchte so kann doch nur ein Hausverkauf etwas Ruhe in Deine Situation bringen. Sollte die KM das widerum auch nicht möchten, so würde ich mit der Bank reden, dass du die Raten nicht mehr bedienen kannst und somit wird dann die KM gezwungen werden entweder Deinen Teil der Rate mit zu übernehmen oder das Haus muss verkauft werden.
Vielleicht hast du dann somit die Möglichkeit das Haus zu erwerben und dann zahlst du Deinen Teil der Miete mit als Abtrag ins Haus und irgendwann ist es Deins :-).

Hierzu haben sicherlich noch weitere Mitglieder Meinungen und Tipps für Dich. Es wird dazu hilfreich sein, wenn du mal ein paar Zahlen (Höhe der Schulden, Einkommen usw.) mit reinstellst.

Mfg
papi74
Gespeichert

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 735



« Antwort #3 am: 08. Oktober 2010, 10:04:59 »

Moin Lutz,

mit dem Auszug im Februar hast Du leider unvorteilhafte Fakten geschaffen (so gut es auch gemeint war), die Deine jetzige Ausgangslage nicht gerade vereinfachen.

Die eheliche Wohnung bei Trennung wird im §1361b BGB geregelt.

Da der Auszug länger als 6 Monate zurückliegt, wird es ohne Einvernehmen mit Ex wohl schwer, wieder hinein zu kommen.

Deshalb, wie seitens Papi74 bereits vorgeschlagen, zunächst mal das Gespräch suchen und abklopfen, wie Ex sich den die Zukunft hinsichtlich Haus (und Kindesunterhalt) vorstellt.

Hinsichtlich der Darlehen ist zu beachten, dass Ex sich für den Zeitraum des Getrenntlebens lediglich einen "angemessenen Wohnvorteil" anrechnen lassen muss, der je nach Schuldenlast durchaus zu einem negativen Wohnwert führen kann.

Besten Gruß
United

Gespeichert
82Marco
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.767



« Antwort #4 am: 08. Oktober 2010, 10:16:39 »

Servus Lutz!
Ergänzend zu den Vorschreibern: wäre ein Tausch (Du ins Haus mit Tochter zurück und Ex in die Wohnung) denkbar?
Nur so ´ne Idee...

Grüßung
Marco
Gespeichert

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
----------------------------------------------------------
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
United
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 735



« Antwort #5 am: 08. Oktober 2010, 10:24:05 »

... und noch eine Ergänzung:

Durch den Zoff mit Eurer Tochter (und Wohnsitz bei Dir) hat Ex durchaus vorteilhafte Fakten (aus Deiner Sicht) geschaffen, da sie plötzlich eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat ...

Noch´n Gruß
United
Gespeichert
kobi110
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #6 am: 08. Oktober 2010, 19:23:26 »

Erst mal danke für die Antworten -
Also-mir liegt ehrlich gesagt nicht viel an dem Haus-wenn ich da plus Minus 0 rauskommen würde wäre es ok.
Im Grundbuch stehen wir 50-50. ich habe ihr angeboten zu tauschen. Habe auch auf die Absprache damals hingewiesen das wer die Kinder hat -im Haus wohnt. Ursprünglich war angedacht das haus gemeinsam nzu Ende zu bezahlen und dann entweder verkaufen oder den Kindern geben wenn sie wollen. Nur wie gesagt damals waren die Kids-oder wenigst die Kleine noch bei ihr und alles schien in Ordnung.
Sie sagt sie kann sich keine Wohnung leisten und bleibt. Kann ja nun schlecht die mafia holen--scherz--aber was kann ich nun tun. Was würde passieren wenn ich zur Bank gehe und denen die Fakten gebe-das ich nicht mehr zahlen kann unter diesen Umständen. ?? Ich habe ihr angeboten mit ihren neuen das haus samt Finanzierung zu übernehmen. Will keine Abfindug oder so. Ihre Antwort--dann bring es erst auf den neuesten Stand. Klar ist älteres Haus aber selbst wenn ich wollte--wie soll ich da noch was machen jetzt. Bin froh wenn wir so durchkommen wir 2.
Im Gegenzug sagte sie--ich sollte sie auszahlen und sie zieht sich zurück. Wie läuft denn sowas ab-es gibt da wohl mehrere Möglichkeiten so wie ich gehört habe.
Ich hab Masse Fehler gemacht was? Aber ich war echt der Meinung es könnte alles so friedlich ablaufen.
Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten zur Klärung oder gibt es irgendwo Hilfe ( kostengünstig natürlich)

Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #7 am: 08. Oktober 2010, 19:33:38 »

Steht eigentlich alles schon oben drin.

Wenn alles reden nichts bringt, Teilungsversteigerung anleiern.
Ggf. auch die Zahlung an die Bank einstellen.
Solange du fleißig weiter zahlst, hat sie überhaupt keinen Grund was zu ändern. Sie hat keine Kosten und wird durch deine Tilgung jeden Monat reicher.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #8 am: 08. Oktober 2010, 20:27:27 »

Moin Kobi,

ein Patentrezept, das man einfach step by step abarbeiten könnte, gibt es in Fällen wie Deinem nicht. Wie Beppo aber schon schrieb: Du musst Dich aus der Position des Reagierenden in die des Agierenden bringen; beispielsweise durch Einstellung Deiner Zahlungen (nach einem Gespräch mit der Bank, wo Du das ankündigst). Dann kommt Bewegung in die Sache, denn dann muss Deine Ex ziemlich schnell entscheiden, ob sie alles zusammenbrechen lassen will oder ob sie die Hütte gemeinsam mit ihrem Neuen ohne Bedingungen übernimmt. Alternativ schiesst Du das eigene Haus per Schnäppchenpreis bei einer Teilungsversteigerung und machst hinterher damit, was Du möchtest: Selbst wieder einziehen oder verkaufen.

Falsch wäre allein, nichts zu tun und den unbefriedigenden aktuellen Zustand weiterlaufen zu lassen.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
kobi110
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #9 am: 09. Oktober 2010, 09:09:01 »

Aha-ja das klingt mir logisch. Also nicht gross mit Ämtern und so Anwälten rum schlagen
Erster Schritt zur Bank--dort Situation erklären und dann die agieren lassen .Richtig?
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #10 am: 09. Oktober 2010, 09:48:09 »

Servus Kobi,

Erster Schritt zur Bank--dort Situation erklären und dann die agieren lassen .Richtig?
nein, nicht ganz richtig. Die Bank muss von Dir wissen, WARUM Du die Hausrate nicht weiter bedienst: Weil Du erst mal nicht mehr weiter für ein Haus löhnst, das Du nicht bewohnst und nicht einmal betreten darfst. Die Bank soll daraus aber keineswegs den Schluss ziehen, dass Du nicht mehr zahlungsFÄHIG wärest; Du bist nur vorübergehend zahlungsUNWILLIG. Du kannst die Bank sogar bitten, Dir und der Ex jeweils einen bösen Brief zu schreiben und schlimme Folgen anzukündigen, falls nicht demnächst Kohle kommt. Das bringt Musik in die Sache, glaub's mir.

Einen Anwalt wirst Du irgendwann vermutlich schon brauchen. Aber jetzt hast Du erst mal dieses Forum gefunden; die gesammelte Kompetenz der User hier wird Dir ein ganzes Stück weiterhelfen können. Was Du jetzt schon tun kannst: Google mal das Wort "Teilungsversteigerung" bzw. such hier im Forum danach.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #11 am: 09. Oktober 2010, 10:10:20 »

Nein.
Du sollst die Initiative nicht von deiner Ex auf deine Bank verlagern, sondern selbst übernehmen.

Die Bank handelt sonst in ihrem Interesse. Das ist nicht unbedingt identisch mit deinem.

Du solltest dir überlegen, was deine Optionen für das Haus sind und welche du präferierst.

z.B.
Sie weiter dort wohnen lassen, aber Miete zahlen lassen.
Ihr deine Hälfte verkaufen.
Ihr ihre Hälfte abkaufen.
Selbst einziehen.
Fremd verkaufen.
Etc.

Dann überlegst du dir zu jeder dieser Optionen einen Preis den du zu fordern, bzw. zu zahlen gedenkst.
Dann bringst du diese Optionen in eine Wunschreihenfolge.

Die oberen Positionen bietest du ihr als Lösung an.

Sinngemäß z.B. in folgender Art:

Liebes Echsilein.

Ich möchte die Eigentumsverhältnisse unseres Hauses neu regeln.

Ich wäre bereit, dir deine Hälfte des Hauses zum Preis von x,-€ abzüglich deines Anteils an den Schulden in Höhe von y,- abzukaufen.
Bedingung ist, dass du selbst dann das Haus räumst.

Anderenfalls biete ich dir meine Hälfte zu den gleichen Bedingungen an.

Bitte teile mir deine Entscheidung bis spätestens zum zz.zz.zz (in 4 Wochen) mit.
Solltest du noch Fragen oder Vorschläge haben, so teile mir diese bitte rechtzeitig vorher mit, damit sie ggf. noch in das Ergebnis einfließen können.  

Sollten wir bis zum zz.zz.zz zu keiner Einigung kommen, behalte ich mir vor, die Zahlung der Hypothekenraten einzustellen und eine Versteigerung des Hauses zu betreiben.

gez.
El Libre


Zur Bank sollst du gehen, um sie über deine Pläne zu informieren und dir ggf. deren Rückendeckung zu holen.
Nicht um deren Pläne zu erfragen.

« Letzte Änderung: 09. Oktober 2010, 10:12:03 von Beppo » Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
kobi110
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #12 am: 09. Oktober 2010, 12:02:19 »

ah ja--klingt logisch --ok -eine frage noch -
erstmal--
wir stehen mit 50-50 im Grundbuch

heisst das in dem Moment das die Tilgung des hauses 50-50 geht oder gibt es da auf grund der unterschiedlichen verdienste ein gesetz das besagt ich 2 drittel sie ein Drittel.
vieleicht wäre es auch ein ansatz-

Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 11.157


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #13 am: 09. Oktober 2010, 12:53:42 »

Gegenüber der Bank sind die Eigentumsverhältnisse egal.
Die holt sich ihr Geld da, wo sie es kriegen kann.
Im Zweifelsfall vom Käufer einer Zwangsversteigerung.

Für den Zugewinnausgleich gehören die Schulden dem, der die Verträge unterschrieben hat.

Mit der Tilgung verringern sich die Schulden im Verhältnis der Schuldanteile. Wenn die Schulden 50/50 sind, ist es auch die Tilgung. Egal wer eingezahlt hat.

Das Verhältnis der Einkünfte spielt nur beim Unterhalt ne Rolle.
Gespeichert

"Wer Kinder hat, wird bis auf die Haut ausgezogen!"
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am BGH
kobi110
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 5


« Antwort #14 am: 13. Oktober 2010, 18:21:52 »

Also ich habe noch mal versucht mit ihr zu reden--sie beharrt auf ihr drittel das sie nur zahlen will, raus geht sie auch nicht --im gegenteil-will noch das ich aufwendige Modernisierung mache.

Also irgendwas muss ich tun.
Wie gesagt -ich will die Hütte nicht aber mit möglichst wenig schaden da raus kommen.

Die offene summe  beträgt ca.

14.000 sparkasse
18.000 VFW Kredit und ein Bausparvertrag ist noch bei -der ist zugeteilt. ca 20.000

aus diesen 3 Pfosten setzt sich die Finanzierung zusammen.

Ich zahle jeden Monat ca. 500€ an dem Abtträgen.
Dazu kommen 300€ Miete plus Nebenkosten für 2 ja jetzt.
dann noch laufende sachen wie Auto .Schulbus Tochter usw.
Und verdienen tu ich ca 1400 € -plus Kindergeld.
da ist nix über -im Gegenteil.

Was würde passieren wenn ich die Zahlung an die Institite einstelle und sie informiere-schluss aus game Over--wie würde das weiter gehen??.
Wie funktioniert so eine Teilungsversteigerung--oh man ich habe gar keine Ahnung von sowas aber wie soll ich noch Anwalt löhnen.

Gibt es da andere Verreine wo man sich rat holen kann.
Gespeichert
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #15 am: 13. Oktober 2010, 19:08:09 »

Moin kobi,

eine mundgerechte Gratis-Lösung wirst Du von niemandem kriegen; Du musst Dich schon ein bisschen mit dem Thema beschäftigen.

Was würde passieren wenn ich die Zahlung an die Institite einstelle und sie informiere-schluss aus game Over--wie würde das weiter gehen??.
Wie funktioniert so eine Teilungsversteigerung--oh man ich habe gar keine Ahnung von sowas aber wie soll ich noch Anwalt löhnen.
das wurde in diesem Thread teilweise bereits beantwortet. Weitere Antworten liefern die Suchfunktion des Forums und Tante Google.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
Seiten: [1]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: Veränderte Situation nach Trennung
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team