Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Studie - Mitmachen


Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das achte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 11:58:11 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe
Seiten: 1 [2]   Nach unten
Drucken
Autor Thema: In 10 Tagen Scheidungstermin  (Gelesen 1467 mal)
peter68
_peter68
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #25 am: 11. Oktober 2010, 15:55:07 »

Um nochmal auf meine Eingangsfragen zurückzukommen,

kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen/bekommen?

kann meine Nochfrau Prozeßkostenhilfe bekommen auch wenn ich ihr den Zugewinnausgleich auszahle?

Soll ich eine außergerichtliche Einigung anstreben oder es darauf ankommen lassen? Im Ehevertrag steht auch noch das sie nur auf die Hälfte des per Gesetz oder Rechtsprechung zustehenden Unterhalt Anspruch hat (also Verzicht auf 50% des Unterhalts).

Langsam verzweifelte Grüße
Peter68
Gespeichert
oldie
Administrator
*******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #26 am: 11. Oktober 2010, 16:11:03 »

Hi

kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen/bekommen?
Ich vermute: Nein. Einerseits fast 1,5k€ monatlich in eine Immobilie investieren, andererseits auf Kosten des Steuerzahlers prozessieren, da halte ich das für unwahrscheinlich.

kann meine Nochfrau Prozeßkostenhilfe bekommen auch wenn ich ihr den Zugewinnausgleich auszahle?
Ebenfalls unwahrscheinlich. Warum sollte das Gericht plötzlich anderer Meinung sein, wo noch 4k€ an Zugewinnausgleich zu zahlen sind? Was in ein bis zwei Jahren ist steht in den Sternen und obliegt der Weitsicht eines Richters.

Die aussergerichtliche Einigung ist ja nicht Deine Idee, sondern die Deiner Ex. Vor Augen, Gerichtskosten berappen zu müssen bei ungewissem Ausgang, ist das auch verständlich. Du bist doch mit der alten Regelung zum Zeitpunkt des Stellens des Scheidungsantrages glücklich und zufrieden, oder? Darum wiederhole ich meine Frage:
Und was soll da eigentlich drinne stehen, wenn es einvernehmlich sein soll (muss) Huch
Was willst Du da drinne zu stehen wissen, wo ist Dein Entgegenkommen?


Gruss oldie
Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
neuezeit
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #27 am: 11. Oktober 2010, 16:19:16 »

Hi,

na, ne außergerichtliche Einigung würde ich dann anstreben wollen (und umsetzen), wenn ich mit dem Ergebnis leben kann.

In Deiner Position (nach dem was ich hier gelesen habe) würde ich es wohl ansonsten -wenn obiges für Dich nur ein inakzeptables Ergebnis bringen würde (und so sieht es wohl aus)- darauf ankommen lassen. Ne dritte Alternative sehe ich dazu nicht.

Aber Du wirst ja wohl jetzt erstmal den Gerichtstermin hinter Dich bringen müssen.

neuezeit

Gespeichert

So ist das Leben
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #28 am: 11. Oktober 2010, 16:26:34 »

Moin Peter,

in Ergänzung zu meinen Vorschreibern: Wenn ich den Link aus meinem letzten Post richtig interpretiere, hast Du viel Geld in die Renovierung Deines (!) Elternhauses investiert, in dem Ihr zu Ehezeiten gewohnt habt. Da wohnt Ihr jetzt aber nicht mehr, sondern nur noch Du. Gut möglich (und sachlich nicht von der Hand zu weisen) wäre eine gegnerische Argumentation, die besagt, dass das dafür aufgenommene Darlehen ausschliesslich Deiner persönlichen Vermögensbildung dient und deshalb Dein Privatvergnügen ist. So wenig, wie man die Beiträge für den Golfclub unterhaltsmindernd absetzen kann, auch wenn die Mitgliedschaft dort ebenfalls eheprägend war.

Selbst wenn Dein Immobilienkredit noch immer bei 200 KEUR läge und dem Grunde nach anerkannt würde, könnte man auch argumentieren, dass Du dann eben die Tilgung strecken musst; da kommen dann deutlich niedrigere Belastungen raus als fast 1.500 EUR pro Monat. Oder dass man die Tilgung komplett rauslässt; die reine Zinsbelastung eines solchen Kredits liegt unter 700 EUR pro Monat.

Du solltest Dich jedenfalls nicht zu sehr darauf kaprizieren, bei einem Netto von 3.000 EUR bereits unter dem Selbstbehalt zu leben und ein Fall für VKH zu sein. Und angesichts der Berechnungen des angeblich astronomischen Haushaltseinkommens Deiner Ex bitte nicht vergessen, dass davon drei Personen leben müssen und nicht nur eine.

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
peter68
_peter68
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #29 am: 11. Oktober 2010, 16:27:56 »

Hallo Oldie,

ich erhoffe mir durch so eine Vereinbarung oder Vergleich oder wie immer so ein Ding auch heißt ein schnelleres Ende dieses Dramas und somit auch geringere Anwaltskosten für mich, da ich ja keine PKH bekommen kann.
Und auch endlich Ruhe.
Entgegenkommen könnte ich ihr auf folgendem Weg: nach der Scheidung können die Kinder bei ihr in die gestzliche KV. Das spart bei mir 250 Euro pro Monat, dies könnte man sich ja teilen.
Naja außerdem zahl ich ja noch die Musikschulke, Sportvereine, Ballet, Reiten usw. für die Kinder allein (ca 100 Euro/mon) sowie private Unfallversicherung für die Kinder (70 Euro/mon.). Dies könnte doch auch noch Berücksichtigung finden da Nochfrau der Meinung ist dies müßte ich alles allein zahlen.

Gruß
Peter
Gespeichert
peter68
_peter68
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #30 am: 11. Oktober 2010, 16:35:04 »

Hi Brille,

na die Kinder leben die Hälfte der Woche bei mir, ich versorge sie genauso wie meine Frau, ich habe für über 800 Euro Bekleidung im letzten Jahr gekauft. Ich hab immer dokumentiert wann die Kinder bei mir waren und wann bei Ihr.
Und wenn das Haus mein Privatvergnügen ist, steht ihr dann der Zugewinnausgleich überhaupt zu?

Gruß
Peter68
Gespeichert
neuezeit
Spezialgruppe
*****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 553



« Antwort #31 am: 11. Oktober 2010, 16:39:04 »

...
Naja außerdem zahl ich ja noch die Musikschulke, Sportvereine, Ballet, Reiten usw. für die Kinder allein (ca 100 Euro/mon) sowie private Unfallversicherung für die Kinder (70 Euro/mon.). Dies könnte doch auch noch Berücksichtigung finden da Nochfrau der Meinung ist dies müßte ich alles allein zahlen.

Gruß
Peter

Puuuh,

emotional schwierig, das jetzt alles zu kappen. Ich kann dazu nur sagen, dass mein/unser Ergebnis/Kompromiss an dem Punkt war, dass ich weiter private KV (für kids) zahle sowie so ne Spargeschichte für die kids. Jedoch nix von dem Rest, den Du da aufzählst. Sprich, Du solltest da -vielleicht übergangsweise, also befristet- versuchen, einen vertretbaren Kompromiss zu finden.

neuezeit
Gespeichert

So ist das Leben
brille007
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 10.393



« Antwort #32 am: 11. Oktober 2010, 17:11:21 »

Moin,

Und wenn das Haus mein Privatvergnügen ist, steht ihr dann der Zugewinnausgleich überhaupt zu?
das Eigentum an diesem Haus ist Dein Privatvergügen. Der Zugewinn ist die Wertsteigerung, die die Hütte während Eurer Ehe erfahren hat; abzüglich eventuell daraus resultierender, noch laufender Belastungen. Wieviel das ist, erfährst Du bei Gelegenheit; man kann auch endlos (und teuer) darüber streiten. Und ja: Wenn der Zugewinn positiv ist, musst Du ihn auch "auskehren"; ganz egal, ob Du die Kohle dafür hast. Notfalls würde man Dir die Aufnahme eines weiteren Darlehens oder den Verkauf des Hauses nahelegen.

Nur: Niemand hier kann den Ausgang Deiner Scheidung und aller laufenden Nebenkriegsschauplätze vorhersehen und in Euros beziffern. Was ist verkehrt daran, jetzt einfach mal diese Verhandlung abzuwarten?

Grüssles
Martin
Gespeichert

     Der einzige Mensch, den man ändern kann, ist der, den man heute morgen geduscht und angezogen hat
peter68
_peter68
***
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 155


« Antwort #33 am: 11. Oktober 2010, 18:49:37 »

Hallo Martin,

du hast ja recht, das kann wohl niemand vorhersagen. Aber diese Ungewissheitmacht mich noch verrückt.
Trotzdem erstmal Danke an alle die mir hier geantwortet haben. Ich hoffe ich kann mich noch einaml an Euch wenden wenn es neue Erkenntnisse bzw. Ergebnissegibt. Also vielen Dank!

Grüße
Peter
Gespeichert
Seiten: 1 [2]   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Trennung, Scheidung (Moderator: 82Marco)  |  Thema: In 10 Tagen Scheidungstermin
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2012 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team