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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 11:54:21 *
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Autor Thema: Unterstellte Kindeswohlgefährdung - Gutachten läuft an  (Gelesen 3605 mal)
NoCrocodiles
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« am: 02. Oktober 2010, 16:57:48 »

Ich führ(t)e eine binationale Ehe. Meine Frau im März mit unserer knapp 4-jährigen Tochter abgehauen. Wie ich dann von einem Freund erfuhr, war das seit Monaten gewissermaßen geplant. Ich habe dann gerichtlich sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt, zumal ich auch eine Fluchtgefahr ins Ausland sah. Das ABR wurde mir vorläufig übertragen.  Durch Vermittlung des Jugendamtes kam wieder ein Umgang zustande. Das Kind blieb dann bei mir, da es nicht zurück zur Mutter wollte. Zehn Tage waren vergangen seit dem Verschwinden der KM mit dem Kind.

In der darauf folgenden Gerichtsverhandlung (eA) hat sie sich durch eine Anwältin entschuldigen lassen, dass sie von einer anderen Anwältin falsch beraten wurde, so einfach mit dem Kind zu verschwinden. Die Richterin machte den Vorschlag für ein Wechselmodell wobei gleichzeitig der KM das hälftige ABR zurückgegeben werden sollte. Alle waren einverstanden und zudem wurden Gespräche beim Familien Notruf vereinbart. Alles lief prima etwa einen Monat lang. KM und ich begegneten uns bei den Übergaben fast demutsvoll.

Mit den Gesprächen beim Notruf zog es sich allerdings dahin. Wir hatten nach der Verhandlung ca 6 Wochen auf das erste Gespräch warten müssen. Bevor der erste Termin stattfand, hatte die KM einen Staranwalt organsiert, über den sie nun einen einstweilige Anordnung für die Übertragung des Sorgerechts, hilfsweise das ABR einforderte.

Behauptet wurde zunächst, ich hätte mich geweigert Gespräche beim Notruf wahrzunehmen. Diese Behauptung konnte ich durch Bestätigung des Notrufs entkräften. Außerdem wurde vorgebracht, das Kind würde stets bei der KM behaupten, es müsse immer in meinem Bett übernachten, obwohl es das nicht wolle. Außerdem würde ich komisch riechen hätte das Kind jedes Mal bei der Mutter behauptet. Man unterstellte mir wahrheitswidrig, ich sei mit Kinderpornografie vorbelastet. Dann wäre der KM noch zu Ohren gekommen, ich sei im April diesen Jahres von einer Verkehrskontrolle angehalten worden, bei mir sei Konsum von Betäubingsmitteln nachgewiesen worden, womöglich geschah das in gefahrbringender Weise für das Kind. Natürlich ebenfalls erfunden.

Nach dem ersten Schock habe ich sofort ein aktuelles Führungszeugnis beantragt und konnte dies einige Tage später bereits dem Jugendamt vorlegen, zusammen mit der Bestätigung des Notrufs. Die Dame vom JA hat sich bedankt. Für sie selbst war das sicher schon mal entlastend.

Beim Jugendamt hatte die KM unterdessen vorgebracht, das Wechselmodell hätte sich nicht bewährt, ich würde es mit den Schlafenszeiten nicht so genau nehmen und ich hätte meine Tochter mit einem Schlafanzug in den Kindergarten geschickt. Also Banalitäten. Keine Rede von den miesen Anschuldigungen, die bei Gericht vorgetragen wurden.

Es fanden dann zwei Gespräche beim Familiennotruf statt, wo die KM zunächst argumentierte, das Wechselmodell würde nicht funktionieren, sie wolle ein Residenzmodell. Ich habe in der 2. Sitzung dann klargestellt, mit welchen Methoden die KM sich dieses Residenzmodell versuchen würde zu erstreiten und das ein solch verleumderisches Vorgehen, insbesondere die Verdächtigung der Kinderpornografie, wohl kaum dem Wohle des Kindes dienen könne. Das hat ihr natürlich garnicht gefallen, dass sie auf diese Dinge angesprochen wurde. Sie ist aufgesprungen und geflüchtet. Angeblich hat sie in der Folge noch 2 Einzelsitzungen dort besucht, so wie ich auch.

Der gegenerische RA hatte mit dem ersten Gerichtsschreiben auch ein familienspychologisches Gutachten gefordert. Mein Anwalt argumentierte, dass wir ein Gutachten zwar begrüßen, aber aus Kostengründen zunächst zurückweisen wurden. Alsdann wurde an Schlechtigkeiten noch mehr gegen mich aufgelegt. Auf eine Richtigstellung folgten zwei neue Angriffe. Ich hätte das Kind umgemeldet, ich hätte das Kindergeld beantragt, alles völlig irreführend und/oder unwahr.

Bis zur Verhandlung befand ich mich nur noch in der Verteidigungsstellung. Für sämtliche Irreführung und Verleumdungen habe ich einen Gegenbeweis nach dem Anderen vorgebracht. Ich glaube nicht, das die Beiteiligten (Jugendamt, Anwalt des Kindes) letztlich der Gegenseite glauben schenkten. Die Stellungnahmen waren entsprechend. Es wurde keine Eilbedürftigkeit gesehen, dem Kind würde es gut gehen bei mir und es würden keine Anzeichen dafür bestehen, dass das Kind - entgegen den Darstellungen der Gegenseite - das Wechselmodell nicht verkraftet. Das wurde ganz klar richtig erkannt.

Seit Geburt des Kindes war ich immer präsent für das Kind. Ich arbeite selbstständig daheim. Daher habe ich von je her eine starke Bindung zum Kind. Sie überwiegt meines Erachtens auch die Bindung zur KM, obschon diese der Meinung ist, das Kind hätte ausschließlich den Lebensmittelpunkt bei ihr gehabt.

Vier Wochen vor der Verhandlung brachte die KM das Kind zur Übergabe und erwähnte eine für sie nicht zu erklärende Rötung im Genitalbereich des Kindes. Ich vermutete sofort, dass die KM mir nun auch noch Mißbrauch anhängen wollte, verständigte das Jugendamt und ging zum Kinderarzt mit dem Kind. Beim Kinderarzt war auch die Mutter anwesend und meinte dann, es wäre vielmehr eine Blutung gewesen und zwar 2 cm tief in der Scheide meiner Tochter. Der Arzt konnte nichts dergleichen feststellen und sagte zur KM, das Kind hätte sich u.U. gekratzt, wenn es zu einer Blutung gekommen wäre. Ich habe dann nochmals das Jugendamt verständigt und mitgeteilt, dass ich die KM für krankhaft pervers halte, dass sie dem Kind womöglich ständig so tief da unten hinein schaut, in der Hoffnung, irgendetwas zu finden, was sie gegen mich vorbringen könnte.

Eine Woche später war ich mit dem Kind in der Klink wegen einer perforierten Mittelohrentzündung. Auch hier brachte die KM, die am nächsten Tag hinzukam bei der Visite das Thema auf die angebliche Blutung, nun aber plötzlich soll sie äußerlich stattgefunden haben. Da hatte sie vermutlich einen Tip vom JA erhalten. Ihr Anwalt schrieb dann später, dass Kind hätte um Mitternacht einen Kollaps erlitten und ich hätte es erst gegen 3h Nachts in die Klink gebracht. An Dreisheit ist der Kerl nicht zu überbieten.

Etwa zwei Wochen vor der Verhandlung schrieb ich als Klarstellung eine umfangreiche Stellungnahme nebst Beweisen und diversen Aufzählungen über das Fehlverhalten der KM. Mein Anwalt hat dieses Schreiben weitgehend übernommen und bei Gericht eingereicht. Die Schilderungen, da nachvollzuiehbar, hätten m.E. zur Folge haben müssen, dass die starke Bindungsintoleranz der KM, auch aufgrund der vorgebrachten Lügen, erkannt wird und auch ihre eher wirtschaftlichen Motive. Da hätte wohl kaum noch eine Argumentation gegriffen, um dies zu widerlegen.

Der gegnerische Anwalt ging jedoch garnicht darauf ein und konstruierte als Antwort eine chronologische Liste mit Aufführungen, was das Kind angeblich der KM gegenüber geäußert haben soll, auf Grund einer angeblichen negativen Beeinflussing durch mich, den KV. Es wurde eine Einvernahme der Antragsgegner als Partei beantragt, sowie eine Kindesanhörung.

Es wurde aufgrund dessen kurzfristig noch einen Tag vor der Verhandlung eine Anhörung des Kindes angeordnet. Im Ergebnis hat das Kind nichts von all dem Vorgetragenen bestätigt. Es liebt beide Eltern, hat aber vorrangig von den schönen Erlebnissen mit dem Vater berichtet. Der Märchenfee hatte sie erzählt, dass es ihr schönstes Erlebnis in der letzten Zeit gewesen sei, beim Vater zu sein. Damit dürfte eigentlich alles klar sein, sollte man meinen.

Mein Anwalt hat mir in all der Zeit immer wieder versichert, die wahrheitswidrigen Anschuldigen würden letztlich auf die KM zurückfallen. Es kam dann zur Verhandlung und von all dem war nicht mehr die Rede. Eingangs wurde gleich mitgeteilt, dass nur wenig Zeit zur Verfügung stand. Nach Befragung des Jugendamts und der Verfahrenspflegerin war klar, dass keine Gefährdung des Kindes vorlag. Vom Kindergarten war auch nur positives berichtet worden. Die Richterin regte an, die Anträge zurückzuziehen da sie sonst abzuweisen wären. Es wurde in der Folge nur noch von einem zu erstellenden Gutachten gesprochen. Die Richterin fragte zwar noch, ob jemand etwas gegen die fragwürdige Gesellschaft aus München einzuwenden hätte, jedoch war ich zu diesem Zeitpunkt über diesen Verein nicht informiert. Von daher habe ich versäumt, einen Einwand zu erheben.

Tage später las ich das Gerichtsprotokoll. Angeblich soll mein Anwalt ein Gutachten angeregt haben. Das hatte ich in der Verhandlung aber nicht mitbekommen. Ich fand aber in seiner Abrechnung eine separat ausgewiesene 40-minütige Terminvorbereitung. Möglich also, dass da die Anwälte mit der Richterin vor dem Termin eine Besprechung hatten. So etwas soll ja nicht unüblich sein. Vielleicht auch einer der üblichen Tippfehler. Auch war am Ende der Verhandlung auf eine Frage der KM an die Richteren plötzlich zu hören "ach sie meinen die unsittliche Berührung?". Mich hat die ganze Verhandlung völlig überrollt, sodass ich nichts mehr dazu sagte. Jetzt weiss ich nicht einmal, ob die Richterin da mal wieder etwas durcheinander gebracht hat, oder ob da vorher etwas besprochen wurde, von dem ich nichts weiss, da es schriftlich nicht festgehalten wurde. Aus dem in den gegnerischen Schreiben oft zitierten Schlafanzug-T-Shirt war im Protokoll dann letztlich auch eine Schlafanzughose geworden. Dieses fragliche Relikt scheint letztendlich im gesamten Verfahren ohnehin das schlimste Vergehen gewesen zu sein, aber niemand hat es je gesehen.

In der Folge wurde dann eine Osteuropäerin als Gutachterin bestellt. Diese plötzliche Ostblocklastigleit (meine Frau kommt auch aus der Gegend, ebenfalls ihr Anwalt) brachte mich dann zum zweifeln, was das Gutachten betraf. Ich habe dann angefangen mich über diese Frau und die beauftragte Gesellschaft aus der Rablstraße in München zu informieren. Nach Info des BDP ist die Gutachterin dort nicht Mitglied, nach deren Kriterien wird sie also wohl dann kaum arbeiten.

Nach meinen Recherchen über die fragwürdige Gesellschaft, die für mich nur Erschreckendes zutage brachten, habe ich meinem Anwalt erklärt, dass ich ausserordentlich befangen wäre, was eine Gutachtenerstellung durch diese Firma betrifft. Dieser hat jedoch angeblich nur gute Erfahrungen mit diesem Vereins gemacht und war der Meinung, dass man nun nichts mehr dagegen unternehmen könne, nachdem diese vom Gericht nun beauftragt wurde.

Mein Vertrauen in diesen Anwalt hat sich inzwsichen stark verflüchtigt, zumal ich auch den Eindruck habe, dass er dem gegnerischen Anwalt nicht gewachsen ist, bzw. ihn auch nur annähernd durchschaut, obwohl er auch eine Menge Geld gekostet hat. Er arbeitet fein nach dem Münchener Modell, während die Ex mit ihrem versauten Anwalt in all der Zeit einen Dreckskübel nach dem anderen über mich ergoß.

Letztlich fühle ich mich völlig überrollt davon, dass nun scheinbar alles Vorgefallene einschliesslich der Kindesentführung und den Verleumdungsgeschichten einfach unter den Tisch gefallen ist. Diese miesen Machenschaften der Gegenseite werden nun noch letztlich unterstützt. Zwar ist die Beauftragung neutral formuliert, jedoch habe ich in den Verdacht, dass dieses Gutachten eher der KM Vorteile zu spielen wird, zumal auch die informellen Beziehungen gewisser osteuropäischer Kulturkreise untereinander schon immer gut waren. Wenn man dann noch den Anwalt meiner Frau hinzuaddiert, der schon wegen Unterschlagung verurteilt wurde, dann kann man sich den Rest auch noch denken. Das sind also meine Ängste, unabhängig jetzt mal von der negativen Presse dieser fragwürdigen Institution.

Jetzt frage ich mich einerseits auch, wozu überhaupt ein Gutachten, da doch die Bindungsintoleranz der KM mehr als deutlich wurde und andererseits, wenn schon ein Gutachten, dann würde ich mir auch faire Bedingungen wünschen, was ich augenblicklich nicht gegeben sehe.

Die Tage habe ich den Rat eines weiteren Anwalts eingeholt. Er empfahl mir in den saueren Apfel zu beißen, um nicht als Querulant abgetan zu werden. Ich hatte zunächst den ersten Termin bei der Gutachterin abgesagt, um weitere Informationen zu erhalten.

Heute erhielt ich das Schreiben dieser Dame an das Gericht, in dem sie mitteilte, dass die Mutter bereits 2 Termine wahrgenommen hat und weitere Termine für einen Hausbesuch und eine Interaktionsbeobachtung vereinbahrt wurden. Außerdem teilte sie dem Gericht mit, dass ich den Termin abgesagt hätte.

Ich stehe so gesehen augenblicklich unter Zugzwang und muß eine Entscheidung treffen für meine weitere Vorgehensweise. Hinzu kommt, dass mein Vater soeben verstorben ist und mir der Kopf ohnehin schon etwas quer steht.

Ich würde nun gerne wissen, wie Eure Erfahrungen sind mit Gutachten von dieser Gesellschaft. Was wird da auf mich zukommen, wenn ich den zweifelhaften Spass mitmache?

Recht auf Selbstbestimmung schön und gut. Ich weiß, dass ich nicht mitwirken muß, zumal mir auch die Veranlassung zur Einholung eines Gutachtens nicht plausibel erscheint. Aber kennt jemand einen Fall, wo eine Verweigerung an einem Gutachten mitzuwirken erfolgreich für den Betroffenen ausging? Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen und ich möchte alles vermeiden, was dies begünstigen könnte.

Meine Frau bezieht Leistung von der ARGE und hat einen Staranwalt beauftragt, dessen Stundensatz bei ca 500,00 pro Stunde liegt. Vermutlich erhält sie irgendwelche Zuwendungen, ich glaube kaum, dass dieser auf PKH für sie arbeitet. Daraus ergibt sich für mich auch die Frage, muss sie solche Zuwendungen nicht der ARGE als Einkommen melden?

Durch die Entwicklung bin ich auch finanziell inzwischen ziemlich ausgebrannt. Daher möchte ich selbst PKH beantragen. Kennt jemand Anwälte in München, die für PKH tätig werden und auch verlässlich sind?

Vielen Dank für jede Hilfe oder Anregung!

Liebe Grüße Euch allen
N.C.
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« Antwort #1 am: 04. Oktober 2010, 09:50:52 »

Hallo N.C.,

einen Befangenheitsantrag wirst Du schlecht stellen können, denn noch hat die GA ja gar kein Gespräch mit Dir führen können.
Ich habe mit einer Gutachterin hier bei Berlin bereits sehr schlechte Erfahrungen gemacht und empfehle Dir daher:

1. Nimm schnellstens die Terminangebote der Gutachterin wahr, das sieht sonst komisch aus, wenn Du Dich der Begutachtung verweigerst.
2. Bestehe auf einem Mitschnitt des Gesprächs (eine gute GA wird damit kein Problem haben), am besten, Du schneidest noch selber mit (auch damit sollte eine GA, die methodisch vorgeht, kein Problem haben)
3. Wenn sie Tests mit Dir macht, nutze unbedingt einen Kugelschreiber (Tests werden aber sicher erst später erfolgen. Zuerst einmal geht es um die Anamnese und eine grundsätzliche Exploration Deines Haushalts)

In meinem Falle konnte eine Befangenheit erst vermutet werden, nachdem das Gutachten erstellt wurde und dort merkwürdige Formulierungen auftraten. Ich glaube, das wird in den meisten Fällen so sein. Sorge daher besser dafür, dass das Gutachten schnell erstellt wird (bei mir hats aufgrund diverser Verzögerungstaktiken der KM und GA 8,5Monate gedauert). Eigentlich muss das Gericht nach dem neuen FGG (meiner Kenntnis nach) eine Frist bis zur Fertigstellung des GA setzen. Ist Dir der Fertigstellungstermin bekannt? Deine "Verweigerung" von Terminen darf auf keinen Fall der Grund sein, warum das Gutachten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann.

LG
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« Antwort #2 am: 04. Oktober 2010, 10:10:39 »

Eigentlich muss das Gericht nach dem neuen FGG (meiner Kenntnis nach) eine Frist bis zur Fertigstellung des GA setzen.

Woher stammt denn diese Information? Wäre mir neu.
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« Antwort #3 am: 04. Oktober 2010, 10:13:29 »

Doch, ist so.

Ich weiß zwar mal wieder nicht, wo es steht, aber im neuen FamFG ist das so festgelegt.

Gruss Beppo
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« Antwort #4 am: 04. Oktober 2010, 10:18:04 »

Bei mir wurde diesen April die Einholung eines Gutachtens beschlossen. Liegt 6 Monate später natürlich immer noch nicht vor.
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« Antwort #5 am: 04. Oktober 2010, 10:25:44 »

Servus,

kann es sein, dass es nicht im FamG steht sondern in irgendwelchen allgemeinen Regelungen (ZPO), die unendlich lange Prozessdauern verhindern sollen?

Gruß, Michael
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« Antwort #6 am: 04. Oktober 2010, 10:32:26 »

Leider gibt es noch keine Vorschrift, die eine unendliche lange Prozessdauer verhindert. Aber diesbezüglich habe ich im Januar eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die dann hoffentlich in 2011 entschieden wird, da mein Umgangsverfahren nun schon 2 Jahre und 3 Monate dauert und dieses Jahr wohl auch nicht mehr abgeschlossen wird. Vielleicht lässt sich das Bundesverfassungsgericht auch dazu herab, dem Gesetzgeber diesbezüglich mal auf die Füsse zu treten; mein Anwalt hat jedenfalls diesbezüglich auch wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage argumentiert.
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« Antwort #7 am: 04. Oktober 2010, 10:41:06 »

Hi
In meinem Falle konnte eine Befangenheit erst vermutet werden, nachdem das Gutachten erstellt wurde und dort merkwürdige Formulierungen auftraten.
Ich denke, wenn ein Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt werden soll, dann jetzt.
Wenn das GA erst ausgearbeitet ist, liegen
1. die Kosten des GA' s auf den Richtertisch und
2. würde die Frage kommen, warum denn nicht vorher auf die Befangenheit aufmerksam gemacht wurde und
3. nur weil das GA nicht gefällt, wird ein Befangenheitsantrag gestellt.

Meine Meinung ist, jetzt die GA'in abzulehnen.

Gruss Wedi
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« Antwort #8 am: 04. Oktober 2010, 10:46:18 »

Hier stets:
http://dejure.org/gesetze/FamFG/163.html

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Beppo
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« Antwort #9 am: 04. Oktober 2010, 10:47:19 »

§163 FamFG

Zitat
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das Gericht dem Sachverständigen zugleich eine Frist, innerhalb derer er das Gutachten einzureichen hat.

Keine "Kann"-Vorschrift!

Edit: Mist, wieder Zweiter! 
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« Antwort #10 am: 04. Oktober 2010, 10:48:41 »

@wedi: Und mit welcher Begründung würdest Du die GArin ablehen? Weil sie aus einem osteuropäischen Land kommt?

LG
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« Antwort #11 am: 04. Oktober 2010, 10:52:16 »

@ Beppo:

Das steht zwar was von Frist. Aber wie lange diese Frsit ist, wird mal wieder nicht definiert. Wenn der Richter nun beschließt ,das das Gutachten innerhalb von 24 Monaten fertig werden soll. dann ist das leider auch eine Frist.

Gruß Tina
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« Antwort #12 am: 04. Oktober 2010, 11:03:40 »

@wedi: Und mit welcher Begründung würdest Du die GArin ablehen? Weil sie aus einem osteuropäischen Land kommt?
Sieht zwar doof aus, aber weil beide, KM und GA'in aus dem selben Land kommen?

Aber um eine Begründung zu finden, sind RA da.

Gruss Wedi
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« Antwort #13 am: 04. Oktober 2010, 11:15:39 »

Sieht zwar doof aus, aber weil beide, KM und GA'in aus dem selben Land kommen?
das dürfte in den meisten Fällen gegeben sein. So gesehen müsste man eine Begutachtung ja auch wegen möglicher "Voreingenommenheit" ablehnen, weil Ex und Gutachter/in die deutsche Staatsbürgeschaft haben...
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« Antwort #14 am: 04. Oktober 2010, 11:35:02 »

Hi

Ja, stimmt, aber in dieser Konstellation wirft sich bei mir doch der Gedanke der ''Parteilichkeit'' auf.
Wenn sich GA'in und Mutti dann auch noch in ihrer ''Muttersprache'' unterhalten können, und das bei der Brisanz des GA-Auftrags....?

Aber deswegen schrieb ich ja auch, das dazu Rechtsanwälte da sind.

Gruss Wedi
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« Antwort #15 am: 04. Oktober 2010, 11:50:08 »

Moin,

Ja, stimmt, aber in dieser Konstellation wirft sich bei mir doch der Gedanke der ''Parteilichkeit'' auf.
Parteilichkeit gibt es auch ohne Betrachtung der Staatsangehörigkeit.

Wenn sich GA'in und Mutti dann auch noch in ihrer ''Muttersprache'' unterhalten können, und das bei der Brisanz des GA-Auftrags....?
es wäre keine gute Idee, einer Gutachterin allein wegen ihrer Muttersprache schlechte Absichten oder Parteilichkeit zu unterstellen.

Aber deswegen schrieb ich ja auch, das dazu Rechtsanwälte da sind.
nein, dazu sind sie nicht da. Ihre Aufgabe ist im Zweifelsfall, auf Fehler in einem Gutachten hinzuweisen - ganz ungeachtet, aus welchem Land die Gutachterin stammt und welche Sprachen sie beherrscht. Denn abgegeben werden muss das GA auf deutsch. Ob die Parteien sich zuvor auf Kisuaheli unterhalten haben, ist unerheblich.

Grüssles
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« Antwort #16 am: 04. Oktober 2010, 12:39:03 »

Hi
Parteilichkeit gibt es auch ohne Betrachtung der Staatsangehörigkeit.
Ich meinte hier, die Solidarität der beiden Frauen untereinander im Hinblick auf ihr gemeinsames Herkunftsland.

es wäre keine gute Idee, einer Gutachterin allein wegen ihrer Muttersprache schlechte Absichten oder Parteilichkeit zu unterstellen.
Nicht wegen ihrer Muttersprache, sondern wegen der ''Gemeinsamen''(Solidarität)

nein, dazu sind sie nicht da. Ihre Aufgabe ist im Zweifelsfall, auf Fehler in einem Gutachten hinzuweisen
Und auf mögliche Fehler die entstehen, wenn das GA wegen Besorgniss der Befangenheit nicht zum tragen kommt.

War auch nur so eine Idee.

Gruss Wedi
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« Antwort #17 am: 04. Oktober 2010, 14:18:03 »

@ wedi,

Ich meinte hier, die Solidarität der beiden Frauen untereinander im Hinblick auf ihr gemeinsames Herkunftsland.
vielleicht auch, weil beides Frauen sind? Oder weil ihre gemeinsame Lieblingsfarbe rot ist? Oder weil sie beide Vanilleeis mögen?

Nicht wegen ihrer Muttersprache, sondern wegen der ''Gemeinsamen''(Solidarität)
und das weiss man schon im Voraus?

Und auf mögliche Fehler die entstehen, wenn das GA wegen Besorgniss der Befangenheit nicht zum tragen kommt.
für einen Befangenheitsantrag muss das GA ja erst einmal vorliegen und entsprechende Fehler haben, die die notwendige Objektivität vermissen lassen. Irgendwelche Vorab-Konstrukte von der Sorte "es könnte ja sein, dass..." helfen niemandem weiter; die gibt's nur bei Richterin Salesch & Co.
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« Antwort #18 am: 04. Oktober 2010, 14:22:05 »

War auch nur so eine Idee.


Denn ich hätte an NoCrokodiles Stelle Bauchweh
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« Antwort #19 am: 04. Oktober 2010, 14:27:48 »

Moin,
...für einen Befangenheitsantrag muss das GA ja erst einmal vorliegen und entsprechende Fehler haben...

das sehe ich anders.

Für einen Befangenheitsantrag kommt es, meines Wissens, nicht darauf an, dass einem der Inhalt nicht gefällt, sondern darauf, dass es Gründe gibt, die Person abzulehnen.
Eben weil sie im selben Golf-Club spielen oder ähnliches.
Die Vorraussetzungen dafür kenne ich nicht, ich denke aber, dass sie recht hoch sind.

Sollte es stichhaltige Gründe für die Ablehnung der Person geben, sollte man nicht erst warten, bis sie etwas, ggf. negatives, gesagt hat, sondern sofort.

Anders wäre es, wenn man bei dem Gutachtachten methodische Fehler bemängeln will.
Das geht erst, wenn es vorliegt.
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« Antwort #20 am: 04. Oktober 2010, 14:33:18 »

Moin Beppo,

Für einen Befangenheitsantrag kommt es, meines Wissens, nicht darauf an, dass einem der Inhalt nicht gefällt, sondern darauf, dass es Gründe gibt, die Person abzulehnen.
Eben weil sie im selben Golf-Club spielen oder ähnliches.
Die Vorraussetzungen dafür kenne ich nicht, ich denke aber, dass sie recht hoch sind.
ja eben. Deshalb verneine ich, dass Befangenheit oder Parteilichkeit schon allein deswegen angenommen werden könnte, weil Ex und Gutachterin beide aus demselben Land stammen oder dieselbe Fremdsprache sprechen. Denn dann dürfte bei einer deutschen Prozesspartei aus demselben Grund auch niemals ein deutscher Gutachter zum Einsatz kommen.

Grüssles
Martin
(der nie in Gefahr ist, für andere allein deshalb Partei zu ergreifen, weil sie zufällig den gleichen Pass haben wie er)
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« Antwort #21 am: 04. Oktober 2010, 14:50:10 »

Über die Chancen eines Angriffs kann ich auch nix sagen.

ich will nur auf den Zeitpunkt hinaus:
Gegen die Person, (Befangenheit) = Vorher.
Gegen methodische Mängel, (fachlich, inhaltlich) = Nachher.
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« Antwort #22 am: 04. Oktober 2010, 18:16:50 »

Hi

Ein (gerichtlich bestellter) Sachverständiger kann aus gleichen Gründen wie ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden(§406ZPO).Für die Besorgniss der Befangenheit genügt jede Tatsache, die auch nur ein subjektives Misstrauen der Partei in die Unparteilichkeit des Sachverständigen vernünftigerweise rechtfertigen kann.Ob der Sachverständige tatsächlich voreingenommen ist, ist unerheblich.[/b]

Da ich (noch) Mitglied einer grossen deutschen Sachverständigen Gesellschaft bin, habe ich dort mal leise angefragt.
Das bekam ich als Antwort.
Ich würde an seiner Stelle diesen Angriff wagen.

Gruss Wedi undwech1
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« Antwort #23 am: 04. Oktober 2010, 19:35:00 »

Und das zum Thema
Irgendwelche Vorab-Konstrukte von der Sorte "es könnte ja sein, dass..." helfen niemandem weiter; die gibt's nur bei Richterin Salesch & Co.
Oder bei Wedi ....ähh OBI, oder auch in Wirklichkeit

Sorry, konnte mir das nicht verkneifen
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« Antwort #24 am: 07. Oktober 2010, 10:16:20 »

Lieber vater1972,

vielen Dank zunächst einmal für deine konstruktive Kritik!

einen Befangenheitsantrag wirst Du schlecht stellen können, denn noch hat die GA ja gar kein Gespräch mit Dir führen können.
Das sehe ich inzwischen auch so. Aufgrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung muß ich zwar im Grunde garnicht an einem solchen Gutachten mitwirken, aber dies könne sich nach Auskunft eines von mir befragten RAs zu meinen Lasten auswirken, schon deshalb weil ich mir damit die Möglichkeit nehme, im Rahmen der Elternbefragung die für meine Erziehungsfähigkeit sprechenden Merkmale darzustellen, aber auch weil fehlende Mitwirkung Zweifel an meinem Interesse an der Angelegenheit und damit indirekt an meiner Eignung als aktiver Elternteil hervorrufen kann.

Ich habe mit einer Gutachterin hier bei Berlin bereits sehr schlechte Erfahrungen gemacht und empfehle Dir daher:

1. Nimm schnellstens die Terminangebote der Gutachterin wahr, das sieht sonst komisch aus, wenn Du Dich der Begutachtung verweigerst.
2. Bestehe auf einem Mitschnitt des Gesprächs (eine gute GA wird damit kein Problem haben), am besten, Du schneidest noch selber mit (auch damit sollte eine GA, die methodisch vorgeht, kein Problem haben)
3. Wenn sie Tests mit Dir macht, nutze unbedingt einen Kugelschreiber (Tests werden aber sicher erst später erfolgen. Zuerst einmal geht es um die Anamnese und eine grundsätzliche Exploration Deines Haushalts)
Es würde mich interessieren, wie das im Einzelnen abläuft. Dies könnte mir eine gewisse Sicherheit vermitteln, wenn ich in etwa weiss, was auf mich zukommt. Bandmittschnitte ist klar. Das werde ich auf jeden Fall zum Thema machen. Mitnahme eines Beistands soll auch möglich sein. Dieser sollte laut Peter Thiel (http://www.system-familie.de/gutachten2.htm) aber fachkundig sein. Aber wo bekomme ich so jemanden u.U. her? Hab da nichts ergoogeln können.

In meinem Falle konnte eine Befangenheit erst vermutet werden, nachdem das Gutachten erstellt wurde und dort merkwürdige Formulierungen auftraten. Ich glaube, das wird in den meisten Fällen so sein.
Dein Fall würde mich interessieren. Können wir uns da mal per PM austauschen?

Sorge daher besser dafür, dass das Gutachten schnell erstellt wird (bei mir hats aufgrund diverser Verzögerungstaktiken der KM und GA 8,5Monate gedauert).
Momentan wird ein Wechselmodell praktiziert. Wegen mir könnte die Erstellung ewig dauern. Ich habe eine sehr gute Bindung zu meinem Kind. Das hat sich im Laufe des praktizierten Wechselmodells noch sehr gefestigt. Inzwischen betont das Kind regelmäßig, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte.

Eigentlich muss das Gericht nach dem neuen FGG (meiner Kenntnis nach) eine Frist bis zur Fertigstellung des GA setzen. Ist Dir der Fertigstellungstermin bekannt?
Drei Monate.

Deine "Verweigerung" von Terminen darf auf keinen Fall der Grund sein, warum das Gutachten nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann.
Ich habe keinen Termin verweigert, sondern abgesagt wegen Terminproblemen. Das wurde dem Gericht von der GA aber auch schon mitgeteilt. Bei der Mutter haben inzwischen schon 3-4 Termine stattgefunden.

LG
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