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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 11:53:38 *
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Autor Thema: Unterstellte Kindeswohlgefährdung - Gutachten läuft an  (Gelesen 3605 mal)
NoCrocodiles
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Beiträge: 11


« Antwort #25 am: 07. Oktober 2010, 10:43:26 »

HiIch denke, wenn ein Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt werden soll, dann jetzt.
Wenn das GA erst ausgearbeitet ist, liegen
1. die Kosten des GA' s auf den Richtertisch und
2. würde die Frage kommen, warum denn nicht vorher auf die Befangenheit aufmerksam gemacht wurde und
3. nur weil das GA nicht gefällt, wird ein Befangenheitsantrag gestellt.
Meine Meinung ist, jetzt die GA'in abzulehnen.
Gruss Wedi
Genau so in etwa hatte ich ursprünglich auch gedacht. Aber scheinbar interessiert das Gericht nicht "meine" Befangenheit. Anfechtung wegen Befangenheit ist wohl nur möglich, wenn bei dem Gutachter Befangenheit vermutet werden kann, so z.b. weil er/sie einen Elternteil zuspielt oder ihn sogar kennt. Dinge komisch laufen, merkwürdige Formulierungen auftreten, wie vater1972 bereits schrieb etc.
Vor dem ersten Gespräch kann eine solche Befangenheit deswegen quasi garnicht festgestellt werden. Gerne würde ich mich vom Gegenteil überzeugen lassen ;) aber nach allem, was ich bisher hörte, ist dies so.

Gibt es eigentlich hier Väter, die erfolgreich durch solch ein Gutachten kamen?

Bei uns ist ja zumindest die Beweisfrage neutral gefaßt, betrifft also die Mutter des Kindes gleichermaßen wie mich. Also sollten doch die Chancen etwa gleich sein.
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NoCrocodiles
Schon was gesagt
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Beiträge: 11


« Antwort #26 am: 07. Oktober 2010, 14:40:30 »

Ja, stimmt, aber in dieser Konstellation wirft sich bei mir doch der Gedanke der ''Parteilichkeit'' auf.
Wenn sich GA'in und Mutti dann auch noch in ihrer ''Muttersprache'' unterhalten können, und das bei der Brisanz des GA-Auftrags....?
Aber deswegen schrieb ich ja auch, das dazu Rechtsanwälte da sind.
Hab drei von denen befragt. Im Vorfeld gibt es keine Möglichkeit, da etwas zu ändern.
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Agent_Zero
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Beiträge: 1.702



« Antwort #27 am: 08. Oktober 2010, 00:48:37 »

Moin,

du hast nur die Möglichkeit das Gutachten abzuwarten. Im Nachhinein könntest du ein Gutachten über das Gutachten
machen lassen.

Das Gutachten könntest du beispielsweise kippen, wenn es methodisch falsch wäre, d.h. vom Aufbau her schon falsch.

Du musst jetzt faktisch erst einmal abwarten. Wenn das GA da ist, solltest du es "auszugsweise" anonymisiert hier ein-
stellen.

Gruß
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
vater1972
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Beiträge: 114


« Antwort #28 am: 19. Oktober 2010, 19:42:35 »

Hallo NoCrocodile,

sorry, dass ich mich jetzt erst melde.
Du kannst mir gern eine PM schicken und wir tauschen uns aus.
Bei mir ist der nächste wichtige Termin der 10.11.: Da stehen wir vor dem OLG und ich habe eigentlich vor, der Gutachterin das Handwerk zu legen.
Womöglich ist der folgende Schritt dann eine Schadensersatzklage gg. die Gutachterin, mal sehen...

Meine GA hat ganz offensichtlich in ihrem Gutachten nur Teile der Informationen verwertet, die ihr zur Verfügung standen und wissentlich Dinge "unterschlagen", die für mich sprechen könnten.
Sie hat dem Gericht eine Rechnung von roundabout 6000EUR gestellt. Diese kam dem Gericht wohl auch merkwürdig vor, jedenfalls ist sie noch nicht bezahlt. Das Gutachten wurde im Februar abgegeben. Wäre ich Gutachter, hätte ich schon lange gemahnt. Alles seeeehr merkwürdig....

www.system-familie.de war auch mein Anlaufpunkt. Das Gegengutachten von Thiel wurde in die Beschwerdebegründung aufgenommen. Man bedenke aber, dass Herr Thiel kein Psychologe ist (nun gut, das war die Gutachterin auch nicht), und damit das Gegengutachten von der Gegenpartei in den Dreck gezogen werden könnte (so bei mir geschehen).


LG
vater1972
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Agent_Zero
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« Antwort #29 am: 20. Oktober 2010, 22:47:49 »

Moin,

also das ein Gutachten mit 4000 - 8000 Euro zu Buche schlägt, ist je nach Aufwand sicher nicht ungewöhnlich. Aber die Kosten jetzt
mal außen vor gelassen, ist maßgeblich die Fragestellung an den Gutachter wichtig, was genau das Gutachten herbeibringen soll.

Wie gesagt, es gibt die Möglichkeit des Gutachtens über das Gutachten. Befangenheit oder Parteilichkeit muss man dem Gutachter
erst einmal nachweisen.

Ich denke, hier ist auch ganz genau zu differenzieren. Bei meinem Gutachten stand auch prinzipiell nur positives für mich drinnen
und meine (H)exe wollte der GA Befangenheit vorwerfen. Es hat zum einen niemanden interessiert und zum anderen war die GA
absolut neutral.

Gerichte wissen in der Regel genau, welche Gutachter sie nehmen, weil es oftmals die gleichen sind, mit dem die Gerichte immer,
oder meistens Zusammenarbeiten.

Wichtig ist, trotzdem beim Gutachten positiv mitzuwirken. Das anonymisierte Gutachten sollte, wenn es vorliegt, hier anonymisiert
eingestellt werden, zumindest Teile davon.

Gruß
Agent
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NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.


Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
riviera68
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Beiträge: 171


« Antwort #30 am: 20. Oktober 2010, 23:09:55 »

...Kosten des Gutachtens bei uns waren damals glaub ich 2800 Euro, dauerte so drei Monate (meine ich) und ich fand die Seite
von Peter Thiel extrem hilfreich, da die Stellungnahmen zu den Gutachten aeusserst einfach but genauso verstaendlich waren/sind.
Empfehle ich durchaus.

cheers
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