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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 11:53:15 *
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Autor Thema: Scheidungsantrag  (Gelesen 438 mal)
Papa4Five
Nicht wegzudenken
****
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 258


« am: 30. September 2010, 11:04:51 »

Hallo zusammen,

kann man den Antrag jederzeit stellen?

DEF und ich kloppen uns ja noch wegen einen Ehescheidungsfolgevertrag beim Notar.
Nur möchte ich so langsam aber sicher mal in den Quark kommen.

Daher die Frage, ob man den Antrag einfach so stellen kann.
Kommen Sachen wie KU, EU und Zugewinn erst später dazu?
Muss oder kann man die Sachen gleich mit beantragen, oder geht das noch bis zu 2 Wochen vor dem ersten Termin bei Gericht?
Was ist eigentlich der erste Termin? Ein Versuch noch einen Vergleich, eine Einigung zu erziehlen, oder geht es gleich ins eingemachte?

Hoffe ihr könnt wieder etwas Licht in mein Wirrwarr bringen,

Gruß
P45
Gespeichert

Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.
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