Hallo,
den Bericht und ein paar Bilder vom Verhandlungstag findet ihr auch bei uns auf der aktuellen Website.
Bericht:
>>hier<< und Bilder:
>>hier<<Am 29.09.2010 um 13:57 schrieb Franzjörg Krieg:
Erneute Blamage für die Karlsruher Staatsanwaltschaft
Täterinnenschutz und Väterfeindlichkeit als strukturelle Gewalt?
Dem Vater „Horst Schulze“ (
>>hier<<) wurde von der Karlsruher Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 05.02.2010 über das AG Ettlingen ein Strafbefehl zugestellt, der nach einem Textblock mit Behauptungen Folgendes zusammen fasst:
ZITAT aus dem Strafbefehl (siehe Anhang)
Faktisch ging es um die Einstellung seines Falles in anonymer Form auf unserer HP.
Der Vater legte Widerspruch ein, was in der Folge automatisch zu einem Verfahren führte.
Dieses Strafverfahren fand am 01.04.2010 vor dem AG Ettlingen statt.
Da wir wussten, dass die Anklage in einer langen Tradition von pauschalen Vorwürfen gegen Väter steht und nicht haltbar ist, füllten wir den Raum mit interessierter Öffentlichkeit und konnten auch den SWR für das Verfahren interessieren.
Der Richter war sichtlich überrascht über den ungewöhnlichen Zuspruch zu einem seiner Verfahren und reagierte gereizt. Er schüchterte mit disziplinierenden Bemerkungen ein und sprach die versammelte Zuhörerschaft in einem Ton an, der jede Höflichkeit, jede Achtung und jeden guten Ton vermissen ließ. Offensichtlich hatte er mit interessierter Öffentlichkeit nicht gerechnet und überspielte mit demonstrativem und überzogenem Machtgehabe.
Nach einer Stunde erfolgte der „Freispruch erster Klasse“, den sogar die Staatsanwaltschaft fordern musste. Es wurde deutlich, dass eben diese Staatsanwaltschaft zumindest schlampig gehandelt hatte. Es wurde fahrlässig ein Verfahren eröffnet, das gar nicht hätte eröffnet werden dürfen. Es gab trotz Ermittlungspflicht keine Ermittlung. Es gab nur den Vorwurf einer Frau gegen einen Mann. Das genügte zur Eröffnung des Verfahrens. Dass das Verfahren durch einen einzigen Anruf einer ermittelnden Staatsanwaltschaft hätte vermieden werden können, ergab das Verfahren schon während der Verhörung eines einzelnen Zeugen.
Am selben Nachmittag brachte SWR4 eine schon am Morgen angekündigte Sendung zu dieser Posse, die nur der Uneingeweihte als kuriose Posse und als Blamage sehen kann. Diejenigen, die einen größeren Überblick haben und bei denen viele Geschichten um Trennung und Scheidung zusammen finden, müssen erkennen, dass hinter diesen einzelnen Aberwitzigkeiten ein System steckt:
Es werden pauschal im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung Strafbefehle gegen Männer erteilt und Verfahren gegen Männer eröffnet, die nichts weiter dokumentieren, als ein System von Väterfeindlichkeit und Väterdiskriminierung in der Bundesrepublik.
In Ergänzung dazu werden auch klare strafwürdige Verfehlungen von Müttern notorisch von der Staatsanwaltschaft (meist von Staatsanwältinnen) als strafunwürdig erklärt.
In einem Fall von Kindesentziehung nach § 235 Stgb textete ein Staatsanwalt, dass die Mutter vom Vorwurf frei zu sprechen sei, weil das zu einer Bestrafung nötige Merkmal der Anwendung von List nicht zutreffen würde. Er meinte, dass dazu ein bestimmtes Mindesmaß an Intelligenz gehöre, was er dieser Frau nicht zutraue.
Im Klartext: Ein Staatsanwalt darf von einer Frau sagen, dass sie zu blöde ist, um strafmündig zu sein. Das ist im Rahmen des Täterinnenschutzes durchaus politisch korrekt.
Zurück zum Verfahren gegen Herrn „Schulze“:
Nachdem dieser erste Versuch, einen Trennungsvater zu kriminalisieren, in die Hose ging, startete die Kindesmutter den nächsten.
Mit Schreiben vom 11.06.2010 erging an Herrn Schulze der nächste Strafbefehl über 800 Euro.
Auszug:
Sie werden daher beschuldigt, ZITAT aus dem Strafbefehl (siehe Anhang)
Hintergrund:
Der Vater hatte bei einem NDR-Film mitgewirkt, der am 13.09.2009 gesendet wurde: „Das Leben! – Meine Frau schlägt mich“
Auch gegen diesen Strafbefehl legte der Vater Widerspruch ein.
Die Strafsache wurde am 29.09.2010, 9 Uhr, am AG Ettlingen vor dem selben Richter verhandelt.
Dieser erlebte ein Dejavu, als er kurz vor 9 Uhr miterlebte, wie sich innerhalb kurzer Zeit der Raum wieder füllte. Er reagierte gekünstelt erheitert, scherzte mit Staatsanwältin und Protokollantin über das Interesse an seinem Verfahren und disziplinierte wiederum ohne jede Höflichkeit oder auch nur normale Achtung unter zivilisierten Menschen das Publikum.
Danach legte er sich mit gekreuzten Beinen in seinen Stuhl oder begann mit einem ihm bekannten Teilnehmer im Publikum ein privates Gespräch. Es wurde deutlich, dass er sich einerseits betont lässig zeigte und dies völlig zusammenhanglos mit einem absolut undiskutablen Ton gegen das Publikum konfrontierte. Allein eine völlige Verunsicherung kann zu solch absurdem Verhalten führen.
In kurzer Zeit wurde klar:
Außer dem pauschalen Vorwurf der Kindesmutter gegen den Vater liegt NICHTS vor. Die Staatsanwaltschaft konnte noch nicht einmal den Film vorlegen. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte konnte ebenfalls nichts in der Sache beisteuern. Die junge und ziemlich unerfahren als Statistin vorgeschickte Staatsanwältin hatte ebenfalls nichts in der Hand. Sie musste schließlich wiederum selbst den Freispruch fordern.
Der Richter verzichtete auf die Einvernehmung der Mutter und zwar, weil er eine „Fürsorgepflicht“ gegenüber der Mutter besitzt und sie nicht leichtfertig dazu verleiten darf, eine Falschaussage zu machen!
Verdammt!
Wo ist die Fürsorgepflicht der Staatsanwaltschaft auch für einen Vater?
Wo ist die Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft, auch für einen Vater?
Wenn es darum geht, Mütter von einer Verantwortungsübernahme nach einer auch kriminellen Fehlleistung zu schützen, sind Staatsanwaltschaften sehr kreativ im Texten von Abweisungsbegründungen, wenn es um einen Vater geht, werden alle Möglichkeiten, das Verfahren als überzogen zu erkennen, auch im Vorfeld fahrlässig missachtet.
DAS ist der Skandal, um den es hier geht.
Dass die beiden Verfahren überhaupt geführt wurden, beweist die Diskriminierungsmechanismen gegen Väter und dass die den Strafantrag stellende Mutter in allen ihren Verhaltensweisen notorisch nie als Täterin erkannt werden wollte, DARIN liegt das Versagen aller Systeme, vom Jugendamt über die Beratungsstellen, das Frauenhaus, die Staatsanwaltschaften bis zu den Gerichten.
29.09.2010
Franzjörg Krieg
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Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V.
Homepage:
http://www.vafk-karlsruhe.deSiehe auch
http://www.vaeterliche-weihnachtsgruesse.dehttp://baden-wuerttemberg.vafk-sbh.de/Franzjörg Krieg
Handy: 01578 - 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
http://franzjoerg-kids.2see.deAKTUELL:
4. VÄTERKONGRESS des VAfK am 7. Mai 2011 in Karlsruhe
>>hier<<Gruppentreffen JEDEN DONNERSTAG 20 UHR in Karlsruhe