Home Aufsätze Forum Chat Lexikon Links Feedback Impressum
 
 

Login

Benutzername:

Passwort:



Hauptmenü

 Startseite

Community

 Forum
 Chat
 Deine Daten
 User-Liste
 Umfragen

Informationen

 Erste Hilfe
 Urteile
 Lexikon Familienrecht
 Prozesskostenrechner
 Urteile auf RECHTplus
 Väterhymne

Service

Tags
 Links
 Downloads
 Buchempfehlungen
 Newsletter
 Webring
 Gästebuch
Internes

 Nachricht an uns
 Uns empfehlen
 Impressum und
     Nutzungsbedingungen

Linkpartner


vatersein.de durchsuchen

Benutzerdefinierte Suche


Info


vatersein.de gehört das neunte Jahr in Folge zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internetadressen.

vatersein.de - Forum 22. Mai 2013, 07:00:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.


Einloggen mit Benutzername und Passwort
 
 
Übersicht Hilfe Suche
Seiten: [1] 2   Nach unten
Drucken
Autor Thema: Berechnung Unterhalt / Berücksichtigung von Verdienst der Ehefrau  (Gelesen 3320 mal)
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« am: 22. September 2010, 20:41:17 »

Hallo Leute,

ich hoffe, Ihr könnt meine Fragen, die sich aus meiner aktuellen Situation ergeben, beantworten.

Ich lebe seit März diesen Jahres von meiner Frau getrennt, wir haben zwei Kinder (4 und 5 Jahre alt). Wir haben uns zur Klärung der Unterhaltsfrage gemeinsam an eine Anwältin gewandt, die den von mir zu zahlenden Betrag errechnet hat. Aufgrund von gemeinsamen Schulden und hohen Werbungskosten hat sich bei der Berechnung des Unterhalts für meine Frau ein Mangelfall ergeben, mir bleiben also die 1000 € Selbstbehalt, und sie bekommt weniger Unterhalt, als ihr rein rechtlich gesehen zustehen.
Mittlerweile arbeitet meine Frau wieder halbtags, was zum Zeitpunkt der Trennung noch nicht der Fall war. Sie verdient 850 € netto. Die große Frage, die sich jetzt stellt, ist die, in welcher Höhe ihr Einkommen bei der Berechnung des von mir zu zahlenden Unterhalts angerechnet wird. Sie war bei einer Rechtsberatung, die folgende Rechnung aufgemacht hat:

Von den 850 € werden zunächst einmal 250 € abgezogen, weil meine Frau "mehr arbeitet, als ihr auf Grundlage des Alters der Kinder zugemutet werden kann", weil für KiGa-Kinder von einem 400€-Job ausgegangen wird. Zusätzlich werden angeblich pauschal 300€ für Miete abgezogen. Lt. Auskunft der Rechtsberatung haben wir wohl angeblich auch die KiGa-Kosten falsch berechnet. Demnach hätte ich sie bezahlen müssen und sie - ähnlich wie Werbungskosten - bei der Berechnung des Unterhalts in Abzug bringen müssen.
Zusammenfassend ist die Rechtsberatung also der Meinung, dass sich aufgrund der Erwerbstätigkeit die Höhe des von mir zu zahlenden Unterhalts nicht ändert, zumal ja auch ein Mangelfall vorliegt, und unterm Strich ja nur 300€ berücksichtigt werden
müssen.
Nun ist es so, dass ich zu meiner Frau kein schlechtes Verhältnis habe, ich ihr aber insbesondere in finanziellen Angelegenheiten nicht über den Weg traue. Und diese Berechnung kommt mir auch sehr fragwürdig vor, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie sich mit der Summe aus Unterhalt, Kindergeld und ihrem Gehalt finanziell besser steht als wir zusammen vor der Trennung. Ich habe schon mal versucht, im Internet etwas herauszufinden, aber das gestaltet sich schwierig. Zum Thema "Kosten für KiGa" habe ich nur gelesen, dass die Kosten als "Mehrbedarf" gelten, und gemäß den Einkommen aufgeteilt werden. Daraus ergeben sich zwei Fragen: In welcher Höhe werden die Einkommen angesetzt? Wird der Selbstbehalt berücksichtigt?


Viele Grüße
Axel
Gespeichert
elwu
Gast
« Antwort #1 am: 22. September 2010, 20:48:32 »

Von den 850 € werden zunächst einmal 250 € abgezogen, weil meine Frau "mehr arbeitet, als ihr auf Grundlage des Alters der Kinder zugemutet werden kann", weil für KiGa-Kinder von einem 400€-Job ausgegangen wird. Zusätzlich werden angeblich pauschal 300€ für Miete abgezogen.

Lt. Auskunft der Rechtsberatung haben wir wohl angeblich auch die KiGa-Kosten falsch berechnet. Demnach hätte ich sie bezahlen müssen und sie - ähnlich wie Werbungskosten - bei der Berechnung des Unterhalts in Abzug bringen müssen.

Hallo,

welches OLG ist denn zuständig? Die beiden Abzüge sind sehr schneidig. Das mit dem Kindergarten dagegen inzwischen üblich.

/elwu
Gespeichert
Lausebackesmama
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 8.352


Wir kommen wieder!!


« Antwort #2 am: 22. September 2010, 20:49:32 »

Hallo Axel,

nenn uns doch mal konkrete Zahlen, vor allem was Du verdienst (mtl. Netto plus Sonderzahlungen). Du hast drei Unterhaltsberechtigte. Davon sind aber zwei, nämlich die Kinder, vorrangig zu bedienen. Erst wenn der Mindest-Kindesunterhalt gedeckt ist, kann man überhaupt sehen, ob für Deine Frau noch Unterhaltsmasse übrig bleibt. Und nur dann müssen wir weiterrechnen.

Da Du von einem Mangelfall sprichst, gehe ich davon aus, dass Du gar nicht genug verdienst, um Unterhalt für Deine Ex leisten zu müssen.

LG LBM
Gespeichert

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #3 am: 22. September 2010, 21:22:11 »

Hallo Alex,

Sie war bei einer Rechtsberatung, die folgende Rechnung aufgemacht hat: (...)

Gib nicht all zu viel auf diese "Rechtsberatungsstellen", denn fast die gesamte Trennungs- und Scheidungsindustrie ist tittensozialistisch unterwandert. Als Mann wirst du dort ohne viel Federlesens über den Tisch gezogen, wenn du dich nicht mindestens genau so gut auskennst wie dieses selbsternannte Gutmenschengesindel.

Lange Rede, kurzer Sinn: Stell' deine Daten hier ein, dann rechnen wir das mal durch.


Eine kleine Nebensache:

mir bleiben also die 1000 € Selbstbehalt, und sie bekommt weniger Unterhalt, als ihr rein rechtlich gesehen zustehen.

Stammt diese Formulierung von dir, oder wer hat dir diesen Floh ins Ohr gesetzt? Zum Mitmeißeln: Dein Selbstbehalt steht dir rechtlich zu. Wenn dann die Verteilmasse nicht ausreicht, um den per Quotelung ermittelten Exenunterhalt zu zahlen, dann bekommt sie zwar weniger als sie gerne hätte, aber immerhin genau das, was ihr rechtlich zusteht. Auch deine Ex ist hier nicht bei Wünsch-dir-was, d.h. sie kann sich nicht selektiv jene Teile einer Unterhaltsberechnung rausfischen, die ihr in den Kram passen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 21:24:51 von Malachit » Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.669


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #4 am: 22. September 2010, 21:37:32 »

Von dem was diese Spassnasen von der Unrechtsberatung absondern, solltest du dich nicht verrückt machen lassen.

Die von denen postulierte "überobligatorsiche Erwerbstätigkeit" gibt es in der Form nicht mehr.
Und einen Abzug von 300,- Miete auch nicht.
Allerdings wird ihr Einkommen i.d.R. auch erstmal auf ca. 800,- 1.000,- € aufgefüllt, bevor es an die Verteilung des Rests geht.

Aber wie oben schon gesagt:
Zahlen her!

Gruss Beppo
Gespeichert

Gleichberechtigung ist ein muss!
Gleichstellung eine Pest.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #5 am: 22. September 2010, 22:27:19 »

Hallo,

also in konkreten Zahlen sieht´s wie folgt aus:

Monatliches Einkommen 3.094 € (2.750€ * 13,5 Gehälter / 12 Monate)

Werbungskosten 350€ (hier kommen jetzt noch 85€ dazu, wurden bisher nicht berücksichtigt)

Abtrag Schulden 775€

Unterhaltsrechtliches Einkommen also 1.969€

davon Unterhalt Kinder jeweils 241€, also 482€ in Summe

bleiben 1.487€ *3 / 7 = 637€ Ehegattenunterhalt

die werden unter Berücksichtigung der 1.000€ Selbstbehaltsgrenze auf 487€ runtergerechnet.

In Summe zahle ich also 969€ pro Monat.

Ich hoffe ich habe alle relevanten Zahlen genannt.

Wie gesagt, für den KiGa zahle ich nichts, das macht sie. Würde dafür die 1.000€-Grenze unterschritten?

Die 85€ Mehraufwand für Werbungskosten gehen doch voll zu ihren Lasten, oder (Mangelfall)?

Gruß
Axel
Gespeichert
Beppo
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 12.669


Ich bin nicht Deutschland. Ich bin Griechenland.


« Antwort #6 am: 22. September 2010, 22:44:20 »

Moin.

Angenommen, deine hohen Werbungskosten gehen so durch, dann geht die Rechnung ungefähr so:

1.487,- minus 1/7 = 1.275,-
850,- minus 5% = 805,-
805,- minus 1/7 = 690,-

1.275,- - 690,- = 585,-

585,- / 2 = 292,50

Diesen Betrag wirst du ihr vermutlich bezahlen müssen.

Kann aber auch ganz anders kommen.

Gruss Beppo
Gespeichert

Gleichberechtigung ist ein muss!
Gleichstellung eine Pest.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #7 am: 22. September 2010, 22:57:08 »

Moin.

Angenommen, deine hohen Werbungskosten gehen so durch, dann geht die Rechnung ungefähr so:

1.487,- minus 1/7 = 1.275,-
850,- minus 5% = 805,-
805,- minus 1/7 = 690,-

1.275,- - 690,- = 585,-

585,- / 2 = 292,50

Diesen Betrag wirst du ihr vermutlich bezahlen müssen.


Hallo,

die hohen Werbungskosten lassen sich dadurch erklären, dass ich vor der Trennung zwischen Kiel und Bremen gependelt bin und daher die Bahncard 100 habe, an die ich noch bis Ende Januar gebunden bin. Die 85€ sind für eine Busverbindung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, die durch die BC100 nicht abgedeckt ist. Die BC nutze ich allerdings auch dafür, die Kinder jedes 2. Wochende aus Kiel abzuholen und zurückzubringen. Diese Kosten kann ich doch auch in Abzug bringen, oder wie ist das geregelt?

Werden bei der Ehefrau auch Werbungskosten berücksichtigt? Oder sind das die 5% Abzug?

Wer trägt die KiGa-Gebühren?

Gruß
Axel
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #8 am: 22. September 2010, 22:59:51 »

Hallo Axel,

Beppo war schneller, mit ähnlichem Ergebnis wie ich ... ich lass' es trotzdem mal stehen.

Die 85€ Mehraufwand für Werbungskosten gehen doch voll zu ihren Lasten, oder (Mangelfall)?

Hm, im Endeffekt ist es so, es verschiebt sich aber alles ein bisschen, weil du beim KU eine Zeile niedriger rutscht. Schau mal:

Bereinigtes Netto wären nach Abzug der zusätzlichen Werbungskosten von 85 Euro noch 1.884 Euro, damit Zeile 2 der DT, wegen drei Unterhaltsemfängern Herabstufung nach Zeile 1 und somit 225 Euro je Kind. Bleiben 1.434 Euro, mit drei Siebteln davon (d.i. 615 Euro) ist der Selbstbehalt unterschritten und somit bekommt sie 434 Euro.

Allerdings: Bist du sicher, dass du diese weiteren Werbungskosten durchsetzen kannst? Bereits die 350 Euro Werbungskosten bei einem Einkommen von 3.094 Euro sind sportlich ...


Ich gehe mal zurück auf deine ursprüngliche Berechnung, d.h. ohne die erhöhten Werbungskosten. Beim KU bleibt alles gleich, aber deinem Resteinkommen von 1.487 Euro stehen 850 Euro Einkommen bei deiner Ex gegenüber. Überobligatorisches Einkommen ist Quatsch mit Soße; die Anrechnung einer Miete bei ihr (aber nicht bei dir!) ist nichts weiter als eine hundserbärmliche Frechheit, die dieser Betrugsberatungsverein sich geleistet hat. Berufsbedingte Kosten müssen wir allerdings auch bei ihr anerkennen und mangels Information setze ich da mal pauschal 50 Euro an. Dann bleiben bei ihr 800 Euro, bei dir sind es 1.487 Euro, Differenz sind 687 Euro; davon drei Siebtel sind 295 Euro und das ist ihr Unterhalt unter Berücksichtigung ihres eigenen Einkommens. Also mal fast zweihundert Euro weniger als die 487 Euro, an denen diese "Rechtsberatung" gerne festhalten würde ... wie sagte ich vorhin auch gleich?

Als Mann wirst du dort ohne viel Federlesens über den Tisch gezogen, wenn du dich nicht mindestens genau so gut auskennst wie dieses selbsternannte Gutmenschengesindel.

An genau so einen Sauhaufen von ideologisch verbohrten Knallkörpern ist deine Ex da offenbar geraten - und du hast jetzt die mühsame Aufgabe, deine Ex wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #9 am: 22. September 2010, 23:09:55 »



Ich gehe mal zurück auf deine ursprüngliche Berechnung, d.h. ohne die erhöhten Werbungskosten. Beim KU bleibt alles gleich, aber deinem Resteinkommen von 1.487 Euro stehen 850 Euro Einkommen bei deiner Ex gegenüber. Überobligatorisches Einkommen ist Quatsch mit Soße; die Anrechnung einer Miete bei ihr (aber nicht bei dir!) ist nichts weiter als eine hundserbärmliche Frechheit, die dieser Betrugsberatungsverein sich geleistet hat. Berufsbedingte Kosten müssen wir allerdings auch bei ihr anerkennen und mangels Information setze ich da mal pauschal 50 Euro an. Dann bleiben bei ihr 800 Euro, bei dir sind es 1.487 Euro, Differenz sind 687 Euro; davon drei Siebtel sind 295 Euro und das ist ihr Unterhalt unter Berücksichtigung ihres eigenen Einkommens. Also mal fast zweihundert Euro weniger als die 487 Euro, an denen diese "Rechtsberatung" gerne festhalten würde ... wie sagte ich vorhin auch gleich?

An genau so einen Sauhaufen von ideologisch verbohrten Knallkörpern ist deine Ex da offenbar geraten - und du hast jetzt die mühsame Aufgabe, deine Ex wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Hallo,

erstmal vielen Dank an alle für die hilfreichen Antworten.

Zu den hohen Werbungskosten habe ich unter #7 was geschrieben.

Wer legt den Unterhalt fest? Das Gericht? Bisher waren wir wie gesagt nur bei einer Anwältin, die das für uns ausgerechnet hat, aber zu der Zeit hate meine Frau noch kein eigenes Einkommen.

Zum Thema Miete möchte ich noch erwähnen, dass ich z.Zt. keine Ausgaben für Miete habe, da ich bei meinen Eltern wohne, was lt. Aussage der Anwältin für die Betrechnung aber nicht von Relevanz ist. Oder doch?

Gruß
Axel
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #10 am: 22. September 2010, 23:11:23 »

Hallo Axel,

Werden bei der Ehefrau auch Werbungskosten berücksichtigt? Oder sind das die 5% Abzug?

Ja, natürlich werden auch bei ihr Werbungskosten berücksichtigt. Beppo hatte dafür 5% genommen, ich hatte 50 Euro genommen - und dann kam von dir die wichtige Information, dass die Kinder offenbar in Kiel leben? Das müsste OLG Schleswig sein ... und diese Korinthenkacker erlauben keine (!) Pauschale, sondern bestehen auf einem Einzelnachweis von Werbungskosten. Wenn deine Ex wenig Werbungskosten hat, dann könnte diese Regelung, die eigentlich zum erleichterten Schächten von Zahldeppen dient, sich ausnahmsweise mal gegen die Dame wenden. Im Endergebnis wird's aber vermutlich nicht besonders viel ausmachen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #11 am: 22. September 2010, 23:14:07 »

Hallo Axel,

na das geht ja mal wieder Schlag auf Schlag ...

Wer trägt die KiGa-Gebühren?

Bei ihrem relativ niedrigem Einkommen: Wahrscheinlich du. Allerdings mindert das dann wiederum dein verbleibendes Einkommen und somit den Unterhalt, den Ex von dir zu bekommen hat. Sag uns mal, wie viel der Kindergarten kostet, dann rechnen wir das auch noch durch.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #12 am: 22. September 2010, 23:18:19 »

Ja, natürlich werden auch bei ihr Werbungskosten berücksichtigt. Beppo hatte dafür 5% genommen, ich hatte 50 Euro genommen - und dann kam von dir die wichtige Information, dass die Kinder offenbar in Kiel leben? Das müsste OLG Schleswig sein ... und diese Korinthenkacker erlauben keine (!) Pauschale, sondern bestehen auf einem Einzelnachweis von Werbungskosten. Wenn deine Ex wenig Werbungskosten hat, dann könnte diese Regelung, die eigentlich zum erleichterten Schächten von Zahldeppen dient, sich ausnahmsweise mal gegen die Dame wenden. Im Endergebnis wird's aber vermutlich nicht besonders viel ausmachen.

Hallo Malachit,

wahrscheinlich sind die Werbungskosten meiner Frau höher, sie hat wohl ca. 30km Arbeitsweg (eine Strecke). Da gibt´s wahrscheinlich eine Km-Pauschale, oder?

Aber vielleicht kann man sich ja auch vernünftig einigen. Ab Januar werden die Karten sowieso neu gemischt, da ich dann ja eine neue Steuerklasse bekommen, dann wird eh neu gerechnet.

Gruß
Axel
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 23:37:45 von Malachit » Gespeichert
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #13 am: 22. September 2010, 23:21:45 »

Bei ihrem relativ niedrigem Einkommen: Wahrscheinlich du. Allerdings mindert das dann wiederum dein verbleibendes Einkommen und somit den Unterhalt, den Ex von dir zu bekommen hat. Sag uns mal, wie viel der Kindergarten kostet, dann rechnen wir das auch noch durch.

Die Höhe von den Gebühren kenne ich nicht, da wohl noch kein Bescheid vorliegt. Kann ich mit den KiGa-Kosten denn theoretisch auch unter die 1.000€-Grenze Selbstbehalt fallen?

Gruß
Axel
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 23:37:26 von Malachit » Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #14 am: 22. September 2010, 23:22:23 »

Hallo Axel,

Wer legt den Unterhalt fest? Das Gericht? Bisher waren wir wie gesagt nur bei einer Anwältin, die das für uns ausgerechnet hat, aber zu der Zeit hate meine Frau noch kein eigenes Einkommen.

Im Idealfall: Ihr zwei einigt euch ohne die ganzen Scheidungs-Parasiten auf eine Regelung, mit der ihr beide leben könnt. Man könnte auch sagen: Auf eine Regelung, die euch beiden gleichermaßen weh tut. Ansonsten, wenn ihr zu keiner Einigung kommt, entscheidet das allerdings das Familiengericht. Dies ist übrigens sehr wichtig, denn du wirst möglicherweise einigen Blendern begegnen (insbesondere Anwälte und Jugendamtsmitarbeiter), die dir einzureden versuchen, sie hätten das zu entscheiden. Glaub' ihnen kein Wort: Entscheiden tut's einzig und allein der Richter.

Nebenbei bemerkt: Wäre es eine Möglichkeit, zusammen mit deiner Ex dieselbe Anwältin nochmal aufzusuchen und sie mit den geänderten Rahmenbedingungen erneut rechnen zu lassen? Sie scheint einigermaßen fair gerechnet zu haben, und deine Ex glaubt ihr vermutlich mehr, als wenn du mit Ausdrucken von vatersein.de herumwedelst. Du kannst ihre Berechnung ja anschließend trotzdem gerne nochmal hier zur Kontrolle einstellen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #15 am: 22. September 2010, 23:27:50 »

Im Idealfall: Ihr zwei einigt euch ohne die ganzen Scheidungs-Parasiten auf eine Regelung, mit der ihr beide leben könnt. (...)

Nebenbei bemerkt: Wäre es eine Möglichkeit, zusammen mit deiner Ex dieselbe Anwältin nochmal aufzusuchen und sie mit den geänderten Rahmenbedingungen erneut rechnen zu lassen? (...)

Hallo Malachit,

das ist grds. eine sehr gute Idee, aber die liebe Anwältin hat uns für die eine Beratung 700€ aus der Tasche gezogen, die wir uns dann geteilt haben.

Aber ich denke auch, dass eine gütliche Einigung am besten wäre, ich werde ihr auf jeden Fall mal auftragen, sich mit dem Thema zu beschäftigen und nicht immer gleich jeden Unsinn zu glauben.

Gruß
Axel

Malachit: Zitierten Text gekürzt
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 23:36:57 von Malachit » Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #16 am: 22. September 2010, 23:35:44 »

Hallo Axel,

wahrscheinlich sind die Werbungskosten meiner Frau höher, sie hat wohl ca. 30km Arbeitsweg (eine Strecke). Da gibt´s wahrscheinlich eine Km-Pauschale, oder?

Wie gut, dass ich die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien vom OLG Schleswig in einem anderen Browser-Tab noch offen hatte ;-)

Also: Für die ersten 30 Entfernungskilometer gibt's 0,30 Euro pro gefahrenem Kilomenter, ab dem 31. Kilometer würde auf 0,20 Euro gekürzt werden. Ich rechne der Einfachheit halber mal so, als ob es exakt 30 Entfernungskilometer sind; dann sind das 30 x 2 x 0,30 gleich 18 Euro pro Tag. Arbeitet sie wirklich halbe Tage, oder hat sie ein Teilzeitmodell, bei dem sie an zwei oder drei Tagen in der Woche volle Stunden macht und dafür den Rest der Woche frei hat? Wenn sie nämlich jeden Werktag diese Strecke fährt, dann sind das ca. 220 Tage im Jahr, mal 18 Euro sind 3960 Euro, und somit pro Monat 330 Euro, die sie an Werbungskosten geltend machen kann! Bei gerade mal 850 Euro Einkommen ist das bitter - für deine Unterhaltsberechnung ;-(

Einem Mann würde man an ihrer Stelle entweder einen Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes nahelegen, oder ihn auf die öffentlichen Verkehrsmittel verweisen, oder sogar darauf, er könne die Strecke ja mit dem Fahrrad zurücklegen. Da sie aber eine Frau ist, weiß ich nicht, ob ein Richter ihr irgendwas davon zumuten würde.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. wenn du Beiträge zitierst, lösche bitte überflüssigen Text raus, bevor du deinen Beitrag abspeicherst. Sonst wird's ziemlich schnell ziemlich unübersichtlich ...
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #17 am: 22. September 2010, 23:40:49 »

Hallo Axel,

das ist grds. eine sehr gute Idee, aber die liebe Anwältin hat uns für die eine Beratung 700€ aus der Tasche gezogen, die wir uns dann geteilt haben.

Bäh. Ich hätte Anwalt werden sollen. Oder meine Seele dem Teufel verkaufen. Ist vermutlich eh' praktisch dasselbe ;-)

Nix für ungut,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #18 am: 22. September 2010, 23:44:11 »

Also: Für die ersten 30 Entfernungskilometer gibt's 0,30 Euro pro gefahrenem Kilomenter, ab dem 31. Kilometer würde auf 0,20 Euro gekürzt werden.

Hallo,

ist es denn wirklich so, dass pro Tag dann 60km gerechnet werden? Sie arbeitet auf jeden Fall fünf Tage pro Woche. Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie einen Fahrtkostenzuschuss bekommt, und wenn ja, ob der in den 850€ enthalten ist.

Muss ich klären...

Gruß
Axel
Gespeichert
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #19 am: 22. September 2010, 23:50:11 »

Bäh. Ich hätte Anwalt werden sollen. Oder meine Seele dem Teufel verkaufen. Ist vermutlich eh' praktisch dasselbe ;-)

Naja, je länger ich drüber nachdenk, sie kann ja nicht jedes Mal 700€ nehmen. Die Berechnung erfolgte aufgrund des Streitwertes, mein jährlich zu zahlender Unterhalt.

Ich werd die Dame mal kontaktieren, das Errechnen ist ja eigentlich ein Klacks und es bedarf keines neuen Termins, sofern die Daten in der Kanzlei noch vorliegen.

Grüße
Axel
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #20 am: 22. September 2010, 23:58:28 »

Hallo Axel,

und dann noch die Sache mit den Kindergartengebühren. Da wir den Betrag noch nicht kennen, rechne ich jetzt einfach mal mit 100 Euro pro Kind. Für dich schon mal als Info vorab: Zu deinen Lasten gehen nur die Kiga-Gebühren selbst, das Essensgeld ist bereits mit dem regulären Unterhalt abgegolten! Pass also auf, dass du dir den Kiga-Beitrag ohne Essensgeld nennen lässt!

Ich gehe mal von einer meiner vorigen Berechnungen aus - ich weiß, das mit ihren Werbungskosten stimmt so nicht, aber mir geht's jetzt mal nur um's Prinzip und um die Vergleichbarkeit mit einem Beispiel, das wir schon haben. Konkret ausrechnen kann man's eh' erst, wenn die tatsächlichen Gebühren bekannt sind:

Ich gehe mal zurück auf deine ursprüngliche Berechnung, d.h. ohne die erhöhten Werbungskosten. Beim KU bleibt alles gleich, aber deinem Resteinkommen von 1.487 Euro stehen 850 Euro Einkommen bei deiner Ex gegenüber. (...) Berufsbedingte Kosten müssen wir allerdings auch bei ihr anerkennen und mangels Information setze ich da mal pauschal 50 Euro an. Dann bleiben bei ihr 800 Euro, bei dir sind es 1.487 Euro, Differenz sind 687 Euro; davon drei Siebtel sind 295 Euro und das ist ihr Unterhalt unter Berücksichtigung ihres eigenen Einkommens.

Jetzt also mit insgesamt zweihundert Euro Kiga-Gebühren. Bei KU bleibt alles gleich, da du 200 Euro Kiga-Gebühr zahlst, bleiben dir aber nicht 1.487 Euro, sondern nur 1.287 Euro. Dem steht in obigem Beispiel bei deiner Ex ein bereinigtes Einkommen von 800 Euro gegenüber, Differenz ist 487 Euro, davon drei Siebtel gleich 209 Euro Unterhalt für die Ex. Dein Selbstbehalt ist knapp gewahrt (denn 1.287 minus 209 Euro, da bleibst du 78 Euro über dem Selbstbehalt, den du gegenüber Ex hast). Tja. Von den angenommenen 200 Euro zu zahlender Kiga-Gebühr würdest du 86 Euro in Form von vermindertem Exenunterhalt zwar wieder zurück bekommen, aber mehr als die Hälfte bleibt effektiv an dir kleben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #21 am: 23. September 2010, 00:04:24 »

Hallo Axel,

ist es denn wirklich so, dass pro Tag dann 60km gerechnet werden? Sie arbeitet auf jeden Fall fünf Tage pro Woche. Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie einen Fahrtkostenzuschuss bekommt, und wenn ja, ob der in den 850€ enthalten ist.

Schau am besten selbst in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien vom OLG Schleswig: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1820.html . Die Fahrtkosten-Geschichte findest du unter Punkt 10.2.

Ansonsten: Ja, versuch' mal rauszufinden, ob sie zusätzlich noch einen Fahrtkostenzuschuss bekommt. Ansonsten hilft eventuell auch noch der folgende Satz aus den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien: "Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist."

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #22 am: 23. September 2010, 09:23:11 »

Schau am besten selbst in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien vom OLG Schleswig: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1820.html . Die Fahrtkosten-Geschichte findest du unter Punkt 10.2.

Hallo Malachit!

Das ist ja echt happig, aber wohl nicht zu ändern. Ich denke die 15%-Regelung wir mangels vorhandenem ÖPNV nicht greifen, bleibt nur die Frage nach dem Fahrtkostenzuschuss.

Wo wir beim Thema Fahrtkosten sind, es ist doch richtig, dass die Kosten für das Holen und Bringen der Kinder, bei mir jedes 2. Wochenende, analog den Werbungskosten angerechnet werden, oder? Im Moment ist das eh noch durch die BC100 gedeckt, aber für die Zukunft müsste ich mal ausrechnen, ob es mit der BC50 nicht günstiger ist.
Wo wir schon beim Thema "Umgangsrecht" sind - ist es wirklich so, dass grds. ich für das Holen und Bringen der Kinder zuständig bin?

Viele Grüße
Axel
Gespeichert
Malachit
Globaler Moderator
******
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2.654



« Antwort #23 am: 23. September 2010, 11:09:34 »

Hallo Axel,

Das ist ja echt happig, aber wohl nicht zu ändern. Ich denke die 15%-Regelung wir mangels vorhandenem ÖPNV nicht greifen, bleibt nur die Frage nach dem Fahrtkostenzuschuss.

Nun ja, weder die Düsseldorfer Tabelle noch die URL der OLGs sind Gesetze; letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung des Familienrichters, der für euch zuständig ist. Und diese Entscheidung hängt zu einem gewissen Grad auch davon ab, wie ihm oder ihr der morgendliche Kaffee geschmeckt hat ... die spannende Frage lautet halt: Wie kann man den Richter zu dem Gedanken verhelfen, dass die Fahrtkostenpauschale in diesem speziellen Fall tatsächlich unverhältnismäßig hoch ist, und demzufolge nicht in voller Höhe angesetzt wird?

Wo wir beim Thema Fahrtkosten sind, es ist doch richtig, dass die Kosten für das Holen und Bringen der Kinder, bei mir jedes 2. Wochenende, analog den Werbungskosten angerechnet werden, oder?

Nicht dass ich wüsste; für das Holen und Bringen der Kinder für die Umgangszeit bist du als Umgangspapa zuständig, und das gilt in der Regel sowohl für die dafür nötige Zeit als auch für die dafür anfallenden Kosten. Unter anderem dafür steht dir schließlich nach Ansicht der OLG- und BGH-Verbrecher das halbe Kindergeld zur Verfügung, das du ja großzügigerweise vom Tabellenunterhalt abziehen darfst, wenn der Unterhalts-Zahlbetrag ermittelt wird. (Sobald wie bei dir Exenunterhalt mit ins Spiel kommt, steht dir allerdings vom Kindergeld u.U. kaum mehr als ein Viertel effektiv zur Verfügung, also vielleicht 50 Euro pro Kind und Monat, und wie man davon bei räumlicher Entfernung einen sinnvollen Umgang auf die Beine stellen soll, ist dem mütterlastigen und selbstgefälligen obersten Richterpack natürlich vollkommen Wurscht.)

Einzig möglicher Ansatzpunkt: Wer hat seinerzeit die räumliche Entfernung geschaffen - du oder sie? Wenn sie mit den Kindern weggezogen ist, dann kann man sie u.U. in irgendeiner Form an den Umgangskosten beteiligen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.
Gespeichert

Gleichberechtigung bedeutet unter anderem, dass man den Frauen all jene Schlechtigkeiten zutraut, die man uns Männern seit jeher nachsagt.
Axelfoley
Schon was gesagt
*
Geschlecht: Männlich
Beiträge: 22


« Antwort #24 am: 23. September 2010, 14:27:49 »

Einzig möglicher Ansatzpunkt: Wer hat seinerzeit die räumliche Entfernung geschaffen - du oder sie? Wenn sie mit den Kindern weggezogen ist, dann kann man sie u.U. in irgendeiner Form an den Umgangskosten beteiligen.

Hallo!
Tja, die räumliche Entfernung ist dadurch entstanden, dass wir erst in Bremen gelebt haben, meine Frau als gebürtige Kielerin aber irgendwann zurück nach Kiel wollte. Leider war die Jobsuche nicht sehr erfolgreich, so dass wir von Bremen nach Kiel gezogen sind, und ich zunächst täglich gependelt bin, und irgendwann haben wir das so geregelt, dass ich am WE in Kiel war und in der Arbeitswoche in der Nähe von Bremen bei meinen Eltern gewohnt habe. Daher auch die BC100. Sie hatte ja bei der Trennung (ihr "Wunsch") die aberwitzige Idee, dass ich mir eine Whg. in Kiel nehme. Aber da ich in Kiel außer meinen Kindern niemanden habe, und ich in Bremen einen sicheren und gutbezahlten Job habe, ist das für mich keine Option.
Die Anwältin hatte zu mir gesagt, dass die Kosten für das Umgangsrecht beim Unterhalt berücksichtigt werden. Bei der BC50-Variante sind das im Monat ca. 230€, also kein Pappenstil. Das kann ich ja kaum zahlen, wenn wirklich nur die 1.000€ Selbstbehalt übrig bleiben.
Als Unterhaltspflichtiger ist man echt der Gelackmeierte, die Frage, wie man als Vater unter diesen Umständen seinen Kindern ein angemessenes Heim bieten soll, stellen sich die Verantwortlichen in Legis- und Exikutive wohl nicht.
Ich hatte für mich persönlich und für meine Kinder jedenfalls die Hoffnung, dass sich finanziell etwas bewegt, dahingehend, dass kurzfristg mal mehr als 1.000€ übrigbleiben und die Kosten für den Umgang gesichert sind, aber wenn ich das so lese sehe ich schwärzer als je zuvor und frage mich ersthaft, wofür ich mir jeden Tag den A.... aufreiße. Ich erwarte ja keine finanziellen Wunder, aber es kann doch auch nicht sein, dass sie fein raus ist und ich in die Röhre gucke.

Viele Grüße
Axel

Gespeichert
Seiten: [1] 2   Nach oben
Drucken
vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Unterhaltsrecht (Moderatoren: midnightwish, oldie)  |  Thema: Berechnung Unterhalt / Berücksichtigung von Verdienst der Ehefrau
 
Gehe zu:  

Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC


www.vatersein.de
Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2002 - 2013 by Vater sein trotz Trennung/Scheidung - Das Portal für Trennungseltern
Diese Webseite basiert auf pragmaMx 0.1.10.
Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Erste Hilfe | Unterhaltsrechtliche Leitlinien
Aufsätze, Urteile, Studien, Informationen zum Familienrecht | Lexikon Familienrecht | Abkürzungen Familienrecht | Sonderbedarf
Urteile Ehegattenunterhalt | Urteile Kindesunterhalt | Urteile Sorgerecht | Urteile Umgangsrecht | Urteile Versorgungsausgleich | Urteile Zugewinnausgleich
Forum Umgangsrecht | Forum Sorgerecht | Forum Unterhaltsrecht | Forum Behörden/Gerichte | Forum Politik/Gesellschaft/Soziales

 

Theme created by Khon Bangkok WebWebWeb team