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vatersein.de - Forum 25. Mai 2012, 11:30:20 *
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Autor Thema: Unterhalt für Kind im Ausland  (Gelesen 1422 mal)
mathiash
Frischling

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1


« am: 08. September 2010, 12:36:20 »

Hallo, kann mir jemand sagen wie sich die Unterhaltszahlung für ein Kind im Ausland berechnet? Mein Sohn (12 Jahre) lebt mit seiner Mutter (ihr wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen) in Canada. Ich lebe weiter in Deutschland. Kindergeld bekommt daher keiner. Vereinbart haben wir uns auf die Düsseldorfer Tabelle. Ich verdiene monatlich netto weniger als 1.500 Euro. Meine Frage lautet konkret, kann ich von den 427 Euro lt. Düsseldorfer Tabelle 50% des Kindergeldes zum Abzug bringen, auch wenn wir kein Kindergeld bekommen, was aber durch den Umzug der Mutter selbst in Kauf genommen wurde.
Alles sehr speziell wie bei vielen von euch auch, aber vielleicht hat jemand das selbe Thema durch. Vielen Dank für eure Hilfe. Mathias
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oldie
Administrator
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 4.529


Bonnie 2


« Antwort #1 am: 08. September 2010, 13:32:04 »

Hi mathiash
Herzlich Willkommen auf vs

Die DDT ist hier nicht anzuwenden. Wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt in Kanada hat gelten die dortigen Vorschriften. Und wie diese lauten - keine Ahnung.
Aber ich kann mir vorstellen, dass KU in Kanada nicht so umfangreich ausfällt wie in Deutschland.

Gruss oldie


Edit. Für das eigene gutes Gewissen würde ich 300€ überweisen und gut ist. Wenn sie anderer Ansicht ist soll sie es sagen. Zudem: http://www.kanadischerstern.com/june07/kindergeld.html
« Letzte Änderung: 08. September 2010, 13:43:02 von oldie » Gespeichert

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
midnightwish
Globaler Moderator
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 7.774



« Antwort #2 am: 08. September 2010, 13:33:44 »

Hi,

evtl. kann riviera dazu genaueres sagen. Sie war ja nun 3 jahre in Canada.
Gruß Tina
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Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
pappasorglos
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Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1.903


« Antwort #3 am: 08. September 2010, 13:47:47 »

Meine Frage lautet konkret, kann ich von den 427 Euro lt. Düsseldorfer Tabelle 50% des Kindergeldes zum Abzug bringen, auch wenn wir kein Kindergeld bekommen, was aber durch den Umzug der Mutter selbst in Kauf genommen wurde.

Es ist eigentlich viel besser: du kannst den VOLLEN Kinderfreibetrag (=7004€ pro jahr) von der Steuer absetzen. Bei höheren Einkommen ist die Steuerermässigung daraus höher als das VOLLE Kindergeld, also ist die fehlende Kindergeld-"Berechtigung" dann ein Vorteil, kein Nachteil.

In diesem Land ist nicht alles logisch, schon garnicht bei Steuern und schon überhaupt nicht beim Familienlastenausgleich.

Bei nur 1500€ ist die Steuerermässigung vielleicht nicht so drastisch, aber wohl doch im Bereich >200€.
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riviera68
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 171


« Antwort #4 am: 18. September 2010, 03:04:59 »

Hallo,
ich versuchs mal soweit ich kann....

Kindergeld gibt es auch in Canada, allerdings bemisst sich das anhand des Familieneinkommens, hierbei spielt es keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Die meisten (die ich kenne) leben als "common law" Partner (wenn nicht verheiratet)zusammen (macht sich besser), da muessen die Taxes gemeinsam gemacht werden (wobei es getrennte Berechnungen gibt und keine Steuerklassen!). Fuer all diese Dinge ist die Canada Revenue Agency zustaendig.
Child benefits gibts aber erst ab einen bestimmten Zeitpunkt, bitte auf der HP dort nachlesen.
http://www.cra-arc.gc.ca/bnfts/cctb/menu-eng.html

Mit dem Unterhalt ist das so ne Sache...fuer die Canadians gelten andere Regeln....die sind fuer dich nicht relevant!!!
Canada liegt in der gleichen Gruppe (Lebensqualitaet blabla...wie auch immer das heisst...vergess ich immer) wie Deutschland. Bezueglich KU ist weiterhin De zustaendig, auch wenn das Kind in Canada lebt, Canada "will" sich mit sowas nicht beschaeftigen (ich suche mal den Link raus...bin nur gerade am umziehen).
Wuerde die Mama also was aendern wollen am KU (Hoehe) oder du, dann ist das nicht ganz einfach.

Ich persoenlich wuerde das zahlen, was vereinbart ist, evtl nach DDT hochgehen, allerdings wuerde ich das von den sonstigen Vereinbarungen unter euch abhaengig machen.

Falls du (oder jemand anderer) nicht weiss wie er am einfachsten an die Adresse eines in Canada lebenden kommen kann, einfach PN schicken bitte...nein, nicht illegal, will es irgendwie nur nicht so offen posten. Ist gaaaaaaaaaaaanz easy.

Auch easy sind Vollstreckungsauftraege (von Ca nach De) im Falle der Nichtzahlung.

Hoffe, das hilft etwas...wenn nicht, bitte fragen.

cheers, riviera
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IRiS -  tHe KeePEr of THe RaInBoW
riviera68
Rege dabei
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Beiträge: 171


« Antwort #5 am: 22. September 2010, 00:04:18 »

...hier mal noch n Link...

http://www.justice.gc.ca/eng/pi/fcy-fea/sup-pen/index.html

...werd mal kucken, ob ich das was fuer Immigrants gilt konkreter finde...
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IRiS -  tHe KeePEr of THe RaInBoW
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